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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 23.08.2006, 08:11
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axl* axl* ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd
Ich glaub wir haben hier knapp 70 Rechner am laufen - wer soll das denn zahlen
Bernd
Bezahlt werden muss nur für einen Rechner und das auch nur, wenn bisher kein Rundfunk/Fernsehgerät angemeldet ist.
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cu, Axel
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  #77  
Alt 23.08.2006, 10:19
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Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von axl*
Bezahlt werden muss nur für einen Rechner und das auch nur, wenn bisher kein Rundfunk/Fernsehgerät angemeldet ist.
Firmen müssen bei Radio und Fernseher pro Gerät zahlen, wird bei Computer nicht anders sein.
Bernd
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Bernd
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  #78  
Alt 23.08.2006, 15:15
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Pit Pit ist offline
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Pit eine Nachricht über ICQ schicken
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und wehe Du hast ein UMTS-Handy wie das Nokia 6280, da ist Fernsehen UND Radio drin......
Wobei ausgewählte sender kostenlos im ERmpfang z. B. vodafone sind, wie N-TV und Eurosport (siehe Internet bei vodafone live)

es wurden auch dazu bereits Stimmen laut, dass das dann auch kostet.
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Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #79  
Alt 23.08.2006, 15:29
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axl* axl* ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd
Zitat:
Zitat von axl*
Bezahlt werden muss nur für einen Rechner und das auch nur, wenn bisher kein Rundfunk/Fernsehgerät angemeldet ist.
Firmen müssen bei Radio und Fernseher pro Gerät zahlen, wird bei Computer nicht anders sein.
Bernd
Doch, da ja nur für Computer bezahlt werden muss, wenn kein Radio/Fernsehgerät angemeldet ist. Dann wird eben ein Radio angemeldet ( ist ja sowieso vorhanden ) und gut ist.
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cu, Axel
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  #80  
Alt 23.08.2006, 15:38
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von axl*
Zitat:
Zitat von Bernd
Zitat:
Zitat von axl*
Bezahlt werden muss nur für einen Rechner und das auch nur, wenn bisher kein Rundfunk/Fernsehgerät angemeldet ist.
Firmen müssen bei Radio und Fernseher pro Gerät zahlen, wird bei Computer nicht anders sein.
Bernd
Doch, da ja nur für Computer bezahlt werden muss, wenn kein Radio/Fernsehgerät angemeldet ist. Dann wird eben ein Radio angemeldet ( ist ja sowieso vorhanden ) und gut ist.
Ich halte jede Wette, das wird noch geändert

Zitat:
Gebührenpflichtig werden generell nur PCs in Haushalten und Betrieben, die nicht über ein angemeldetes Rundfunkgerät verfügen.
Den Trick haben die bisher übersehen
(ein angemeldetes Rundfunkgerät zu besitzen)

Gruß
UWE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #81  
Alt 23.08.2006, 15:38
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Bernd Bernd ist offline
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Edit: man sollte erst lesen - sorry. Die Lücke gibt es wirklich, ich wage aber zu bezweifeln das sie offen bleibt. Hier, da ein Grundstück, heißt dies: 1 Fernseher und die 10000 PCs sind gebührenfrei. Is ja coll
Bernd
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  #82  
Alt 23.08.2006, 18:28
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Diverse Unis haben soeben Gebührenbescheide von über 100k EUR erhalten, weil das eben nicht stimmt - die ein-Geräte-Regel gillt nur für Privathaushalte. Da wurde jeder Bildschirmarbeitsplatz einzeln erfasst, außerdem alle Fernseher, die als Vorführgeräte für Videos genutzt werden.

Der Bericht ging am WE durch's Feuilleton, einige Unis müssen jetzt sogar Stellen abbauen, um die GEZ bezahlen zu können. Insbesondere der MDR tut sich da hervor.

Grüße

Matthias.
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  #83  
Alt 23.08.2006, 18:32
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Über 100.000 Euro?

Hackt das bei denen?


Ich bin ein wenig sprachlos besser gesagt entsetzt.
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Siehe auch www.kegel.de
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  #84  
Alt 23.08.2006, 20:59
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Zitat:
Zitat von Anneke
Aber Ihr jammert, daß Ihr GEZ-Gebühren für Computer zahlen sollt.......

Anneke
Wieso IHR ? Du wieder nicht? Auch befreit? Ist ja toll...ich höre keine Musik und sehe kein TV mit dem Computer und soll zahlen...du schaust ständig und zeichnest die Sendungen sogar auf wie du selbst schreibst, und brauchst wieder nix bezahlen...und dann noch jammern, wenn es mal nicht klappt
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  #85  
Alt 23.08.2006, 21:57
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Zitat:
Zitat von Segelmatt
Diverse Unis haben soeben Gebührenbescheide von über 100k EUR erhalten, weil das eben nicht stimmt.
Die bescheide haben NIX mit Computern zu tun (da dies erst ab 2007 gilt) sondern mit den hunderten von Fernsehern die hier NOCH rumstehen. Und die müssen weiterhin ALLE bezahlt werden. Somit sind grundsätzlich die Gebührenbescheide ok, warum jede Schule oder sogar Hotel günstiger wegkommen jedoch irrwitzig.
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  #86  
Alt 09.10.2006, 08:44
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So kann man sich die GEZ für den PC sparen....
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  #87  
Alt 09.10.2006, 10:49
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Zitat:
Zitat von alaska
So kann man sich die GEZ für den PC sparen....
da wär ich mir nicht so sicher. es gibt/gab ja auch für Fernsehgeräte einen Filter, der die Frequenzen der ö-r Sender blockierte, die Dinger führten nicht zu einem Wegfall der GEZ-Gebühren
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Gruß Thomas
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  #88  
Alt 09.10.2006, 12:09
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Hab soeben ne eMail von www.stopptgez.de bekommen..

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit unserem letzten Newsletter haben wir Sie über unsere
Aktion "Gewerbetreibende gegen GEZ" www.stopptgez.de
informiert und Sie gebeten, bei diesem Protest mitzumachen.

Nach 3 Wochen ist es an der Zeit, ein erstes Fazit für unsere Aktion zu ziehen und Sie darüber zu informieren.
Das sind die Fakten:
- Mehr als 2.200 Anmeldungen von Gewerbetreibenden aus Deutschland
- Unterstützung durch Kammern und Verbände (IHK, Kreishandwerkerschaft, Bund der Steuerzahler, Bundesverband der Selbständigen)
- Eine bisher nicht gekannte Verunsicherung in der Politik und erste Anzeichen zum Verschieben oder Stoppen dieser unsinnigen Gebührenaktion.
- Reduzierung der bisher geplanten Gebühren von ursprünglich 17,03 € auf aktuell 5,52 €
Möglicher Aussteig von Schleswig-Holstein aus der Gruppe der Befürworter
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If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #89  
Alt 09.10.2006, 12:24
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Laut BILD tut sich da vielleicht doch noch etwas.....
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  #90  
Alt 09.10.2006, 14:29
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und im Spiegel-online gibts jetzt auch noch was dazu

http://www.spiegel.de/netzwelt/techn...441510,00.html
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  #91  
Alt 26.03.2007, 12:57
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ich hol den thread noch mal hoch, weil es hier vermutlich den einen oder anderen betrifft und die Rechtsansicht ziemlich interessant ist.
aus der PCWELT:

Zitat:
Akademie.de: Fast keiner muss GEZ-Gebühr für Internet-PCs zahlen

In einem überaus interessanten Artikel auf Akademie.de widmet sich der Autor der Frage, wer nun eigentlich seit dem 1.1.2007 wirklich eine GEZ-Gebühr für PCs oder UTMS-Handys zahlen muss. Das Ergebnis: Kaum jemand!
Laut einem Artikel auf Akademie.de muss eigentlich fast keiner die seit Anfang des Jahres geltende GEZ-Gebühr für Internet-PCs zahlen. Grund dafür sei, dass laut dem Gesetzestext (8. Rundfunkgebührenstaatsvertrag der Bundesländer, §5, Absatz 3) die Gebührenpflicht an das jeweilige Grundstück gebunden ist und es sich nicht um eine Gebühr pro Betrieb/Verein handelt.
...
Was dies bedeutet, veranschaulicht der Autor in einem einfachen Beispiel, bei dem sich auf einer angemieteten Gewerbeeinheit insgesamt 65 Mieter (Betriebe, Freiberufler und Vereine) befinden und für den Hausmeister und Wachschutz bei der GEZ ein Radio angemeldet wurde. Die Folge: Das Radio im Hausmeisterraum schütze alle Mieter des Grundstücks davor, ihre Geräte bei der GEZ anmelden zu müssen.
"Für Freiberufler, Gewerbetreibende oder Vereine auf von Gewerbegrundstücken gilt im Prinzip das Gleiche: Zahlt auf dem Grundstück auch nur irgendein anderer Betrieb oder Verein irgendeine Form von GEZ-Gebühr, sind alle anderen Nicht-Privaten auf dem Grundstück automatisch von allen PC-Rundfunkgebühren an die GEZ befreit", so der Autor des Artikels.
...


weiter gehts hier:
Quelle: http://www.pcwelt.de/news/business/75287/index.html
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Gruß Thomas
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  #92  
Alt 26.03.2007, 13:45
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Schon der Begriff "Rundfunkgebührenstaatsvertrag der Bundesländer" verursacht mir Übelkeit, von der GEZ ganz zu schweigen.

Wenn der Staat, der Bund oder die Länder der Meinung sind "öffentlich, echtlichen Rundfunk" betreiben zu müssen, dann sollen sie das aus ihren regulären Einnahmen (Steuern) bezahlen.

Ich möchte auch gerne viele schöne Dinge machen, kann aber nur die machen, die ich mit meinen Einnahmen finanzieren kann.

Gruß Lutz
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  #93  
Alt 26.03.2007, 18:28
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Das ist doch normal in Deutschland =) wir schaffen es nie ein Gesetz so durchzuführen wie einer der Hirnverbr.... es angedacht hat.
So auch in dem Fall.

Einer schreit nein und schon gibt es Lücken aber mir egal ich muss eh bis 80 arbeiten, dann kann ich mir die Gebühren auch dann noch leisten....
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Versuche die Zeit nicht festzuhalten, sondern gehe mit Ihr.
Uhren die stehenbleiben werden nicht mehr beachtet.
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  #94  
Alt 29.07.2008, 18:29
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ich hab den alten Trööt mal rausgekramt, weil es Neues gibt
Zitat:
Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei
Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das VG Koblenz.
Der Rechtsanwalt verwendet in seiner Kanzlei den PC zu Schreib- und Recherchearbeiten. Dabei nutzt er den Internetzugang auch zum Zugriff auf Rechtsprechungsdatenbanken, für sonstige beruflich bedingte Recherchen sowie zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Um einen schnelleren Zugang zum Internet zu erhalten, verfügt der Rechner über einen DSL-Anschluss. Im Januar 2007 meldete der Rechtsanwalt seinen PC bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtl*ichen Rundfunkanstalten (GEZ) an. Im Verfahren teilte er mit, er habe in seiner Kanzlei einen internetfähigen PC, den er jedoch nicht zum Rundfunkempfang nutze. Es sei deshalb verfassungswidrig, ihn zu Rundfunkgebühren heranzuziehen. Gleichwohl verlangte die GEZ Rundfunkgebühren in Höhe von monatlich 5,52 €. Hiergegen erhob der Rechtsanwalt nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, die Erfolg hatte.
Der Rechtsanwalt, so das Gericht, sei nämlich kein Rundfunkteilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen bereithalte. Zwar könne er mit seinem PC über seinen Internetbrowser Sen*dungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen. Jedoch rechtfertige dies nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung. Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde. Zudem gewährleiste das Grundrecht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Inter*net-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wider*spreche. Von daher gebiete auch eine verfassungskonforme Auslegung des Merkmals „zum Empfang bereithalten“, dass der Rechtsanwalt keine Rundfunkgebühr für seinen ausschließlich beruflich genutzten PC entrichten müsse.
Das Gericht hat die Berufung zum OVG Rheinland-Pfalz zugelassen.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. Juli 2008, 1 K 496/08.KO)
Quelle: http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/...bb63b81ce4.htm

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die GEZ wird bestimmt Berufung dagegen einlegen, aber trotzdem es geht in die richtige Richtung und hoffentlich bestätigen die Folgeinstanzen das Urteil
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Gruß Thomas
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