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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#51
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Hallo Gemeinde,
ich spreche jetzt nur für Deutsche Piefkes grins.... es ist völlig egal, welches Land welche Anforderungen hat. Schädigt ein Deutscher, einen Deutschen, in unserem schönen Land oder in den vielen, vielen anderen Revieren dieser Welt: Wird es immer und grundsätzlich um die Frage des "DEUTSCHEN FÜHRERSCHEINES" gehen. Kein Deutscher Staatsanwalt wird sagen: kein Problem, der tote ist zwar deutscher Staatsbürger, der "Töter" auch , kein Problem , der Unfall passierte ja irgendwo auf dieser schönen Welt. Man kann ja geteilter Meinung sein, was an Deutscher Gesetzgebung Sinn macht, nur warum wollen manche bewusst diese Deutschen Bootsscheine nicht machen? Das gilt jetzt für alle: Finanzielle, Prüfungsängste, Null Bock - Überlegungen..... welche Themen beschäftigen Euch? ......ganz ehrlich? ich bin über jeden froh, der da draußen auf dem "großen Wasser" annähernd weiß was er tut. Nicht wegen mir, aber wegen der Menschen die sich uns Wassersportlern anvertrauen..... Weiter darüber grübelnd........ Harald |
#52
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Zitat:
ABER wenn wir nur die Deutsch sprachigen Länder hernehmen ist der SBF See am leichtesten mit der wenigsten Pflichtpraxis die nicht einmal am Meer abgelegt werden muß, der einfachste und preiswerteste. Zitat:
Auch wenn immer geschrieben wird das außerhalb der 3 Meilen eh kein Schein gebraucht wird. Ob z. B. die Kroaten das auch so sehen ? Ganz ehrlich ich sitz lieber in Deutschland ein als in Kroatien Wenn man immer angst hat, was ist wenn würde ich nicht einmal mein Einkaufswagerl zum nächsten Aldi bewegen. Solltest du in Kroatien einen mit dem Boot überfahren und Tod sein, auch selbst wenn es ein Deutscher ist brauchst du dir wegen Deutschland keine Gedanken machen. Wenn du aus Kroatien wieder drausen bist ist der Fall verjährt
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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#53
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Zitat:
Um bei Deinem Jargon zu bleiben und etwas mit Wienerischen aufzufrischen - wenn a Piefke an Piefke z.B. in Texas hamdraht (ermordet) kennan de Piefke hechstn's (im Besten Fall) an Auntrog (Bitte) um Begnodigung (Begnadigung) eireichen (anfragen), damit's des G'sindl (in dem Fall den Täter) ned a no hamdrahn, am haß'n Sessl (elektr. Stuhl)! Möglicherweise geht da was auf zivilrechtlichen Weg aber, wie Herbert schon schrieb - bis das Verfahren da erledigt ist, brauchst keinen Urlaub mehr, sondern mindestens Pension... L.G. Edwin |
#54
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Zitat:
LG Mato
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LG Mato BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT VERGESSEN |
#55
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Zitat:
man muss ja nicht immer gleich Sterben, aber wenn mir ein D im Ausland in mein Boot fährt, dann verklage ich ihn in D (gem. unserer ZPO ergibt sich der Gerichtsstand aufgrund seines Wohnsitzes). Ich kann ihn ja nicht in HR verklagen wo er keinen Wohnsitz hat. Und dann lasse ich natürlich seine Erfahrungen und Patente prüfen - wäre ja unklug wenn nicht. Und auch im Strafrecht gibt es je nach Art der Straftat Möglichkeiten, dass man auch in D dafür belangt wird. Da haben schon manche "blöd aus der Wäsche" geschaut. Aber meistens reicht der "Zwangsaufenthalt" im Ausland dann aus.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#56
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Ja, hab ich ja erwähnt, dass ev. zivilrechtlich was geht!
Aber über die FS-Bestimmungen des jeweiligen Uferstaates kann sich auch D und dessen ZPO nicht hinwegsetzen! Klar, wenn mangelde Seemannschaft beanstandet und dem Recht gegeben wird, wird man sich die Scheine und vielmehr die Erfahrung des Skippers ansehen. Jedoch kann auch gerade die "große Erfahrung" ins Auge gehen, denn man könnte dem "Täter" dann anlasten, dass er es aufgrund seiner "guten Ausbildung" besser hätte wissen müssen, was sicher nicht das 1. Mal der Fall wäre! (Beispiel: Berufskraftfahrer vs. Gelegenheitsautofahrer...) L.G. Edwin |
#57
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moin,
Zitat:
da sach ich dir mal VERGISS ES. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#58
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Schein
Hallo Skipper, habt ihr alle eine Rechtsschutzversicherung.
Zitat:
Wie sieht es denn damit aus Deutscher Skipper mit SBF See, Deutsche Flagge, Crew auch aus Deutschland hat keinen Schein. Einer der Crew fährt mit dem Beiboot 4.Ps von der Ankerbucht in die nächste Bucht und ein wenig spazieren. Das ist doch gängige Praxis kommt fast jeden Tag vor und nun passiert etwas Tom nun kommst du Zitat:
berücksichtigen die deutschen gerichte das in kroatien führerschein pflicht besteht oder wenden sie was in deutschland gilt an.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#59
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Zitat:
Nichts für ungut und viel Spass 2010. LGF. |
#60
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Hallo Herbert,
das hatten wir doch schon öfters... Deutsche Gerichte sind durchaus in der Lage Sachverhalte zu prüfen, die im Ausland passiert sind. Ich kenne so einen Fall aus dem Bekanntenkreis. Ein französischer Surfer hat in Italien meinem deutschen Bekannten das Wegerecht genommen und verletzt. Und jetzt? Gerichtsstand des Beklagten ist F, folglich war ein französisches Gericht zuständig, das sehr korrekt die Schuldfrage des in I erfolgten Unfalls geklärt hat. Trotzdem war in F nichts zu holen. Das lag aber nicht an den Gerichten (oder Gesetzen) sondern mehr an der Liquidität des Beklagten. Fakt ist, dass ich zivilrechtlich ohne Probleme einen D mit Wohnsitz in D hier belangen kann und das im Fall der Fälle auch ohne Skrupel tun werden. Die Prüfung der Erfahrungswerte überlasse ich dann dem Gericht. Wie die das bewerten wird dann vom jeweiligen Sachverhalt abhängen. Bin mir aber sicher, dass es für meine Argumentation vorteilhaft ist wenn mein Gegner kein deutsches Patent hat (als D). @hartmut: wenn Dein Wohnsitz in Malaysia ist, dann klappt das nicht. Vielleicht hättest Du meinen Text besser lesen sollen. Zitat:
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#61
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moin,
Zitat:
solche fälle fallen unter die jeweilige landeshoheit. ausnahmen sind kinderprostitution und andere kapitalverbrechen. das ist aber detailliert durch abkommen geregelt. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#62
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Zitat:
Bedenke aber bitte, wenn du deinen Bootsführerschein wegen Alkohol oder anderen Vergehen abgeben mußst, ist dein Autoführerschein auch futsch. Gruß Detlef
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Lebe jeden Tag Deines Lebens als wenn er Dein letzter wäre. Eines Tages wird es zutreffen. |
#63
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...und da bist du dir sicher?
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#64
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Zitat:
Ist bei einem Deutschen der SBF See futsch machst halt einen Polnischen wenn dir der Kroatische zu ????? ist
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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#65
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#66
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Zitat:
--- Ganz meiner Meinung, egal welchen Schein du hast und was immer du vorbringst.... |
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