|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#801
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Natürlich ist man, rein logisch, ankernd auf dem See maximal isoliert. Aber die Regularien orientieren sich eben nicht unbedingt an der Logik.
__________________
Seemännischer Gruß, Katana
|
#802
|
|||||
|
|||||
Zitat:
In dem Landkreis in dem ich mein Boot habe steht in der verordnung, dass sich nachts während der ausgangsperre nur Leute im Landkreis aufhalten dürfen die ihren Wohnsitz im Landkreis haben...
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#803
|
|||
|
|||
Ui, das heißt, Du darfst nachts auch dort nicht auf Deinem Boot sein. Kannst Du es denn zum Ankern in Deinen Landkreis verbringen, oder ist das zu weit ?
__________________
Seemännischer Gruß, Katana |
#804
|
||||
|
||||
Zitat:
der nächste Hafen im Nachbarlandkreis ist ja auch nicht weit.... die aktuelle Verfügung geht jetzt erst mal bis Sonntag 11.04 aber bei den derzeitigen Zahlen (derzeit 171,3) gehe ich davon aus, dass diese genauso verlängert wird.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#805
|
||||
|
||||
Einreise nach Dänemark nur in bestimmten Fällen erlaubt
Auch Dänemark hatte die Reisebeschränkungen zuletzt bis zum 20. April verlängert. Die Regierung rät ihrer Bevölkerung aufgrund der Pandemie weiter davon ab, ins Ausland zu reisen. Das heißt, dass auch die Einreise aus Deutschland nur in bestimmten Fällen erlaubt ist. Einreisen darf nur, wer einen guten Grund hat – und einen negativen Corona-Test vorweisen kann. Von Geschäftsreisen wird abgeraten. Ausgenommen ist der Warentransport über die Grenze. Deutsche Touristen können dementsprechend keinen Urlaub in Dänemark machen. – Quelle: https://www.shz.de/31820042 ©2021
__________________
Mit besten Grüßen Andreas
|
#806
|
||||
|
||||
Charter und Corona
Speziell für Charterer ...
Da ich möglicherweise selbst betroffen sein könnte, stelle ich diesen Artikel aus "Yacht-online" hier mal zum Thema dazu. https://www.yacht.de/reise/news/was-...n/a127866.html Habe zum Thema Storno wegen Corona bereits mit meinem Vercharterer in NL Kontakt gehabt. Im Stornofall trage ich das finanzielle Risiko, es sei den, die niederländische Regierung verbietet die Vermietung von Schiffen, was wohl kaum zu erwarten ist. Umbuchung auf einen späteren Termin wäre vermutlich nur über eine "good-will-Aktion" zu realisieren. Ist lt. den mir zugesandten AGB nicht vorgesehen. Ich hoffe aber auf Entspannung, da unser Termin erst im September ist.
__________________
Gruß Burkhard
|
#807
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#808
|
||||
|
||||
Und weil der Bergi recht hat, wechsele ich mal das Thema nach Deutschland.
Einige haben vielleicht gesehen, dass ich in den Revierthemen zu Deutschland über eine geplante Überführungsfahrt von Berlin nach Frankfurt im Mai berichte. In diesem Zusammenhang habe ich nach Handlungssicherheit gesucht und sämtliche Landespolizeibehörden der WaschPo in den relevanten Kleinstaaten kontaktiert. Natürlich lehnen die den Blick in die Glaskugel ab und verweisen auf die vielen anderen Behörden sowie auf die noch kleineren Unterteilstaaten, die vielleicht auch noch etwas Regelungsbedarf wahrnehmen. Aber egal-Sie äussern sich und liefern damit zumindest auf Stand heute etwas, womit man gegebenenfalls mit skeptischen Würdenträgern diskutieren kann. Hier mal die Kopie des Posts mit den Reaktionen: Aber ich habe für Euch auch Literatur. Ich habe ja alle relevanten Landesbehörden der WaschPo für den großen Trip angeschrieben und muss mich von einigen Vorurteilen Lösen. Fast alle haben auf meine Anfrage vom 03.04. bereits geantwortet! Und dann haben die sich auch noch richtig Mühe gegeben. Zumindest die Antwort aus Niedersachsen war für mich absolut ermutigend. Auch Rheinland-Pfalz öffnet ein wenig die Türe. Sachsen-Anhalt sorgt sich zumindest um mein Tankvolumen, aber das kriegen wir schon hin. Und Berlin entspricht dem Grunde nach den bekannten Fakten. Die von den Berlinern gelieferten Flyer sind zwar schon einmal hier gezeigt worden, aber ich füge sie einfach nochmal bei. Wenn Brandenburg und NRW antworten, werde ich das gerne nachreichen. Aber insbesondere Brandenburg ist mir recht gleichgültig, weil wir dort wohl den Anker werfen werden. Dann geht es sowieso. Ich fand es sehr hilfreich, diese Antworten zu bekommen, da zwar praktisch alle auf andere Kompetenzen verweisen, aber es ist nunmal primär mit blauen Booten zu rechnen, wenn ich die Fahrt argumentieren muss. Und das nimmt ja schon einmal einigen Wind heraus und liefert wichtige Argumentationslinien in formaler Weise. Aus Rücksichtnahme auf die antwortenden Personen habe ich hier die Personendaten unterdrückt. Sollte jemand diese als Kontakt benötigen-Ich kann helfen. BERLIN Guten Tag Herr Carl Im Anhang haben Sie ein Schreiben aus dem Sie Informationen zur Ausübung des Wassersports nach den Regeln der 2. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (InfSchMV) vom 04.03.2021 finden. Der Herausgeber der Informationen ist die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin, Tel.: 030-90223-2963. Aufgrund der sich wöchentlich, spätestens 14tägig, ändernden Corona-Zahlen und damit einhergehenden Änderungen der Ge- und Verbotsvorschriften gemäß der InfSchMV empfehle ich Ihnen, sich an die Senatsverwaltung zu wenden um zeitnahe, aktuelle Informationen zur Vorschriftenlage am Überführungstermin gemäß der dann aktuellen InfSchMV zu bekommen. Beachten Sie bitte die Funkpflicht im Innenstadtbereich von Berlin! Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen. Mit freundlichen Grüßen SACHSEN-ANHALT Sehr geehrter Herr Gerhard Carl, Ihre Anfrage vom Samstag dem 03.04.2021 ist heute an mich weitergeleitet wurden. Vorab möchte ich zu meiner Entlastung mitteilen, dass die WSP keine Genehmigungen im Zusammenhang mit der Corona-Eindämmungsverordnung erteilen kann und auch nicht zuständige Behörde ist. Verantwortlichen zeichnen im Land für Frage im Zusammenhang mit der Coronapandemie der Pandemiestab des Landes sowie die Gesundheitsämter der jeweiligen Landkreise und der kreisfreien Städte. Ihre Anfrage verstehe ich so, dass Sie die Überführung ihres Boots aus dem Bereich Berlin in Richtung Frankfurt Main über die Kanäle Elbe-Havel-Kanal und Mittellandkanal nur durch Sachsen-Anhalt und keine touristischen Aktivitäten im Land Sachsen-Anhalt selber planen. Hierzu möchte ich Ihnen auf Grund der hier verfügbaren aktuelle Informationslage antworten. Die aktuell gültige 11. Coronaeindämmungsverordnung regelt im § 5 Beherbungsbetriebe und Tourismus, dass alle Sportboot- und Yachthäfen für Übernachtungen zu schließen sind, des weiterem sind „Schiffsausflüge“ und vergleichbare touristische Aktivitäten untersagt. In der Praxis würde dies bedeuten, dass Sie keine Möglichkeit haben im Land auf der Überführungsfahrt in Sportboothäfen zu übernachten, dort gastronomische Einrichtungen oder sonstigen Service in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie aber ihr Fahrzeug mit ausreichend Kraftstoff und Proviant versehen haben, beabsichtigen nur Liegestellen außerhalb der geschlossenen Sportboothäfen zu übernachten und auch keine touristischen Schiffsausflüge ins Land vorhaben, so können hier keine Gründe erkannt werden die gegen eine „reine Überführungsfahrt“ ohne touristischen Hintergrund aktuell sprechen. Diese Information entspricht dem aktuellen Kenntnisstand am heutigen Tage nach der derzeitig gültigen 11. Coronaeindämmungsverordnung. Mit freundlichen Grüßen NIEDERSACHSEN: Sehr geehrter Herr Carl, Ihrer Anfrage bzgl. der Durchführung einer Überführungsfahrt mit einem Sportboot aus dem Winterlager zu einem eigenen Dauerliegeplatz, die aufgrund der Dauer eine Übernachtung an Bord notwendig macht, beantworte ich gerne wie folgt: Eine Übernachtung an Bord des Bootes ist im Rahmen einer Überführungsfahrt auf direktem Weg vom Winterlager zum eigenen Dauerliegeplatz nicht als touristisch anzusehen und daher als im Sinne des aktuellen § 10 Absatz 2a Nds. CoronaVO erlaubt einzuordnen, da hier ein anderer Zweck (Verbringung des Bootes an den Liegeplatz) Anlass für die Fahrt ist. Das gilt selbstverständlich nur, wenn es sich im konkreten Fall um eine Streckenführung handelt, die eine Übernachtung auch tatsächlich erforderlich macht. Ergänzend weise ich sie darauf hin, dass in Niedersachen auf kommunaler Ebene weitere beachtenswerte Regelungen, die mir in der erforderlichen Tiefe nicht bekannt sind, bestehen können. Mit freundlichen Grüßen RHEINLAND PFALZ Sehr geehrter Herr Carl, vielen Dank für Ihre Anfrage. In Rheinland-Pfalz sieht die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung folgende Kontaktbeschränkungen vor: Es dürfen sich die Personen eines Haustandes mit den Personen eines weiteren Hausstandes treffen, solange sie dabei nicht mehr als fünf Personen sind. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit. Als ein Hausstand zählen auch die und der nicht im gleichen Hausstand lebende Ehegattin und Ehegatte, Lebenspartnerin und Lebenspartner oder Lebensgefährtin und Lebensgefährte. Dies gilt auch für die Besatzung eines Sportbootes. Sportbootfahren ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich erlaubt. Generell unterliegen die Sportboothäfen aktuell keinem Schließungsgebot. Grundsätzlich sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen der §§ 1 und 2 der 18. CoBeLVO alle Maßnahmen gestattet (zum Beispiel: Reparaturarbeiten, Ein- und Ausslippen der Boote usw.), mit Ausnahme der Übernachtung auf den Booten. Dies ist analog zu den Campingplätzen zu sehen. Übernachtungsangebote sind ausschließlich nur zu nicht touristischen Zwecken gestattet. Die originär zuständigen Verwaltungsbehörden (Kreis- oder Stadtverwaltungen) sind jedoch für die Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich. Hierbei kann es u. U. zu einer unterschiedlichen Regelauslegung kommen. Insofern sind wir als Polizei für Ihre Anfrage nicht der richtige Ansprechpartner. Hierzu müssten Sie sich an die jeweils örtlich zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung wenden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ahoi Gerhard (der sich mächtig freut, morgen mit der Juniorcrew nach Berlin zu fahren und am Freitag erstmals wieder rumzuschippern!!!)
|
#809
|
|||
|
|||
Zitat:
Beschluss des 1. Strafsenats vom 11.10.2016 - 1 StR 462/16 -, hier zitiert nach bundesgerichtshof.de) ... zu der Frage, ob auch Wohnmobile und Wohnwagen als Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB anzusehen ist. Der erste Strafsenat ... führt konkret dazu aus: "Ausgehend vom Schutzzweck der Norm können auch Wohnmobile und Wohnwagen Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB sein." wobei Niedersachsen explizit touristische Übernachtungen in Wohnmobilen und Autos die auf öffentlichen Flächen stehen in der aktuellen Corona-Verordnung untersagt ... und in den FAQ des Landes Bayern (zur damals geltenden nächtlichen Ausgangssperre) stand im Dezember 2020 explizit, dass - wenn man nach einem zulässigen Besuch in einem anderen Haushalt nicht bis 21 h zuhause konnte - man dort = auf dem Sofa bei Freunden bis mindestens 5 h morgens übernachten musste |
#810
|
|||
|
|||
Ankern über Nacht in Brandenburg
Hallo
Ich hoffe die Frage ist nicht zu abwegig. In BB gilt ein nächtliches Ausgangsverbot? Darf ich trotzdem in BB nächtens alleine auf dem Wasser ankern? Gruß |
#811
|
|||
|
|||
Ja, selbstverständlich.
https://polizei.brandenburg.de/press...er-gew/1889322 |
#812
|
|||
|
|||
Zitat:
Beim 1. Lockdown gab es in Brandenburg noch keine nächtliche Ausgangssperre. Da ich als Berliner auch Ostern mit dem Boot über Nacht vor Anker in Brandenburg verbracht habe (übrigens ohne Probleme), wollte ich es vorher etwas aktueller wissen. Also habe ich zuerst bei der WSP Direktion Süd in KW angerufen. Der sehr nette Beamte sagte mir, das er das auch nicht wisse und hat mich an die telefonische Corona-Hotline von Brandenburg verwiesen. Nach nur 2 Minuten Warteschleife , hatte ich eine sehr nette Dame am Telefon, die aber bezüglich der Frage: "Übernachtung auf dem eigenen Boot, vor Anker" genauso überfagt war wie der Polizeibeamte. Sie gab mir eine Email-Adresse: |