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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Hi Kirsten,
Ventum steht auch als Moderator auf der boote-forum.de Foren-Übersicht - Seite. Gruß Mari lena |
#52
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Zitat:
ich bin auch bei der ARAG und hab den Vertrag glaube ich 94 abgeschlossen und bei mir sind alle Sachen die im Strassenverkehr sowie Wasserverkehr eingeschlosssen ( Habe genau wie Gerrit explizit mit schriftlicher Bestätigung nachgefragt ) Also auch Vertragsstreitigkeiten die zB durch Kauf oder Verkauf entstehen mit enthalten, Unfälle etc etc was im Strassenverkehr mir oder meiner Familie so passieren kann. Meine Erfahrung bei der ARAG ist das sie ( abgesehen das sie etwas klamm zur Zeit ist ) gerne die Leute absichtlich kurz halten obwohl die Sache mit enthalten ist . Ich würde da nochmal nachfragen. Naja auf jeden Fall würde ich preisnachlass fordern . Ich hoffe nur das es dem Verkäufer nicht so gegangen ist wie mir . Der Verein hatte ein Boot gekauft als Bj 94 . Die Werft hatte dies aber schon 90 gebaut . Ärgerlich, stand es nur im Messbrief drinn im Kaufvertrag nicht. Boot stand also vier Jahre beim Händler dumm rum. Ich war denn nach 10 Jahren auch der erste der das bemerkte . Peinlich für die damaligen Käufer. Aber zu spät zum rummaulen. Und peinlich für mich das ich die Anzeigen schon aufgeben hatte zum Verkauf. So kann sowas vieleicht auch passieren das der Verkäufer das gar nicht gewußt hat, Und mit den Massen wie Tuch Menge, Motorleistung etc wird auch gern etwas geschmuht . ( Ich weiß ehrlich auch nicht ob ich 22 oder 26 qm Tuch im Groß und Fock habe ist mir auch wurscht weil Veersicherung geht bis 30 qm Tuch ) Gruß der Klotzfisch |
#53
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Hallo an alle,
wollte sie nur mal so "auf dem Laufenden" halten: Der Verkäufer hat uns gegenüber versichert, daß er das Boot auch mit Baujahr 1992 gekauft hat. Was natürlich nichts an der Situation ändert aber zumindest wird die arglistische Täuschung nicht nachzuweisen sein. Desweiteren ist bei ihm finanziell nichts zu holen und wir versuchen jetzt, uns auf der Basis "Wertminderung" außergerichtlich zu einigen. Der Verkäufer ist selbständiger GaLaBauer und Einzelkämpfer und wir wollen ihn nicht in den Ruin treiben, zumindest noch nicht. Wenn er sich auf eine entsprechende d.h. angemessene Wertminderung einläßt und uns den Betrag X erstattet, werden wir von einer gerichtlichen Auseinandersetzung Abstand nehmen. Derzeit verhandeln wir noch und mal schauen, was dabei raus kommt. Grüße an alle im Forum und einen schönen Feiertag kiki-linz
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Alles was man falsch macht, kann man auch richtig machen! kiki-Linz, z.Z. leider kein Boot! |
#54
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Hallo,
Zitat:
Ein GaLaBauer ist ein Garten- und Landschaftgärtner der Grünanlagen vom Kleingarten bis zum Stadion anlegt, als Einzelkämpfer aber wohl eher gegen Entgelt Obstbäume schneidet oder Unkraut jätet. Gruß Günter (Dipl.Ing.agr. ) |
#55
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Hallo Günter, ich weiß schon, daß ein GaLa-Bauer ein Garten- und Landschaftsbauer ist. Wenn er sich so nennt und in Wirklichkeit ein besserer Hausmeisterservice ist? Das ändert aber nichts an der Situation. Und selbst wenn er kein Einzelkämpfer wäre und große Aufträge hätte. Ich glaube wir alle wissen, daß auch große Firmen pleite gehen, z.B. Schneider, Holzmannn u.v.m.
Gruß kiki-linz
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#56
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Hallo kiki-Linz,
die Info mit dem GaLaBauer war eher für uns Unwissende gedacht, die bei Gala eher an eine Klatsch-und-Tratsch-Illustrierte denken... |
#57
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Moin,
ich hatte mal ein Problem mit einer verkauften K100, (Motorrad) Das Ding war EZ 1988 und das habe ich im Kaufvertrag auch geschrieben und leider auch für das Bj. übernommen... Das Biest stand aber über 3 jahre dekorativ beim Händler in der Verkaufshalle und war tatsächlich schon 84 vom Band gelaufen. Meinem Käufer fiel das nach 2 Monaten auf und er wollte mich verklagen.... Nachdem ich abgewogen hatte, entschied ich mich dafür, ihm einen Ausgleich oder die Rücknahme anzubieten. Nach zähem hin und her habe ich ihm dann einen kleinen Betrag erstattet und alle waren zufrieden. Die Lauferei zum Anwalt, zum Gericht und der ganze Schreibkram befriedigen nicht wirklich. Wenn du ansonsten mit dem Boot zufrieden bist, versuch es ebenso oder wenn du einen Garten besitzt, läuft da evtl. was....er könnte ihn dir kostenlos auf Vordermann bringen. Bei allem was du tust, immer Verständnis für die Gegenseite haben, meist geht dann was. Gruß Willy |
#58
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Zitat:
Gruß Günter |
#59
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Moin, moin,
ich bin in Wiesbaden geboren (Kaiser-Friedrich-Ring) und da wird so was gelesen?? Ich bin entsetzt! Gruß kiki-linz
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#60
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Zitat:
Als Kaffee würde ich es (Gala) auch nicht trinken... entweder Nescafe Classic oder direkt aus der guten Jura |
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Ha, ha, ha!
Ist doch als Klo-Papier viel zu unangenehm. Und zum Kaffee: Jura ist schon voll o.k. - Da kann ich auch auf GALA verzichten. Gruß Kirsten
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#62
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Wollte ja auf dem Laufenden halten:
Wir haben uns mit dem Vorbesitzer dahingehend geeinigt, daß er uns eine Kaufpreisminderung von 1.500 Euro zahlt. So sind wir dem Verkäufer entgegen gekommen und wir müssen unsere Nerven nicht bei Gericht ruinieren bzw blank legen. Grüße und nochmal Danke für die Anteilnahme Kirsten
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#63
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Glückwunsch!
Mit dem Vergleich fahren bestimmt beide Parteien am besten. Denn , das Boot gefällt Euch doch, habe ich verstanden.
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Gruß, Thomas |
#64
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So ist jedem am Besten gedient. Wenn man demjenigen allerdings noch die Ohren langziehen könnte, der eurem Vorgänger das Teil verkauft hat, wäre dies noch besser.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#65
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Hi Apiroma,
Ohren lang ziehen wäre sicher nicht schlecht. Aber da es sich sogar um einen "Gewerblichen" gehandelt hat, sollte m.E. die Strafe höher ausfallen. Denn wenn jemand mit gewerblich mit Gebrauchtbooten handelt, gehe ich davon aus, daß er weiß, wie man ein Baujahr anhand der Bootsnummer erkennen kann. Aber: die Firma ist nicht unser Vertragspartner gewesen. So bleibt uns nur auf eine übersinnliche Gerechtigkeit zu hoffen und daß solche Leute irgendwann ihre gerechte Strafe bekommen. Gruß Kirsten
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