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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Stimmt, aber sowas gibt es. Und wenn die Insolvenzverordnung ernst genommen würde, gäbe es viel mehr davon. Die Inso, bei denen fast nichts mehr rauskommt, entstehen nämlich praktisch alle durch strafbare Insolvenzverschleppung.
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#77
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Zitat:
Das ist nun wirklich blanker Unsinn. Wenn du möchtest, dass ich die Zusammenhänge erkläre,mach einen eigene Thread auf. Es gehört nicht zum Thema. |
#78
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Wirf mal einen Blick in die Insolvenzverordnung ... Vor allem in die §, in denen steht, wann eine Inso anzumelden ist.
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#79
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Das gehört ua zu mein täglich Brot!
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#80
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Hallo Gaby,
gerade habe ich das in der neuen Zeitschrift " Boote " gelesen: Pedro baut bis auf weiteres keine neuen Boote mehr, übernimmt aber Reparaturen. Hilft Euch das weiter ?
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. . Herzliche Grüße von Jutta
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#81
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Nochmal genauer: aus Boote 11'/12
" Pedro-Boat macht weiter. Allerdings beschränkt sich das Team auf Wartung, Refit, Winterlager und Verkaufsvermittlung von Pedro-Booten. www. pedro-boat.nl."
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. . Herzliche Grüße von Jutta
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#82
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Guten Morgen Jutta,
danke für Deine Info. Habe dieses aber bereits vor einiger Zeit auf der Pedro-Homepage gesehen und auch letzte Woche in der Wassersport im Westen. Nur: das waren 5 Firmen, welche Insolvenz angemeldet haben. Welche Firma macht jetzt weiter? Ist es die selbe Firma oder nur gleicher Name? Da gibt es so viele Möglichkeiten. Mittlerweile sind wir soweit, daß wir wissen, wir müssen uns mit dem eigentlichen Verkäufer des Bootes arrangieren. Da laufen bereits auch schon Gespräche. Nur was da herauskommt? Die von uns geleistete Anzahlung ist definitiv nicht beim Verkäufer angekommen. Alles weitere wird man jetzt abwarten und abklären müssen. Es sind ja 2 Seiten, die einen gemeinsamen Nenner finden müssen. Ich danke Dir trotzdem nochmals für Deinen Hinweis. Sonnige Grüße aus dem Sauerland Gaby
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#83
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Hallo
Nur um das zu verstehen Was hat der VK rechtlich mit Euch zu tuen ? Der kann doch nicht dafür wenn er kein Geld bekommen hat, oder lese ich hier etwas falsch Das ist einzig und alleine Eure Sache mit Pedroboot Mfg |
#84
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Schon richtig,
Aber er wird auch keine Vermittlungsprovision an Pedro zählen müssen. Von daher wird er der Grenzgängerin wohl etwas entgegen kommen - vielleicht auch noch ein bisschen mehr wegen Mitgefühl und Wintersaison
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#85
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Guten Morgen,
die Problematik ist halt, daß Pedro nur Vermittler ist. Und durch die Verträge von Pedro mit dem Verkäufer und von Pedro mit uns ergibt sich diese Situation. Wir haben gekauft und Anzahlung geleistet, bis dahin ist also unser Teil erfüllt, und wir möchten jetzt gegen die Restzahlung das Boot haben, also Eigentumsübergabe. Daß Pedro die Anzahlung nicht weitergeleitet hat, ist nicht unser Problem. Daß muss der Verkäufer wiederum mit Pedro selber klären. So sind die Aussagen unseres Rechtsanwaltes. Liebe Grüße Gaby |
#86
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Zitat:
Das versteh ich nun nicht wirklich: Ihr habt an PB, die ein Schiff in Vermittlung haben, eine Anzahlung geleistet. Also habt Ihr doch einen Vertrag mit PB. Der Verkäufer dürfte einen Vermittlungsvertrag mit PB haben. PB tritt also nur als Vermittler auf. Nach meinem Rechtsverständnis gibt es da rechtlich keine Beziehung zum Verkäufer. Welch Unterschriften sind denn auf dem Kaufvertrag? PB und eure, oder eure und Verkäufer? |
#87
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Hallo,
die Unterschriften auf unserem Vertrag sind von PB und uns, wobei PB durch den Verkäufer berechtigt wurde, diesen Vertrag in seinem Namen zu unterzeichnen. Der Verkäufer wurde auch informiert daß sein Schiff verkauft wurde. Dieses sind die Unterlagen, die uns bekannt sind. Die weiteren Angaben, daß jetzt mit dem Verkäufer verhandelt werden muss, sind Aussagen unseres Anwaltes. Ich teile daß hier nur mit. Rechtlich bin ich da auch nicht so bewandert. Ich möchte Euch nur berichten, was sich so tut. Und alles verstehe ich da auch nicht, muss ich auch nicht, dafür haben wir einen Anwalt. Liebe Grüße Gaby |
#88
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Hallo
Der einzige der sich bei dieser Konstellation freuen wird oder schon freut ist der Anwalt.....jede Wette Mfg Peter |
#89
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Hallo Gaby, wenn ich das richtig verstehe, wollt Ihr den Vertrag jetzt in der direkten Verhandlung mit dem Verkäufer erfüllen: also Kaufpreis abzüglich Anzahlung zahlen und dafür die Eigentumsübergabe - also das Schiff bekommen. Dann wäre der Verkäufer "der Dumme", der zusehen müsste, wie er von PB das restliche Geld - die von Euch ja bereits geleistete Anzahlung - bekommt. Hört sich gut an und ich Drücke Euch die Daumen, dass ihr das durchsetzen könnt. "Fairer" wäre es aber, wenn Ihr (Käufer/Verkäufer) Euch den Schaden teilt und gemeinsam Eure Forderung gegenüber PB bzw. den Konkursverwalter geltend macht...Aber "fair" heisst sicher nicht immer juristisch korrekt. Und da ich kein Jurist bin, soll das hier keinesfalls als Ratschlag gemeint sein, höchstens als Anregung, die Ihr mal mit Eurem Anwalt diskutieren solltet. Vielleicht kriegt Ihr mit einem solchen Kompromiss die Kuh schneller vom Eis.
Gruß Gerd
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#90
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Hallo Gerd,
danke für Deinen Tip. Ich werde mal drüber nachdenken. Liebe Grüße Gaby |
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ich würde nicht die Anzahlung teilen.
Dadurch reduziert sich eure Vorderung und ihr rutscht womoglich in der Liste der Gläubiger weiter nach hinten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#92
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Zitat:
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#93
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Hallo zusammen,
nur mal zur Erläuterung. Gaby könnte durchaus recht haben, denn: Im Allgemeinen ist es so, dass wenn jemand sein Schiff über einen Vermittler/Makler verkaufen will, dann machen die beide einen Vermittlungsvertrag. Das ist in NL sehr üblich, da die meisten Schiffe über Makler verkauft werden. In diesem Vertrag ist idR geregelt, wie Zahlungen - auch Anzahlungen- erfolgen. D.h. in dem Vertrag zwischen dem Eigentümer und PEDRO kann durchaus stehen, dass PEDRO Zahlungen jeglicher Art für den Verkäufer annehmen darf. Wenn dem so ist, dann guckt der Eigentümer tatsächlich in die Röhre! Gaby würde Ihr Schiff bei Zahlung des Restes erhalten! Ich denke, dass Ihr Anwalt das ganz genau so sieht. Es ist also zu klären, ob und in wieweit PEDRO vom Eigentümer autorisiert war, das Geld entegen zu nehmen. Ist PEDRO nicht autorisieert worden, dann allerdings würde es meiner Meinung schlecht für Gaby aussehen. Also der Vorschlag, der gemacht wurde, halbe/halbe ist juristischer Unfug, wenn vertragliche Bestimmungen eindeutig sind. Das UNGEWÖHNLICHE wäre, dass der Eigentümer es zulässt, dass Zahlungen an den Makler vorgenommen werden. Damit würde er nämlich selber ein sehr hohes Risiko eingehen. Stellt euch vor, er hat das gemacht und GABY hätte vollständig bezahlt. Dann wäre er schlichtweg sein Schiff los und sein Geld würde er wegen der Insolvenz nicht bekommen! Normalerweise, werden für solche Fälle entweder Bankbürgschaften gegeben (ACHTUNG diese müssen Insolvenz sicher sein!) oder es wird ein notarielles Anderkonto eingerichtet. Letzteres ist in NL ein sehr üblicher Weg und sowohl für Verkäufer als auch für Käufer sicher! Also Gaby toi toi toi, dass sich das in Deinem Sinne aufklärt. Allerdings bedeutet das gleichzeitig, dass dann der Verkäufer der Verlierer wäre!! Gruß Chris Geändert von WhiteShark225 (23.10.2012 um 16:05 Uhr) |
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Zitat:
WELCHE sollten das zB sein??? |
#95
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Z.B. Kommissionsverträge.
Es müssen ja Verträge geschlossen worden sein, damit ein Vetrag z.B. durch anzahlung zustande kommt und Geld fliesst. PB ist ja nicht Eigner des Schiffes, sondern hat das Boot wohl in Kommission/ Vermittlung, wobei Kommission auf eigene Rechnung ist. Und da liegt rechtlich der Hase im Pfeffer. Ich glaube nicht, dass in diesem Fall eine Einigung mit dem Verkäufer (privat) rechtlich relevant ist. Die verträge laufen über PB. |
#96
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Zitat:
Tut mir leid, aber das sind doch reine Spekulationen! Gaby hat die momentane Situation richtig dargelegt. Jetzt heißt es, die rechtlichen Fakten darzustellen und dann juristisch zu handeln. Ich gebe Gaby auch recht, dass eventuell sogar eine Einigung mit dem Eigentümer möglich ist, denn das wäre die elganteste Lösung, das Problem zu lösen, ohne Gerichtsverfahren und die Chance nun endlich in den Besitz des 'Vergnügens' zu kommen am größten.!! Und das könnte natürlich auch auf eine '50:50 Lösung' mit dem Eigentümer hinauslaufen. Chris |
#97
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Zitat:
Super!!! Genauso ist es! |
#98
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Du musst ja auch daran denken, dass gerade bei einem gebrauchten Schiff Informationen des Voreigentümers über eine ganze Zeitperiode wichtig sein können. Schon deshalb sollte versucht werden, dass man alles einigermaßen harmonisch löst.
Sollte das nicht möglich sein, würde ich, wenn juristisch machbar, sogar einen Rücktritt vom Kauf in Erwägung ziehen. MaTi |
#99
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Gibt es in dieser Sache schon was Neues?
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#100
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Guten Abend Zusammen,
bis jetzt nichts Neues. Tut mir leid, daß ich Euch nichts anderes sagen kann. Wir wollen morgen nochmal bei unserem Anwalt anrufen. Lassen wir uns überraschen. Im Dezember sind wir jetzt auch im Urlaub. Von daher wollen wir den Zeitrahmen mit unserem Anwalt absprechen. Nicht, daß wir unterwegs sind, und er auf einmal eine Reaktion von uns braucht. Ich wünsche Euch allen eine schöne Adventszeit. Liebe Grüße Gaby
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