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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#876
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Zitat:
Und über 100 keiner.
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Seemännischer Gruß, Katana |
#877
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Zitat:
Was ist an "in der (seiner) Wohnung aufhalten" unklar ?
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Seemännischer Gruß, Katana |
#878
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Das ist schön. Die BUndesregierung sieht das aber leider nicht so locker wie Du, und an so etwas wie Urlaub darf man ja nicht mal denken.
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Seemännischer Gruß, Katana |
#879
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Zitat:
1. Ist das Gesetz noch nicht verabschiedet 2. Ist kein Hausarrest an der Meldeadresse im Entwurf 3. Würde ein solches Gesetz keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten 4. Wollen auch die Politiker zu ihren Ferienhäusern, daher wird es erlaubt bleiben!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#880
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Um deine Meinung gesetzlich zu formulieren müsste es heißen:
Jeder Deutsche hat sich von 21:00 - 05:00 an seiner Meldeadresse (Erstwohnsitz) aufzuhalten, außer es sprechen berufliche oder medizinische Gründe dagegen. Zweitwohnsitz etc.. nicht möglich!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#881
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Hallo Leute,
bei einer Inzidenz unter 100 ist doch Boot fahren erlaubt. Nun fahre ich mit meinem Trailerboot in ein anderes Bundesland, wenn dann dort die Inzidenz über 100 steigt kann ich doch nur auf dem Boot übernachten, oder?
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Grüße aus dem Saarland Markus __________________ |
#882
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Boot fahren ist immer erlaubt gewesen seit Mai letzten Jahres!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#883
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Übernachten ist nur am Saisonliegeplatz erlaubt (Beherbergungsverbot)
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#884
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Und wie soll das z.B. bei einer Überführung laufen?
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#885
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Ich glaube eine Überführung ist keine touristische Aktivität.
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Grüße aus dem Saarland Markus __________________ |
#886
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Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Ob die Ausgangssperre so, oder überhaupt kommt, ist noch nicht sicher. Es gibt da einigen Widerstand.
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#887
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Zitat:
ich finde (für Bayern) Hinweis: Vom Begriff der Wohnung erfasst sind auch privat genutzte Gärten, und die Laube steht doch üblicherweise im (eigenen) privat genutzten Garten! |
#888
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Nur zur Info:
Ein Vereinskollege hat hier in NL sein Boot vor 14 Tagen (nachts über die Stehende Mastroute durch Amsterdam) verlegt. Hier in NL war schon seit drei Wochen Sperstunde(21.00-5.30). Wegen der unklaren Situation hat er vorher auch die Obrigkeit angefragt und erhielt die Antwort: ....."Wenn sie das Boot in dem Sperrzeitraum nicht verlassen, auch wenn sie gezwungenermaßen anlegen müssen, wegen Wartezeit vor einer Brücke, steht der Überführung nichts im Wege." Gut, ist NL und muß für D nicht gelten, wenn Die Sperrstunde kommt.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#889
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ist aber keine Beherbergung ;)
allenfalls: - liegt ein Verstoß gegen eine etwaige Ausgangssperre vor - ist in Niedersachsen das touristische Übernachten in Autos und Wohnmobilen (im öffentlichen Raum) kraft der dortigen Landescoronaverordnung explizit verboten
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#890
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Generell?
also auch für Ruderer, Schwimmer und Segler? Oder NUR wenn man mit dem Flieger zurückreisen will? |
#891
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Zitat:
Und zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt Das gilt auch für die Übernachtung bei Bootsüberführungen.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#892
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Zitat:
Ich denke, die Ausgangsbeschränkung bezieht sich in der Regel auf den gemeldeten, "festen" Wohnsitz. Das Ganze hat doch den Sinn, private Kontakte zu vermeiden oder besser, unattraktiv zu machen: Wer trifft sich schon um 19 Uhr zum gemütlichen Abendessen, wenn der Gast um 20 Uhr 30 schon wieder gehen muss, damit er um 21 Uhr zu Hause sein kann? Gruss Gerd
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#893
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Wird zwar nicht breitgetreten, ist aber so.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#894
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Mal unabhängig von Ausgangssperren, die haben wir ja (noch) nicht in NRW, fallen eigentlich Gastliegeplätze unter das Beherbungsverbot? Ankern?
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#895
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Gastliegeplätze ja, ankern nein - abgeschotteter geht ja nicht.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#896
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Das wäre ja Logik, ist sicher nicht im Sinne der Verordnung
Wir wollen nächste Woche ein paar Tage auf dem Boot verbringen, seit Monaten geplant. Erst Holland, fällt ja wohl flach. Plan B war von Emmerich bis Duisburg und zurück, hiesse aber einige Nächte auf dem Boot. Ankern ok.. Gastlieger im Hafen...nein Stadtanleger???? Sonst jeden Tag zum Mahnsee und abends zurück nach Emmerich, andere Richtung geht ja nicht... Vielleicht ist NL doch einfacher????
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#897
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Bei uns an der Mosel ist es so, dass das übernachten laut KV Cochem-Zell verboten ist. Ich frage mich jetzt aber mal direkt, wenn der Inzidenz unter 100 ist, dann müsste das Beherbergungsverbot lt. dem sehr wahrscheinlich beschlossene Infektionsschutzgesetz aufgehoben sein! Oder habe ich da ein Denkfehler????
Im übrigen wie ist denn in den anderen Sportboothäfen in Rheinland-Pfalz, dürft ihr übernachten??????
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Liebe Grüße Gabi und Rudi zu finden vom 01.04.2024bis 31.10.2024 an der Mosel - Heimathafen Treis-Karden |
#898
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Zitat:
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#899
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Zitat:
Ist das übernachten laut KV Cochem-Zell auch auf Campingplätzen (Dauerstellplatz) und in Zweitwohnungen verboten? Wäre eine Besonderheit! Wie gesagt, übernachten auf dem Boot auf dem gemieteten Saisonliegeplatz ist meines Kenntnisstand nach in ganz Deutschland erlaubt.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#900
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Wenn "Wildcampen" im Rahmen der Ausgangssperre verboten ist, glaube ich nicht, dass "Wildankern" erlaubt sein soll!
Da aber das Anlegen an einem Gaststeg für den Gastgeber das Problem der nicht erlaubten "Beherbergung" birgt, ist ein Übernachten auf dem Boot außerhalb des Heimathafens in Landkreisen mit Inzidenz über 100 so oder so kaum möglich, sobald das nachgebesserte Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt. Im eigenen Heimathafen ist das Übernachten auf dem Boot während einer angeordneten Ausgangssperre nach meiner Auffassung ebenfalls nicht möglich: a) Weil man sich während der Sperrzeit nur in der eignen Wohnung (und das ist in der Regel wohl nicht das Boot) oder im eigenen Garten aufhalten darf und b) weil der Verein / Marinabetreiber gegen das Beherbergungsverbot verstoßen würde, wenn er ein Übernachten auf seinem Gelände duldet. Das ist alles recht starker Tobak. Über Sinn und Unsinn hier zu diskutieren können wir uns eigentlich sparen. Wenn "das Ding" Bundestag und Bundesrat passiert hat, unterschrieben und veröffentlicht ist, hat es Gesetzeskraft. Mindestens solange, bis es vielleicht vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird. Natürlich wird es - wie immer - den einen oder anderen "Ausnahmetatbestand" (Überführungsfahrt) geben und "schlaue" Mitbürger werden versuchen Schlupflöcher zu finden oder zu konstruieren. Ob das aber angesichts der aktuell 21.683 Neuinfektionen im Vergleich zu 9.677 Fällen am Mittwoch der Vorwoche wirklich "schlau" ist, mag jeder für sich alleine beurteilen. OK - ich habe momentan kein Boot und kann gut reden. Und ich war bereits infiziert und bin nun mutmaßlich immun. Dennoch werde ich mein Verhalten - ob mit oder ohne Boot - auch weiterhin dem Ernst der Situation anpassen. Auch, wenn das unbequem ist und mir nicht gefällt. Gruss Gerd
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