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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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einfach mal den Landesjugendleiter anschreiben der dir sicher einen Club in deiner Nähe sagen kann der Jugendausbildung betreibt...
https://dmyv-lv-nw.de/das-praesidium/
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#77
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Erst ein bisschen auf dem Schoss lenken lassen ....... Ich hab die sogar im Hafen erst ab- und irgendwann später anlegen lassen. Als die so einigermassen die Grösse hatte vorne rauszuschauen. Vor voller Galerie. Wo ist das Problem? Mann (oder die Mutter...) steht doch anfangs daneben falls was kritisch wird. Und wenn die das ein paarmal gemacht haben kann man sich um die Fender und Festmacher kümmern und mit dem Stegnachbarn quatschen während dem Anlegen. Ist doch sicherer, nachher bringen die noch Hände oder Füsse irgendwo dazwischen oder fallen in´s Wasser beim anlegen
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#78
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1. Es gibt die Jugendlizenzen die aber nur zum Fahren auf den Trainings- und Wettkampfstrecken berechtigen. 2. Auf ausgewählten Gewässerabschnitten reicht für den Rudergänger/ Schiffsführer unter den genannten Bedingungen ein Alter von 12 Jahren. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#79
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#80
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Hi Leute,
natürlich bewegt man sich in einer Grauzone wenn man die Kinder ans Ruder lässt, aber wir machen das regelmäßig und haben kein schlechtes Gewissen dabei. Es macht auch richtig Spaß wenn z. B. meine Tochter schon im Alter von 10 Jahren ganz locker unser Schiff (11 m Verdränger) in eine Schleuse fährt und alle total blöd gucken wenn die Kleine uns großen dann noch Anweisungen gibt das wir z. B. einen Fender höher oder tiefer hängen sollen. Mitlerweile mit 13 könnte sie ohne Probleme ein MOB fahren wenn ich mal über board gehen würde. Natürlich werde jetzt einige aufschreien, so nach dem Motto das ist ja unverantwortlich usw. Ich habe da aber meine eigene Meinung und unsere beiden Kinder können mit 9 und 13 Jahren mit Sicherheit besser ein Boot fahren wie viele andere die unterwegs sind. Für mich ist es ein Sicherheitsfaktor wenn meine Kinder das Schiff beherrschen und dafür müssen/drüfen sie regelmäßig ans Ruder, nur mit einer kleinen Einweisung bringt das nichts. Natürlich sind wir immer in der Nähe und könnten im Notfall eingreifen. Gruß Achim |
#81
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Hallo, auch ich denke, dass man sich hier in einer Grauzone bewegt.
Als Rudergänger im Sinne der o.g. Verordnungen hafte ich als Schiffsführer immer umfänglich wenn was passiert. Dennoch darf der Rudergänger selbstständig mit den Steuertätigkeiten beauftragt werden, sofern er hierzu körperlich und gesitig geeignet ist. Unter den Vorausseztzung darf ich mich als verantwortlicher Schiffsführer sogar in die Koje legen und schlafen (aber nicht besaufen!)... Das hier der Rudergänger 16 sein muss, halte ich für mehr als sinnvoll. Wenn aber ein jüngeres Kind das Ruder übernimmt, während ich direkt daneben stehe und ich, bei Bedarf, jederzeit und unmittelbar eingreifen kann, hätte ich keine Probleme, mein jüngeres Kind das Ruder mal "festhalten" zu lassen. Und so, wie ich das schon mehrfach beobachtet habe, hat das die Entenpolizei bei uns auch nicht. Von daher bin ich der Meinung, frühzeitig machen lassen. So lernen die Kinder am besten und der Sicherheitsgewinn ist tatsächlich ein gutes Argument dafür. Gruß Wolfgang
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#82
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So meinte ich das.
Ich werde das auch so halten. Ich stehe direkt hinter dem Kind. Wenn was ist, keine Sekunde, dass ich eingreifen kann. Und wenn ich zu fahre, ist es von weitem eh nicht zu sehen, wer da fährt. Ich habe letztes Jahr mit den Kids ne Boje gebaut, die einer immer wieder rausschmeisßen durfte um MOB zu üben. Der andere konnte dann wieder reinholen. Hat ihnen voll Spass gemacht. Die Fahne oben hat die Boje auch bei Wind schön abtreiben lassen. Auch für mich eine gute Übung. Ein Gleiter im Standgas zu fahren, eben doch schwierig. LG Carsten
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#83
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ich würde auch nicht ein 185m Boot einem 8 jährigen anvertrauen (und sie hätte auch keinen Spaß) aber ein 9m Sportboot kann man auch mal einem Kind ans Ruder lassen wenn man dahinter steht.. und ab einer geistigen Reife (die cih nicht am Alter fest mache) kann man auch das Boot anlegen lassen usw... das gibt mir sicherheit und dem jugendlichen die bestätigung zum erwachsen werden...
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#84
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Über Sinn oder Unsinn der Altersgrenze von 16 Jahren für den Rudergänger kann man sicherlich trefflich streiten, aber
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Da ist man schon jenseits einer evtl. Grauzone, aber auf der schwarzen Seite. Zitat:
Der BVKatBinSee sieht dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55,- € vor (22.210910). Bei "Regelmäßigkeit", also vorsätzlichem Handeln, ist eine Verwarnung ausgeschlossen (1.2.3) und die vorgesehene Geldbuße von 125 und 250 € kann sich um 30 bis 100% erhöhen (1.3.3). Zitat:
Sollte aber z.B. Euer Vordermann in einer Schleuse das für unverantwortlich halten, dann könnte das eben im ungünstigsten Fall ein Loch von 500 € in die Bordkasse reißen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#85
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ich persönlich finde eine Altersgrenze wichtig aber wichtiger finde ich die geistige Reife... ich kenne manche 10 Jährige die geistig wohl viel reifer ist als so mancher 16 Jährige... Wenn man mal den Vergleich zieht zur See wo es keine Altersbeschränkung gibt. Da kann dir ein Kleinkind mit dem 15 PS Führerscheinfreiehen Boot begegnen (rein theoretisch)... Ich fände hier einen einfachen Befähigungsnachweis (den man mit 16 Jahren zum Sportbootführerschein durch verkürzte Prüfung umschreiben kann) für Sinnvoll, oder wenn die Lizenz der Schlauchbootjugend zum Begleiteten fahren berechtigen würde.... werde das mal mit der Bundesjungendleiterin besprechen ob sich da ein Vorstoß lohnt...
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#86
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Ich habe meine Große letztes Jahr mal 7 km am Stück fahren lassen als ich danebensaß. Und wer einen Gleiter im Zuckeltempo bewegt, der weiß wie oft man da korrigieren muss.
Allerdings würde ich jetzt nie auf die Idee kommen, sie in eine Schleuse fahren zu lassen oder nicht sofort selbst das Steuer zu übernehmen, wenn andere Personen oder Boote in Sichtweite sind. Schon alleine weil ich mein Geld für andere Sachen - als die von Lutz angeführten - gebrauchen kann.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#87
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Deutschland und seine Bürokraten.......
Armes Deutschland |
#88
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Hallo Klaus,
das denke auch ich im ersten Moment, aber wir sind ja nicht alleine auf dem Wasser. Da gibt es ja noch die Berufsschifffahrt und ich mag mir nicht ausmalen, wie freizügig das dann manch einer auslegen mag. Zum Beispiel dann unter Deck schläft, während ein zehnjähriger Sohn mal eben den Binnenschiffer, oder auch einen von uns in große Schwierigkeiten gebracht hat. Person Sachen Umweltschäden könnten die Folge sein. „Begleitetes fahren“ mit dem Nachwuchs, der dann sozusagen auf vatis Schoß sitzt, finde ich schon sinnvoll. Scheint aber auch verboten zu sein… Gruß Olaf
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Jedes Boot verträgt nur EINEN Schlauen |
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Ich gehe eh davon aus, das hier im Thread allgemein davon ausgegangen wird, daß das Kind entweder auf dem "Schoß" sitzt, oder Vater/Mutter direkt neben sitzen/stehen und in jeder Sekunde eingreifen können. Persönlich würde ich niemand raten, sein Kind am Steuer sitzen zu haben und Vati befindet sich zB am Bug, um zB Fender bereit zu machen.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
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Zitat:
Der Rudergänger darf das Ruder selbstständig führen, ohne dabei ständig beaufsichtigt zu werden und ohne das der verantwortliche Schiffsführer daneben steht. Dabei geht die Verantwortung des Schiffsführers aber nicht auf den Rudergänger über, d.h. der Schiffsführer bleibt voll verantwortlich. Daher muss der Rudergänger körperlich und geistig geeignet und mindestens 16 Jahre alt sein. Unter dieser Voraussetzung darf ein 16jähriger sogar einen Schubverband steuern, wärend der verantwortliche Schiffsführer in der Koje liegt und schläft. Der verantwortliche Schiffsführer muss für den Rudergänger jedoch ständig erreichbar sein und muss, bei Bedarf, das Ruder selbst übernehmen können. Zum Steuern unter Aufsicht und unter ständigem Zugriff hat man keine spezielle Regelung erlassen. Man könnte jetzt, mangels Regelung, die gesetzlichen Voraussetzungen des Rudergängers 1:1 übertragen. Meine Erfahrung sagt, das die WaSchPo bei uns bisher augenscheinlich keine Probleme damit hatte. Von daher bleibe ich dabei, das dies ein Graubereich ist. Ich lasse mich ja gerne vom Gegenteil überzeugen. Hier sind wohl einige Bootsführer unterwegs, die ihr Kind Binnen unter direkter Aufsichts- und Zugriffsmöglichkeit mal steuern lassen. Bei der zunehmenden Wachsamkeit der Polizei in manchen bereichen unserer Republik sollte es dann ja auch zu entsprechenden Sanktionierungen gekommen sein. Bin gespannt, ob einer was zu berichten hat. (Allerdings habe ich auch noch keinen 8jährigen am Steuer in die Schleuse fahren sehn. Da könnte man durchaus davon ausgehen, das da auch meine Grenze ggf. überschritten wäre) Gruß Wolfgang
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Das wäre mir völlig neu, weil ich erst letztes Jahr danach gefragt habe, ob ich denn ein Nickerchen machen dürfe, während meine Führerschein-lose Frau den Rudergänger mimt. Eindeutiger Konsens war, dass genau das eben nicht ginge. Ich glaube auch nicht dass ich erreichbar bin während ich schlafe.
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Es ist doch geregelt.
Ein Rudergänger darf Kurs und Geschwindigkeit selber bestimmen. Wenn ich neben einem Kind sitze und es lenken lasse, bestimme ich weiterhin Kurs und Geschwindigket. |
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Das Ruder eines Schubverbandes darf wiederum sehr wohl mit einem 16jährigen besetzt werden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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Die Rennleitung sieht das bisweilen jedoch anders, so wie ein Bekannter erfahren musste. Dieser saß in einem Peetzsee direkt neben seinem <16jährigen Sohn und bei 1,60m Breite wirklich sehr dicht neben ihm. Auch ich war (bis dahin ) der Meinung, dass der Sohn nicht Rudergänger ist, weil ein Eingreifen des Vaters jederzeit möglich wäre. Die Rennleitung war der Meinung, dass Gas und Schaltung eben NICHT jederzeit erreichbar sind, weshalb der Sohn sehr wohl Rudergänger ist. Für diese "Klarstellung" wurden dem Schiffsführer wohlfeile 35 € berechnet. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#95
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Hallo Lutz,
Danke für die Berichtigung. Wieder etwas gelernt. Habe die Kinder in Roermond und Kroatien auch immer lenken lassen. Hatte ich wohl Glück gehabt. Gruß Dieter |
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Wirklich erstaunlich, wie man das bis zur Extase diskutieren kann. Beim Auto oder Motorrad würde sich solche Fragen niemand stellen, obwohl jeder schon mal schwarz gefahren ist in der Jugend.
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Jo, ist ja auch kein Unterschied ob das Kind mit mindestens 30kmh im Auto rum düst oder mit 8-10kmh mit einem Verdränger wo man ab und zu mal ein anderes Boot sieht
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#98
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Ich finde die Diskussionen einfach lächerlich, zumal im öffentlichen Raum. Es gibt Gesetze und Verordnungen und den Unterschied zur Straße sehe ich nicht. Was jeder macht ist dagegen seine Sache.
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#99
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DANKE !!!
für die letzten beiden Antworten hier
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) |
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