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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#51
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Zitat:
was ist denn eig. aus dem "ehemaligen" SPORT-gerätehänger gerorden? ein möbeltransporter? ein werkzeugwagen? oder gar ein gartengeräteabtransporthänger? gott sei dank gibt es gesetze die sowas unter strafe stell´n.. !!! es gibt auch pferdeanhänger die ein grünes nummernschild haben, man aber ausser pferde und evl mal a bissl stroh nix damit transportieren soll/darf. aber wie offt wird damit anderes wie z.b. "siehe oben" gefahren. aber, leider iss mei roller kein motorrad. obwohl ein sport-aufkleber drauf ist . und, ich glaub das die leute von den behörden je nach lust und laune entscheiden. wenn man 5 leute fragt bekommt man ja auch 7 verschiedene antworten. gruss aus bad falkendorf |
#52
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Roller
Hallo maddin, ich würde es auch so machen . Achte nur auf deine Deichsellast bzw. Stützlast, das die Rennleitung hier nichts beanstanden kann und gut.
Gruß Mecky |
#53
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Zitat:
weißt Du doch, ist jetzt ein Werbeanhänger für Sicherheitsschlösser Zitat:
Nachdem Du jetzt schreibst, Dein Roller ist kein Motorrad, was fehlt denn Motor oder Rad Als ich ihn das letzte Mal gesehen habe, hatte er noch beides. |
#54
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Roller im Boot
Wir transportieren den Roller im Boot, funktioniert einwandfrei.
Und beim Kranen des Bootes ins Wasser, krant der Roller aus dem Boot heraus. Heimwärts genau dasselbe nur anderstrum Hat bis jetzt immer super funktioniert |
#55
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sicher auch ne idee, aber wir wollen unterwegs den roller mal für ne fahrt runter nehmen können.
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#56
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etwas kompliziert
Nun dieses Thema ist auch für mich als grünes Männlein von der Rennleitung etwas kompliziert.
Ich versuche mal es aufzuarbeiten. 1. Unsere Sportbootanhänger sind nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe e FZV von der Zulassungspflicht ausgenommen. 2. Die Anhänger sind danach somit steuerbefreit und bekommen ein grünes Kennzeichen. 3. Das Kennzeichen wird eigentlich nur ausgegeben, weil der TÜV seine Plakette irgendwo hinkleben muss (in Holland z.B. gibts für solche Zwecke Bastelsätze um sein Pkw Kennzeichen zu wiederholen). 4. Ich habe derzeit keine Änderung im Pflichtversicherungsgesetz gefunden, nicht zulassungpflichtige Anhänger müssen nicht versichert werden. Wird nun ein Sportgeräteanhänger nicht für den Zweck benutzt für den er bestimmt wurde, wird er zulassungspflichtig. Zulassungspflichtige Anhänger sind dann wiederum steuer- und versicherungspflichtig. Wir bewegen uns nun außerhalb des ordnungswidrigen Bereiches und kommen in den teuren Straf- und Bußgeldbereich inklusive hartnäckiger Punkte in Flensburg. Wie teuer so etwas wird, bestimmt u. Umständen der Tagessatz im Strafbefehl. Dieser richtet sich nach Einkommen. Man könnte jetzt versuchen, den Motorroller als Sportgerät zu deklarieren. Dieser müsste dann aber auf einem Anhänger für Krafträder befestigt sein. Selbst die Fahrräder auf der Deichsel könnten einen so in große Schwierigkeiten bringen. Auch die Beladung des Bootes spielt eine Rolle. Pött und Pann und ein Dinghi kann man ja noch erklären vielleicht auch noch ein Faltfahrrad. Aber wie ist es mit der für den Vermieter der Ferienwohnung mitgebrachten Nähmaschine oder Windeln für dessen Opa oder ein paar Duschköpfe oder Lattenroste etc (keine Seltenheit in z.b. Kroatien, man ist ja hilfsbereit) Die Sportanhänger können auf Antrag aber zugelassen werden, natürlich mit allen Pflichten. Der Steuersatz für Anhänger beträgt 7,46€ für je 200 kg zGG (abzüglich Stützlast). Die Versicherung kostet ca. 25 Euro. Wenn man dann nen Roller auf der Deichsel hat gerät man höchstens in den OWi Bereich weil die Halterung keine StVZO Zulassung hat.
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Gruß Harry 2001er Ford Explorer mit Marex 2300 Gambler Geändert von XP-Skipper (14.12.2007 um 23:17 Uhr)
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#57
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Kannst mal bitte sagen wo das steht! Hab da gewaltige Probleme mich mit unserem Strassenverkehrsamt zu einigen die sagen Bootanhänger = nicht zulassungspflichtig muss Grüne Nummmer bekommen!
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#58
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tja die Straßenverkehrsämter stellen sich da oft quer, weil in der ABE eine Schlüsselnummer steht und die besagt, das es sich um einen Sportgeräteanhänger handelt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#59
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@denni1078
Auch das steht in der FZV § 3 Absatz 3. Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden. Wundert mich schon, da will einer freiwillig Steuern zahlen und wird nicht gelassen? Am besten in einem solchen Fall mit dem Abteilungsleiter verhandeln. Ich weiß allerdings nicht genau ob der Antrag auch begründet werden muss.
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Gruß Harry 2001er Ford Explorer mit Marex 2300 Gambler
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