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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#51
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Hallo Ralf,
das bedeutet leider, dass ich mit einem CE-Konformen Boot welches keine BSH-zugelassenen Lämpchen hat, im Versicherungsfall oder bei einer möglichen Kontrolle immer noch ein Problem haben könnte. Ich bin auch kein Fan der Regulierungswut in Deutschland. Aber im Moment kommt man wohl an BSH noch nicht vorbei. Viele Grüße nach Remscheid...
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Gruss, Axel |
#52
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Zitat:
Artikel 2 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme (1) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit die in Artikel 1 genannten Erzeugnisse nur dann in den Verkehr gebracht und entsprechend ihrer Zweckbestimmung in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie die Sicherheit und die Gesundheit von Personen sowie Sachen oder die Umwelt bei sachgemässer Konstruktion und Instandhaltung nicht gefährden. (2) Diese Richtlinie berührt nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, unter Einhaltung der Vertragsbestimmungen im Hinblick auf den Umweltschutz, die Struktur der Wasserwege sowie zur Gewährleistung der Sicherheit auf den Wasserwegen Bestimmungen für die Schiffahrt auf bestimmten Gewässern zu erlassen, sofern dies keine Änderung von Wasserfahrzeugen im Sinne dieser Richtlinie zur Folge hat. Regeln ist erlaubt - z.B. die Einführung einer regelmäßigen Überprüfung (ähnlich TÜV), aber einmal CE - immer CE, auch ohne BSH.... Bevor das in den falschen Hals kommt: Noch gilt in Deutschland die BSH-Pflicht! Ich fordere hier niemanden auf, die zu ignorieren. Ich vertrete hier nur meine rein persönliche Meinung, das diese Regelung europäischem Recht widerspricht und somit unwirksam ist. Aber vielleicht kann sich ja mal jemand äußern, dem die Entenpolizei Geld abgenommen hat - wegen Nicht-BSH - oder wessen Zulassung verweigert wurde Grüße nach Brandenburg, meiner zweiten Heimat |
#53
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Ja Ralf, Du hast Recht.
Auch ohne BSH-Beleuchtung verlierst Du das CE-Zertifikat nicht. Schau bitte nochmal in den Anhang I der Verordnung. Da stehen alle Prüf- und Beurteilungskriterien für die CE-Kennzeichnung im Detail aufgeführt. Aus irgendeinem Grund macht diese Verordnung keine Aussage zur Nav.-Beleuchtung und diese kann damit nach Artikel II (Abs.2) z.B. unter dem Vorwand der "Gewährleistung der Sicherheit auf den Wasserwegen" national geregelt sein.
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Gruss, Axel |
#54
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Zitat:
Hierzu lies auch mal folgendes aus dem Anhang I: 5.7. Navigationslichter Sind Navigationslichter angebracht, so müssen sie den Kollisionsverhütungsregeln - KVR - von 1972 und ihren Änderungen bzw. den CEVNI-Empfehlungen entsprechen. Jetzt bist Du wieder dran |
#55
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Hallo Ralf,
lieber nicht. Irgendwann hauen uns die Mods. zwischen die Hörner. Lass uns das mal lieber bei ein paar Bierchen z.B. am schönen Havelstrande weiter ausdiskutieren. Wir finden dann schon auf einen gemeinsamen Nenner und können unseren gemeinsam erarbeiteten Lösungsvorschlag der zuständigen EG-Kommission vorlegen.
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Gruss, Axel |
#56
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Zitat:
immer wieder gerne beim Bier, aber ich finde die Diskussion sehr informativ - und auch für mich sehr lehrreich. Den letzten Hinweis meinerseits, auf den Anhang I, hätte ich ohne deinen Tip gar nicht gefunden. Daraus ergibt sich für mich jetzt folgende Lage: a) Ich kaufe ein CE-Boot mit Navi-Beleuchtung - kein Problem, kein BSH erforderlich b) Ich rüste ein Boot nach oder habe kein CE: Ich muss die Forderungen erfüllen, um CE erreichen zu können, also IMO/KVR Aber wer ganz ganz sicher sein will: CE + BSH Bleibt meine Frage: Wen hat denn schon mal die Entenpolizei kostenpflichtig wegen Nicht-BSH angezeigt? |
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