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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Es soll ja Leute geben, die kommen vor lauter Arbeit nicht mehr dazu, Geld zu verdienen. Ich bin übrigens kein Sammler und Jäger. Ich habe nur die vorgeschriebenen Scheine, nicht mehr und nicht weniger. So, jetzt machen wir einen Zug durch die Düsseldorfer Altstadt, Geburtstag feiern. Nicht meinen. |
#52
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KLAUS-WERNER HAT GESCHRIEBEN
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Genauso ist es mit unserem Schein, und bitte zur Kenntnis nehmen, nicht ich, sonder Du verbreitest die Falschinformation. Ich habe mich bis jetzt IMMER auf das GB und die jeweiligen Art. berufen, bezüglich der Konvention, Du aber nicht ein einziges mal. DER HR-SCHEIN GILT FÜR NICHTKROATEN IN ALLEN ANDEREN LÄNDERN, NUR NICHT IM EIGENEN. Nix für ungut Gruss Mato[/u]
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LG Mato BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT VERGESSEN |
#53
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ach Leute hört doch mit diesem Thema auf. Das zieht sich seit Jahren durch alle Foren und es wird immer wieder das Gleiche geschrieben.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#54
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Schlagt mich - aber meines Wissens nach gibt es den Vertrag von Haifa, in dem geschrieben steht (stehen soll, denn ich hab ihn nicht eigenäugig gelesen), dass jeder Bootsführer den Führerschein haben muß, der in seinem Land amtlich vorgeschrieben ist.
Meines Erachtens ist das das gleiche Pamphlet, nach dem die Boote auch die Bootszulassung haben müssen, die in dem jeweiligen Land gesetzlich ist. Kroatien und Slowenien sind diesem Vertrag (immer noch nach meinem Halbwissen) erst vor einigen Jahren beigetreten - weshalb ja auch diese Aufregung vor allen Dingen bei den österreichischen Kollegen wegen der Bootszulassungen war. Ich wäre trotzdem dankbar, wenn da jemand mal etwas rechtsverbindliches von sich geben könnte, denn ich habe gerade das Thema, ob meine polnische Freundin in Polen ihren Boots-Führerschein machen muss, um weltweit anerkannt fahren zu dürfen, oder ob es reicht, wenn sie ihn bei meinem Freund, dem Hafenkapitän von ...... (HR) für wenig Geld macht. Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#55
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kroatische Spaßführerscheine
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Ich wiederhole es nochmals: Es sollte inzwischen jedem klar sein, daß der kroatische Führerschein für Nichtkroaten ausschließlich nur in Kroatien und in keinem anderen Land gültigkeit hat. Auch wenn Du es als einziger hier nicht wahr haben willst, oder aus was weiß ich für welchen Gründen hier Falschinfos von Dir gibst und damit anderen den Gefahren des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aussetzt. Es ist nun mal so und Du solltest es letztlich akzeptieren. Mir persönlich ist ganz egal wo der einzelne mit fährt. Es täte mir nur Leid, wenn einer auf Grund Deiner Falschaussage ein Verfahren an den Hals bekommt. Das hat hier keiner verdient. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#56
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Wie es sich nun richtig verhält, würde mich auch interessieren. Ich habe meinen Schein in Österreich gemacht...als Deutscher mit Hauptwohnsitz in Österreich. Also Binnen in Österreich kein Problem. Welche Gültigkeit dieser Schein in Deutschland´s Binnengewässer hat....die Antwort bleibt mir zumindest der DSV nach meiner Anfrage noch schuldig.
Gilt Staatsangehörigkeit, oder Hauptwohnsitz, oder Lebensmittelpunkt??? Harry
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#57
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Führerscheinfrage
Hallo Harry,
ich habe Dich wie folgt verstanden: - Du bist deutscher Staatsangehöriger. - Du hast den Schwerpunkt Deines Lebens in Österreich - Deshalb, weil Du dort gemeldet bist und Dich da mehr als 184 Tage/Jahr aufhältst. - Du hast während Deines Aufenthalt in Österreich eine amtliche oder amtl. anerkannte österreichische Fahrerlaubnis erworben. Meine rechtl. Würdigung sieht wie folgt aus: Diese Fahrerlaubnis gilt für Dich in Österreich und allen Staaten von denen Österreich die Fahrerlaubnis ebenfalls anerkennt und dazu gehört dann auch Deutschland. Ich weiß nun nicht für welche Gewässer Dein Führerschein gilt. Das hattest Du nämlich nicht geschrieben. Nur das "Binnen in Österreich kein Problem ist" und ich weiß nicht was Du damit aussagen wolltest (Schein, Schwierigkeit, etc.). Auf alle Fälle gilt er im Ausland (für Dich einschl. Deutschland) für die gleichen Gewässer für die er in Österreich auch gilt. Nicht mehr und nicht weniger. Solltest Du jedoch Deinen Lebensmittelpunkt wieder nach Deutschland zurück verlegen, dann gilt der Führerschein auch nicht mehr im Ausland (obwohl er dort vorher gegolten hat) und vor allen Dingen besonders nicht mehr in Deutschland (obwohl er dort vorher auch gegolten hat). Er gilt dann für Dich nur noch in Österreich. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#58
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Danke Klaus-Werner
Das ist mal eine Aussage.....im Internet bin ich nicht fündig geworden, habe evtl. aber auch an den falschen Stellen gesucht. Mit "Binnen" meinte ich den österr. Segelschein A ...war mein Fehler, das nicht deutlich genug herauszustellen....sorry. Den FB3 Seeschein für Fahrten von 200sm Entfernung zur Küste, wäre der nächste Schritt, aber davor steht erstmal das Sammeln von Seemeilen. Das ist schon eine vertrackte Geschichte. Jetzt muß ich auf deutschen, befähigungspflichtigen Gewässern meine österr. Meldebestätigung mitführen, weil in meinem Personalausweis noch die (existierende) deutsche Adresse drinnensteht. Europa wächst zusammen....offene Wunden bleiben...die Zukunft wird zeigen, wie die Narben aussehen. nochmals danke für die Info Harry
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#59
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Führerscheinfrage
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Re: Führerscheinfrage
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....als Deutscher deutschen Schein >>> Befähigung international anerkannt. ....als Österreicher österr. Schein >>> Befähigung ebenfalls anerkannt. Bei Vermischung (mal pauschal gesagt) >>> Befähigung nur im Land des Ausstellers anerkannt. Das heißt dann automatisch.....die Anerkennung der Befähigung hängt nicht von der Qualität der Ausbildung ab. Ich würde mir wünschen, das es Prüfungs-Standarts gibt, die dazu führen, das ein ziemlich einheitliches Bildungsniveau und damit auch entsprechende Anerkennung zur Folge haben. Die jetzige Regelung finde ich "unglücklich". "Einheitliches" Europa halt...oder doch nicht so ganz. Harry PS: Sorry, das mein Beitrag den ursprünglichen Threat "umgebogen" hat...kann gerne von einem Moderator als separates Thema verschoben werden.
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#61
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Führerscheinfrage
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen -- Über Seeleute: "An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett." |
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Harry, wenn es sich verhält wie mit dem Kfz-Führerschein, kannst Du Dir das Ding auf deutschen umschreiben lassen, wenn Deine Zeit in Österreich länger als 2 Jahre war.
Das mit dem Personalausweis mitführen wegen Adresse ist eigentlich unwichtig - wichtig für die Anerkennung des Österreichischen Lebensmittelpunktes ist der Eintrag im Pass. Ich kenne es aus meiner Zeit, in der ich beruflich einige Leute betreut habe, die ihren Wohnsitz in Monaco hatten: die waren immer peinlichst darauf bedacht, Ihre Reiserouten und Termine so zu legen, dass sie max. 173 Tage im jahr in Deutschland waren, denn sonst hätte das auch gewaltige steuerliche Probleme gegeben (und deswegen waren sie ja in Monaco). Das ist zwar einige Jhre her, aber ich denke, daran hat sich nichts geändert. Solltest Du aber keinen Nachweis führen können, dass Du mehr als die Hälfte des Jahres nicht in Deutschland bist, so ist auch die ganze Führerscheingeschichte sinnlos - dann brauchst Du nämlich den deutschen! Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#63
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Nur zur Klarstellung:
In Österreich ist zum Führen eines Segelfahrzeuges KEIN wie auch immer bezeichneter Führerschein gesetzlich vorgeschrieben. Diese Tatsache wird allerdings von den Segelschulbetreibern sehr gerne verschwiegen..... Weiterführende Informationen auf der Homepage des ÖSV. MfG., Gerhard. |
#64
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Hi !
Also, bitte nicht böse sein, aber ich verstehe jetzt noch weniger: KWO schrieb: Meine rechtl. Würdigung sieht wie folgt aus: Diese Fahrerlaubnis gilt für Dich in Österreich und allen Staaten von denen Österreich die Fahrerlaubnis ebenfalls anerkennt und dazu gehört dann auch Deutschland. Ich weiß nun nicht für welche Gewässer Dein Führerschein gilt. Das hattest Du nämlich nicht geschrieben. Nur das "Binnen in Österreich kein Problem ist" und ich weiß nicht was Du damit aussagen wolltest (Schein, Schwierigkeit, etc.). Auf alle Fälle gilt er im Ausland (für Dich einschl. Deutschland) für die gleichen Gewässer für die er in Österreich auch gilt. Nicht mehr und nicht weniger. Heißt das, daß ein Deutscher mit Ösi-Schein in manchen Fremdländern fahren darf, weil er in Ö lebt, arbeitet und gemeldet ist ? Warum darf dann ein Ösi, der in Kroatien lebt, nicht mit seinem CRO-Patent woanders fahren? Da habe ich doch etwas falsch gelesen...und falsch verstanden Sorry, bin total verwirrt... Vielleicht will mich jemand aufklären ! Danke, liebe Grüße von Martin aus Wien |
#65
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Führerscheinrecht
Zitat:
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* Als Lebensmittelpunkt wird bezeichnet, wo (in welchem Land) der Betreffende wohnt und arbeitet, oder seine Rente ausgibt (oder sich seine Sozialhilfe hinterher schicken läßt). Dazu gehört, daß er dort gemeldet ist und sich (nachweisbar!) in dem Land mehr als 184 Tage im Jahr aufhält. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Hi !
Danke für Antwort, aber jetzt verstehe ich noch weniger: Wieso schreibt KWO: "Der kroatische Führerschein gilt für Nichtkroaten ausschließlich nur in Kroatien und in keinem anderen Land!" Gute Nacht, Europa, wo immer ihr auch segelt! Liebe Grüße von Martin |
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Lebensmittelpunkt
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Hmmmm...die Ausnahmeregelung ist wohl eher die Regel, soweit ich das verstehe. Letztendlich bestimmt der Lebensmittelpunkt (LMP) die geltenden Bestimmungen. Das wiederum würde bedeuten, das ein Landsmann (mal ohne Staatenangabe) seinen Schein im Heimatland macht, dann seinen LMP in ein anderes Land verlagert und dort die gemachten Scheine ihre bis dato geltende Gültigkeit verlieren können. (außer im Land des Ausstellers)
Wenn dem so ist, bräuchte ich rein theoretisch überhaupt keinen See-Schein zu machen.....ebenso bei Kontrollen nur den Nachweis erbringen, das mein LMP in Austria liegt. Auszug Bundesministerium fuer Verkehr: Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichische Befähigungsausweise erworben werden. Österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren wollen, sind dazu zwar nicht verpflichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass die Yachtführung auf See in den Hoheitsgewässern der Küstenstaaten ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen gibt, sind die Vorschriften der Uferstaaten zu beachten. Irgendwie Kuddelmuddel..... Harry
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kroatische Spaßführerscheine vs. Lebensmittelpunkt
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Aber wie Du richtig schreibst, es ist schon am sog. Lebensmittelpunkt aufgehängt. Zitat:
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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um mal verwirrung zu stiften...
evtl weiss der eine oder andere was dazu...
was würde passieren wenn ich (in deutschland lebender) kroate (mit pass und voditelj brodice, mornar mot) jetzt die deutsche staatsbürgerschaft annehmen würde? wäre ich dann plötzlich illegal unterwegs? kann ich das auf 'deutsche' Papiere umschreiben? oder bin ich jetzt schon illegal unterwegs da mein lebensmittelpunkt >184 t/j in D ist?
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mirno more, ugor FJAKA=psihofizicko stanje prilikom teznje ni za cime.Greska zamijeniti fjaku sa lijenoscu. Fjaka je uzviseno stanje uma i tijela kojem tezi cijelo covjecanstvo.U Indiji fjaku postizu dugogodisnjim izgladnjivanjem i meditacijom,u Dalmaciji je ona Bozji dar |
#71
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Nichts verwirrendes!
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Ob Dein kroatischer Schein umschreibbar ist, das wage ich zu bezweifeln. Genaue Auskunft ob er umschreibbar ist erteilt Dir allerdings der DMYV/DSV in Hamburg unter der Telefonnummer 040 / 63904315. Deine Frage, ob Du hier illegal unterwegs bist, die kann ich Dir beim besten Willen nicht beantworten. Das fällt wohl unter das Meldegesetz und da kenne ich mich nicht aus. Bei Fahrerlaubnisrecht kann ich Dir so gut wie jede Frage beantworten. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Hi !
Vielleicht sollte man es einmal auf einen Punkt bringen: Schade, daß hier Gesetze und Bürokratie die Überhand haben, und nicht das eigentliche Fachwissen... ...unverständlich für mich (als rein praxisorientierter Mensch...und als "BeamtenNICHTliebhaber"), daß die jeweiligen Kenntnisse der Schiffsführer in manchen Ländern akzeptiert werden, in manch anderen aber auch nicht. Wenn eine Fahrerlaubnis von Deiner NATIONALITÄT oder von deinem LEBENSMITTELPUNKT abhängt, dann hat das ja wohl NICHTS mehr mit deinem eigenen Fachwissen zu tun, sondern ist reine Beamtenw.x.rei, denn Rassismus kann es ja nicht sein ! Liebe Grüße von Martin aus Wien |
#73
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Hallo Martin
ganz so, darf man das nicht sehen, wenn wir alle den gleichen Lehr-bzw. Prüfstandard hätten und sich alle daran hielten, wär ein EUROPAFÜHRERSCHEIN wahrscheinlich kein Problem. Aber die eigene Interessen der Staaten bzw. Prüfungsorganisationen stehen da im Weg. Bestes Beispiel: ISO 9001, sollte eigentlich Europaweit gleich sein. Wenn ich vergleiche welchen weg mein Betrieb gehen musste, um die Zertifikation zu bekommen, geschweige von den Kosten. Befreundeter Unternehmer aus einem anderen Europäischem Staat hat nur darüber gelächelt, was der Deutsche wieder perfekt sein will. Kosten, noch nicht mal 1/3 von meinen. Audits = Ja, in Restaurant durchgeführt. Da ist doch die Frage berechtigt, werden Prüfungen durchgeführt oder wird nur Geld getauscht? Seien wir doch auch mal alle ehrlich, amtlicher Binnen-/Seeführerschein in Deutschland ist doch auch eine Lachnummer. Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#74
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Kann ich so nicht nachvollziehen, da wir doch geradewegs auf dem Weg sind, nationale Rechte durch EU Recht zu ersetzen. Da ist der EU Boote-Führerschein doch durchaus denkbar.
Ob das nun der richtige Weg ist, mag jeder selbst entscheiden. :
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
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