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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 27.10.2008, 16:44
rab rab ist offline
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Hi an alle,

vielleicht kann ich etwas zur Aufklärung beitragen:

1. Einreise mit Boot auf dem Seeweg und ausschließlicher Übernachtung auf dem Boot:
beim nächstliegenden für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (internationaler Grenzübergang) wo Polizei, Zoll und Hafenbehörde vorhanden sind, ist das Boot anzumelden, und sinnigerweise polizeiliche Anmeldung der Personen für den gesamten Aufenthalt. Ansonsten muss dies innerhalb 24 Stunden nach Einlauf in einen Hafen, Bucht oder Ankerplatz bei der zuständigen Polizeibehörde passieren.
Kurtaxe ist dann nur zu zahlen wenn man im Hafen, Bucht oder Ankerplatz in einem Ort übernachtet. Die Anmeldung und Abmeldung für die Kurtaxe kann größtenteils in den örtlichen Touristbüros der Fremdenverkehrsämter erfolgen ( Nicht zu verwechseln mit den Tourist-Agenturen oder Informationen. Das sind private Agenturen die Unterkünfte und Ausflüge vermitteln).

2. Einreise mit dem Boot auf dem Landweg und ausschließlich Übernachtung auf dem Boot:
bei Hafenamt des Ortes in dem das Boot zu Wasser gelassen wird muss Boot angemeldet werden.
Innerhalb 24 Stunden nach Einlaufen in den Hafen, in eine natürliche Bucht oder Ankerbucht ist der Bootsführer verpflichtet die Ankunft in der zustündigen Polizeistation zu melden.
3. Herbergsbetriebe (Hotels, Pensionen, Marinas, Privatunterkünfte) sind verpflichtet ihre Gäste innerhalb 12 Stunden nach Ankunft anzumelden. Dazu brauchen Sie Pass oder Personalausweis, denn diese Daten müssen eingetragen werden. Touristen die eine gewerbliche Unterkunft haben, werden nicht bestraft falls der Vermieter diese Anmeldung nicht vollzogen hat. Seit ca. 2 Jahren müssen Privatvermieter vor der Saison eine pauschale Kurtaxe für jedes Bett im Voraus zahlen. Früher war die Berechnung nach gemeldeten Personen. Deshalb wurde in der Vergangenheit auch gerne "vergessen" die Gäste anzumelden um die Abgabe der Kurtaxe zu sparen. Heute macht das keinen Sinn mehr. Da sehr viele Immobilien von Ausländern gekauft wurden in den letzten Jahren und diese sehr oft "schwarz" vermietet werden, wird auch die Anmeldung jetzt verstärkt kontrolliert.
4. Nächtigt man privat bei Freunden oder deren Wohnung so muss man sich innerhalb 24 Stunden polizeilich melden. In den meisten Ortschaften kann dies beim Touriistbüro des Fremdenverkehrsamtes machen. Wenn man sich abmeldet erhält man die Rechnung für die Kurtaxe und muss diese beim Postamt zahlen, oder bei der Bank. Manchmal ist es aber auch notwendig sich erst bei der Polizei zu melden und die Anmeldung zur Kurtaxe dann separat zu tätigen. Ist aber ein rein organisatiorisches Problem von manchen Ortschaften.
5. Ausländische Eigentümer von Ferienimmobilien müssen sich und ihre Gäste immer polizeilich melden. Für sich selbst (Eigentümer, Ehepartner und minderjährige Kinder) müssen Sie aber nur während der Saison Kurtaxe zahlen.

Man muss also unterscheiden zwischen

Anmeldung des Bootes
Polizeiliche Anmeldung der Personen
Kurtaxe


P.S. wir habe eine Wohnung auf Rab und dort auch ein Boot liegen. Wir sind während der Saison durchschnittlich 10 Wochen mit dem Boot auf dem Wasser. Die letzten 10 Jahre sind wir von der Wasserschutzpolizei 3 Mal kontrolliert worden und jedesmal wurden wir gefragt wo wir wohnen und die Daten wurden aufgenommen.




Gruß Ursula

Geändert von rab (27.10.2008 um 17:10 Uhr)
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  #52  
Alt 27.10.2008, 20:12
otok otok ist offline
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ist schon jemand wegen fehlender Anmeldung in einer Bucht
bestraft worden ?
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Thomas
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Gruß vom Rhein
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  #53  
Alt 27.10.2008, 20:26
Flipperskipper Flipperskipper ist gerade online
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Zitat:
Zitat von otok Beitrag anzeigen
ist schon jemand wegen fehlender Anmeldung in einer Bucht
bestraft worden ?

Anscheinend schon, aber die diesbezüglichen Diskussionen blieben bisher alle stecken.

http://www.boote-forum.de/showthread...iche+anmeldung
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Gruß Werner
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  #54  
Alt 27.10.2008, 20:38
otok otok ist offline
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ich kenne keinen und mache seit ca 30 Jahren Urlaub auf meinen Boot
ist jemand bestraft worden oder kennt wer einen ?
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Thomas
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Gruß vom Rhein
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  #55  
Alt 27.10.2008, 22:28
bienenzüchter bienenzüchter ist offline
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wollts euch mit einem unterhalten welcher sich anständig angemeldet hat-und nach 90 tage heimgeschickt wurde????
also nicht immer anständig sein.......
war halt dann illegal im land-lass mich nicht heimschicken-wenn ich für 180 tage liegegebühr bezahle und nur 90 tage bleiben darf
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  #56  
Alt 27.10.2008, 22:46
otok otok ist offline
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das ist richtig
ohne Visum darfst du dort nur 90 tage sein
also nach 89 Tagen Ausreisen und gleich wieder kommen
(wie das bei Besitzern von Häusern ist,keine Ahnung)
Ist aber ein anderes Problem als das Übernachten in Buchten ohne Anmeldung
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Thomas
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Gruß vom Rhein
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  #57  
Alt 28.10.2008, 10:37
bodo48 bodo48 ist offline
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Insgesamt ist dieser Thread recht aufschlussreich für mich. Ich fasse mal zusammen, was ich verstanden habe und welche Schlüsse ich für mich daraus ziehe:

Offenbar ist die Existenz dieser Potvrda auch den Kroaten weitgehend unbekannt. Oder diese Vorschrift wird einfach nicht so eng gesehen, wie viele andere Vorschriften auch.
Bei einer Kontrolle explizit auf die Potvrda angesprochen worden ist hier noch niemand.
In einem anderen Thread wird von einem Fall berichtet, wo angeblich jemand 210 € zahlen musste. Ist angeblich dokumentiert, aber keiner weiß wo. Sehr fragwürdig.

Also werde ich mir als Buchtenlieger zukünftig keine Gedanken mehr über dieses unsinnige Papier machen und keine wertvolle Urlaubszeit mit der Beschaffung des selbigen vergeuden.

Das sehr geringe Restrisiko, mal an einen übereifrigen Polizisten zu geraten und event. 210 € bezahlen zu müssen, werde ich als allgemeines Lebensrisiko betrachten.

Für mich ist das Thema erledigt.

Als nächstes könnte man über die für teuer Geld angebotene Angelerlaubnis diskutieren, von der niemand weiß und die niemand hat.
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  #58  
Alt 28.10.2008, 12:14
erichabg erichabg ist offline
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Zitat:
Zitat von Peter Kruse Beitrag anzeigen
Du auch .....tztztztz
Ich hab mich da immer hinter so ner Fjord versteckt!

Liebe Grüße von der Pixie-Crew!
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  #59  
Alt 28.10.2008, 12:18
rab rab ist offline
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Hallo bodo 48,

auch wenn das Thema für Dich erledigt ist, eines ist Fakt:. Wer sich nicht polizeilich meldet hält sich illegal in Kroatien auf und muß mit den entsprechenden Strafen und Sanktionen rechnen..Auch in Deutschland gibt es ein entsprechendes Meldegesetz.
Du musst als „Buchtenlieger“ ja nur einmal Deinen Aufenthalt bei der Polizei melden. Und die Verpflichtung gilt nicht nur für dich, sondern als Schiffsführer bist Du für die Anmeldung aller Personen der Crewliste zuständig.
Ob Du verpflichtet bist dich für die Kurtaxe anzumelden, ist wieder eine Sache wo du ankerst.
Hast Du Kinder unter 12 Jahre dabei, so müssen diese glaube ich nicht auf der Crewliste und Personenliste aufgeführt werden. Polizeilich angemeldet werden müssen sie, Kurtaxe zahlen diese nur 50%.
Wenn man sich intensiver mit den Gesetzen und Vorschriften in Kroatien beschäftigt, stellt man fest, dass Sie in vielem fast identisch sind mit den deutschen. Die Umsetzung und Handhabung der Behörden in Kroatien die ganzen Jahre war zwar eher lasch und erfolgte auf Gutdünken der einzelnen Beamten. Aber auch Kroatien verändert und entwickelt sich.
Meine Erfahrung mit den kroatischen Behörden war bisher immer positiv, wenn auch anders als in Deutschland. Und ich habe im Lauf der letzten 10 Jahre mit so gut wie allen Behörden von Polizei über Grundbuchamt und Bauamt zu tun gehabt.
Dass die kroatische Bevölkerung nichts von der Pflicht zur Anmeldung weiß kann ich nicht bestätigen. Ich komme mit sehr vielen Kroaten zusammen und alle kennen wenigsten von Grund auf die Bestimmungen. Auf jeden Fall können Sie immer auf jemanden verweisen der weiterhilft.
Der „normale“ Urlauber ist ja mit diesen Problemen nicht konfrontiert. Gestaltet man seinen Urlaub aber so individuell, dass solche Sachen wie Anmeldung, Kurtaxe usw. selbst erledigt werden müssen, so sollte man sich doch vorher informieren. Das Gastland als eine Art „Bananenrepublik“ darzustellen ist nicht richtig.
Zu dem neu angesprochenes Thema „Angelerlaubnis“ kann ich nur sagen, dass es meines Wissens 1-3-7 oder 30 Tageskarten gibt, die ca. 60-150-250-500 kuna kosten.
So hiermit ist immer noch nicht beantwortet ob bereits jemand Strafe zahlen musste weil er nicht gemeldet war. Ich glaube das liegt auch einfach daran, dass die meisten über die Heimatmarina oder eine feste Unterkunft an Land gemeldet sind und im Verhältnis doch Wenige wie bodo48 ihren Bootsurlaub verbringen.

Gruß Ursula
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  #60  
Alt 28.10.2008, 12:48
otok otok ist offline
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das man ein permit hat und eine gültige Crewliste hat ist doch doch selbstverständlich
es geht darum ob man sich innerhalb von 24 h jeweils an dem Ort
an dem man ist anmelden soll
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Thomas
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Gruß vom Rhein
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  #61  
Alt 28.10.2008, 12:56
Flipperskipper Flipperskipper ist gerade online
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Zitat:
Zitat von rab Beitrag anzeigen
Du musst als „Buchtenlieger“ ja nur einmal Deinen Aufenthalt bei der Polizei melden.

Gruß Ursula


Laut Ursula : NEIN
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Gruß Werner
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  #62  
Alt 28.10.2008, 13:09
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und wo soll ich als Buchtenlieger mich bei der Polizei melden ?
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  #63  
Alt 28.10.2008, 13:31
rab rab ist offline
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nochmal

für diejenigen, die während des gesamten Aufenthaltes nur auf dem Boot übernachten, nur in Buchten ankern und keine HEIMATMARINA als Ausgangspunkt haben.

bei Einreise über See muß man beim nächstliegenden für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen (internationaler Grenzübergang) wo Polizei, Zoll und Hafenbehörde vorhanden sind, das Boot anmelden, und kann, da Polizei vorhanden ist, die polizeiliche Anmeldung der Personen für den gesamten Urlaubsaufenthalt. auf dem BOOT anmelden.

bei Einreise zu Land muss bei irgendeiner Polizeistation, wahrscheinlich kann man das bereits an der Grenze machen, der Aufenthalt gemeldet werden.

Gruß Ursula
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  #64  
Alt 28.10.2008, 13:56
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Zitat:
Zitat von rab Beitrag anzeigen
Dass die kroatische Bevölkerung nichts von der Pflicht zur Anmeldung weiß kann ich nicht bestätigen.
Das sind nur Schutzbehauptungen derer, die die Gesetze des Gastlandes nicht akzeptieren wollen !
Ebenso unsinnig sind solche Behauptungen, daß eine Dame einer Touristinformation davon nichts gewusst haben soll.

Man muss solche Aussagen nicht unbedingt für voll nehmen.
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  #65  
Alt 28.10.2008, 15:09
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Zitat:
Zitat von otok Beitrag anzeigen
das man ein permit hat und eine gültige Crewliste hat ist doch doch selbstverständlich
es geht darum ob man sich innerhalb von 24 h jeweils an dem Ort
an dem man ist anmelden soll
Hallo Thomas

also das hab ich jetzt andres verstanden. Wäre ja auch kollosaler Blödsinn wenn die Kroaten das verlangen würden. Stell mir das gerade vor 20 Tage Urlaub 10 verschiedene Orte = 10x anmelden

Nene ich glaube man besorgt sich diese Anmeldung am ersten Tag, löhnt die Kurtaxe für die geplante Aufenthaltsdauer (z.B. 20 Tage) und fertig.

Jetzt muss man nur noch wissen wo man definitiv und ohne viel Aufwand dieses Podvrda bekommt
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Gruss - Peter

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  #66  
Alt 28.10.2008, 16:09
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Also bei mir war das so:

dies Jahr zum ersten mal in HR.

Mit Auto+Trailer nach MaliLosinj. Dort in der Marina gekrant und Angemeldet!!!!!!!war kein Problem , haben nur höflich gefragt und die nette Dame hat mir das ausgestellt.

Wir haben nicht in der Marina gelegen, nur in Buchten und anderen Häfen entlang HR.

Nach 3 Wochen haben wir dann wieder in der MArina gekrant und tschüss.
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Gruß Christoph

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  #67  
Alt 28.10.2008, 16:30
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Zitat:
Zitat von Peter Kruse Beitrag anzeigen
Nene ich glaube man besorgt sich diese Anmeldung am ersten Tag, löhnt die Kurtaxe für die geplante Aufenthaltsdauer (z.B. 20 Tage) und fertig.
Wenn ich das richtig verstehe, geht das aber nicht. Die Kurtaxe ist doch eine kommunale Abgabe. Die nehmen am ersten Ort sicher gerne das Geld, aber für andere Orte sollte das dann nicht gelten.
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  #68  
Alt 28.10.2008, 16:34
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Zitat:
Zitat von christoph Beitrag anzeigen
Also bei mir war das so:

dies Jahr zum ersten mal in HR.

Mit Auto+Trailer nach MaliLosinj. Dort in der Marina gekrant und Angemeldet!!!!!!!war kein Problem , haben nur höflich gefragt und die nette Dame hat mir das ausgestellt.

Wir haben nicht in der Marina gelegen, nur in Buchten und anderen Häfen entlang HR.

Nach 3 Wochen haben wir dann wieder in der Marina gekrant und tschüss.
Was hat sie dir ausgestellt .. Permit .. Personenliste .. Crewliste .. und was noch Und hast du die Kurtaxe für 3 Wochen im voraus zahlen müssen
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  #69  
Alt 28.10.2008, 16:44
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wenn ich das richtig verstehe, geht das aber nicht. Die Kurtaxe ist doch eine kommunale Abgabe. Die nehmen am ersten Ort sicher gerne das Geld, aber für andere Orte sollte das dann nicht gelten.
Boah ist das ein durcheinander
Also dann 1. Tag kranen .. 1 Tag Kurtaxe zahlen ... 3 Tage in einer Bucht vor Anker liegen .. nix zahlen .. 1 Nacht z.b. im Stadthafen KAprije liegen (kein Hafenkapitän, keine Polizei, kein Touribüro, nur 1 netter Mann der die Liegegebühr kassiert. Vieleicht ist die Kurtaxe darin enthalten ? Dann 1 Nacht am Steg der Konoba Vison. Kostet nix wenn man dort ist. Anmeldemöglichkeit Fehlanzeige ... ist die Kurtaxe im Preis fürs Essen enthalten ? usw. usw.
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  #70  
Alt 28.10.2008, 17:19
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Um die Kurtaxe würde ich persönlich mir keine Sorgen machen. Wenn du polizeilich gemeldet bist und dein Permit hast kann dir meiner Einschätzung nach doch höchstens passieren, daß mal jemand kommt und die Kurtaxe will.
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  #71  
Alt 28.10.2008, 17:23
rab rab ist offline
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Hallo,

kommen hier bei diesem Thema Geschlechterunterschiede zu Tage, oder warum wird mit jedem Beitrag immer mehr verkompliziert. Versteht ihr das alles wirklich nicht?

1. Boot anmelden hat anscheinend jeder verstanden wie es funktioniert
2. Polizeiliche Anmeldung muss selbst erfolgen wenn man während seines Aufenthaltes sich nur auf dem Boot aufhält und keine Heimatmarina hat.
Anmeldung muss nur einmal erfolgen.
3. Übernachtet man in einem sogenannten "Beherbergungsbetrieb", dazu gehören auch Marinas, Häfen, Ankerliegeplätze müssen diese die Kurtaxe abführen für jede Übernachtung für die sie kassieren!!! und können (müssen aber nicht) euch diese weiterberechnen.
4. Liegt man an einem "privaten" Steg - z.B. bei einer Konoba unentgeldlich - ist die Abführung der Kurtaxe das Problem des Wirtes (genau wie bei einer privaten unentgeldlichen Übernachtung in der Wohnung eines Bekannten).
5. Ankert ihr einfach so im Gebiet/am Strand einer Gemeinde/Ortschaft so seid ihr zur Anmeldung und Abgabe der Kurtaxe verpflichtet. Bei der Anmeldung zur Kurtaxe wird ja die Unterkunftsadresse vermerkt. Wie das in so einem Fall gehandhabt wird, kann ich nicht sagen, weiß ich nicht.
6. Ankert ihr auf See ist auch keine Kurtaxe fällig.

Eigentlich sollte dies doch überhaupt keinen Stress verursachen.
Ich weiß nicht ob ich mich verständlich ausgedrückt habe, versucht habe ich es jedenfalls.

Gruß Ursula
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  #72  
Alt 28.10.2008, 18:08
Flipperskipper Flipperskipper ist gerade online
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Zitat:
Zitat von rab Beitrag anzeigen
2. Polizeiliche Anmeldung muss selbst erfolgen wenn man während seines Aufenthaltes sich nur auf dem Boot aufhält und keine Heimatmarina hat.
Anmeldung muss nur einmal erfolgen.

Gruß Ursula

Danke Ursula für deine Ausführungen. Aber ich hätte doch gerne irgendwo nachgelesen, dass die Anmeldung nur einmal erfolgen muss.

Alle verfügbaren Gesetzestexte verlangen doch, dass innerhalb von 24 Stunden nach einem Ortswechsel eine neuerliche Anmeldung erfolgen muss.

Solltest du gesicherte Unterlagen haben, dann bitte hier einstellen.

Würde für uns eine wesentliche Erleichterung bedeuten.
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Gruß Werner
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  #73  
Alt 28.10.2008, 23:03
rab rab ist offline
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Auszug aus dem GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT UND DIE BEWEGUNG VON AUSLÄNDISCHEN STAATSBÜRGERN (Gesetzblatt "Narodne novine", Nr. 53/91, 22/92)

Artikel 1

Als ausländische Staatsbürger gelten im Sinne dieses Gesetzes Personen, die nicht kroatischer Staatsangehörige sind.

Artikel 61

Juristische und natürliche Personen, die Unterkunftsleistungen für ausländische Staatsbürger erbringen, und Personen, zu denen ausländische Staatsbürger zu Besuch kommen, sind verpflichtet, innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Erbringung der Unterkunftsleistung, bzw. ab dem Zeitpunkt der Anreise der ausländischen Staatsbürger den Aufenthalt dieser ausländischen Staatsbürger bei der zuständigen Stelle zu melden. Ausländische Staatsbürger, die die Unterkunftsleistungen aus Absatz 1 dieses Artikels nicht in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden ab Einreise in die Republik Kroatien ihren Aufenthalt bei der zuständigen Behörde anzumelden, bzw. innerhalb von 24 Stunden ab der Änderung des Aufenthaltsortes bzw. ab dem Zeitpunkt der Änderung der Wohnadresse im Aufenthaltsort den Aufenthalt und die Änderung der Wohnadresse anzumelden. Der Aufenthalt ausländischer Staatsbürger kann auch über Tourismusagenturen bzw. Reisebüros angemeldet werden.

Ausländische Staatsangehörige, die mit ausländischen Schiffen zu Sport- und Erholungszwecken auf dem Land- oder Seeweg in die Republik Kroatien einreisen und ihr Schiff als Unterkunftsobjekt nutzen, melden ihren Aufenthalt im Hafenamt oder in einer der Zweigstellen des Hafenamtes an (in denen auch die Grenzformalitäten bei der Einreise auf dem Seeweg in die Republik Kroatien durchgeführt werden). Die An- bzw. Abmeldung des Aufenthalts erfolgt auf dem Formblatt 8a bei der zuständigen Behörde (Artikel 27 des Regelwerks


Polizeiliche Anmeldung bezieht sich auf den Unterbringungsort Hier wäre es das Boot, welches sich dann an verschiedenen Orten in Kroatien befinden kann. Anders ist es beim Landaufenthalt. Wechselt man da den Ort, wird auch die polizeiliche Abmeldung, bzw. Anmeldung am neuen Ort fällig.
Gruß Ursula

Geändert von rab (28.10.2008 um 23:08 Uhr) Grund: schreibfehler
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  #74  
Alt 28.10.2008, 23:28
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Zitat:
Zitat von rab Beitrag anzeigen
die Republik Kroatien einreisen und ihr Schiff als Unterkunftsobjekt nutzen, melden ihren Aufenthalt im Hafenamt oder in einer der Zweigstellen des Hafenamtes an (in denen auch die Grenzformalitäten bei der Einreise auf dem Seeweg in die Republik Kroatien durchgeführt werden). Die An- bzw. Abmeldung des Aufenthalts erfolgt auf dem Formblatt 8a bei der zuständigen Behörde (Artikel 27 des Regelwerks


Polizeiliche Anmeldung bezieht sich auf den Unterbringungsort Hier wäre es das Boot, welches sich dann an verschiedenen Orten in Kroatien befinden kann. Anders ist es beim Landaufenthalt. Wechselt man da den Ort, wird auch die polizeiliche Abmeldung, bzw. Anmeldung am neuen Ort fällig.
Gruß Ursula

Danke Ursula, der Gesetzestext ist bekannt.

Es stellt sich die Frage, ob die Interpretation bzgl.Unterbringungsort von einer offiziellen Stelle (Polizei etc.) stammt, oder von dir ist?
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Gruß Werner
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  #75  
Alt 28.10.2008, 23:32
rab rab ist offline
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Wurde mir von 2 Betroffenen so erzählt bzw. bestätigt.

Gruß
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