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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#851
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diese aussage muß ich revidieren, hier hat die Zulassungsstelle gepennt, ich werde das die tage ändern, tüv ist wie üblich alle 2 Jahre....
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#852
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so, gestern den trailer persönlich abgeholt, sehr netter Kontakt, ich muß sagen das ich in den trailer vollstes vertrauen habe...... er fuhr sehr gut (leer) hinterher, die Verarbeitung ist gut und sehenswert, was will man mehr..... und es ist alles legal.... grins
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#853
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Leere Anhänger fahren immer gut.
Gruß Uli07
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#854
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lach, stimmt
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Zitat:
In USA ist einzig und alleine das GESETZ ANDERS. Der KLEINE UNTESCHIED ist, dass PKW-Anhänger auch im abgestellten Zustand mechanisch gebremst/gesichert sein müssen (wie beim PKW auch). Darum kann man hier keine hydraulisch gesteuerte Scheibenbremse beim Hänger nehmen. Was hier (in CH und auch in D) geht, ist eine kombinierte Bremse mit hydraulischer Ansteuerung und Handbremsseil. Ein solches amerikansiches System ist als Trommelbremse hier sogar auf der Strasse, summa sumarum hat man aber AUSSCHLIESSLICH ÄRGER DAMIT. Wie gesagt, der Hintergrund ist das Gesetz, nicht die Technik. Ausserdem bin ich neugierig, ob bei meinem neuen Trailer die Bremsseile, bei welchen die Seile im Bowdenzug auch PE-ummantelt sind, tatsächlich im Salz-und Süssware problemlos laufen werden!??? |
#856
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Zitat:
Als kleine Erklärung für diejenigen welche sich wundern warum wir uns hier alle über 150kg aufregen: wir sind ja alle gesetzestreue Bürger und wollen im Zweifelsfall innerhalb der Toleranzgrenze bleiben, damit unser arg strapaziertes Punktekonto nicht noch mehr leiden muss Das geht eben manchmal nur wenn man die Stützlast mitrechnen darf... oder einem kleineren Boot. Aber wer will das schon? Und offensichtlich ist die tatsächliche Gesetzeslage so unklar dass selbst die Profis nicht genau Bescheid wissen und deshalb teilweise in Defensivstarre bleiben. Auf Trailerseite ist es Achslast, Stützlast, technisch zulässiges GG, im Mitgliedsstaat zulässiges GG... beim KFZ Anhängelast, Stützlast, ebenfalls die jeweils zulässigen GGs und dann noch das maximal zulässige Gesamtzuggewicht. Dies alles dann sowohl in der jeweiligen Version für das nationale und das EU Recht. Was vergessen? Ach ja, "tatsächliches" Gesamtgewicht gibt's auch noch. Und dann das alles noch in "Masse" anstelle "Gewicht". Alle diese Werte beeinflussen sich gegenseitig und das Resultat sind... über 40 Seiten Diskussion. Ist natürlich ein absoluter Winter- und Schlechtwetterthread... im Sommer wollen wir ja Boot fahren und uns nicht über solchen Kram unterhalten. In diesem Sinne: schöne Weihnachtstage! Gruss Mike |
#857
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Ich helfe euch mal ein bißchen,
bis Weihnachten schafft ihr doch sicherlich noch die 1000er Grenze.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#858
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Zitat:
Schau mal hier ab Seite 102 http://www.bpw-fahrzeugtechnik.de/fi...katalog_de.pdf
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#859
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Zitat:
That´s it ! Und damit lese ich ab hier nur noch mit...Frohes Fest euch allen..
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#860
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Darf ich Dich fragen was "Sondereintragung" heisst? Da steht nicht zufällig unter F1 und F2 3500, und dann unten in den Bemerkungen noch was "extra"?
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#861
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Zitat:
zudem könnte euch hier der Hersteller, weil ihr ja auf die Zuladung vertraut habt bei Schäden an den traversen im stich lassen und euch auf eine überladung hinweisen und wäre raus aus der Angelegenheit. Seriös ist da anders!!! Habt ihr schon bei H.....k gebrochene Traversen gehabt, bzw. Schäden an diesen, Probleme mit den Rahmen? Jetzt wird es nämlich in meinen Augen hier sehr interessant.......!!!
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#862
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lg torsten |
#863
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Diese wird hier nur unklarer, da immer wieder Fachbegriffe verwechselt werden weil manche sich mit diesem Thema zu wenig beschäftigt haben. Die Fachbegriffe und Paragraphen wurden zwischenzeitlich mehrfach hier eingestellt, so dass jeder nach lesen kann. Übrigens sind diese 150 kg um die es hier in der Spitze geht innerhalb der 5 % Akzeptanz und teilweise der Messtolreanzen der mobilen Waagen. Sigma nutzt nun cleverer weise als erster (?) diese Gesetzeslage.
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Gruß vom Oberrhein. |
#864
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5%-Überladung bei 3500kg = 175kg, zusammen = 3675kg 5%-Überladung bei 3650kg =182,5kg, zusammen = 3832,50 dazu noch das deutlich geringere leergewicht. ich wollte hier nicht auffordern seinen trailer zu überladen, aber das sind, wenn man immer wieder auf den 5% reitet die dann möglichen Gewichte bevor es teuer wird....
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#865
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sorry, ich trage da eine gewisse Mitschuld, aber wäre es so schlimm wenn hier dann mal endlich die Wahrheit gesprochen wurde? das wäre mir dann auch 1000 Einträge wert....
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#866
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Schon verstanden.
Wenn alle die auf diesen "150 kg Trailergewicht" rumreiten, bei der (Über-) Beladung ihrer Zugfahrzeuge ebenso genau sind, brauch ich mir um die nächste Reisewelle gen Süden keine Gedanken machen.
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Gruß vom Oberrhein. |
#867
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ist doch gut, erschließt neue fahrgebiete...... gönne den anderen doch auch ihren spaß..... und die Freude |
#868
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#869
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das ist mir klar, dürfte aber nicht sein, ich denke mal das passiert nur bei geschweißten, weil da die Kräfte sich nicht anders verteilen können....
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Time will tell |
#871
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#872
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Der TRailer hat eine Achslast von 3500 kg und bis zu diese Größe benötigt man nur die normale TRailerbremse die jeder kleinere Trailer auch hat. Erst bei einer Größe der Achslast von >3500 kg wird eine Durchgängige Bremsanlage vorgeschrieben.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (21.12.2013 um 11:04 Uhr) |
#873
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Nur: Die arbeitet ja auch mit Hydraulik UND Seilzug. Ob das nun im Eintauchbetrieg - ggf. noch im Salzwasser - langlebiger bzw. sevicefreundlicher ist, wäre noch zu untersuchen. Teuer dürfte das System vermutlich sein...? Und wenn die Seilzüge der Feststellbremse festgegangen sind, ist die ganze Bremsanlage wohl auch betroffen... |
#874
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#875
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Zitat:
jupp dann hast du wieder die DEutsche erklärung gelesen und nicht die EU-Verordnung dazu. wie hier schon öfters geschrieben sthet auch noch in der deutschen Strassenverkehrsordnung das keine anhänger hinter einem PKW sein darf mit einem zulässigen Gesammtgewicht >3500kg. Im EU-recht ist dies aber zulässig. Da das EU-Recht höher anzusiedeln ist wie das Deutsche recht interresiert hier das deutsche recht nicht. Das wurde aber shcon vor langem geklärt und sollte nun langsam klar sein. Das ist auhc der Grund warum der Trailer ein zulässiges Gesammtgewichtvon 3650kg eingerttragen bekommt.
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