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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 24.06.2007, 20:32
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alaska alaska ist offline
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Das schreibt die kroatische, nautische Infoseit dazu
Zitat:
SCHIFFSFÜHRUNG

Der Schiffsführer muss ein Dokument besitzen, mit dem er die Befähigung
zum Führen des Schiffes nachweist, und zwar entsprechend den Vorschriften des Staates, dessen Flagge das Schiff gehisst hat, bzw. im Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.
Der DMYV folgendes...
Zitat:
Befähigungsnachweise
Zitat:
In Kroatien besteht Führerscheinpflicht für alle Wassersportfahrzeuge
mit Motorantrieb über 3,68 kW.
Es muss jeweils der Befähigungsnachweis vorhanden sein,
der im Heimatland des Bootsführers für vergleichbare Gewässer
vorgeschrieben ist.
Wer kein nautisches Befähigungszeugnis (Bootsführerschein)
besitzt, hat die Möglichkeit, beim Hafenamt eine kostenpflichtige
Prüfung abzulegen.
Ob die sich irren?

__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #52  
Alt 24.06.2007, 21:05
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diddiCB900F2 diddiCB900F2 ist offline
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@fred und heinz


Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Man muß ja die natürliche, geistige Überlegenheit von Vollakademikern anerkennen !


Zum Thema ADAC - die habe ein glattes Jahr gebraucht um zu bemerken, daß sich in HR die Führerscheinvorschriften geändert haben und verbreiten nun, daß diese Änderung zum 1.01.2007 eingetreten sei - völliger Blödsinn !
Wer sich bezüglich Auskünfte zum Thema Wassersport in Kroatien auf den ADAD verläßt, der ist u.U. heftig in den Arxxx gekniffen !

habt euch wieder lieb,und kommt vom "GTI Forum-Niveau" weg.
und "Vollakademiker" sind nicht immer "Voll"!


meint völlig unakademisch,
dietmar

PS:dafür ist euer beider Fachwissen zu wichtig
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  #53  
Alt 24.06.2007, 21:16
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Das schreibt die kroatische, nautische Infoseit dazu




Ob die sich irren?
Ja - der DMYV in der Tat.

Der Text der kroatischen Seite bestätigt jedoch meine Ausführungen :

Zitat:
bzw. im Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (24.06.2007 um 21:21 Uhr)
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  #54  
Alt 24.06.2007, 21:23
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Ja - der DMYV in der Tat.
Der Text der kroatichen Seite bestätigt jedoch meine Ausführungen.

Ist ja alles schön und gut, wenn du unbedingt Recht haben willst Fred, aber dann stell doch bitte mal einen amtlichen Quellennachweis ein, woher du deine "Information" beziehst
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Gruß Jörg
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  #55  
Alt 24.06.2007, 21:32
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Ist ja alles schön und gut, wenn du unbedingt Recht haben willst Fred, aber dann stell doch bitte mal einen amtlichen Quellennachweis ein, woher du deine "Information" beziehst
Ich will nicht unbedingt Recht haben. Jedoch kann es nicht sein, daß hier vermeintliches Wissen als Tatsachen dargestellt wird und sich evtl. Leute fälschlicherweise aus solche falschen Angeaben verlassen - nur deshalb diskutiere ich überhaupt hier mit !

Eine "amtliche" Quelle ist z.B. die ==> Kroatienverordnung von Januar 2006 - hier bitte den Pkt. 4 aufmerksam lesen.

Ich kann Dir aber auch den Original GesetzesText hier reinstellen, wenn Du kroatisch kannst - damit habe ich kein Problem.
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Gruß Fred
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Geändert von Fred (24.06.2007 um 21:37 Uhr)
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  #56  
Alt 24.06.2007, 21:42
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Ich will nicht unbedingt Recht haben. Jedoch kann es nicht sein, daß hier vermeintliches Wissen als Tatsachen dargestellt wird und sich evtl. Leute fälschlicherweise aus solche falschen Angeaben verlassen - nur deshalb diskutiere ich überhaupt hier mit !

Eine "amtliche" Quelle ist z.B. die ==> Kroatienverordnung von Januar 2006 - hier bitte den Pkt. 4 aufmerksam lesen.

Ich kann Dir aber auch den Original GesetzesText hier reinstellen, wenn Du kroatisch kannst - damit habe ich kein Problem.
Das ist doch schon mal was Punkt 4: aber es steht auch nur drin, daß die m Personen die das Wasserfahrzeug führt dazu befugt ist im Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, unter dessen Flagge sie fährt....
Also darf demnach ein 16 jähriger Deutscher auch ein Gleitboot führen, da er dazu mit seinem deutschen Schein befugt ist
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  #57  
Alt 24.06.2007, 21:46
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also zu Autofahren in Deutschland mit 16 wegen amerikanischem Führerschein kenn ich folgendes: ein Typ aus meiner Schule war ein Jahr in Amerika zum Schüleraustausch, hat dort seinen Führerschein gemacht. Als er zurückgekommen ist (und noch unter 18 war) durfte er eine zeitlang völlig legal fahren, dann musste er aber eine Pause machen und warten, bis er 18 war um dann den deutschen Führerschein zu machen. Woran genau das lag, weiß ich nicht mehr, hatte auch nicht viel mit ihm zu tun.
Wenn ihr sagt, es habe was mit der Staatsbürgerschaft zu tun, kann es natürlich sein, dass sein Visum noch eine Weile gültig war, nachdem er wieder hier angekommen war, sodass er dann dadurch noch gewisse Rechte hatte...
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  #58  
Alt 24.06.2007, 22:44
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Und es wäre schön, wenn Herr Rink irgendwann mal erkennen würde, dass auf seine persönlichen Meinungen keiner hört. Wenn es auf der Website des zuständigen kroatischen Ministeriums so steht, zählt das für mich garantiert mehr als die Meinung des selbsternannten Experten. Siehe bei http://www.mmtpr.hr/UserDocsImages/0...ravak-engl.pdf Und man beachte das "or" bei Article 8.

Geändert von Michael G. (25.06.2007 um 15:15 Uhr)
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  #59  
Alt 24.06.2007, 23:05
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Na - endlich haben wir einen ausgewiesenen Rechtsexperten hier im Forum !

Ist schon toll zu wissen, daß hier studierte Juristen sagen was Sache ist.
Da fährt man doch sehr viel beruhigter ins Ausland wenn man genau weiß, welche Rechte
man als Deutscher im Ausland für sich in Anspruch nehmen kann !
Endlich können wir diesen uninformierten LK`s und Bullen mal zeigen, wozu ein
deutscher Tourist in der Lage ist - man kennt ja nun deren Gesetze besser als sie selbst ....


Fred,
lass es bitte hier im sein, mit "SPITZEN NADELN" zu stechen!
Solche Bemerkungen sind der Community nicht dienlich!
Bringe einfach Fakten, die einer Überprüfung standhalten
und gut ist, aber solche "SEITENHIEBE" helfen keinen weiter!

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #60  
Alt 25.06.2007, 00:42
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Ja - der DMYV in der Tat.

Der Text der kroatischen Seite bestätigt jedoch meine Ausführungen :
Du solltest dir mal die ECE-Resolution 40 durchlesen.
Auch KROATIEN hat die ratifiziert bzw. unterschrieben.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #61  
Alt 25.06.2007, 08:30
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Frank033 Frank033 ist offline
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wie ich auch schon schrieb und danke an Fred
für den genauen Wortlaut: (siehe Anlage)

Somit darf der 16 jährige deutsche SFB-See Besitzer
Gleitboote fahren in HR

Die mit HR-Patent aber erst ab 18

Gruß
Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts.
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  #62  
Alt 25.06.2007, 10:26
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank033 Beitrag anzeigen
wie ich auch schon schrieb und danke an Fred
für den genauen Wortlaut: (siehe Anlage)

Somit darf der 16 jährige deutsche SFB-See Besitzer
Gleitboote fahren in HR

Die mit HR-Patent aber erst ab 18

Gruß
Frank
Danke fürs reinkopieren des Textes, das hab ich nicht geschafft
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  #63  
Alt 25.06.2007, 11:32
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Siehe bei http://www.mmtpr.hr/UserDocsImages/0...ravak-engl.pdf Und man beachte das "or".
Hallo Michael!

Ich denke, Du meinst folgenden Absatz in dem Dokument:

Zitat:
(2) Floating craft smaller than 2.5 metres in length or having a total output of their propulsion machinery of less than 5 kW shall be exempted from the obligation of carrying the licence disc/sticker.
Es geht dabei (wie in dem ganzen Dokument) aber nur um die Einreise und Anmeldung von Booten, nicht aber um den Führerschein! (mit "licence" ist die Fahrtgenehmigung/Anmeldung - früher Permit genannt - gemeint!)

Leider ist in dem Dokument kein Datum angeführt, ich gehe aber davon aus, dass es sich (wie bei vielen auf der Ministeriumsseite) um ein älteres Exemplar handelt, da die Anmeldelänge zwischenzeitlich von 2,5m auf 3m angehoben wurde!

Ob Ihr mir das mit den Führerscheinbestimmungen glauben wollt, bleibt natürlich Euch selbst überlassen, denn ich kann Euch leider nicht mit einem Link dienen, wo es auch amtlich nachzulesen ist - die kroatischen Behörden brauchen immer sehr lange, bis sie was neues im Internet veröffentlichen! Ich kann nur das wiedergeben, was mir vom Hafenamt Rijeka (mit dem ich seit über 10 Jahren beruflich zu tun habe) bereits Mitte 2006 mitgeteilt wurde!

L.G.

Edwin
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  #64  
Alt 25.06.2007, 11:44
Michael G. Michael G. ist offline
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Nein es dreht sich um den Punkt 4, der ja auch oben in deutscher Sprache steht.
Über der ganzen Gleitbootgeschichte haben wir allerdings ganz vergessen, ob man als Deutscher zB ein deutsches Beiboot mit weniger als 5PS in HR fahren darf.
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  #65  
Alt 25.06.2007, 11:58
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Nein es dreht sich um den Punkt 4, der ja auch oben in deutscher Sprache steht.
Zitat:
Article 4
The master of the floating craft entering the Republic of Croatia by sea shall use the shortest way to enter the closest port open to international traffic for the purpose of passing the immigration office control and for:

- obtaining the licence disc/sticker

- endorsing the Passenger List in the Harbourmaster's Office


Bist Du sicher, dass Dein Link stimmt?

Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
ob man als Deutscher zB ein deutsches Beiboot mit weniger als 5PS in HR fahren darf.

Leider nicht mehr! (ob man mir das glaubt oder nicht, siehe oben)

L.G.

Edwin
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  #66  
Alt 25.06.2007, 12:21
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Judschi Judschi ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Und noch seltsamer ist, daß immer wieder einmal solch unqualifizierte Behauptungen aufgestellt werden, die durch nichts zu belegen sind, weil sie schlicht falsch sind.
Tja, das tut mir Leid, da bin mal wieder Opfer einer "Scheisshausparole" geworden.
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Viele Grüße
Uwe

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Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte)
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  #67  
Alt 25.06.2007, 15:19
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Hallo Edwin, ich meinte den Article 8 in dem von mir zitierten Thread.
Und wie gesagt: lediglich für die Frage, ob man mit dem deutschen Sportbootführerschein als Deutscher ein unter deutscher Flagge laufendes Gleitboot fahren darf.
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  #68  
Alt 25.06.2007, 17:42
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Du solltest dir mal die ECE-Resolution 40 durchlesen.
Auch KROATIEN hat die ratifiziert bzw. unterschrieben.
Wirklich ??

Was hat denn Kroatien mit dem Bodensee zu tun .....
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Gruß Fred
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  #69  
Alt 25.06.2007, 18:43
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Hallo..

Vorschlag: Einfach ausprobieren. Würde gerne wissen wie ein Polizist in HR reagiert, wenn ihm erklärt wird, das mit eurem Boot unter deutscher Flagge der 16jährige fahren darf...
Ich klink mich aus. Meine Aussage bezieht sich auf die Auskunft der Polizei.
Mehr als 800 Euro wirds aber nicht kosten mein ich..

Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #70  
Alt 25.06.2007, 20:04
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Wirklich ??

Was hat denn Kroatien mit dem Bodensee zu tun .....
Nichts!

Du hast wohl den falschen Absatz gelesen.

Es geht darin um die Anerkennung der gültigen Führerscheine des Heimatlandes z.B. in einem Urlaubsland.
Diese Resolution wird auch von HR anerkannt.
Wenn ich den deutschen Link wieder finde, stell ich den ein.
War aber bereits vor 18 Mon. im anderen Forum zum gleichen Thema.
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  #71  
Alt 25.06.2007, 20:29
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Nichts!

Du hast wohl den falschen Absatz gelesen.
Nö - das ganze Ding ECE-Resolution 40 handelt ausschließlich vom Bodensee !
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Gruß Fred
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  #72  
Alt 25.06.2007, 20:32
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Zitat:
Zitat von 1WO Beitrag anzeigen
Würde gerne wissen wie ein Polizist in HR reagiert, wenn ihm erklärt wird, das mit eurem Boot unter deutscher Flagge der 16jährige fahren darf...
Ich klink mich aus. Meine Aussage bezieht sich auf die Auskunft der Polizei.
Mehr als 800 Euro wirds aber nicht kosten mein ich..
Wenn ich in der Situation wäre und es bestünde die Möglichkeit dass ich vor Ort auf Schwierigkeiten stoße, dann würde ich einfach meine konkrete Frage an das zuständige Fremdenverkehrsamt senden mit der Bitte um eine schriftliche Aussage in Deutsch und in der Landessprache.

Diesen Brief zu den Papieren nehmen und bei Bedarf dem Beamten vor Ort zeigen.

Ich habe mir damals zu Zeiten der Schweinepest vom span. Frendenverkehrsamt in D. dorf bescheinigen lassen, dass ich mit meinen Hunden einreisen darf obwohl die Impfdaten nicht exakt den Vorschriften entsprachen (lange Geschichte).

Die haben das problemlos gemacht - sind ganz nett
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* Heinz *
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  #73  
Alt 25.06.2007, 20:38
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Mein lieber Mann!
Da habe ich ja mit meiner Frage scheinbar einen wunden Punkt getroffen!
Muss dazu sagen, daß wir schon seit ca. 30 Jahren mit Boot nach Kroatien fahren! War schon mit 6 das erste Mal dort!
Dabei wurden wir vor ca. 3 Jahren das erste Mal überhaupt kontrolliert!
Dies war an der südlichsten Spitze der Kornaten!
Die hatten gedacht wir wären mit unserem alten 6 m. Boot von Italien rübergekommen und wollten eine Zollbescheinigung sehen, die wir nicht hatten! Gab deswegen aber keine Probleme!
Na, ja! Dank Eurer tollen Beiträge werde ich in Zukunft auf dem Laufenden sein, was Bootsfahren in Kroatien angeht!
Sollte ich dann aber nicht nachvollziehen können wer nun die gültigen Richtlinien weiss, werde ich zur Sicherheit vorher in Zadar beim Capitan nachfragen! Dies wird in ein paar Tagen der Fall sein!
Danke für Eure Kommentare!
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  #74  
Alt 25.06.2007, 23:37
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Nö - das ganze Ding ECE-Resolution 40 handelt ausschließlich vom Bodensee !
Auf die Schnelle die schweizer Version
HIER.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #75  
Alt 25.06.2007, 23:38
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Um Gottes Willen nein!!! Nur der Hafenkapitän von Pula hat Recht, die anderen sind alle unfähig. Im Ernst: wenn es das zuständige Ministerium nicht korrekt hat, wer dann?
Ich werde meinen Sohn mit 17 Jahren und Sportbootführerschein fahren lassen, das ist sicher.
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