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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Beratungsresistent? Wenn du morgen Zeit hast, lies mal alles - die wichtigsten Sachen stehen auf Seite 2 und sind rot markiert....
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#52
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Zitat:
Die Richtlinien gelten während der Prüfungsfahrt. Und warum? Weil da auch Prüflinge dran kommen, die noch nicht 16 sind.
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-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat) |
#53
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Ach deswegen
Zitat:
Das der Rudergänger stehen muß wußte ich gar nicht,... ist aber eigentlich völlig logisch , im Sitzen kann man ja gar nicht gehen.
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gregor Geändert von Dicke Lippe (17.10.2008 um 21:43 Uhr) Grund: Zitat zum Zusammenhang
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#54
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Zitat:
Wer besetzt denn das Ruder? der danebensteht, der auf einem bestimmten Sitz Platz genommen hat .... oder vielleicht der, der im Ernstfall die notwendigen Manöver einleitet? Denk einfach darüber nach - und lös dich vom Vergleich zum Auto - da ist alles anders! |
#55
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Zitat:
Montier dir doch einfach ein 2tes Ruder vor dem Beifahrersitz und du kannst prima rumdiskutieren wer nun wirklich Rudergänger war ... und ich kann endlich schlafen gehen.
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gregor
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#56
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Mit dem Auto vergleiche ich nix. Das ist es einfach, weil der Fahrer nicht nur Fahrzeugführer sondern auch Rudergänger und Ausguck in einer Person sein muss.
Beim Boot dürfen diese Aufgaben verteilt werden. Es gelten aber grundsätzliche Mindestanforderungen an die Personen, die mit solchen Aufgaben betraut werden. Und die stehen in der BinSchStrO. Du hast im Prinzip nur zitiert, dass alle auf den Kapitän zu hören haben. Die Besetzung des Ruders ist explizit erläutert in §1.09. Rudergänger ist, wer das Ruder in der Hand hält. Wenn das der Fünfjährige tut, und sei es nur für 30sec., dann ist er in dem Moment der Rudergänger. Der Schiffsführer und wenn er noch so nah daneben steht, ist dann nicht mehr Rudergänger, wohl aber noch Schiffsführer und meinetwegen Ausguck. Die angeführten Zitate aus den Richtlinien beziehen sich auf die Prüfungsfahrten und wahrscheinlich noch die Ausbildungsfahrten. Das oben Geschriebene gibt nur die rechtliche Betrachtung wieder. Grundsätzlich ist vom gesunden Menschenverstand nichts dagegen einzuwenden, den Junior auf den Schoß zu nehmen und machen zu lassen. Schließlich kann man ja schnell genug eingreifen. Aber letztlich riskierst Du damit den teuer erworbenen Lappen... @DonEvinrude: Befähigung und Mindestalter (Binnen) für Rudergänger sind festgeschrieben in SeeSchStrO und BinSchStrO.
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-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat) Geändert von Ole aus HB (17.10.2008 um 22:00 Uhr) |
#57
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Zitat:
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-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
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#58
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Zitat:
Und wieder mal eine riskierte Dicke Lippe Lies nach, was die Binnenschifffahrtsstraßenordnung dazu sagt, lies nach, was das Bundesverkehrsministerium dazu verordnet hat, in Form einer Richtlinie, basierend auf dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, der Binnenschifffahrtstraßenordnung und der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - und wenn du dann noch widersprichst, geb ich auf ... dann leidest du wirklich an einem schwerem Fall von Beratungsresitenz PS: alle relevanten Vorschriften stehen in diesem Trööt und sind ELWIS entnommen..... |
#59
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Euer bescheuerter Kleinkrieg macht mir Angst.
Ich bin dieses Jahr ca. 3 mal mit Kind am Volant an den Wasserbüffeln vorbeigefahren. Wir haben beide gewunken und sie zurück. Wenn Papa mit bei ist, dann wird sich darüber kein Erpel aufregen. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#60
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Letzter Versuch: an wen richtet sich die Richtlinie?
An alle Sportbootfritzen??? Eher nicht...
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-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat) |
#61
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Mir auch! Hoffentlich finde ich in den Schlaf...
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-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
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#62
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Zitat:
Deine Kleine ist wirklich süß -- regelmäßige Updates erbeten von einem Vater/Stiefvater von 4 Mädels |
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Zitat:
Aber bei dir an Bord ist ja scheinbar alles anders |
#64
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Hi Leute,
habe mir jetzt mal die Mühe gemacht und die Ränge an Bord eines Schiffes eindeutig skizziert. Niemand kann nun mehr sagen er hätte ja nix gewusst...
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Über 4 Millionen Menschen in Deutschland können nicht Googeln. Schreib dich nicht ab...lern Googeln und Posten.
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#65
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Zitat:
Ja, scheinbar...
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-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat) |
#66
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Zitat:
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#67
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Hallo,
also ich durfte als kleiner Pimpf auch ans Steuer... und Vader saß dahinter oder daneben. Damals gabs auch nie Probleme, und beizeiten ein Gefühl hat man auch bekommen. Wer hat denn nicht vor dem Führerschein geübt...zb. Mopedfahren.... Oder hat schonmal einer einen Angelschein gemacht ohne vorher "reinzuschnuppern"? Glaube kaum.... Also ich denke unter Aufsicht kein Problem.... MFG Sancho
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#68
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Ist doch ein Fake, Sancho, das Boot steht auf dem Trailer
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#69
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nene Slider.. hab das eingescannt... hatten damals..DDR Zeiten 1986 glaube...
noch keinen Farbfotoapparat... . Das Bild ist nähe Mirow enstanden, weiß ich noch wie gestern. Und so wird man dan vom Boot fahren infiziert... MFG Sancho
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#70
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Zitat:
aber mir scheint eher, dass Du keine Ahnung hast. Im Beitrag #43 schreibst Du: Zitat:
Im Beitrag #12 schreibst Du noch: Zitat:
Du bringst offensichtlich Gesetz und Prüfungsvorschriften durcheinander, so wie schon andere hier geschrieben haben. Wie das die Führer von Sportbooten handhaben und wie diese "Besetzung des Ruders" von der WSP (nicht) geahndet wird, sagt leider nichts über die Gesetzeslage. Ich bleibe dabei, das die von mir genannten und im ELWIS zu findenden Gesetze dies eindeutig regeln. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#71
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Losgelöst von jeder Rechtstheorie, Lutz, ist das "Ruder mit einer geeigneten Person von mindestens 16 Jahren" dann besetzt, wenn diese jederzeit Kurs und Geschwindigkeit beeinflussen kann.
Eine Regelung wie in Holland (der Schiffsführer hat auf dem für diesen bestimmten Sitz Platz zu nehmen oder unmittelbar vor diesem zu stehen, Rudergänger gibt es nicht) ist in Deutschland nicht vorhanden. Steh neben dem Ruder, steh dahinter, steh hinter dem Fahrersitz - und du bist Schiffsführer und Rudergänger, solange du jederzeit eingreifen kannst.
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#72
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Nabend,
also ich denke mal das es beim Boot sowieso schwamiger ist als beim KFZ. Teilweise gibt es innen und außen einen Steuerstand. Wenn was passiert..... wer will dann noch sagen können wer gesteruert hat...(zb Augenzeugen..."das Kind hat oben am Ruder gestanden...") Also ist immer der Boots-Schiffsführer dafür verantwortlich. Also kann auch meine kleine bei mir auf dem Schoß theoretisch lenken... beim KFZ nicht.. dort ist alles klar festgelegt. Gesetz oder Bestimmung hin und her.... so siehts doch aus... MFG Sancho |
#73
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@ Slider (#71)
Das ist Deine Interpretation, ob die im Fall der Fälle greift weiß ich nicht. @Camper77 (#72) Können wird Deine Kleine schon, dass heißt aber immer noch nicht, dass sie auch darf. Im Fall der Fälle ist sicher der Schiffsführer verantwortlich. Doch hier kann der kleine, aber feine Unterschied grob fahrlässiges Verhalten lauten. Das spiegelt sich aber sicher im Strafmaß und ggf. im Versicherungstechnischen wieder. Letztendlich sind das jedoch alles nur unsere laienhaften Interpretationen der vorliegenden Gesetzestexte. Heerscharen von Anwälten leben davon (im Fall der Fälle) zu klären, wie das Gesetz auszulegen ist. Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#74
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Geht das jetzt hier nur um gesetzestreue Rechthaberei?
Oder können wir uns darauf einigen, dass Kinder unter 16, alleine nichts am Steuer verloren haben und für die Lütten, Papa, Mama, Onkel oder wer immer, die helfende Hand macht? Oft hilft auch einfach der gesunde Menschenverstand. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#75
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Hallo Ecki,
mir geht es nicht um gesetzestreue Rechthaberei. Wir können uns auch einigen, wann wie wo was Kinder das Boot steuern dürfen. Ob das jemand interessiert, dass wir uns geeinigt haben weiß ich nicht. Mit Sicherheit hilft der gesunde Menschenverstand Deshalb kann auf die Eingangsfrage von Donjohnson: Dürfen meine Kinder an das Motorboot Steuer wenn ich an Bord bin ? die Antwort nicht "vielleicht", "ich glaube ja", oder "wir einigen uns" heißen. Einzig richtig ist BinSchStrO §1.09: Ja, wenn sie älter als 16 (12) Jahre und geignet sind. Nein, wenn sie jünger als 16 (12) Jahre oder nicht geeignet sind. Was Donjohnson und alle anderen daraus machen ist dann jedem seine Sache. Aber jemanden durch eine (falsche) Antwort in Sicherheit wiegen ist unverantwortlich. Auch die SportbootFüBinV stellt im §5 Allgemeine Anforderungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis. Meines Erachtens gelten diese Anforderungen auch für den (Nicht-)Führer des Bootes, nur dass dieser eben keine Fahrelaubnis haben muss. Daraus, dass im §2 keine Angaben zum Alter und zur Tauglichkeit gemacht werde zu schließen, dass Blinde, Taube, Gelähmte und halt auch kleine Kinder das Boot unter Aufsicht führen dürfen halte ich für sehr Blauäugig. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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