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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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da muss er Kaufvertrag vorgelegt werden und noch ein Paar Angaben. Die Mehrwertsteuer darf ja bei einem Privatverkauf nicht ausgewiesen sein, daher ist es schwer in einem solchen Fall diese nachzuweisen wenn der Vorbesitzer ebenfalls keinen hatte.... Das Amt kontrolliert keinen Mehrwersteuernachweis.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#77
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Denn der Vorbesitzer hätte das Boot nicht ohne Steuernachweis anmelden können. Sprich selbst der 10-te Besitzer kann das Boot nur deswegen anmelden, weil der erste einen Nachweis vorgelegt hat. Für mich klang es nachvollziehbar und hatte sich sehr wohl danach angehört, dass das Amt dies auch kontrollieren würde.
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#78
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Der Verkäufer hat Bootspapiere:
Acte de Francisation et Titre de navigation Das Boot ist darin ausgewiesen als privates Sportboot. Die Papiere sind ausgestellt vom Zoll (douanes Francaises). Der Zoll in Frankreich hat kein Original Rechnung mehr (weil das Boot schon vor lange Zeit im Register aufgenommen wurde), aber sagt das das Boot nur im Register aufgenommen wird wenn die MwSt. nachgewiesen wurde. LG Robbert
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#79
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#80
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#81
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so ein Mist... auf jeder Rechnung ist die MWST ausgewiesen.....
Sogar wenn Du in einer Kneipe ein Bier trinkst ist die MWST ausgewiesen. Als Privater kannst Du diese nicht zurückfordern.....
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Grüssle Cello |
#82
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Der Kneipier verkauft als Geschäftsmann das Bier und Muss die Mehrwertsteuer dafür abführen. Daher muss er sie auf der Rechnung auch ausweisen. Wenn du dein Boot von einem Privatmann kaufst ist dies ein Privatverkauf und auf so einem Vertrag gibt es keine Mehrwertsteuer...
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#83
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Das heisst also, dass du mehr Ahnung hast, als die Dame dort bei der Behörde?
Warum dann eigentlich solch einen langen Fred, hätten wir doch gleich dich gefragt.
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Gruss Andre Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig. |
#84
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Genauso wie die CE nicht mehr kontrolliert wird wird auch der Mehrwehrsteuernachweis nicht mehr bei einer Ummeldung eines Gebrauchtbootes kontrolliert.
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#85
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Ich finde es interessant, dass das WSA überhaupt Interesse daran hat so einen Nachweis zu sehen, denn ob ich die Steuer bezahlt habe oder nicht, geht die eigentlich nichts an.
Am Bodensee wird der Nachweis bei neuen Booten, die z.B. auch noch nicht angemeldet waren, manchmal verlangt. Wenn man ein Büsinger Boot meldet, muss man die Schweizer Verzollung auch nachweisen. Auch hier wäscht wieder eine Hand die andere. Aber die sind eh einkommenoptimiert. Grüße Tycho
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#86
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Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Ämter gegenseitig unterstützen. Ist ja auch sinnvoll.
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#87
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Die 2454/93/EWG wurde mit Wirkung ab 01.05.2016 durch die (EU) 2016/481 aufgehoben. Der bis dahin geltende Zollkodex 2913/92/EWG wurde zum gleichen Zeitpunkt durch die Neufassung des Zollkodex (EU) 952/13, ergänzt durch die Verordnungen (EU) 2015/2446 und (EU) 2015/2447, ersetzt. In der (EU) 952/13 findet sich jedoch im Artikel 153, Absatz 1 die gleiche Formulierung wie in Artikel 313 der 2454//93/EWG: (1) Für alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um Unionswaren handelt, sofern nicht festgestellt wird, das sie nicht Unionswaren sind. Im Absatz 2 heißt es allerdings: (2) In bestimmten Fällen, in denen die im Absatz 1 festgelegte Vermutung nicht gilt, muss der zollrechtliche Status der Unionswaren nachgewiesen werden. Ist ein Boot jetzt ein "bestimmter Fall" nach Absatz 2 Wenn ja, dann ist der Nachweis nach (EU) 2015/2447, Artikel 199 zu erbringen. Gruß Lutz P.S. beim Zoll-Online findet man alle genannten Verordnungen.
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#88
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#89
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Ich möchte niemanden etwas unterstellen, aber Mal im ernst. Eigentlich versteht doch keiner von uns so richtig das zollsche Fachchinesisch. Oder? Jeder legt es so aus, dass es für einen im Zweifel am günstigsten ist.
Die beste Lösung wird sein, dem Zoll sein Einzelschicksal zu beschreiben und dadurch eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten. Nach Möglichkeit schriftlich. Ich werde in meinem Fall einmal nachfragen und mich dann zu dem Thema nochmals melden. Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
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Beste Grüße aus Hamburg Tom
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#90
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Deshalb liebe ich Gesetze und Verordnungen.
Im Sinne dieser Verordnung ist Rot nicht Grün oder Blau, sondern Gelb In der 77/388/EWG, welche die 92/111/EWG abgelöst hat und wo im Artikel 28n im Absatz 4, wo das mit der Erstinbetriebnahme des Fahrzeugs vor dem 1. Januar 1985 steht, steht im Artikel 28a im Absatz 2: (2) im Sinne dieses Abschnitts a) gelten als "Fahrzeuge" Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern, Luftfahrzeuge ... Damit dürfte die Problematik "Mehrwertsteuernachweis" für alle Boote bis 7,5 m Länge gegenstandslos sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#91
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das Gefällt mir!!!
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#92
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Heute Mail aus Frankreich:
Bonjour Monsieur, Je vous confirme que ce navire a acquitté la TVA lors de la francisation. Cordialement Bureau de douane Service Navigation
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Zitat:
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
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Beste Grüße aus Hamburg Tom |
#94
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C' est tout ce qu'il te faut.
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