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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #76  
Alt 23.01.2020, 21:04
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Im Raymarine Universum ist zumindest schon ein Wendeanzeiger mit Hebel lieferbar.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #77  
Alt 23.01.2020, 21:06
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Zitat:
Zitat von doncamillo01 Beitrag anzeigen
Genauso hab ich das bisher auch verstanden oder zumindest geglaubt dass es so ist .
Ich habe nicht gedacht eine derartige Lawine mit meinem Beitrag auszulösen aber ;;; schlauer bin ich leider immer noch nicht
Muß die Anlage weg ? Muß ich wenn sie an Board ist ein Patent haben ???
also wenn ich jetzt die Aussagen der Beamten auf der Messe mit dem Gesetzestext in übereinstimmung bringe ist für mich der Fall klar..

Binnen darf eine Radarfahrt nur mit entsprechend zugelassenem Radar gemacht werden...

das heißt aber nicht das man die Radare die nicht zugelassen sind nicht angebaut werden dürfen... sie dürfen Binnen nur nicht benutzt werden...

also wer sich für die See so ein Teil drauf baut darf dies auch Binnen ausgebaut lassen, darf es nur nicht einschalten wenn er im Bereich der Binnenschiffahrtstrassenordnung sich bewegt...

Wer nicht auf See Fährt und das Teil drauf hat... fährt halt ein offiziell nutzloses Teil spazieren...
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Gruß Volker
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  #78  
Alt 23.01.2020, 21:08
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Es sei denn er hat ubi und den Radarschein
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  #79  
Alt 23.01.2020, 21:10
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Zitat:
Zitat von Susiq Beitrag anzeigen
Es sei denn er hat ubi und den Radarschein
welchen eintrag meisnt du jetz?

wenn du meinen meinst dann .. NEIN da die Sportbootradaranlagen keine Zulassung für Binnen haben..
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  #80  
Alt 23.01.2020, 21:13
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Zitat:
Zitat von Susiq Beitrag anzeigen
Es sei denn er hat ubi und den Radarschein
Nein, denn die kleine Seeradaranlagen sind Binnen nicht zugelassen.

Billi war schneller.
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  #81  
Alt 23.01.2020, 21:16
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Ja klar das Gerät muss natürlich eine binnen
Zulassung haben.
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  #82  
Alt 23.01.2020, 21:16
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Hi Helmut
Hab' ich in meinem vorherigen Beitrag " unterschlagen ".
Da ich unsere Elektrik nicht auseinander rupfen möchte habe ich noch mal nachgefragt.
Die Auskunft der Beamten war auch: "Sie müssen das nicht ausbauen.
Die außer Betriebnahme reicht. Hierzu ist es ausreichend die Stromversorgung zu kappen oder das auf anderem Weg nicht betriebsbereit zu haben."
Das ziehen der Sicherung oder ein trennen der Datenleitung wurde als ausreichend angesehen.
Die Anlage ist dann eben nicht betriebsbereit gehalten.
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  #83  
Alt 23.01.2020, 21:17
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Zitat:
Zitat von Susiq Beitrag anzeigen
Ja klar das Gerät muss natürlich eine binnen
Zulassung haben.
und so etwas gibt es halt im Sportboot bereich nicht...
Wendeanzeiger usw müsste auch alles verbaut sein...

so eine Anlage auf einem Berufsschiff geht leicht in den 5 stelligen Bereich..
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  #84  
Alt 23.01.2020, 21:19
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Ich seh das so das nur bei eingeschaltetem Radar ein Patent nötig ist. Ist das Gerät nicht eingeschaltet brauch ich auch kein Patent.
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  #85  
Alt 23.01.2020, 21:22
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Zitat:
Zitat von Susiq Beitrag anzeigen
Ich seh das so das nur bei eingeschaltetem Radar ein Patent nötig ist. Ist das Gerät nicht eingeschaltet brauch ich auch kein Patent.
Dann wäre ja die logische Konsequenz, dass Du auch kein Funksprechzeugnis brauchst wenn das Funkgerät ausgeschaltet ist. Ist aber nicht so.
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  #86  
Alt 23.01.2020, 21:29
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Dann wäre ja die logische Konsequenz, dass Du auch kein Funksprechzeugnis brauchst wenn das Funkgerät ausgeschaltet ist. Ist aber nicht so.
Ausschalten allein reicht nicht.
Ist so: Wenn das Gerät nicht betriebsbereit ist.
Stromversorgung gekappt oder Hörer oder Antenne demontiert o. ä.
Ist die Aussage des WSP Beamten.
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  #87  
Alt 23.01.2020, 21:32
Coal Coal ist offline
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Ich würde erst einmal versuchen herauszufinden, was eine Radarfahrt ist. Hier: https://rheintrainer.de/radar-binnenschifffahrt/ heißt es beispielsweise
Zitat:
Als Radarfahrt wird die Fahrt bei unsichtigem Wetter unter ausschließlicher Verwendung eines Radargeräts bezeichnet.
Ähnlich in der Schweiz:
Zitat:
Eine Radarfahrt ist eine Fahrt bei unsichtigem Wetter, bei der die Schiffsgeschwindigkeit grösser ist, als es die Sichtverhältnisse zulassen, und Radar zum Führen des Fahrzeuges benutzt wird.
Nach diesen beiden Definitionen ist die Benutzung von "Sportbootradar" erlaubt. Bei sichtigem Wetter jedenfalls
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  #88  
Alt 23.01.2020, 21:34
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Wie auch immer ich werde mein Radargerät nicht stilllegen. Und den Schein mache ich auch nicht. Bei schlechter Sicht such ich mir einen kuscheligen Liegeplatz.
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  #89  
Alt 23.01.2020, 21:36
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Zitat:
Zitat von Susiq Beitrag anzeigen
Ich seh das so das nur bei eingeschaltetem Radar ein Patent nötig ist. Ist das Gerät nicht eingeschaltet brauch ich auch kein Patent.
auf See brauhst du kein Patent und Binnen sind die Teile nicht zulässig.. somit erübrigt sich die Frage ob man Binnen ein Patent benötigt...
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  #90  
Alt 23.01.2020, 21:37
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Zitat:
Zitat von Susiq Beitrag anzeigen
Wie auch immer ich werde mein Radargerät nicht stilllegen. Und den Schein mache ich auch nicht. Bei schlechter Sicht such ich mir einen kuscheligen Liegeplatz.
wenn ich dein Feld oben rechts anschaue dann fährst du scheinbar in Spanien... was intressiert dich dann deutsches Binnenrecht.. du must ja eh nach spanischem Recht schauen...
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  #91  
Alt 23.01.2020, 21:41
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Ne ich habe ein Boot in Holland gekauft, mit Radar, aber vermutlich nicht mal ein binnen Radar.
In Spanien gibt es keinen Radarschein. Und das obwohl die Ausbildung hier richtig hart ist.
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  #92  
Alt 23.01.2020, 21:41
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Liebe BF- u. Bootsfreunde hier,

drücke ich mich denn so schlecht aus ? ..........

Sonnst schreibe ich in Englisch oder Spanisch .


Ich versuche doch mir Mühe zu geben .


Binnen : Kleinfahrzeuge u. Fahrzeuge, jetzt SUK gesehen .

Wollen beide im unsichtigem Wetter bewegt werden,
erfordert es eine binnen zugelassene Radaranlage mit recht großer Balkenantenne,
sowie zusätzlich einen Wendeanzeiger .

Funk muss grundsätzlich in Fahrzeugen vorhanden sein .


Da Kleinfahrzeuge keine Ausrüstungspflicht haben,
ist hier folglich das Funkgerät als Pflicht extra notiert .


So darf Tag u. Nacht bei Sonne, Mond oder Nebel binnen gefahren werden .

Das erfüllt die Ausrüstung .

Weiterhin wird eine Befähigung verlangt, .......... das Radarpatent .


Kleinfahrzeuge müssen das nicht haben, können aber nicht binnen-zugelassene
oder zertifizierte Geräte haben .

Sie dürfen aber binnen nicht in Betrieb sein .

Ein stilllegen oder gar demontieren wird nicht verlangt !



Das ist geltendes Recht !



Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E

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Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #93  
Alt 23.01.2020, 21:43
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Zitat:
Zitat von Susiq Beitrag anzeigen
Ne ich habe ein Boot in Holland gekauft, mit Radar, aber vermutlich nicht mal ein binnen Radar.
mit sicherheit kein Binnenradar... da es sicher keinen knapp 3m großen Balken hat...
und wo ist jetzt dein Problem ?
Sicherung raus oder Stekcer ziehen und dann ist es nicht Betriebsbereit... und somit kannst du Binnen Fahren.. wenn du auf einer Seeschifffahrtstrasse bist Sicherung oder Stecker rein und einschalten... und schon hast du ein Radarbild...
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Gruß Volker
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  #94  
Alt 23.01.2020, 21:45
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Was ist SUK?
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  #95  
Alt 23.01.2020, 21:47
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https://de.m.wikipedia.org/wiki/Suq

Da findet man ohne Radar auch nicht wieder raus


Aber hier sind die gemeint
http://www.wsa-duisburg-rhein.wsv.de...SEA/index.html
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Gruß
Jörg
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Alt 23.01.2020, 21:48
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Was ist SUK?
SchiffsUntersuchungsKommission,
für Berufsschiffe und abnahmepflichtige Sportschiffe
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Gruss, Dirk


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  #97  
Alt 23.01.2020, 21:50
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Zitat:
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Was ist SUK?
So was ähnliches wie OWL.
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Alt 23.01.2020, 21:51
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Hallo Volker,

nicht einschalten genügt völlig .


Hallo Jürgen,

SUK = Schiffs Untersuchungs Kommission .


Mit der Z-SUK in Mainz

Z = Zentrale



Hallo Dirk,

weg von Sport ........... .

Fahrzeuge ! Also 20m Länge u. mehr . Und Spezialsachen auch darunter .

Sowie, 100 m3 . aufwärts .



Grüße : TOMMI
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Geändert von T-Technik (23.01.2020 um 21:56 Uhr)
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Alt 23.01.2020, 21:53
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OWL kennt doch jeder.
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Alt 23.01.2020, 21:55
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EMUGurke EMUGurke ist offline
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Moin,
bei der Bootsfahrschule hat uns der Fahrschulleher damals gesagt, dass ein "Außerbetriebnehmen" der Funke nicht ausreicht (also Sicherung raus o.ä.). Wenn man keinen Funk-Schein hat, MUSS das Teil ausgebaut werden.
So seine Aussage - nicht mein Text.

In meinem neu erstandenen Boot war auch ein Funkgerät drin. Da ich derzeit noch keinen Funkschein besitze, hab ich´s erstmal ausgebaut. Dann gibt es auch keinen Streß. Rufzeichen und MMSI hab ich aber schon mal auf meinen Namen umschreiben lassen. Denn der Funkschein kommt mit Sicherheit - wahrscheinlich nächsten Winter.
__________________
Grüße
Klausi
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