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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Hallo,
wenn ich das mit der Höchstgeschwindigkeit für PKW mit Anhänger richtig verstanden habe, dann kann ich mit einem 1800Kg Bootsanhänger auf der Autobahn in Österreich nur max. 80 km/h fahren. Die Gründe dafür wären folgende: Wenn mein Zugfahrzeug leichter ist wie der Bootsanhänger darf ich nur 80Km/h fahren und wenn mein Zugfahrzeug schwerer ist wie mein Bootsanhänger, dann komme ich über 3,5To. und somit auch nur 80Km/h Höchstgeschwindigkeit. Mit mein Gespann in diesem Sommer ein WV- T5 Multivan mit Trailer (100km/h Zulassung) 1800Kg also nur max. 80Km/h auf der Autobahn in Österreich, oder?
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Mit freundlichem Gruß Wilfried |
#52
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Zitat:
Und lass dich von den LKWs nicht provozieren.
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___________________ Gruß Werner |
#53
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da liegts Du aber schwer daneben, selbst in Germany gibt es Gemeinden die ab echten 101 km/h ( 100 + 1 + 3% Messtoleranz ) kassieren ,
Und es gibt auch Autos mit Tachos die sehr genau gehen, da ist nichts mehr mit Tacho 110 und nichts passiert, aber das ist eben auch der Ermessensspielraum, man kann auch erst ab 130 kassieren wenn man will, gruss dieter Geändert von diri (17.04.2009 um 17:48 Uhr)
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#54
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Da hast du recht. Da muß man "stark und ruhig " bleiben.
Gut das mein Zugfahrzeug ein "Tempomat" hat der das Problem mit dem "dauerhaft" 80Km/h fahren löst.
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Mit freundlichem Gruß Wilfried Geändert von Wiebri (17.04.2009 um 19:24 Uhr) |
#55
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LAUTER VERBRECHER!
Und der Lufthunderter ist sowieso das LETZTE - reine Willkür und Abzocke! SAUBANDE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Und der VCÖ gehört als gesamtes geteert und gefedert und mit nassen Fetzen aus dem Land gejagt ...
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#56
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"Fallschirm" und auch du Johan,
benutzt einfach die PN Funktion um eure "Liebeleien" auszutauschen Fallschirm, speziell an deiner Adresse, bitte einfach unsere Regeln lesen http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=34261 dort unter Allgemeine Regeln zweiter Absatz und sich danach richten! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#57
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Zitat:
Mir ist jedenfalls auf der Tauernstrecke schon immer aufgefallen, daß die meisten Raser, gleichgültig ob Tags oder Nachts, in der Regel Österreicher waren. Und wenn diese Herrschaften dann nach Deutschland kommen lassen sie es richtig krachen !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#58
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Zitat:
Aber Kraftausdrücke und nackte Ärsche sind bei Dir konform! Adios F. |
#59
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Zitat:
und du passt zum Uwe - alter Mauzer! S. |
#60
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Zitat:
Dachte ich mir doch gleich, dass Deine Rückzugsmeldung an diesem speziellen Tag ein solcher Scherz war - BF ohne Uwe geht gar nicht! Sorry, wenn ich VCÖ lese raste ich regelmäßig aus. Laut denen gehört alles verboten was irgendwie nach Motorisierung aussieht. Da sollte man gleich mal die Hälfte seines Gehaltes abdrücken, denn man ist sowieso ein Verbrecher sobald man Auto fährt. Und wenn dann variable Geschwindigkeitsbeschränkungen mal gelten und dann wieder nicht unter dem Deckmantel des Luftschutzes und da dann noch kräftig abgezockt wird hört sich für mich der Spaß auf. Der nächste Schritt sind dann wir Bootsfahrer. Hat ja bei Euch in D schon begonnen mit nicht nachvollziehbaren Beschränkungen wie ich so einigen Threads entnehmen konnte, ohne allerdings die Örtlichkeiten zu kennen. Die Grünen sägen bei uns ohnehin schon an den Möglichkeiten an der Donau, fehlt nur noch der VCÖ dazu.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann Geändert von coronet (19.04.2009 um 16:13 Uhr) Grund: ja,ja, die Rechtschreibung ... |
#61
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@ Johann
Sag bloß : VCÖ ist schlecht und Kuratorium für Verkehrssicherheit (mit Thann) ist gut. Die sind m.E. noch die Schlimmeren.
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___________________ Gruß Werner |
#62
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Mag sein, aber was ich geschrieben habe sind Fakten !
Ich fahre recht viel auf deutschen Autobahnen im Grenzgebiet und wohne auch darselbst.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#63
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...bei Uwe ist man immer in guter Gesellschaft !
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#64
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Zitat:
Mein Auto fährt bei Tacho 110 Gps gemessene 104 km/h, davon wird bei einer Radarmessnung noch die Messtoleranz abgezogen, ich bin also mit 110 auf der sicheren Seite. Ich habe auf der A 10 ein Foto bekommen bei dem der Tempomat/ Tacho auf 120 km/h standen. Laut Bußgeld bin ich echte 108 gefahren, der Spaß hätte 15 € kosten sollen. Die Messtoleranz von 3 % wird auch in Östereich von der gefahrenen Geschindigkeitabgezogen und nicht einfach aufs Limit addiert. ps. Mnachmal braucht es nur 2-3 Beiträge um auch als Piefke zu verstehen was ein echter Grantler ist.
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Gruß Olli |
#65
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Na ja, die Voreilung die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, wurde bei den alten mechanischen Tachos auch dringend gebraucht, die waren noch recht ungenau. Heute bei den elektronischen Tachos wird sie von den Herstellern recht knapp kalkuliert. Sie wird so bemessen, dass halt noch eine Voreilung besteht auch bei abgefahrenem Profil. Bei frischen Reifen sind die aber schon bis auf 1-2 km/h genau.
Die Grenzen, bei denen geblitzt wird sind recht unterschiedlich. Da steckt Taktik dahinter. Bei Variante 2 + exaktem Tacho bist du bei 110 km/h Tacho dann dabei! Var. 1. Es wird recht spät geblitzt (>12 km/h) um die echten Raser nicht schon von weitem anhand der Lichtblitze zu warnen. Var. 2. Es wird sehr früh (> 4 km/h) zu viel geblitzt, um möglichst viele zu erwischen die zu schnell sind und es soll ein hoher pädagogischer Nutzeffekt erreicht werden Die Var. 1 wird gerne auf verkehrsintensiven Strecken eingesetzt, vorzugsweise mit mobilen Geräten, manchmal auch mit einer doppelten Anlage, d.h. nach 500-1000m steht ein 2tes der Var. 2 Die Var. 2 wird meistens bei stationären Anlagen verwendet oder in der Nähe von Schulen, Kindergärten. (Diese Variante wird bei den neuen Anlagen die ohne sichtbaren Blitz arbeiten dann ausschließlich eingesetzt.) Derzeit sind die meisten noch mit sichtbaren Blitz ausgestattet, aber es können beide Varianten eingesetzt werden, je nachdem auf welche Sünder man nun verstärkt Wert legt. Bei der nun in der Diskussion vorgesehenen Laufzeitmessung über eine definierte Strecke ist man direkt dran. Da hilft keine Voreilung und keine Meßdifferenz. Das Verfahren ist absolut exakt und Toleranzen sind im Meßsystem nicht möglich, daher werden diese auch nicht berücksichtigt. Ab wann die Verfolgung der Überschreitung einsetzt ist eine Abwägung Nutzen (Einkommen) zu Kosten.
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gregor |
#66
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Zitat:
ohne Scherzkekse Schau, ich hatte extra den Hinweis für dich geschrieben Zitat:
"Kraftausdrücke" verboten sind (ist nee Ermessungs- bzw. Geschmackssache, der Eine sieht es so und der Andere halt so ) Dort steht aber u.a. und ich zitiere es mal für dich, da du anscheinend ein Problem damit hast, den Link anzuklicken: Zitat:
dass dein Beitrag nicht angemessen war und darum wurde er von mir entfernt Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#67
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Zitat:
Ganz genau kannst es hier nachlesen http://www.autobahn-blitzer.at/messt...armessung.html
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___________________ Gruß Werner |
#68
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Zitat:
Über 100 km/h werden 5 % vom Meßergebnis abgezogen Toleranz Bis zu einer Geschwindigkeit von 100km/h werden vom Messergebnis 5km/h abgezogen, über 100km/h erfolgt ein Abzug von 5% der gemessenen Geschwindigkeit. Diese Toleranz setzt sich aus einer 3 km/h bzw. 3 %igen Verkehrsfehlergrenze/Eichfehlergrenze und einem 2 km/h bzw. 2 %igen Sicherheitsfaktor zusammen.
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Gruß Olli |
#69
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Zitat:
Am meisten habe ich mich aufgeregt, als in einer Doku gezeigt wurde, als kurz nach der unglückseligen Einführung der Raubrittervignette unsere deutschen Nachbarn ohne Vignette gleich nach der Grenze en gros abgezockt wurden, obwohl es zu diesem Zeitpunkt eine Empfehlung gegeben hat, nicht zu strafen sondern aufzuklären. Tolle Gastfreundschaft Hauptsache die Kriminalstatistik explodiert mit ungeklärten Verbrechen und die Pösen Autofahrer werden ausgenommen ...
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#70
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Mich hat's erwischt - schon am Faschingswochenende, wo ich nach Wien gefahren bin. Als Faschingsmuffel liebe ich Wien und habe gleich 3 Friedhöfe besucht: den 'Friedhof der Namenslosen', den Zentralfriedhof und die Kaisergruft.
Hat aber jetzt nix mit dem Thema zu tun. Auch war es nicht die Tauernautobahn, sondern die Westautobahn - aber der Thread hat sich ja sowieso schon hin zur allgemeinen österreichischen Radarsituation entwickelt. Eigentlich kenne ich die Blitzanlage bei Linz - habe aber kurzfristig nicht aufgepasst und war Sch...wetter mit Schneeregen und so. Langer Rede kurzer Sinn: letzte Woche kam die Anzeige über 80,--€, fotografiert von hinten. Was nun tun? Will natürlich nicht zahlen!!! - Gar nix und abwarten? - Einspruch erheben? (Begründung??) - Die Messung anzweifeln (immerhin war ein Sauwetter und ich soll 135 gefahren sein)? - Behaupten, ich war's nicht (vielleicht ist ja der Anhalter gefahren, den ich mitgenommen habe)? - Bezahlen, weil keine Chance? Alternativ 48 Stunden Haft! Was sagen die, wenn ich hinkomme und sage, ich habe mehr Zeit als Geld (weil Segler) und will jetzt einsitzen? Bin ich dann vorbestraft? Wann verjährt das? In D ist es so, dass nach 2 Monaten sowieso nicht mehr verfolgt werden kann! Das Ganze ist im Wesentlichen ernst gemeint - würde Euere Meinung gerne wissen.... Gruß Volker MITSUBISHI
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#71
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Hallo Volker!
Ich würde mich ärgern, aber zahlen! Dann ist die Sache aus der Welt und du fährst wieder sorglos durch Österreich. Oder du beschreitest denselben Weg als Uwe und spielst den Helden. (Als Ausgleich ein paar Flaschen billigeren Rotwein trinken). Siehe Posting 15 http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=70803
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___________________ Gruß Werner
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#72
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Zitat:
Gruß walter |
#73
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Mit der Verjährung ist das wohl etwas anders , wenn ich es richtig verstanden habe.
Die Owi Sache verjährt dann, wenn innerhalb der Dreimonatsfrist kein entsprechendes Verfahren eröffnet wurde. Ist das Verwarngeld/Bußgeld/Strafe erst einmal verhängt, verjährt da so schnell nix mehr.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. Geändert von Konteradmiral (26.04.2009 um 17:11 Uhr) Grund: Tippfehler
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#74
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Zitat:
Mich hats vor 2 Jahren erwischt und ich habe nach vielen Klimmzügen nach elf Monaten 230 € bezahlt, da ich Bedenken hatte für Durchreise in A und unseren HR-Urlaub. PS Die Österreicher lassen sowas inzwischen mind. 10 Jahre in ihrer Datei. Das würde 10 Jahre lang Unsicherheit bei der Durchreise bedeuten, beim Erwischen zahlst du dann alles inkl. Zinsen nach oder wanderst ersatzweise in Haft.
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Gruß vom Oberrhein.
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#75
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Volker, so viel ich weiß, gilt in D das Gesetz, dass der Fahrer am Radarfoto erkennbar sein muss. Also Foto von hinten ist da schon ein erfolgreicher Einspruchsgrund - und die Sache ist vom Tisch ...
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann
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