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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 27.04.2010, 19:44
Paperino Paperino ist offline
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Hallo Gemeinde,

ich spreche jetzt nur für Deutsche Piefkes grins....

es ist völlig egal, welches Land welche Anforderungen hat.

Schädigt ein Deutscher, einen Deutschen, in unserem schönen Land oder in den vielen, vielen anderen Revieren dieser Welt: Wird es immer und grundsätzlich um die Frage des "DEUTSCHEN FÜHRERSCHEINES" gehen. Kein Deutscher Staatsanwalt wird sagen: kein Problem, der tote ist zwar deutscher Staatsbürger, der "Töter" auch , kein Problem , der Unfall passierte ja irgendwo auf dieser schönen Welt.
Man kann ja geteilter Meinung sein, was an Deutscher Gesetzgebung Sinn macht,
nur warum wollen manche bewusst diese Deutschen Bootsscheine nicht machen?

Das gilt jetzt für alle:

Finanzielle, Prüfungsängste, Null Bock - Überlegungen.....

welche Themen beschäftigen Euch?

......ganz ehrlich? ich bin über jeden froh, der da draußen auf dem "großen Wasser"
annähernd weiß was er tut. Nicht wegen mir, aber wegen der Menschen die sich uns Wassersportlern anvertrauen.....

Weiter darüber grübelnd........



Harald
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  #52  
Alt 27.04.2010, 22:45
herbert herbert ist offline
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Zitat:
Zitat von Paperino Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,
......ganz ehrlich? ich bin über jeden froh, der da draußen auf dem "großen Wasser"
annähernd weiß was er tut. Nicht wegen mir, aber wegen der Menschen die sich uns Wassersportlern anvertrauen.....

Weiter darüber grübelnd........
Harald
keine Frage da muß dir jeder recht geben.

ABER wenn wir nur die Deutsch sprachigen Länder hernehmen ist der SBF See am leichtesten mit der wenigsten Pflichtpraxis die nicht einmal am Meer abgelegt werden muß, der einfachste und preiswerteste.

Zitat:
Schädigt ein Deutscher, einen Deutschen, in unserem schönen Land oder in den vielen, vielen anderen Revieren dieser Welt: Wird es immer und grundsätzlich um die Frage des "DEUTSCHEN FÜHRERSCHEINES" gehen. Kein Deutscher Staatsanwalt wird sagen: kein Problem, der tote ist zwar deutscher Staatsbürger, der "Töter" auch , kein Problem , der Unfall passierte ja irgendwo auf dieser schönen Welt.
Spielt für einen Deutschen da nicht auch mit das der SBF See nicht unbedingt DER SCHEIN für alle Fahrtbereiche ist ?
Auch wenn immer geschrieben wird das außerhalb der 3 Meilen eh kein Schein gebraucht wird. Ob z. B. die Kroaten das auch so sehen ?
Ganz ehrlich ich sitz lieber in Deutschland ein als in Kroatien

Wenn man immer angst hat, was ist wenn würde ich nicht einmal mein Einkaufswagerl zum nächsten Aldi bewegen.

Solltest du in Kroatien einen mit dem Boot überfahren und Tod sein, auch selbst wenn es ein Deutscher ist brauchst du dir wegen Deutschland keine Gedanken machen.
Wenn du aus Kroatien wieder drausen bist ist der Fall verjährt
__________________
Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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  #53  
Alt 28.04.2010, 21:35
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Paperino Beitrag anzeigen
Schädigt ein Deutscher, einen Deutschen, in unserem schönen Land oder in den vielen, vielen anderen Revieren dieser Welt: Wird es immer und grundsätzlich um die Frage des "DEUTSCHEN FÜHRERSCHEINES" gehen. Kein Deutscher Staatsanwalt wird sagen: kein Problem, der tote ist zwar deutscher Staatsbürger, der "Töter" auch , kein Problem , der Unfall passierte ja irgendwo auf dieser schönen Welt.
Du wirst doch nicht glauben, dass ein Unfall z.B. in Katschikistan (Ka-Tschick-Ist-An) in Deutschland verhandelt wird und Deutschland dem Land irgendwelche Vorschriften machen kann, welche Scheine es innerhalb deren Hoheitsgewässer anerkennt bzw. verlangt oder nicht?

Zitat:
Zitat von Paperino Beitrag anzeigen
ich spreche jetzt nur für Deutsche Piefkes grins....
Um bei Deinem Jargon zu bleiben und etwas mit Wienerischen aufzufrischen - wenn a Piefke an Piefke z.B. in Texas hamdraht (ermordet) kennan de Piefke hechstn's (im Besten Fall) an Auntrog (Bitte) um Begnodigung (Begnadigung) eireichen (anfragen), damit's des G'sindl (in dem Fall den Täter) ned a no hamdrahn, am haß'n Sessl (elektr. Stuhl)!

Möglicherweise geht da was auf zivilrechtlichen Weg aber, wie Herbert schon schrieb - bis das Verfahren da erledigt ist, brauchst keinen Urlaub mehr, sondern mindestens Pension...

L.G.

Edwin
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  #54  
Alt 28.04.2010, 22:41
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mato mato ist offline
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Zitat:
Zitat von Fallschirm Beitrag anzeigen
Aquamarin - eine nette Farbe, aber welchen Bezug hat das schon sicher fahrten zu können und was ist sicher? Bedauere, aber du wirst mir kaum noch etwas beibringen können! Fische bei den Neulingen - und wünsch dir was!

LGF
Ich bin mir nicht sicher, ob du 16 Jahre Unterrichtserfahrung und Schulungspraxis mit deinem Wissen vergleichen kannst. Ich bin es mir sicher, ich kann etwas von dir lernen, und selbst dann, wenn es Fehler sind. Genauso bin ich mir sicher, du kannst von mir etwas lernen, auch, wenn das Fehler sein sollten. Nichts für Ungut.

LG
Mato
__________________
LG
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  #55  
Alt 28.04.2010, 23:06
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Du wirst doch nicht glauben, dass ein Unfall z.B. in Katschikistan (Ka-Tschick-Ist-An) in Deutschland verhandelt wird und Deutschland dem Land irgendwelche Vorschriften machen kann, welche Scheine es innerhalb deren Hoheitsgewässer anerkennt bzw. verlangt oder nicht?



Um bei Deinem Jargon zu bleiben und etwas mit Wienerischen aufzufrischen - wenn a Piefke an Piefke z.B. in Texas hamdraht (ermordet) kennan de Piefke hechstn's (im Besten Fall) an Auntrog (Bitte) um Begnodigung (Begnadigung) eireichen (anfragen), damit's des G'sindl (in dem Fall den Täter) ned a no hamdrahn, am haß'n Sessl (elektr. Stuhl)!

Möglicherweise geht da was auf zivilrechtlichen Weg aber, wie Herbert schon schrieb - bis das Verfahren da erledigt ist, brauchst keinen Urlaub mehr, sondern mindestens Pension...
Hallo Edwin,

man muss ja nicht immer gleich Sterben, aber wenn mir ein D im Ausland in mein Boot fährt, dann verklage ich ihn in D (gem. unserer ZPO ergibt sich der Gerichtsstand aufgrund seines Wohnsitzes). Ich kann ihn ja nicht in HR verklagen wo er keinen Wohnsitz hat. Und dann lasse ich natürlich seine Erfahrungen und Patente prüfen - wäre ja unklug wenn nicht.

Und auch im Strafrecht gibt es je nach Art der Straftat Möglichkeiten, dass man auch in D dafür belangt wird. Da haben schon manche "blöd aus der Wäsche" geschaut. Aber meistens reicht der "Zwangsaufenthalt" im Ausland dann aus.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

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  #56  
Alt 28.04.2010, 23:16
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
(gem. unserer ZPO ergibt sich der Gerichtsstand aufgrund seines Wohnsitzes)
Ja, hab ich ja erwähnt, dass ev. zivilrechtlich was geht!

Aber über die FS-Bestimmungen des jeweiligen Uferstaates kann sich auch D und dessen ZPO nicht hinwegsetzen! Klar, wenn mangelde Seemannschaft beanstandet und dem Recht gegeben wird, wird man sich die Scheine und vielmehr die Erfahrung des Skippers ansehen. Jedoch kann auch gerade die "große Erfahrung" ins Auge gehen, denn man könnte dem "Täter" dann anlasten, dass er es aufgrund seiner "guten Ausbildung" besser hätte wissen müssen, was sicher nicht das 1. Mal der Fall wäre! (Beispiel: Berufskraftfahrer vs. Gelegenheitsautofahrer...)

L.G.

Edwin
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  #57  
Alt 29.04.2010, 07:52
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moin,
Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Hallo Edwin,

man muss ja nicht immer gleich Sterben, aber wenn mir ein D im Ausland in mein Boot fährt, dann verklage ich ihn in D (gem. unserer ZPO ergibt sich der Gerichtsstand aufgrund seines Wohnsitzes).
du meinst also, wenn ich dir (ich bin deutscher) in malaysia mit meiner badewanne in die karre fahre, könntest du mich in d-land verklagen .
da sach ich dir mal VERGISS ES.

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #58  
Alt 29.04.2010, 09:02
herbert herbert ist offline
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Hallo Skipper, habt ihr alle eine Rechtsschutzversicherung.

Zitat:
aber wenn mir ein D im Ausland in mein Boot fährt, dann verklage ich ihn in D (gem. unserer ZPO ergibt sich der Gerichtsstand aufgrund seines Wohnsitzes). Ich kann ihn ja nicht in HR verklagen wo er keinen Wohnsitz hat.
Könnte es sein das ein Unfall auch wie beim Auto ein ganz normaler Versicherungsfall sein kann.

Wie sieht es denn damit aus
Deutscher Skipper mit SBF See, Deutsche Flagge, Crew auch aus Deutschland hat keinen Schein.
Einer der Crew fährt mit dem Beiboot 4.Ps von der Ankerbucht in die nächste Bucht und ein wenig spazieren.
Das ist doch gängige Praxis kommt fast jeden Tag vor und nun passiert etwas
Tom nun kommst du
Zitat:
Und dann lasse ich natürlich seine Erfahrungen und Patente prüfen - wäre ja unklug wenn nicht
Ist doch so das man überall unter 5Ps ohne Schein fahren darf außer in Kroatien. Welches recht kommt nun zum tragen außer das die kroaten zuerst mitsprechen werden.
berücksichtigen die deutschen gerichte das in kroatien führerschein pflicht
besteht oder wenden sie was in deutschland gilt an.
__________________
Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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  #59  
Alt 04.05.2010, 14:34
Fallschirm Fallschirm ist offline
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Zitat:
Zitat von mato Beitrag anzeigen
Ich bin mir nicht sicher, ob du 16 Jahre Unterrichtserfahrung und Schulungspraxis mit deinem Wissen vergleichen kannst. Ich bin es mir sicher, ich kann etwas von dir lernen, und selbst dann, wenn es Fehler sind. Genauso bin ich mir sicher, du kannst von mir etwas lernen, auch, wenn das Fehler sein sollten. Nichts für Ungut.

LG
Mato
Man soll aus Fehlern die man selbst und andere gemacht haben lernen. Dazu bedarf es auch, sich selbst Handlungen als solche einzugestehen. Auch die Praxis ist ein nie versagender Lehrmeister. Doch finde ich es ist ein gewaltiger Unterschied, ob du 16 Jahre immer wieder Grund- und Fortgeschittenen, aber an Land oder bei kleinen Törns, den gleichen Stoff erklärst, oder mit der Praxis auch ausserhalb der Adria, oder deines Schulungsbezikes konfrontiert wirst. Da geht es nicht nur um korrekte Handhabung deines Bootes und der ev. notwendigen Papiere um ein oder zwei Wochen im Jahr Schifferl zu fahren, da beginnt erst der Reiz, die Spannung und die Ungewissheit der man gegeübersteht. Das verstehe ich unter "wenig beibringen".

Nichts für ungut und viel Spass 2010.
LGF.
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  #60  
Alt 04.05.2010, 19:14
thball thball ist gerade online
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Hallo Herbert,

das hatten wir doch schon öfters...

Deutsche Gerichte sind durchaus in der Lage Sachverhalte zu prüfen, die im Ausland passiert sind.

Ich kenne so einen Fall aus dem Bekanntenkreis. Ein französischer Surfer hat in Italien meinem deutschen Bekannten das Wegerecht genommen und verletzt.

Und jetzt? Gerichtsstand des Beklagten ist F, folglich war ein französisches Gericht zuständig, das sehr korrekt die Schuldfrage des in I erfolgten Unfalls geklärt hat. Trotzdem war in F nichts zu holen. Das lag aber nicht an den Gerichten (oder Gesetzen) sondern mehr an der Liquidität des Beklagten.

Fakt ist, dass ich zivilrechtlich ohne Probleme einen D mit Wohnsitz in D hier belangen kann und das im Fall der Fälle auch ohne Skrupel tun werden. Die Prüfung der Erfahrungswerte überlasse ich dann dem Gericht. Wie die das bewerten wird dann vom jeweiligen Sachverhalt abhängen. Bin mir aber sicher, dass es für meine Argumentation vorteilhaft ist wenn mein Gegner kein deutsches Patent hat (als D).

@hartmut: wenn Dein Wohnsitz in Malaysia ist, dann klappt das nicht. Vielleicht hättest Du meinen Text besser lesen sollen.

Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen

Könnte es sein das ein Unfall auch wie beim Auto ein ganz normaler Versicherungsfall sein kann.

Wie sieht es denn damit aus
Deutscher Skipper mit SBF See, Deutsche Flagge, Crew auch aus Deutschland hat keinen Schein.
Einer der Crew fährt mit dem Beiboot 4.Ps von der Ankerbucht in die nächste Bucht und ein wenig spazieren.
Das ist doch gängige Praxis kommt fast jeden Tag vor und nun passiert etwas
Tom nun kommst du

Ist doch so das man überall unter 5Ps ohne Schein fahren darf außer in Kroatien. Welches recht kommt nun zum tragen außer das die kroaten zuerst mitsprechen werden.
berücksichtigen die deutschen gerichte das in kroatien führerschein pflicht
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  #61  
Alt 08.05.2010, 05:57
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hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
Zitat:
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@hartmut: wenn Dein Wohnsitz in Malaysia ist, dann klappt das nicht. Vielleicht hättest Du meinen Text besser lesen sollen.
tja, der hacken ist aber, ich wohne leider weder in d-land noch in malaysia. schau mal in mein profil .
solche fälle fallen unter die jeweilige landeshoheit. ausnahmen sind kinderprostitution und andere kapitalverbrechen. das ist aber detailliert durch abkommen geregelt.

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  #62  
Alt 11.05.2010, 17:57
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Das ist nicht so,
Bootsführerscheine sind nicht vergleichbar mit Autoführerscheinen.

Bedenke aber bitte, wenn du deinen Bootsführerschein wegen Alkohol oder anderen Vergehen abgeben mußst, ist dein Autoführerschein auch futsch.

Gruß
Detlef
__________________
Lebe jeden Tag Deines
Lebens als wenn er Dein
letzter wäre.
Eines Tages wird es
zutreffen.
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  #63  
Alt 11.05.2010, 19:15
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dieter dieter ist offline
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...und da bist du dir sicher?
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #64  
Alt 11.05.2010, 22:32
herbert herbert ist offline
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Zitat:
Zitat von deciuno Beitrag anzeigen
Bedenke aber bitte, wenn du deinen Bootsführerschein wegen Alkohol oder anderen Vergehen abgeben mußst, ist dein Autoführerschein auch futsch.

Gruß
Detlef
Das möchte ich bezweifeln vielleicht ist es in Deutschland so aber ich bin Österreicher
Ist bei einem Deutschen der SBF See futsch machst halt einen Polnischen wenn dir der Kroatische zu ????? ist
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Gruß
herbert

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  #65  
Alt 12.05.2010, 08:30
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dieter dieter ist offline
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http://www.boote-forum.de/showthread...schein+alkohol
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #66  
Alt 12.05.2010, 18:55
Fallschirm Fallschirm ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
keine Frage da muß dir jeder recht geben.

Solltest du in Kroatien einen mit dem Boot überfahren und Tod sein, auch selbst wenn es ein Deutscher ist brauchst du dir wegen Deutschland keine Gedanken machen.
Wenn du aus Kroatien wieder drausen bist ist der Fall verjährt



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Ganz meiner Meinung, egal welchen Schein du hast und was immer du vorbringst....
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