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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Das schreibt die kroatische, nautische Infoseit dazu
Zitat:
Der DMYV folgendes... Zitat:
Zitat:
Ob die sich irren?
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Gruß vom Oberrhein.
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#52
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@fred und heinz
Zitat:
habt euch wieder lieb,und kommt vom "GTI Forum-Niveau" weg. und "Vollakademiker" sind nicht immer "Voll"! meint völlig unakademisch, dietmar PS:dafür ist euer beider Fachwissen zu wichtig
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Nur wenn Du lebst, kann es Lebensgefährlich werden |
#53
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Ja - der DMYV in der Tat.
Der Text der kroatischen Seite bestätigt jedoch meine Ausführungen : Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (24.06.2007 um 21:21 Uhr) |
#54
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Zitat:
Ist ja alles schön und gut, wenn du unbedingt Recht haben willst Fred, aber dann stell doch bitte mal einen amtlichen Quellennachweis ein, woher du deine "Information" beziehst
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Gruß Jörg
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#55
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Zitat:
Eine "amtliche" Quelle ist z.B. die ==> Kroatienverordnung von Januar 2006 - hier bitte den Pkt. 4 aufmerksam lesen. Ich kann Dir aber auch den Original GesetzesText hier reinstellen, wenn Du kroatisch kannst - damit habe ich kein Problem.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (24.06.2007 um 21:37 Uhr)
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#56
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Zitat:
Also darf demnach ein 16 jähriger Deutscher auch ein Gleitboot führen, da er dazu mit seinem deutschen Schein befugt ist
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Gruß Jörg
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#57
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also zu Autofahren in Deutschland mit 16 wegen amerikanischem Führerschein kenn ich folgendes: ein Typ aus meiner Schule war ein Jahr in Amerika zum Schüleraustausch, hat dort seinen Führerschein gemacht. Als er zurückgekommen ist (und noch unter 18 war) durfte er eine zeitlang völlig legal fahren, dann musste er aber eine Pause machen und warten, bis er 18 war um dann den deutschen Führerschein zu machen. Woran genau das lag, weiß ich nicht mehr, hatte auch nicht viel mit ihm zu tun.
Wenn ihr sagt, es habe was mit der Staatsbürgerschaft zu tun, kann es natürlich sein, dass sein Visum noch eine Weile gültig war, nachdem er wieder hier angekommen war, sodass er dann dadurch noch gewisse Rechte hatte... |
#58
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Und es wäre schön, wenn Herr Rink irgendwann mal erkennen würde, dass auf seine persönlichen Meinungen keiner hört. Wenn es auf der Website des zuständigen kroatischen Ministeriums so steht, zählt das für mich garantiert mehr als die Meinung des selbsternannten Experten. Siehe bei http://www.mmtpr.hr/UserDocsImages/0...ravak-engl.pdf Und man beachte das "or" bei Article 8.
Geändert von Michael G. (25.06.2007 um 15:15 Uhr)
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#59
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Zitat:
lass es bitte hier im sein, mit "SPITZEN NADELN" zu stechen! Solche Bemerkungen sind der Community nicht dienlich! Bringe einfach Fakten, die einer Überprüfung standhalten und gut ist, aber solche "SEITENHIEBE" helfen keinen weiter! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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#60
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Zitat:
Auch KROATIEN hat die ratifiziert bzw. unterschrieben.
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Gruß vom Oberrhein.
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#61
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wie ich auch schon schrieb und danke an Fred
für den genauen Wortlaut: (siehe Anlage) Somit darf der 16 jährige deutsche SFB-See Besitzer Gleitboote fahren in HR Die mit HR-Patent aber erst ab 18 Gruß Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts. |
#62
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Danke fürs reinkopieren des Textes, das hab ich nicht geschafft
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Gruß Jörg |
#63
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Zitat:
Ich denke, Du meinst folgenden Absatz in dem Dokument: Zitat:
Leider ist in dem Dokument kein Datum angeführt, ich gehe aber davon aus, dass es sich (wie bei vielen auf der Ministeriumsseite) um ein älteres Exemplar handelt, da die Anmeldelänge zwischenzeitlich von 2,5m auf 3m angehoben wurde! Ob Ihr mir das mit den Führerscheinbestimmungen glauben wollt, bleibt natürlich Euch selbst überlassen, denn ich kann Euch leider nicht mit einem Link dienen, wo es auch amtlich nachzulesen ist - die kroatischen Behörden brauchen immer sehr lange, bis sie was neues im Internet veröffentlichen! Ich kann nur das wiedergeben, was mir vom Hafenamt Rijeka (mit dem ich seit über 10 Jahren beruflich zu tun habe) bereits Mitte 2006 mitgeteilt wurde! L.G. Edwin |
#64
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Nein es dreht sich um den Punkt 4, der ja auch oben in deutscher Sprache steht.
Über der ganzen Gleitbootgeschichte haben wir allerdings ganz vergessen, ob man als Deutscher zB ein deutsches Beiboot mit weniger als 5PS in HR fahren darf. |
#65
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Zitat:
Zitat:
Bist Du sicher, dass Dein Link stimmt? Leider nicht mehr! (ob man mir das glaubt oder nicht, siehe oben) L.G. Edwin
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#66
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Tja, das tut mir Leid, da bin mal wieder Opfer einer "Scheisshausparole" geworden.
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#67
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Hallo Edwin, ich meinte den Article 8 in dem von mir zitierten Thread.
Und wie gesagt: lediglich für die Frage, ob man mit dem deutschen Sportbootführerschein als Deutscher ein unter deutscher Flagge laufendes Gleitboot fahren darf. |
#68
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Zitat:
Was hat denn Kroatien mit dem Bodensee zu tun .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#69
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Hallo..
Vorschlag: Einfach ausprobieren. Würde gerne wissen wie ein Polizist in HR reagiert, wenn ihm erklärt wird, das mit eurem Boot unter deutscher Flagge der 16jährige fahren darf... Ich klink mich aus. Meine Aussage bezieht sich auf die Auskunft der Polizei. Mehr als 800 Euro wirds aber nicht kosten mein ich.. Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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#70
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Nichts!
Du hast wohl den falschen Absatz gelesen. Es geht darin um die Anerkennung der gültigen Führerscheine des Heimatlandes z.B. in einem Urlaubsland. Diese Resolution wird auch von HR anerkannt. Wenn ich den deutschen Link wieder finde, stell ich den ein. War aber bereits vor 18 Mon. im anderen Forum zum gleichen Thema.
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Gruß vom Oberrhein. |
#71
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Nö - das ganze Ding ECE-Resolution 40 handelt ausschließlich vom Bodensee !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#72
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Zitat:
Diesen Brief zu den Papieren nehmen und bei Bedarf dem Beamten vor Ort zeigen. Ich habe mir damals zu Zeiten der Schweinepest vom span. Frendenverkehrsamt in D. dorf bescheinigen lassen, dass ich mit meinen Hunden einreisen darf obwohl die Impfdaten nicht exakt den Vorschriften entsprachen (lange Geschichte). Die haben das problemlos gemacht - sind ganz nett
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#73
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Mein lieber Mann!
Da habe ich ja mit meiner Frage scheinbar einen wunden Punkt getroffen! Muss dazu sagen, daß wir schon seit ca. 30 Jahren mit Boot nach Kroatien fahren! War schon mit 6 das erste Mal dort! Dabei wurden wir vor ca. 3 Jahren das erste Mal überhaupt kontrolliert! Dies war an der südlichsten Spitze der Kornaten! Die hatten gedacht wir wären mit unserem alten 6 m. Boot von Italien rübergekommen und wollten eine Zollbescheinigung sehen, die wir nicht hatten! Gab deswegen aber keine Probleme! Na, ja! Dank Eurer tollen Beiträge werde ich in Zukunft auf dem Laufenden sein, was Bootsfahren in Kroatien angeht! Sollte ich dann aber nicht nachvollziehen können wer nun die gültigen Richtlinien weiss, werde ich zur Sicherheit vorher in Zadar beim Capitan nachfragen! Dies wird in ein paar Tagen der Fall sein! Danke für Eure Kommentare! |
#75
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Um Gottes Willen nein!!! Nur der Hafenkapitän von Pula hat Recht, die anderen sind alle unfähig. Im Ernst: wenn es das zuständige Ministerium nicht korrekt hat, wer dann?
Ich werde meinen Sohn mit 17 Jahren und Sportbootführerschein fahren lassen, das ist sicher. |
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