#51
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ja, so sehe ich das auch.
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Charly |
#52
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Ich hatte mir gedacht, dass du das so meinst - war aber (zumindest für mich) etwas missverständlich ausgedrückt.
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Gruß Heinz-Dieter
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#53
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5 PS an einem kleinen Gleiter.....hier bei uns führerscheinfrei, auch wenn er schneller läuft als 20 Km/h....
In den Niederlanden braucht es dafür aber einen amtlichen Lappen! Alles sehr gediegen..... Willy |
#54
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zuerst ma zu Deinem P.S. Jein, wenn ich mein deutsches Auto z : in den NL fahre brauche ich einen D-Führerschein (also deutsche Vorschrift) oder willst Du allenernstes behaupten, dass z. B. ein Amerikaner (der ja schon mit 16 den Führerschein machen darf damit nicht in D fahren darf weil in Deutschland D-Vorschriften gelten (damit meine ich jetzt nicht Verkerhrsvorschriften Geschwindigkeitbegrenzugen usw. die sind nationales Recht. Aber Führerscheinmäßig gilt immer das was im Heimatland gilt. So nun aber wieder zurück zu Thema. Füge mal 3 Links ein in denen genau das steht was ich sage, ja keine Sorge ich bringe auch noch was "Amtliches". Auch hier wieder, ich rede ausschließlich von den Führerscheinvorschriften nicht von Verkehrs- oder sonstigen Fahrvorschriften (z. B. in den NL Ijsselmeer zwar Binnengewässer ABER der SBF - See wird verlangt). http://www.my-bootscharter.de/sportb...hrerschein.htm http://www.segeln-info.de/fuehrerschein.htm http://www.rolfgilles.de/binnen.htm Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#55
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hier kannst Du alles nachlesen wer / wann / wie die Deutsche Flagge führen muss und kann. http://www.bundesrecht.juris.de/bund...grg/gesamt.pdf Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#56
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wer sagt dass Du im Ausland mit 250 über die Bahn brettern darfst. Du hast die nationalen Vorschriften (z. B. in den NL auf Autobahnen 120 km/h) einzuhalten. Nur zum fahren Deines Autos benötigst Du einen D-Führerschein. Also Führerscheinregelung in/für Dein Auto das aus D, Verkehrsvorschriften die des Landes in dem Du fährst. Andreas
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#57
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Zitat:
Und wenn ich das richtig verstehe gilt das neuerdings - siehe die oben angegebenen Links - so auch für Ausländer. Für einen Deutschen gelten in NL die NL-Bedingungen für den Führerschein, für einen Niederländer gelten auf deutschen Binnengewässern die deutschen Bestimmungen für den Führerschein - auf Seeschifffahrtstraaßen allerdings die niederländischen Bestimmungen ...
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Gruß Heinz-Dieter |
#58
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Zitat:
Und Sprüche von Bootsfahrschulen wie "Generell gilt im Ausland: Der Schein, der für Deutsche in Deutschland vorgeschrieben ist, ist für Deutsche auch im Ausland vorgeschrieben! Das bedeutet zum Beispiel in italienischen Gewässern: Obwohl ein Italiener in Italien erst ab 20 PS einen Führerschein braucht, muß ein Deutscher in Italien ab 5 PS einen Sportbootführerschein haben!" waren auch in der Vergangenheit reine Eigenwerbung.
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Gruß Heinz-Dieter |
#59
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Hallo h-d,
Rolf Dreyer ist auch Besitzer einer Bootsschuhle. Ferner ist er Prüfer des DSV u. a. auch für den SSS und SHS. Du willst Herrn Dreyer nicht unterstellen, dass er bezüglich der Führerscheinregeln und -vorschriften was "unrichtiges" erzählt. Zu Deiner Meinung mal folgende Annahme: Ein Sportboot, 10 m lang mit einer 65 PS Maschine. Ein Deutscher der dieses Boot unter deutscher Flagge in D fährt braucht einen entsprechenden Führerschein, fährt er (z. B.) in den NL braucht er keinen.... Ein Holländer der dieses Boot unter NL-Flagge in den NL fährt braucht keinen Führerschein, fährt er damit in D braucht er einen entsprechenden Führerschein.... Kann wohl nicht ganz stimmen Dann dürften tausende von Holländern die seit Jahrzehnten (führerscheinfrei) fahren und jetzt mal nach D mit Ihrem Boot fahren wollen dies nicht mehr.... Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#60
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Hallo,
eigentlich wird in diesem Auszug aus einem Dokument des holländischen Watersportverbonds doch alles ganz klar geregelt: In Nederland moet je een Klein Vaarbewijs hebben als je met een schip wil varen dat meer dan 15 meter lang is of sneller kan varen dan 20 km per uur. Dat is al jaren hetzelfde en zal niet snel veranderen. In het buitenland zijn de eisen aan het hebben van een Vaarbewijs meestal veel strenger. Tot nu toe heeft Nederland met andere landen af kunnen spreken dat voor Nederlandse watersporters die in die landen willen varen, de regels van Nederland gelden (zie boven). Daardoor bestond de rare situatie dat bijvoorbeeld in Duitsland een Duitser met een motorboot van 10 meter een Duits vaarbewijs nodig had, terwijl een Nederlander in Duitsland met eenzelfde boot geen enkel papier hoefde te hebben. Dat is nu aan het veranderen. Overigens geldt die eis voor een ICC natuurlijk alleen voor het varen met boten waarvoor in het betreffende land ook een vaarbewijsplicht geldt. Buitenlanders die naar Nederland komen varen hebben alleen een ICC nodig als hun schip langer dan 15 m of sneller dan 20 km/u kan. Andersom hebben Nederlanders in bijvoorbeeld Duitsland (binnenwater) alleen een ICC nodig als ze een motor met meer dan 3,68 kW vermogen hebben. Es scheint wohl so, dass in einer europäischen Kommission daran gearbeitet wird, die Führerscheinregeln in Europa irgendwie übersichtlicher zu gestalten. Zur Zeit gelten noch die in diesem Schreiben angeführten Regeln. MfG Sabine Quelle: http://www.westergo.watersportverbon...ws/nieuws.html
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#61
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Danke
Nochmal danke Sabine (knopf reichte nicht) - mal sehen was daraus jetzt gemacht wird.
"Meine Meinung steht fest - bitte verwirren Sie mich nicht mit Fakten" - - - Nachfrage - liegt ihr in NL ? Und wenn ja welches Revier. gruss aus amsterdam, c. |
#62
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Hallo Quälgeist,
wir haben gerade in Vlissingen ein neues Boot gekauft, liegen damit z. Zt. in Kamperland ( Veerse Meer), um es fit für den Urlaub zu machen. Ende Juni starten wir dann Richtung Ijsselmeer,wir wollen uns in der Nähe von Heeg/ Woudsend dann einen Liegeplatz suchen.; noch haben wir keinen festen. Sabine |
#63
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Gruß Heinz-Dieter |
#64
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Zitat:
Was soll den in diesem Beispiel der italienische WaPo alles an aktuellen Vorschriften mitführen, um z.B. zu überprüfen, was der Brunese mit Wohnsitz auf den Malediven darf bzw. nicht darf. Abgesehen davon müßte dann der Brunese immer seinen Reisepass mit aufs Gummiboot nehmen, es könnte ja sonst sein, dass er aus einem Staat kommt, in dem Bootfahren generell ohne Führerschein verboten ist. Gruß Andreas |
#65
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Hallo,
gerade einen Anruf beim DSV in Hamburg gemacht und nachgefragt. Danach gilt die sogenannte Gastregelung, ein Deutscher mit Boot unter D-Flagge braucht in den NL den Führerschein des Heimatlandes für dieses Boot. Der Holländer der mit seinem (für ihn) führerscheinfreiem Boot nach D fährt braucht KEINEN Führerschein. Andreas
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#66
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Gruß Heinz-Dieter |
#67
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Hallo h-d,
dann biete doch den Mitarbeitern vom DSV mal Fachseminare über das Führerscheinrecht an. Vielleicht können die von Dir ja noch was lernen Andreas
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#68
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Offensichtlich.
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Gruß Heinz-Dieter |
#69
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Hallo Micromonster/ Andreas,
warum rufst du nicht eine niederländische Behörde an? Die sind dafür doch eher zuständig als ein deutscher Verein, der natürlich seine Führerscheine unter`s Volk bringen will. MfG Sabine
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#70
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Hallo Sabine,
ähm, weil ich deutscher bin, mit dauerndem Wohnsitz in D und für mich die deutschen Gesetze gelten Und der Verein, wie Du ihn nennst, ist vom zuständigen Bundesminesterium mit den Sportbootführerscheinen und allem was dazu gehört betraut und damit dafür zuständig. Die Zeiten der "Vereinsscheine" vom DSV (A, BR usw.) sind lange vorbei. Andreas
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#71
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Hallo,
klar gelten für dich, wie für mich auch, die deutschen Gesetze, solange wir uns in Deutschland befinden. Aber jetzt geht es doch um holländisches Recht, auf holländischem Boden. Wir können ja auch nicht nach z. B. Brasilien, China oder in die Türkei fahren, ohne uns am dort geltenden Recht zu orientieren. Der holländische Gesetzgeber weiß doch über diese Führerscheinregelungen besser Bescheid als der DSV( dem ich hiermit nicht die Kompetenz für die entsprechende deutsche Gestzgebung absprechen möchte). Jetzt habe ich leider nicht die Zeit, weil wir uns auf dem Weg in dieses sagenumwobene Ländle befinden, aber Anfang der Woche kann ich dir den oben zitierten Text mal übersetzen. Mit freundlichen Grüßen und allen ein schönes Wochenende Sabine
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#72
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Die von Dir gebrachten Links sind nicht einmal ansatzweise amtlich, das steht nach wie vor aus.
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#73
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Also brache ich für ein 5 PS - Boot, egal wie schnell es ist, in Holland keinen Schein, weil ich ja hier auch keinen brauche?
Willy verwirrt.... |
#74
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Übersetzung : In den Niederlanden mußt Du einen kleinen Fahrbeweis haben, wenn Du mit einem Schiff fahren willst das länger als 15 m oder schneller als 20 km/h ist. Egal ob Du Niederländer , Marsianer, vom Mond, aus Deutschland oder aus dem BF bist.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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#75
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Aber wenn ich von See aus, als Deutscher auf einem niederländischen Schiff, ins Ijsselmmer einfahre, gilt dann nicht das europäische Recht ?
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