boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 54
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 18.09.2007, 08:57
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.201
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.918 Danke in 11.596 Beiträgen
Standard

Glück gehabt
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
  #52  
Alt 18.09.2007, 12:16
Benutzerbild von felix
felix felix ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Österr./ Veneto
Beiträge: 1.346
Boot: Beneteau Antares 10.80
Rufzeichen oder MMSI: 203316200
1.860 Danke in 793 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von FreedomXL Beitrag anzeigen
Es geht um 15.000 EUR
(Seit ich Barzahlung oder Bezahlung mit Traveller Schecks erbeten habe ist übrigends Funkstille...)

Gruß
Lars
Ich habe vor einiger Zeit ein Boot um 17.000.- verkauft - war auch im Ausland (Italien) und der Käufer hat selbstverständlich das Geld in bar mitgehabt - sonst hätte er das Boot erst bekommen, wenn das Geld bei mir am Konto gewesen wäre.
Die Scheine hab ich allerdings nicht kontrolliert...
P.S.: Wo liegt eigentlich der Vorteil des Käufers bei Traveller Schecks im Vergleich zu Bargeld?
__________________
Servus felix
Mit Zitat antworten top
  #53  
Alt 18.09.2007, 12:28
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2006
Ort: EMDEN
Beiträge: 3.151
Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.241 Beiträgen
Standard

Schrieb ich bereits oben, hier nochmal ausführlich :

Reiseschecks (Traveler Check)

Bei den Reiseschecks (auch: Travelerscheck, Traveler Cheque) handelt es sich im Grunde genommen nicht um einen Scheck, sondern um eine Versicherung. Reiseschecks werden jedoch international als Zahlungsmittel akzeptiert und im Verkehr der Banken untereinander wie Schecks behandelt.
Die Reiseschecks gibt es von mehreren Anbietern (beispielsweise American Express, Thomas Cook) und in unterschiedlichen Währungen und Stückelungen. Gegen eine Gebühr, die in der Regel 1% beträgt, können sie bei Banken und Sparkassen, aber auch den Niederlassungen der Reisescheckgesellschaften gekauft werden. Der Kunde erhält die gekauften Schecks und muss sie noch beim Kauf unterschreiben. Bei der späteren Verwendung des Reiseschecks als Zahlungsmittel ist eine zweite, identische Unterschrift des Kunden auf dem Scheck erforderlich.
Reiseschecks sind sicherer als Bargeld. Bei Verlust werden sie dem Kunden vor Ort kostenlos und in der Regel innerhalb von 24 Stunden ersetzt. Da beim Kauf von Reiseschecks in einer fremden Währung der günstige Briefkurs angewendet wird, ist eine kostengünstige Bargeldversorgung im Ausland möglich.

Von : http://de.wikipedia.org/wiki/Travellerscheck
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #54  
Alt 18.09.2007, 12:30
Benutzerbild von Günther
Günther Günther ist offline
Captain
 
Registriert seit: 04.02.2002
Ort: MN/MUC
Beiträge: 695
Boot: Abbate Primatist 23
440 Danke in 251 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von elba Beitrag anzeigen
Einspruch
Guten Abend zusammen
Selbstverständlich kann kein Angestellter ( auch kein Vorstand oder Eigentümer einer Bank) einen eigenen Scheck bestätigen, da die auf dem Scheck angedruckte Bank ja selbst Bezogener ist. Den Scheck einer fremden Bank wird eh niemand bestätigen.
In der Praxis gibt es deshalb neben dem LZB-Scheck ( inzwischen sehr umständlich wegen dem Rückzug der LZB aus der Fläche)das folgende Verfahren:
Der Kunde erteilt den schriftlichen, unwiderruflichen Auftrag zur Einlösung eines bestimmten Schecks und die Bank blockiert intern den Betrag / die Kreditlinie in entsprechender Höhe. Danach erstellt sie eine Bestätigung der Einlösung ( Erfüllungsvertrag gegenüber dem Scheckaussteller) innerhalb einer Vorlagefrist.
Somit bestätigt sie nicht den Scheck selbst!!! ( Was ja auch gar nicht möglich ist).
Der Kunde kann dann bei dem Zustandekommen des Geschäftes den Scheck ausstellen und mit der Bestätigung dem Käufer übergeben.

Grüße
Joachim
Sehr gut, jetzt haben wir den genauen Vorgang, danke Joachim.
Somit haben wir die Begriffsverwirrungen geklärt.
Genau dies meinte ich mit "bankbeglaubigtem" Scheck und das
ist eben ein üblicher Vorgang heute.
Man müßte dem Kind (Vorgang) dann nur einen Namen geben

Günther
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 54


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.