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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#826
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Ich lebe in NL und werde heute wieder ausreisen, also innerhalb von 24h in D und 48h nach Testergebnis.
Bin Gespannt wie es bei der Einreise wieder nach NL an der Grenze abläuft
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#827
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das ist so nicht ganz Richtig.... die Mallorca Urlauber werden nicht ohne gültigen Test ins Flugzeug gelassen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#828
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Ganz sicher ist, man kommt als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz D ohne Test raus von NL nach D
Man wird in NL nicht festgehalten oder genötigt einen Test zu machen Aber die Personalien werden aufgenommen und man wird angewiesen sich gleich zu Hause um einen Testtermin zu bemühen und während dieser Zeit das Haus nicht zu verlassen So auf jeden Fall beim Grenzübertritt NRW der Fall Nicht selber erfahren, aber so hat es mir der Betroffene berichtet Malle ist anders geregelt, da sitzt man ja mit anderen zusammen in einem Flieger und reist nicht mit dem eigenen PKW |
#829
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Zitat:
In einer offiziellen Untersuchung durch Behörden des neuseeländischen Gesundheitsministeriums konnten mindestens vier mit großer Wahrscheinlichkeit an Bord eines Flugzeugs geschehene Übertragungsfälle von Covid-19 nachgewiesen werden. Am 28. und 29. September vergangenen Jahres sollen sich auf einem etwa 18-stündigen Langstreckenflug von Dubai in das neuseeländische Auckland demnach zwei mit Sars-CoV-2 infizierte Personen befunden und vier weitere Passagiere angesteckt haben. Also wäre es wohl geboten, vor JEDEM Flug sicherzustellen, dass keine Infizierten mit an Bord kommen! und das hat NIX mit der Einreise in das Zielland zu tun, sondern alleine mit dem gewählten Transportmittel! |
#830
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Nur zur Info!
Heute um 16.45 über Grenzübergang Goch von D nach NL eingereist,. Guckte kein Schwein bzw. war auch. Nach dem Motto:" Im Westen nichts Neues" Junge, Junge, ich fühle mich doch etwas verarxxxx
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#831
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Zitat:
Bzw. was wurde dir denn vermittelt was an dem Grenzübergang passiert? Gruß, Udo |
#832
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Naja, so interessant denke ich ist mein Axxxx nun wirklich nicht, aber nach dem ganzen Aufriß den Herr Rutte und Herr Laschet sich ausgedacht haben und dem ich gefolgt bin für Kosten von 280 Euro, habe ich zumindest etwas mehr Aufmerksamkeit verlangt
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#833
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was wäre, wenn jeder an der Grenze kontrolliert wird?
Stau - Egal was wo entschieden wird, es wird immer falsch sein. Klar, wir würden das besser machen. Diese Situation ist hoffentlich einmalig und irgendwann hoffentlich vorbei. Jeder hat die Nase voll, und will wieder aufs Wasser.
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Einfach nur Moin, denn Moin Moin wäre schon Gesabbel
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#834
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Wahrscheinlich nicht, weil ja durch die Tests und die Kontrollen, viele Leute Fahrten ins Ausland vermeiden würden. Das Einreisen nach D sollte für alle sehr nervig gestaltet werden, um die Mobilität zu drücken.
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#835
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dann ist das Ziel ja erreicht.
Aber auch ich warte sehnsüchtig darauf, dass "freies Reisen" wieder möglich ist.
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Einfach nur Moin, denn Moin Moin wäre schon Gesabbel Geändert von Rhinkieker (09.04.2021 um 23:40 Uhr) |
#836
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Zitat:
Ich weiß nicht, wie es in NL ist, aber ich vermute, genau wie anderswo: Wer zahlt, wird auch getestet. Wichtig ist, dass das Zertifikat auch auf Englisch ist, nicht nur in der Landessprache. Ein Schnelltest reicht. Viele behaupten fälschlich, es müsse ein PCR-TEst sein.
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Seemännischer Gruß, Katana Geändert von Katana1 (11.04.2021 um 11:40 Uhr) |
#837
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Zitat:
Bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten gilt: Test, Einreise, 10 -14 Tage Quarantäne, anhängig vom BUndesland. An TAg 5 der Quarantäne kann man einen weiten Test machen, ist der negativ, endet die Quarantäne. Haben wir gerade durchgezogen.
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Seemännischer Gruß, Katana |
#838
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Das ist für sich genommen zwar logisch bzw. richtig, in dem Gesetz steht aber nichts von Transportmitteln, sondern nur von Einreise. Das gilt also für jedes Transportmittel.
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Seemännischer Gruß, Katana |
#839
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Um zur Diskussion mit den Ausgangssperren zurück zu kommen: Damit entfallen Übernachtungen auf dem Boot dieses Jahr wohl ? :-(
In den Vorordnungen steht eindeutig, man muß sich in seiner WOHNUNG aufhalten. Also weder Boot, noch Laube oder Camper. :-(
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Seemännischer Gruß, Katana |
#840
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Zitat:
Notfalls kann man das auch ausdrucken und in Papierform abgeben, das wird aber ungern gesehen. Auf dem Wasserweg kann man sich sicher da und dort so durchschleichen, aber das ist so der offizielle Stand, der gilt. Und nicht nur für Flugreisen. Und, wie schon gesagt wurde: Das wird laufend verschärft, irgend welche Erfahrungen von XYZ vor 2 Wochen sind da ggf. schon veraltet.
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Seemännischer Gruß, Katana |
#841
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NRW hat Änderung der Corona Einreiseverordnung verschlafen
In NRW gilt aktuell - heute, 11.04.2021, 13:00 Uhr - immer noch die "alte" Coronaeinreiseverordnung in der ab 27.03.2021 gültigen Fassung.
Lediglich die Coronaschutzverordnung hat eine neuere Fassung vom 07.04.2021. Entscheidend für uns bei der Einreise aus NL nach NRW ist eben die Einreiseverordnung. Da gibt es die Unterscheidung Virusvarianten-Gebiet, Hochinzidenzgebiet und (einfaches) Risikogebiet. Die Einstufung erfolgt tagesaktuell durch das RKI. NL ist seit dem 06.04.2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Gemäß §4 der Einreiseverordnung ist bei der Einreise aus NL nach NRW ein negativer Test erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. (meine Deutung: der Test kann also auch zu Hause schon vor der Einreise gemacht werden, wenn die Rückreise innerhalb der 48 Stunden nach dem Test erfolgt.) Weiter §4: liegt bei der Einreise kein negativer Test vor und kann dieser Test nicht unmittelbar bei der Einreise am Ort der Einreise gemacht werden, kann dieser Test innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Bis zu diesem Test sind dann wohl Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden. Mein Fazit: abgesehen von der Empfehlung, Reisen ins Asuland auf das Nötigste zu beschränken, könnte ich jetzt für mehrere Tage nach NL fahren. Sinnvoll wäre dann schon, vorher für den Tag der Rückreise zu Hause einen Termin für einen (kostenlosen) Schnelltest in einem Testzentrum oder einer Arztpraxis zu vereinbaren. Während der Reise muss allerdings am besten täglich überprüft werden, ob sich die Einreiseverordnung oder die Einstufung von NL als Hochinzidenzgebiet ändern. Dann sollte die Rückreise schnellstens geplant und auch durchgeführt werden (vor Inkrafttreten der neuen Verordnung / Einstufung). PS: Falls ich wirklich nach NL fahren sollte, würde ich dort auf alle Kontakte verzichten, so wie ich das bisher auch schon gehandhabt habe.
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Berthold Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre, und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!? |
#842
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Ob man Kontakte hat, oder nicht, spielt leider keine Rolle zur Testpflicht. Mallorca ist ein NIEDRIGinzidenzgebiet, ztrotzdem braucht man Tests.
Und ein Gebiet kann sich auch jederzeit in ein Mutantengebiet verwandeln, dann gelten noch mal schärfere Bestimmungen.
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Seemännischer Gruß, Katana |
#843
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Die Testpflicht besteht natürlich, egal ob man in NL Kontakt zu anderen Personen hat oder nicht.
Dass es bei mir keine Kontakte geben würde, war nur ein Hinweis unter PS: Virusvarianten-Gebiete sind aktuell weltweit nur 10, eins davon Frankreich mit dem Departement Moselle
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Berthold Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre, und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!? |
#844
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Besteht nicht unabhängig von der Testpflicht bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet (=NL) unabgängig vom Testergebnis auch eine 10-tägige Quarantänepflicht, von der man sich frühestens nach 5 Tagen 'freitesten' kann? Oder habe ich das was übersehen? D.h. ich kann zwar nach NL rein und auch wieder raus (mit Test vor Einreise nach D oder direkt danach), Quarantäne gibt es aber auf jeden Fall.
Auszug Auswärtiges Amt: Quarantäneregelung Nach der neuen Musterverordnung gilt grundsätzlich: Bei Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet innerhalb der letzten 10 Tage, müssen Einreisende
Die 10-tägige Quarantäne kann nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften frühestens nach dem fünften Tag nach Einreise durch ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beendet werden. Oder ist das schon wieder überholt?
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Gruß Ralf eigene Boote bisher: Hobie Mirage 2; Barracuda Möwe, Rügenjolle, Atlanta Kolibri, Snark Wildflower, Alpuna KL 290; Aqualine 640, Selva 7.1 Cabin Plus |
#845
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Hier ein Link, den Danyel kürzlich im anderen Thread öffentlich gemacht hat zu Teststationen in Deutschland:
https://www.testbuchen.de/#/
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Gruß Heinz,
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Zitat:
Sieh dir die NRW-Verordnung an - das klärt zumindest diese Frage.
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Mast- und Schotbruch! |
#847
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M.E. ist die NRW-Corona- Einreiseverordnung nicht allein gültig, zumal sie den Begriff eines 'Hochinzidenzgebietes' gar nicht kennt. Übergeordnet/untergeordnet/parallel dazu (was weiss ich) gibt es noch die Coronaeinreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (https://www.bundesgesundheitsministe...dnung_BAnz.pdf), die in Risiko-, Hochinzidenz- und Variantengebiete unterscheidet.... Aber da ich da eh nicht mehr wirklich durchblicke (was ja m.E. auch nicht wirklich gewünscht ist - wir sollen ja schließlich alle ZU HAUSE bleiben), hatte ich ja auf Klärung hier gehofft......
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Gruß Ralf eigene Boote bisher: Hobie Mirage 2; Barracuda Möwe, Rügenjolle, Atlanta Kolibri, Snark Wildflower, Alpuna KL 290; Aqualine 640, Selva 7.1 Cabin Plus |
#848
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Moin,
kurze Frage, heute wurde die Änderung des Infektionsschutzgestetzes beschlossen, Thema Notbremse bei Überschreitung der entsprechenden Grenzwerte. Unter anderem ist dort auch eine Ausgangssperre von 21-5 Uhr vorgesehen, man solle sich in der Wohnung bzw. wenn vorhanden im Garten aufhalten. Wie seht Ihr das, ist ein Aufenthalt im Boot über Nacht zulässig weil Wohnungsähnlicher Besitz oder wird jetzt dicht gemacht? Danke für Eure Tipps! |
#849
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Dann wird dicht gemacht.
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#850
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Zitat:
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