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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 26.02.2007, 16:09
Benutzerbild von PS-skipper
PS-skipper PS-skipper ist offline
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526 Danke in 253 Beiträgen
Standard ..

Moin zusammen,
ich habe mir bei der Ausrüstung meines Schiffes folgende Gedanken über Feuer an Bord gemacht :
1. Wo kannes brennen = in Pantry, Motor !
2. Wie kann ich löschen = mit Pulver, Schaum, Kohlensäure, Löschdecke!
3. Was versaut mir das Schiff = Pulver, alle Anderen nicht.
Also hab ich entschieden : Schaumlöscher u. Löschdecke in der Pantry -
Kohlensäurelöscher für den Motorraum, Rauchalarm, beides fest installiert u. mit Düsenverlängerung von außen zu bedienen. Wichtig : kein Sauerstoffzutritt von außen !
Die Bilder sollen das belegen. Da bin sehr dicht bei Charly
Beide Löscher im Centrum des Schiffes, blitzschnell auch woanders zu gebrauchen.
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Es grüßt Dich / Euch der PETER.
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  #52  
Alt 26.02.2007, 19:51
spitzi spitzi ist offline
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hallo
peter schönes boot (neidisch blick)

feuerlöscher neben einem möglichen brandherd angebracht ,können möglicherweise nichts nützen
__________________
liebe grüsse aus wien
franz
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  #53  
Alt 26.02.2007, 22:00
Ger B Ger B ist offline
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In holland aufpassen mit halon ist hier bei uns verboten .
Ist aber ein super mittel ich habe 4 automaten von 2 kg im maschinenraum .
6 kg schaum und 4 kg halon im schlafzimmer und 6 kg schaum im salon.
solte genug sein aber hoffe das ich die dinger nie brauche fur mein boot oder fur jemanden anders.
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  #54  
Alt 26.02.2007, 22:03
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Nur noch einmal oben drauf:

Hier in Hamburg hat am Sonntag an der Dove- Elbe ein Boot (25 Fuß, Bayliner ähnlich) leicht innen gekokelt. Vermutlich Kabeebrand oder ähnlich. Die Jungs vom Winterlager haben: 3 Stck Kohlensäurelöscher a 2 Kg, dito a 5 kg ? und 2 Pulverl a 6 kg reingerotzt. Ohne Wirkung wohl weil sich das hinter einer verkleidung abspielte. Bis einem Nachbarn es zuviel wurde und die echte Feuerwehr rief.

Die haben erst einmal die Luke aufgemacht, wg Abzug von Gasen, dann mit dem Schnellangriffschlauch in die fragliche Ecke hineingehalten. Ohne Erfolg. Versuch mit Kohlensäure hinter der verkleidung zu löschen. Als das nichts half: Kettensäge benutzt, das hörte sich gut an. Und dann noch einmal mit Wasser hinterher. Dann erst war Ruhe im Schiff.

In den vorangangenen Diskussionen wurde immer von einem offenen feuer ausgegangen. Aber war es hinter einer Verkleidung!!

Wers unbedingt wissen möchte:

Auf einem 27'' Mobo fahre ich spazieren:

2kg Schaum
2kg Pulver
1,5 oder 2 kg? Kohlensäure
1 Löschdecke
1 Feuerwehrbeil (siehe oben)
und eine Benzin- Motorpumpe mit ca. 9000l/h bis zu 3 bar oder 7m Ansaugweg (als Lösch-Lenz- und Deckwaschpumpe)
Reicht das?
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #55  
Alt 26.02.2007, 22:13
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
...und eine Benzin- Motorpumpe mit ca. 9000l/h bis zu 3 bar oder 7m Ansaugweg (als Lösch-Lenz- und Deckwaschpumpe)
Reicht das?
Bist Du das mit dem roten Löschboot im Hamburger Hafen?

So wie die das Boot zugerichtet haben, nachdem es
Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
leicht innen gekokelt
hat, hätten sie es auch kontrolliert abbrennen lassen können. Die Schadenhöhe wäre ähnlich.

Gruß
Norman
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  #56  
Alt 26.02.2007, 22:17
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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912 Danke in 462 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
...und eine Benzin- Motorpumpe mit ca. 9000l/h bis zu 3 bar oder 7m Ansaugweg (als Lösch-Lenz- und Deckwaschpumpe)
Reicht das?
Bist Du das mit dem roten Löschboot im Hamburger Hafen?

So wie die das Boot zugerichtet haben, nachdem es
Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
leicht innen gekokelt.
hat, hätten sie es auch kontrolliert abbrennen lassen können. Die Schadenhöhe wäre ähnlich.

Gruß
Norman
Nö, ich bin "getarnt". Außerdem die echte Feuerwehr benutzt wesentlich stärkere Pumpen.

Kontrolliert abbrennen
Da hätten die Nachbarn was gegen gehabt
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #57  
Alt 26.02.2007, 22:20
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Kontrolliert abbrennen
Da hätten die Nachbarn was gegen gehabt
War doch auch nur Spaß.

Wenn es ein Kabelbrand war und es "nur" leicht gekokelt hat, hätte es dann nicht eventuell gereicht erstmal die Stromzufuhr zu kappen?

Gruß
Norman
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  #58  
Alt 27.02.2007, 11:25
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von 1WO
Zufällig habe ich einen Halonlöscher neben dem Steuerstand und direkt mit dem Motorraum verbunden (Handauslösung). Da is noch eine Druckanzeige dabei. Die ist mitten im grünen Bereich. Wie oft sollte ich das Ding prüfen lassen. Macht das noch wer?
Hallo Andi,

m.E. sind Halon-Löscher in D mit wenigen Ausnahmen verboten. Das Halon soll die Ozonschicht zerstören. Dennoch ist es das effektivste Löschmittel und wird daher besonders in der Luftfahrt noch gerne verwendet, auch die BW hat es damals weiterhin zur Motorbrandbekämpfung bei Panzern eingesetzt.
Mit Deinem Löscher kannst Du Dich glücklich schätzen. Wenn Du ne Plakette brauchst, so wird ihn sicher auch weiterhin jeder Handfeuerlöscher-Prüfbetrieb checken können.
Wenn nicht: Das Manometer sagt schon viel aus, ins es auf grün ist alles gut. Wenn das Ding älter als 10 Jahre ist kann innen u.U. ne Gummidichtung hart werden - wenn das Gerät dadurch undicht wird erkennst Du es an der Anzeige. Ansonsten Sichtprüfung: Alle Teile unbeschädigt, Lackierung des Druckkörpers i.O.? In die Flasche muss auch irgendwo ein Leergewicht (Tara/tare/Leer) in g oder kg eingeprägt sein. Desweiteren ist irgendwo die Füllmenge angegeben. Wenn Du diese Parameter hast kannst Du den Löscher selbst wiegen und die Füllmenge überprüfen. Schlauchanschluß oder Düse vorher entfernen.

Gruß Torben
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  #59  
Alt 27.02.2007, 11:42
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1WO 1WO ist offline
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Hallo..

Eigentlich is alles im grünen Bereich- daher wäre nix zu prüfen.
Gibts da Intervalle, die man einhalten sollte? Der Vorbesitzer hat das selber geprüft- da is keine Plakette dran.
Ich denke alle 2-3 Jahre wär genug, oder?
Ich will nicht an Kleingeld sparen und dann fackelt mir die Hütte ab...

Grüße Andi
__________________
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #60  
Alt 27.02.2007, 13:16
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von 1WO
Gibts da Intervalle, die man einhalten sollte?
Hallo Andi,

alle 2 Jahre ist das übliche Prüfintervall, meine ich. Kürzer nur bei Gefahrguttransporten oder gewerblichem Personentransport.
Aber ohne Gewähr - ist schon länger her, daß ich das mal beruflich gemacht habe. Wenn Du bei google mal nach nem Prüferbetrieb suchst und den Löscher prüfen lässt, kann Dir der Sachkundige da sicher alles genau beantworten.

Gruß Torben
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  #61  
Alt 27.02.2007, 13:18
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Rocky_HB Rocky_HB ist offline
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Zitat:
Zitat von 1WO
Hallo..

Eigentlich is alles im grünen Bereich- daher wäre nix zu prüfen.
Gibts da Intervalle, die man einhalten sollte? Der Vorbesitzer hat das selber geprüft- da is keine Plakette dran.
Ich denke alle 2-3 Jahre wär genug, oder?
Ich will nicht an Kleingeld sparen und dann fackelt mir die Hütte ab...

Grüße Andi
Nöööö Andi!

Soweit wie oben beschrieben ist, ist Ok.

Mein Halonlöscher hat sich von alleine verabschiedet (Undichtigkeit am Manometer) und wurde prompt Zeckentfremdet und zum Motorölabsaugung umfunktioniert.
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Ruhe suchen kann man an mancherlei Ort, Ruhe finden nur in sich selbst.

Grüße aus Bremen Ady
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  #62  
Alt 27.02.2007, 22:14
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Zitat:
Zitat von GrunAIR
Wenn das Ding älter als 10 Jahre ist kann innen u.U. ne Gummidichtung hart werden - wenn das Gerät dadurch undicht wird erkennst Du es an der Anzeige.
Hallo,

nach 10 Jahren muss doch der Druckbehälter geprüft werden, oder?

Viele Grüße

Volker
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Gruß
Volker
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  #63  
Alt 27.02.2007, 22:47
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von 1WO
Hallo..

Eigentlich is alles im grünen Bereich- daher wäre nix zu prüfen.
Gibts da Intervalle, die man einhalten sollte? Der Vorbesitzer hat das selber geprüft- da is keine Plakette dran.
Ich denke alle 2-3 Jahre wär genug, oder?
Ich will nicht an Kleingeld sparen und dann fackelt mir die Hütte ab...

Grüße Andi
Einen Halonlöscher wird dir keiner mehr prüfen, da in D und sicher auch in A der Einsatz schon lange verboten ist, kann richtig teuer werden wenn dich bei dessen Benutzung einer erwischt( bei uns in D). Im Prinzip ist erbetriebsbereit solange Druck vorhanden, da Halon ein Gas ist und nicht klumpen usw. kann wie Pulver. Halonlöscher kannst du sogar auf Raten benutzen, solange noch was drin ist. (Pulver und Schaum nicht, einmal Auslöser gedrückt, das wars)
Da du den in HR hast würde ich mir keinen Kopf machen wegen Benutzung, wo kein Kläger da kein Richter und Halon ist und bleibt das beste Löschmittel für Motorbrand, da kommt CO2 nicht ran.
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Gruß Jörg
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  #64  
Alt 28.02.2007, 02:43
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch
nach 10 Jahren muss doch der Druckbehälter geprüft werden, oder?
Nur vor der Wiederbefüllung, solange die Buddel voll ist wird nur sichtgeprüft und gewogen.

Gruß Torben
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  #65  
Alt 28.02.2007, 06:42
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Zitat:
Zitat von GrunAIR
Zitat:
Zitat von Volker Sch
nach 10 Jahren muss doch der Druckbehälter geprüft werden, oder?
Nur vor der Wiederbefüllung, solange die Buddel voll ist wird nur sichtgeprüft und gewogen.

Gruß Torben

Richtig!
Und wenn er mal abgeblasen wurde muß er zu TÜV. Das kann dann nicht mal ein Sachkundiger machen.
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Gruß Thomas


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  #66  
Alt 28.02.2007, 06:44
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tommes-os tommes-os ist offline
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Zitat:
Zitat von PderSkipper
Ob die Videos von Thomas noch kommen?
Sorry, ich hab es letztes Wochenende nicht geschafft.
Aber ich werd es noch machen.
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Gruß Thomas


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  #67  
Alt 28.02.2007, 14:21
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR
Zitat:
Zitat von Volker Sch
nach 10 Jahren muss doch der Druckbehälter geprüft werden, oder?
Nur vor der Wiederbefüllung, solange die Buddel voll ist wird nur sichtgeprüft und gewogen.

Gruß Torben
Hallo,

mir hat man was anderes erzählt, und zwar das Dauerdruckbehälter auf jeden Fall nach 10 Jahren zum Tüv müssen.

Zur Wartung von Dauerdrucklöschern hatte ich mal folgendes gefunden:

1. Allgemeinen Zustand, Sauberkeit und Beschriftung des Feuerlöschers und Kennzeichnung des Behälters kontrollieren.
Dauer: 1 - 2 Minuten
2. Betriebsdruck prüfen und mit dem Gerätemanometer - falls vorhanden - vergleichen. Bei Druckverlust den Feuerlöscher öffnen und die komplette Innenprüfung durchführen. Armatur mit Betätigungseinrichtungen und Schlauch sowie Feuerlöscherbehälter äußerlich auf Beschädigungen untersuchen.
Dauer: 2 - 3 Minuten
3. Feuerlöscher druckentlasten, Schlauch abschrauben und Behälter öffnen. Druckbeaufschlagte Teile, Funktionsteile, nach den Herstellerangaben reinigen, prüfen und ggfls. auswechseln. Dichtflächen, Dichtkegel prüfen. Kanäle und Leitungen für Feuerlöschmittel/Treibmittel auf freien Durchgang prüfen.
Dauer: 4 - 5 Minuten
4. Schlauch und ggfls. Löschpistole kontrollieren. Kanäle und Leitungen auf freien Durchgang prüfen. Betätigungseinrichtungen und Sicherheitsventil - falls vorhanden - auf Funktionstüchtigkeit kontrollieren.
Dauer 1 - 2 Minuten
5. Feuerlöschmittel wieder einfüllen, (1) Dichtringe erneuern, Armatur einsetzen, Feuerlöscher verschließen, über Füllanschluss mit Stickstoff beaufschlagen und Betriebsdruck wiederherstellen. Anschließend Dichtigkeitskontrolle durchführen.
Dauer: 4 - 5 Minuten.
6. Funktionsbereitschaft des Löschers wiederherstellen. Instandhaltungsnachweis anbringen. Feuerlöscherhalterung kontrollieren.
Dauer: 1 - 2 Minuten

Sofern die 10jährige Prüffrist abgelaufen ist, muss der Behälter vor der Wiederbefüllung einer Sachverständigenprüfung (z.B. TÜV) zugeführt werden.
Quelle: Bundesverband Feuerlöschgeräte und -anlagen e.V.


Simmt das nicht mehr?

Viele Grüße

Volker
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Gruß
Volker
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  #68  
Alt 28.02.2007, 14:25
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tommes-os tommes-os ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch
Sofern die 10jährige Prüffrist abgelaufen ist, muss der Behälter vor der Wiederbefüllung einer Sachverständigenprüfung (z.B. TÜV) zugeführt werden.
Quelle: Bundesverband Feuerlöschgeräte und -anlagen e.V.[/i]

Simmt das nicht mehr?

Viele Grüße

Volker
Feuerlöscher nicht abgeblasen, also auch keine Wiederbefüllung nötig.
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Gruß Thomas


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  #69  
Alt 28.02.2007, 21:14
Mäffi Mäffi ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
C
Nur finde ich, dass die meisten Leute, die sich noch nie damit beschäftigt haben ganz sicher völlig überrascht sind, wenn der große 6 Kg Löscher nach 10 Sekunden leer ist, kurz nachdem man sich in Panik mit dem Gerät vetraut gemacht hat und gerade anfing zielgerichtet zu löschen...
Ich wäre für den Kleinen, aber mit 6 Litern Inhalt und großer Düse.
Mir ging es eigentlich nur darum, nicht alles was neu ist pauschal zu verurteilen. Das Löschmittel selbst scheint ja gar nicht schlecht zu sein.

Wenn man mit dem Kleinen brennende Reifen löschen kann ist er z.B. meiner Meinung nach besser als die 2 Kg Löscher, die man (wenn überhaupt) im Auto dabei hat. Die dürften dann ja soagr nur 4 oder 5 Sekunden Löschmittel abgeben, oder?

Gruß
Norman

Hallo Norman,

wenn du unbedingt einen oder mehrer solcher kleinen Löscher benutzen möchtest, dann mach es.
Über den Einsatz und die Handhabung von Feuerlöschern findest man ausreichend Information im Internet.

Zum Einsatz eines 6 Kg Pulverfeuerlöscher möchte ich dir noch sagen. Wenn du einen solchen komplett in den recht kleinen Raum eines Schiffes bläst und das noch in etwa in die Richtung des ausgemachten Brandherdes, dann dürfte es ziemlich egal sein ob der nach 10 Sek. leer ist . Du hast dann auf jeden Fall soviel Löschmittel in Richtung Brandherd gebracht, dass ein schnelles wiederaufflammen des Feuers unwahrscheinlich ist.

Allein dieser „Sicherheitsaspekt“ favorisiert schon den Pulverfeuerlöscher.
Ich hab schon mehrmals erwähnt und hier noch mal : wenn ich mich mit meinem Boot auf See befinde, dann ist es völlig egal mit was Ich lösche. Es zähl nur der Erfolg und der ist nun mal mit einem großen Pulverfeuerlöscher mehr gegeben, als mit einem kleinen und ungeprüften sonst was Löscher.

Das mit dem brennendem Autoreifen, wage ich zu bezweifeln. Da hast du selbst mit einem 12 Kg Pulverfeuerlöscher kaum eine Schanksee. Hier kommt es beim Durchbrand nämlich immer wieder zur Selbstzündung an dem im Reifen eingearbeitetem und dann heißen Drahtgeflecht.
Das geht nur mit Wasser oder Sand.
Zu Halon sei noch gesagt : Halon ist meines Wissen nach in ganz Europa verboten.
Wer Halon besitzt oder vorhält begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Das Benutzten ist meines Wissen sogar eine Straftat.
Angeschlossen an diese Geschichte , sind alle Länder oder Staaten, die das Umweltprotokoll von Ottawa 1994 ratifiziert haben.
Gruß

Gruß

Mäffi
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  #70  
Alt 28.02.2007, 21:58
Benutzerbild von Bärlinskipper
Bärlinskipper Bärlinskipper ist offline
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Hallo an alle,

hätte zu dem Thema auch mal ne Frage.

Will/muss mir für mein Böötchen auch noch nen Feuerlöscher zulegen.

Da ich gehört habe, dass Pulverlöscher im Fall der Fälle ne große Sauerei hinterlassen, wollte ich mir eigentlich einen Schaumlöscher holen.

Spricht da was dagegen, löscht Pulver besser als Schaum oder nimmt sich das nix?
Ist die Beseitigung des Pulvers nach einem Brand sehr schwierig?

Kurz zusammen gefasst, was spricht für Pulver, was für Schaum?
__________________
Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #71  
Alt 28.02.2007, 22:13
Mäffi Mäffi ist offline
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Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
Hallo an alle,

hätte zu dem Thema auch mal ne Frage.

Will/muss mir für mein Böötchen auch noch nen Feuerlöscher zulegen.

Da ich gehört habe, dass Pulverlöscher im Fall der Fälle ne große Sauerei hinterlassen, wollte ich mir eigentlich einen Schaumlöscher holen.

Spricht da was dagegen, löscht Pulver besser als Schaum oder nimmt sich das nix?
Ist die Beseitigung des Pulvers nach einem Brand sehr schwierig?

Kurz zusammen gefasst, was spricht für Pulver, was für Schaum?

Nimm mal die Suche hier im Forum in Anspruch. Das Thema hatten wir hier im Forum schon oft genug.

Gruß

Mäffi
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  #72  
Alt 28.02.2007, 22:19
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Bärlinskipper
Hallo an alle,

hätte zu dem Thema auch mal ne Frage.

Will/muss mir für mein Böötchen auch noch nen Feuerlöscher zulegen.

Da ich gehört habe, dass Pulverlöscher im Fall der Fälle ne große Sauerei hinterlassen, wollte ich mir eigentlich einen Schaumlöscher holen.

Spricht da was dagegen, löscht Pulver besser als Schaum oder nimmt sich das nix?
Ist die Beseitigung des Pulvers nach einem Brand sehr schwierig?

Kurz zusammen gefasst, was spricht für Pulver, was für Schaum?
Pulver und Schaum macht beides Sauerei im Motorraum. Ich würde dir einen CO2 Löscher empfehlen, absolut Rückstandsfrei und gute Löschleistung im Motorraum.
Empfehlen würde ich dir auf jeden Fall einen Löscher an Bord zu haben
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Gruß Jörg
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  #73  
Alt 28.02.2007, 22:27
Mäffi Mäffi ist offline
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Feuerlöscher nicht abgeblasen, also auch keine Wiederbefüllung nötig.[/quote]

Das stimmt so nicht.

Liest dir mal die obige Prüfanleitung durch, dann kommst du von selber drauf.

Oder so. Der Prüfer hat bei der Prüfung die Behälterprüffristen zu beachten.

Gruß

Mäffi
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  #74  
Alt 28.02.2007, 22:52
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Zitat von Mäffi
Zitat:
Zitat von kolli

Feuerlöscher nicht abgeblasen, also auch keine Wiederbefüllung nötig.
Das stimmt so nicht.

Liest dir mal die obige Prüfanleitung durch, dann kommst du von selber drauf.

Oder so. Der Prüfer hat bei der Prüfung die Behälterprüffristen zu beachten.

Gruß

Mäffi
Hallo Mäffi,
da steht nix davon, daß ein betriebsbereiter Löscher, bei dem die 10jährige (Behälter-)Prüffrist abgelaufen ist, außer Betrieb zu nehmen ist.
Solang er den Nenndruck hat muß er nicht geöffnet werden und kann so für einen erneuten 2-Jahreszeitraum auch mit abgelaufener Behälterprüffrist weiter eingesetzt werden.
Erst vor einer erneuten Wiederbefüllung muss der Behälter einer Sachverständigenprüfung (z.B. TÜV) zugeführt werden.
Dies gilt im übrigen für alle wiederbefüllbaren Druckbehälter, angefangen mit der CO²-Kartusche vom "Wassermax" bist zur Progas, Helium-, Sauerstoff- und und und -flasche.
__________________
Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #75  
Alt 28.02.2007, 22:59
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von nightforce
Solang er den Nenndruck hat muß er nicht geöffnet werden und kann so für einen erneuten 2-Jahreszeitraum auch mit abgelaufener Behälterprüffrist weiter eingesetzt werden.
Zitat:
3. Feuerlöscher druckentlasten, Schlauch abschrauben und Behälter öffnen. Druckbeaufschlagte Teile, Funktionsteile, nach den Herstellerangaben reinigen, prüfen und ggfls. auswechseln. Dichtflächen, Dichtkegel prüfen. Kanäle und Leitungen für Feuerlöschmittel/Treibmittel auf freien Durchgang prüfen.
Dauer: 4 - 5 Minuten
.....
5. Feuerlöschmittel wieder einfüllen, (1) Dichtringe erneuern, Armatur einsetzen, Feuerlöscher verschließen, über Füllanschluss mit Stickstoff beaufschlagen und Betriebsdruck wiederherstellen. Anschließend Dichtigkeitskontrolle durchführen.
Hallo,

also ich lese das genauso wie Mäffi.

Wäre ansonsten auch Quatsch. Grund der Tüv-Überprüfung ist doch der Berst-Schutz, weil der Behälter seit 10 Jahren unter Druck stand. Das ist doch unabhängig davon, ob das Teil gebraucht wurde, oder nicht.

Viele Grüße

Volker
__________________


Gruß
Volker
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