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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Ich empfehle zwei Steuermänner/-frauen, Funk, funktionierende Navibeleuchtung, Rettungswesten, zwei lange Leinen, ausreichend Fender. Die Idee mit dem zweiten Motor zum Anschieben ist auch nicht schlecht. Und hört mal damit auf, Anderten immer wieder als "Todesschleuse" zu beschreiben. Außerdem gibt es dort einen Schleusenservicemeister und der heißt Henning. Klaus, der gleich nach Silvester starten würde |
#77
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#78
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Hallo meine lieben Wassersportler,
erstmal danke für eure Teilnahme hier und den ganz Tipps. Also ich sehe aktuell nur 2 Möglichkeiten das Hausboot nach Berlin zu bekommen, was hier unter anderen auch schon vorgeschlagen worden ist. Im Vordergrund muss ganz klar die Sicherheit im Schiffsverkehr, sowie die eigene Sicherheit stehen. Nach viel nachlesen und Recherchieren bin ich der Meinung, das es mit dem Schiff einfach zu gefährlich ist die Rhein Passage zu überfahren, da man einfach den Schiffsverkehr nicht beeinflussen kann, dazu die evtl. entstehenden hohen Wellen, starke Strömungen, die für so eine Boot einfach nicht ausgelegt sind und schon ist man bei evtl. Wind aufkommen eine Gefahr für alle. Es geht nicht darum das ich mir das nicht zutrauen würde, aber machen wir uns nichts vor, 800km mit diesem Boot ist nicht ohne, man vergesse die kaum vorhandene Wendigkeit, Windanfälligkeit und Trägheit nicht. Deswegen kommt nur ein kurz Transport in Frage, wo man das Boot in Holland mit einem Kran raus holt und in Deutschland paar hundert Kilometer später wieder rein setzt, den Rest dann über Wasser fährt. Allerdings stellt sich die Frage, wie hoch die Ersparnis für so ein kurz Transport wäre, gegenüber dem kompletten Transport nach Berlin. Noch paar kleine Infos Ich fahre diese Strecke selbstverständlich nicht alleine und würde noch eine zweite Person mitnehmen.
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#79
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Wenn ich das Boot richtig in Erinnerung habe, wenn es in Wessem ganz vorne am festen Steg liegt, basiert das doch auf einem Ponton und Wohnwagen mit Verkleidung.
Kann man das nicht wieder auseinander bauen und einzeln transportieren? Damit könnte man doch auch Mal kalkulieren.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#80
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Zitat:
Könnte hier ein Denkfehler vorliegen? Unsichtiges Wetter kann auch in der Tageslichtphase eintreten, oder? Kurz, wie Du richtig schreibst, die NavLeuchten müssen regelkonform vorhanden sein.
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Alex |
#81
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Vielleicht gibt es ja noch die Möglichkeit das Hausboot als Beiladung auf nem Binnenfrachter transportieren zu lassen. Ich denke aus der Gegend fahren viele Richtung Berlin und Polen.
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#82
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DEM Gedanke würde ich mal genauer nachgehen.
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#83
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Zitat:
Als Deckslast zu hoch, und als Beiladung im Laderaum kaum möglich. und ein eventuellen Autokran an Bord hebt max. nur 2 Tonnen. Da brauchst du 2 mal ein Kran im Hafen für den Umschlag und den bekommst du nicht für ein Trinkgeld. Ich würde so ein Transport mit meinem Schiff ablehnen. Gruß Manfred |
#84
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Zitat:
Aber Du hast recht, bei plötzlichem Nebel brauch ich die Positionslampen natürlich um zur Liegestelle zu kommen, mitten im Fahrwasser Ankern geht ja schlecht. bis denne, Rainer
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#85
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Zitat:
Gruß, Rainer |
#86
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Such mal ein Schiff, der das macht. Gruß Manfred |
#87
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Zitat:
Gruß Manfred |
#88
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Nirgendwo. Aber den Rhein darfst du nur dann befahren, wenn du Radar hast.
Ob das der Ponton hat? |
#89
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Zitat:
So steht es in der Binnenschiffahrtstraßenordnung... Da es für Sportboote keinen zugelassenen binnen Radar gibt muss man bei unsichtigem Wetter den nächsten Liegeplatz anlaufen ...
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#90
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Doch steht klar drin
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#91
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Hier der ganze Paragraph
§ 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter 1. Bei unsichtigem Wetter muss ein Fahrzeug, vorbehaltlich der Nummer 5, Radar benutzen. 2. Bei unsichtigem Wetter muss ein Fahrzeug seine Geschwindigkeit der verminderten Sicht, dem übrigen Verkehr und den örtlichen Umständen entsprechend anpassen. Es muss einem anderen Fahrzeug die für die Sicherheit notwendigen Nachrichten geben. 3. Beim Anhalten bei unsichtigem Wetter ist die Fahrrinne so weit wie möglich frei zu machen. 4. Bei unsichtigem Wetter darf ein Kleinfahrzeug nur dann fahren, wenn es über Nummer 1 hinaus mit einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet ist und diese auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet hat. 5. Ein Fahrzeug oder ein Verband, das oder der kein Radar benutzen kann, muss bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.
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#92
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Zitat:
bei oder ab welcher Sicht ist unsichige Sicht. Sicht bei 100 oder 500 oder 1000 m ? Oder Sicht von Ufer zu Ufer ? |
#93
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Zitat:
ne Statistik kann ich nicht vorlegen. Wenn ich aber in webcam-binnenvaart rein schaue sind da gefühlt mindestens 1/3 Leerfahrten dabei - und ich meinte auch nicht der Schiffsführer nimmt die Fuhre so nebenbei mit (wobei das natürlich super wäre) - sondern als ganz normale Fracht. Müsste dann doch immer noch günstiger als LKW. Gruß, Rainer |
#94
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Unsichtiges Wetter ist klar definiert - unter 1000 m. Ob das auch binnen gilt, müsste ich nachlesen - denke aber es gilt auch dort.
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#95
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Mal unabhängig davon, muß ein Schiff ab einer bestimmten Größe nicht immer mit Navigationslichtern ausgerüstet sein?
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#96
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Zitat:
Die Binnenschiffahrtstraßenordnung gibt dazu die Auskunft... „unsichtiges Wetter“: ein Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, Schneefall, heftige Regengüsse oder andere ähnliche Ursachen eingeschränkt ist; Es gibt binnen keine Meterangaben....
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#97
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Navigationslichter bringen halt nichts bei unsichtigem Wetter da man dann ja nicht fahren darf ... Die helfen nur bei Nachtfahrten
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#98
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Zitat:
Eine durchgehende Leerfahrt vom Ruhrgebiet nach Berlin gibt es fast gar nicht. Der Schiffsführer fährt "nur" das Schiff, eine "Fuhre" mitnehmen bestimmt der Eigentümer. Gruß Manfred |
#99
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Zitat:
du binnenfahrer. |
#100
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Es gibt binnen in den Verordnungen keine Angabe ab wie viel Meter es Umsicht ist... Es gibt nur diese allgemeine Angabe in der Verordnung die ich zitiere
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