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  #851  
Alt 13.04.2021, 15:20
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Rheintreuer Rheintreuer ist offline
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Gute Frage. Eigentlich sollte das gehen. Allerdings weis ich seit dem Wochenende, warum das Vereinsleben quasi verboten wurde. Auf dem Steg saßen bei Kaffee und Kuchen locker 10 Leute. Hier gilt eigener Haushalt plus max 1.Person.
Bei uns leider dito...
10 Mann unter Deck und hoch die Tassen...

Geändert von Rheintreuer (13.04.2021 um 15:27 Uhr)
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  #852  
Alt 13.04.2021, 16:03
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In Oberbayern wurden Münchner Wohnmobilbesitzer in Reihe von der Polizei zu 500,- € p.P. verdonnert, wenn sie irgendwo wild campten.

Es geht das Gerücht um, daß die lokale Bevölkerung einen Heidenspaß hatte auch wirklich alle Isarpr. zu finden.
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Viel Grüße,

Milton

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  #853  
Alt 13.04.2021, 16:08
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Auf einem Boot am Heimatliegeplatz sollte erlaubt sein, genauso wie Campen auf dem Saisonstellplatz.

Wildcampen ist wegen Beherbergungsverbot untersagt.

Ausgangssperre heißt nicht an der Meldeadresse, sondern nicht unterwegs sein.

Ich darf also z.b. bei meinem Vater übernachten (Haushalt +1 Person), aber nach 21:00 nicht nach Hause fahren.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #854  
Alt 13.04.2021, 19:27
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Zitat:
Zitat von ralf-boote Beitrag anzeigen
Besteht nicht unabhängig von der Testpflicht bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet (=NL) unabgängig vom Testergebnis auch eine 10-tägige Quarantänepflicht, von der man sich frühestens nach 5 Tagen 'freitesten' kann? Oder habe ich das was übersehen? D.h. ich kann zwar nach NL rein und auch wieder raus (mit Test vor Einreise nach D oder direkt danach), Quarantäne gibt es aber auf jeden Fall.
Ja, so ist es. Je nach Bundeslannd 10 oder 14 Tage. In Berlin sind es 10, wor haben das gerade durch, mit frei testen nach 5 Tagen.
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  #855  
Alt 13.04.2021, 19:30
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Gute Frage. Eigentlich sollte das gehen. Allerdings weis ich seit dem Wochenende, warum das Vereinsleben quasi verboten wurde. Auf dem Steg saßen bei Kaffee und Kuchen locker 10 Leute. Hier gilt eigener Haushalt plus max 1.Person.
Noch dümmer gehts wohl auch nicht..... Wenn man das schon macht, dann irgendwo hinterm Schuppen, wo es die Waspo nicht sieht.
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  #856  
Alt 13.04.2021, 19:33
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Auf einem Boot am Heimatliegeplatz sollte erlaubt sein, genauso wie Campen auf dem Saisonstellplatz.

Wildcampen ist wegen Beherbergungsverbot untersagt.

Ausgangssperre heißt nicht an der Meldeadresse, sondern nicht unterwegs sein.

Ich darf also z.b. bei meinem Vater übernachten (Haushalt +1 Person), aber nach 21:00 nicht nach Hause fahren.
Schreibt doch nicht einfach irgend etwas, was Ihr Euch so denkt..... Du mußt in DEINER Wohnung sein, nicht in irgendeiner , nicht auf dem Boot, nicht in der Laube, nicht im Camper.... Ist leider so.

Vielleicht ist die Waspo großzügig, wenn man im Heimathafen wirklich auf dem Boot bleibt, und auch nicht zum Klo ins Vereinshaus geht. Verlassen würde ich mich nicht drauf.

Wenn jemand andere Infos hat, gerne her damit. Aber das Gesetz scheint mir ziemlich eindeutig zu sein.
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Seemännischer Gruß,
Katana
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  #857  
Alt 13.04.2021, 19:54
ralf-boote ralf-boote ist offline
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Zitat:
Zitat von Katana1 Beitrag anzeigen
Du mußt in DEINER Wohnung sein,
Wo steht das?
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Gruß
Ralf
eigene Boote bisher: Hobie Mirage 2; Barracuda Möwe, Rügenjolle, Atlanta Kolibri, Snark Wildflower, Alpuna KL 290; Aqualine 640, Selva 7.1 Cabin Plus
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  #858  
Alt 13.04.2021, 20:02
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Zitat:
Zitat von ralf-boote Beitrag anzeigen
Wo steht das?
In der aktuellen landesverordnung des Landkreisen in dem mein Boot liegt steht drin das sich keiner im Landkreis nachts aufhalten darf der dort nicht gemeldet ist.
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  #859  
Alt 13.04.2021, 20:05
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
In der aktuellen landesverordnung des Landkreisen in dem mein Boot liegt steht drin das sich keiner im Landkreis nachts aufhalten darf der dort nicht gemeldet ist.
Gut.
Mein Boot liegt demnächst aber im gleichen Landkreis wie mein Haus.....
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #860  
Alt 13.04.2021, 20:07
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Gut.
Mein Boot liegt demnächst aber im gleichen Landkreis wie mein Haus.....
Göück gehabt
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Gruß Volker
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Alt 13.04.2021, 20:16
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Auf meinem Boot, mit meinem Hausstand, da würde ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Von wegen Verhältnismäßigkeit. Genauso mit der Ausgangssperre. Die spinnen doch völlig!
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  #862  
Alt 13.04.2021, 20:18
murphys law murphys law ist gerade online
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Mach mal und berichte!
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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Alt 13.04.2021, 20:32
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Zitat:
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Schreibt doch nicht einfach irgend etwas, was Ihr Euch so denkt..... Du mußt in DEINER Wohnung sein, nicht in irgendeiner , nicht auf dem Boot, nicht in der Laube, nicht im Camper.... Ist leider so.

Vielleicht ist die Waspo großzügig, wenn man im Heimathafen wirklich auf dem Boot bleibt, und auch nicht zum Klo ins Vereinshaus geht. Verlassen würde ich mich nicht drauf.

Wenn jemand andere Infos hat, gerne her damit. Aber das Gesetz scheint mir ziemlich eindeutig zu sein.
Das soll wo stehen?

Es ist eine Ausgangssperre keine Quarantäne mit Hausarrest!!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #864  
Alt 13.04.2021, 20:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
In der aktuellen landesverordnung des Landkreisen in dem mein Boot liegt steht drin das sich keiner im Landkreis nachts aufhalten darf der dort nicht gemeldet ist.
Das ist rechtlich nicht haltbar! Wir so Bundesweit auch nicht kommen!

Privaträume sind eh nicht zu durchsuchen, absolut unzulässig.
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Hendrik
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  #865  
Alt 13.04.2021, 20:54
murphys law murphys law ist gerade online
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Endlich habe ich total erkannt, warum es für mich so gut ist, daß ich hier in diesem Forum bin.
Hier wird Fachleuten, welcher Couleur auch immer, ob Juristen, Ingenieuren, Meistern etc. ihres Faches, erst mal richtig klargemacht, was richtig, falsch, oder von ihnen nicht richtig verstanden, interpretiert und ausgelegt wird.
Ich freue mich schon über die angedrohten Verfahren und Ergebnisse zu lesen.
Leider lese ich dann nichts mehr darüber
Woran mag dies wo liegen.....
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
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Alt 14.04.2021, 05:26
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Das soll wo stehen?
Es ist eine Ausgangssperre keine Quarantäne mit Hausarrest!!
Laut Presseberichten soll die "Bundesnotbremse" ab einer 100er Inzidenz für die Zeit zwischen 21:00 und 05:00 folgendes vorsehen:
"Die eigene Wohnung oder der dazugehörige Garten dürfen dann nicht mehr verlassen werden – auch nicht zum Joggen."

Ich gehe davon aus, dass man dann auch nicht im eigenen Boot oder Wohnmobil übernachten darf. Inwiefern das kontrolliert wird / werden kann ist ein anderes Thema.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #867  
Alt 14.04.2021, 05:52
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Ich verstehe das mit dem Beherbergungsverbot in NRW nicht...
Ich dachte immer das betrifft nur Herbergen, Hotels, Pensionen usw.

In der "Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Vom 5. März 2021
In der ab dem 7. April 2021 gültigen Fassung "
§15 Abs((1):
"Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen
Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und so weiter ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten bleibt zulässig"

d.h. also ich darf auf meinem Boot gar nicht woanders übernachten Der Heimathafen könnte ja noch so gerade als "dauerhaft abgestellt" durchgehen...

Meine Saison ist soeben gelaufen Dabei hatte ich mir dieses Jahr aus diesen Gründen extra in NRW (und nicht Niederlande) einen Liegeplatz gesucht.
Oder hat jemand noch einen anderen Gesetzestext wo etwas gegenteiliges drinn steht?

Gruß,
Tobias
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Mein Restaurierungsprojekt:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=293185
Mein Selbstbauprojekt:
https://www.boote-forum.de/showthrea...light=boatkits
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Alt 14.04.2021, 07:07
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Laut Presseberichten soll die "Bundesnotbremse" ab einer 100er Inzidenz für die Zeit zwischen 21:00 und 05:00 folgendes vorsehen:
"Die eigene Wohnung oder der dazugehörige Garten dürfen dann nicht mehr verlassen werden – auch nicht zum Joggen."

Ich gehe davon aus, dass man dann auch nicht im eigenen Boot oder Wohnmobil übernachten darf. Inwiefern das kontrolliert wird / werden kann ist ein anderes Thema.
Nach 21:00 nicht mehr verlassen ist richtig, wenn ich schon vor 21:00 an einem anderen Ort bin ist es absolut legal.

Wir hatten bei uns im LK eine Ausgangssperre über Silvester und es war definitiv so das man überall sein durfte wo man sich legal aufhalten durfte (ein Haushalt + eine weitere Person).
Man durfte sogar während der Ausgangssperre von außerhalb des LK nach Hause fahren.

Und man durfte wenn man außerhalb des LK wohnte diesen durchqueren und quasi Transit, wurde in der Presse zwar anders dargestellt, war aber erlaubt.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #869  
Alt 14.04.2021, 07:15
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Zitat:
Zitat von ørret Beitrag anzeigen
Ich verstehe das mit dem Beherbergungsverbot in NRW nicht...
Ich dachte immer das betrifft nur Herbergen, Hotels, Pensionen usw.

In der "Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Vom 5. März 2021
In der ab dem 7. April 2021 gültigen Fassung "
§15 Abs((1):
"Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen
Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und so weiter ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten bleibt zulässig"

d.h. also ich darf auf meinem Boot gar nicht woanders übernachten Der Heimathafen könnte ja noch so gerade als "dauerhaft abgestellt" durchgehen...

Meine Saison ist soeben gelaufen Dabei hatte ich mir dieses Jahr aus diesen Gründen extra in NRW (und nicht Niederlande) einen Liegeplatz gesucht.
Oder hat jemand noch einen anderen Gesetzestext wo etwas gegenteiliges drinn steht?

Gruß,
Tobias
Hallo Tobias,
Aktuell darf man in ganz Deutschland wegen des Beherberungsverbotes nur in der eigenen Ferienwohnung / Feriehaus, dem Wohnwagen auf dem Dauerstellplatz oder dem Boot im Heimathafen übernachten (Saisonvertrag).
Boot fahren ist erlaubt.
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Alt 14.04.2021, 07:42
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Zitat:
Zitat von ørret Beitrag anzeigen
Meine Saison ist soeben gelaufen Dabei hatte ich mir dieses Jahr aus diesen Gründen extra in NRW (und nicht Niederlande) einen Liegeplatz gesucht.
Oder hat jemand noch einen anderen Gesetzestext wo etwas gegenteiliges drinn steht?

Gruß,
Tobias
In den Niederlanden darfst du z. B., auch ein Boot Chartern, also auch fahren und unterwegs übernachten, ansonsten wäre Chartern ja sinnlos.
Also sollte man während der Ausgangssperre halt an Bord sein.
Zumindest verstehe ich das so.

https://www.government.nl/topics/cor...he-netherlands

Stay in your holiday accommodation, such as your hotel, campsite or holiday home, as much as possible. Avoid busy places and travel to your destination outside peak hours. Travel as little as possible when you are on holiday. Travel by train, bus, metro or taxi only if your journey is essential. Travel by bicycle or on foot for short journeys if possible.
Going outdoors

Only go outdoors with people you live with in the same house. Or with no more than 1 person who does not live with you. This does not include children under the age of 13.
Curfew

A curfew applies from 22.00 to 04.30. You can only go outdoors with a valid reason during this period. This also applies at holiday parks and campsites.
Most locations are closed

Most locations in the Netherlands are closed. This includes museums, zoos, swimming pools and theatres. Restaurants, bars and cafés may only provide a takeaway or delivery service.
Grocery shopping

Shops selling essential items, such as supermarkets, are open everywhere in the Netherlands. Other shops are closed, except for click and collect and shopping by appointment.
Renting a boat, car or bicycle

You can rent a boat, car or bicycle with the people you live with at the same address, or with no more than 1 person who does not live with you. This does not include children under the age of 13. Pleasure boat trips are not allowed.
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Gruß Ralf

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  #871  
Alt 14.04.2021, 09:16
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Zitat:
Zitat von ralf-boote Beitrag anzeigen
Wo steht das?
Im neuen Infektionsschutzgesetz, über das tagaus, tagein berichtet wird. Aufenthakt in der Wohnung oder dem zugehörigen Garten.

Schaust Du keine Nachrichten ?

Die Bootssaison 2021 würde damit weitgehend ausfallen, zumindest für Berufstätige, die den ganzen Tag plockern müssen. Nix mit den Abend entspannt auf dem Boot verbringen.

Auch nix mit 1 Woche Urlaub mit dem Boot, gegebenfalls halt auch selbst kochend, weil alles zu hat, wie wir es geplant hatten.
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  #872  
Alt 14.04.2021, 09:18
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Zitat von DetteK Beitrag anzeigen
Auf meinem Boot, mit meinem Hausstand, da würde ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Von wegen Verhältnismäßigkeit. Genauso mit der Ausgangssperre. Die spinnen doch völlig!
Das ist doch gerade der Gag an dem Gesetz: Dagegen kann man nicht mehr klagen ! Deshalb wird es doch installliert.

Und das hebt dann auch weniger rigide Landkreisverordnungen auf.
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  #873  
Alt 14.04.2021, 09:20
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Das soll wo stehen?

Es ist eine Ausgangssperre keine Quarantäne mit Hausarrest!!
De facto ab 21 h schon. Wenn Du auf DEinem Boot bist, bist Du nicht in DEiner Wohnung. Es sei denn, Du setzt es in Deinen Gartenteich.
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  #874  
Alt 14.04.2021, 09:24
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Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Laut Presseberichten soll die "Bundesnotbremse" ab einer 100er Inzidenz für die Zeit zwischen 21:00 und 05:00 folgendes vorsehen:
"Die eigene Wohnung oder der dazugehörige Garten dürfen dann nicht mehr verlassen werden – auch nicht zum Joggen."

Ich gehe davon aus, dass man dann auch nicht im eigenen Boot oder Wohnmobil übernachten darf. Inwiefern das kontrolliert wird / werden kann ist ein anderes Thema.
Also, an unserem Vereinsgelände fährt die Waspo so alle 3 Stunden vorbei. KLar kann man versuchen, im Dunkeln mucksmäuschenstill auf dem Boot zu sitzen. Aber wenn die das mit kriegen, wird das schon Konsequenzen haben.

Letzes Frühjahr wurden bei uns auch Leute belangt, die heimlich geslippt haben. Auch ohne erwischt zu werden. Das Boot war erst an Land, dann im Wasser, dass man das nicht zu zweit gemacht hat, war für die Waspo klar. Die haben alle Boote vorher an Land fotografiert, um das zu dokumentieren.

Die Frage ist auch, was passiert, wenn das Auto am See steht. Würde mich nicht wundern, wenn die das auch checken. Weil ja ziemlich klar ist, dass man das nicht da stehen läßt und zu Fuß nach hause gegangen ist.
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Geändert von Katana1 (14.04.2021 um 09:32 Uhr)
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  #875  
Alt 14.04.2021, 09:28
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Ich gehe davon aus, dass man dann auch nicht im eigenen Boot oder Wohnmobil übernachten darf. Inwiefern das kontrolliert wird / werden kann ist ein anderes Thema.
Das gilt doch nur wenn du dann auch zu Hause bist
Es kann ja niemand von dir verlangen das du dich aus deinem Wochenend/ Kurzurlaub nach Hause begibst um da die nächtliche Ausgangssperre zu verbringen
Ich sehe das nach wie vor alles viel lockerer

Da fällt mir gerade ein, wie werden denn Obdach oder Wohnungslose behandelt?
Bekommen die eine Ausnahmegenehmigung?
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