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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#51
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Hallo, ich habe eine Frage zum PKW TÜV
Ich muß im August zum TÜV,. habe jetzt ein Problem mit der ABS Rückförderpumpe, deshalb schaffe ich es vor dem Urlaub evtl. nicht, die TÜV Abnahme zu bekommen. Möchte ich evtl. erst mitte September machen. Gibt es bei der Einreise nach Kroatien einen Mindesttüv (evtl. 2 Monate) oder ist es kein Problem? Bei uns kann man 2 Monate überziehen |
#52
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Zitat:
Innerhalb des nächsten Mönates muß es vorgeführt werden und bei erheblichen Mängeln gibt es eine Nachbesserungsfrist von einem Monat. Für den 2. Monat bräuchtest du daher schonmal den Versuch einer HU, die dann im Fahrzeug mitzuführen ist. Ohne die HU im ersten Monat nach Fristablauf, gibt es auch hier in Deutschland enorm Ärger. Ins Ausland würde ich damit nicht mehr fahren (wollen).
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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#53
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Danke für die schnelle Antwort, das Fahrzeug ist ja in Ordnung, die Bremsen komplett neu, seit der 1. Fahrt nach der Reparatur brennt die gelbe Warnlampe von ABS und ASR.
So brauche ich nicht hinfahren, die ABS Einheit kostet nur das Ersatzteil 1800.-, deshalb wollte ich nicht gleich wechseln, vielleicht ist es ein anderer Fehler. Deshalb wird die Zeit knapp. Deshalb habe ich euch gefragt, .... Danke |
#54
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Weitverbreiteter Denkfehler
Mit Ablauf des letzten Monats muss das Fahrzeug dem Tüv vorgeführt werden, wurde ein Mangel festgestellt hat man nun zwei Monate Zeit diesen Mangel reparieren zu lassen und danach auch innerhalb dieser zwei Monate das Fahrzeug dem Tüv wieder vorführen, als Nachweis sollte man in dieser Zeit der/die TÜV (Mängel) bzw.Reparatur Berichte mitzuführen, das ist die richtige Interpretation, gruss dieter Geändert von diri (13.08.2010 um 23:15 Uhr)
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