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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#976
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Für geimpfte dürfte die Rückreise bald kein Problem mehr sein
https://www.fvw.de/touristik/destina...pfte-ab-217948
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#977
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Der Vereinshafen in Brodenbach/Mosel ist offiziell freigegeben.
Der Hafen in Treis-Karden meldet : Hafen und Slipanlage geschlossen obwohl auf der Internetseite die Öffnung zum 1.4. steht. Ist leider die beste Slipanlage weit und breit. Gruß Rudolf
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We're not all in the same boat
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#978
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Das ja, aber zumindest kann man da ungehindert Bootfahren und , vor allem, übernachten. Und mal was Essen gehen, man glaubts ja nicht.....
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Seemännischer Gruß, Katana |
#979
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Zitat:
Bei den derzeitigen zahlen ist Pfingsten gestrichen und der Sommerurlaub mit großem Fragezeichen versehen. |
#980
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Zitat:
Hallo Rudolf, dann mal ne kurze Frage, dürft ihr dann auf eurem Boot übernachten? Die Slipanlage ist für Hafenlieger offen bzw. Daniel Enk setzt die Boote ein.
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Liebe Grüße Gabi und Rudi zu finden vom 01.04.2024bis 31.10.2024 an der Mosel - Heimathafen Treis-Karden |
#981
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Das mit den Übernachtungen weiß ich noch nicht, betrifft mich sowieso nicht. Ich habe heute mal eine kleine Rundfahrt an der Mosel gemacht und in Treis-Karden war alles ruhig, kein Mensch weit und breit. Ich werde wohl in Brodenbach oder Hatzenport slippen.
Gruß Rudolf
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We're not all in the same boat |
#982
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Ich freue mich ehrlich, dass mein Schiff in NL liegt.
Heute konnte ich es grob säubern und nächste Woche wird es ausgewintert. Dann ist es bereit für die erste längere Ausfahrt Anfang Mai. Ich hoffe auf eine gesunde Zukunft
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Gruß Bully |
#983
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Ja, es ist in NL richtig ruhig auf dem Wasser, kein Vergleich zu den Jahren zuvor
Selbst am Wochenende war kaum ein Boot unterwegs |
#984
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Zitat:
In Rheinland-Pfalz leider nicht. Eine gute Übersicht zu den Bestimmungen in den Bundesländern gibt es hier: https://skipper.adac.de/bootfahren-und-corona-2021/
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#985
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Zitat:
Rheinland-Pfalz ist das einzige Land wo die Übernachtungen im Eignerboot im eigenen Hafen verboten ist...
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Liebe Grüße Gabi und Rudi zu finden vom 01.04.2024bis 31.10.2024 an der Mosel - Heimathafen Treis-Karden |
#986
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Wer sein Boot in Mecklenburg-Vorpommern liegen hat, aber nicht in dem Bundesland seinen Erstwohnsitz hat, ist wie im letzten Jahr ab dem 24.04. wieder der Gekniffene.
https://de-de.facebook.com/WasserschutzpolizeiMV/ Wäre wirklich interessant, ob dieser staatliche Eingriff in das Eigentumsrecht einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Im Kern wird es dann sicherlich um die Frage gehen, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, wenn es einem nicht mehr gestattet ist, sein Eigentum zu betreten. Gleiches gilt ja auch für die Ferienhausbesitzer oder Dauercamper, die alle nicht mehr zu Ihrem Eigentum dürfen. Gruß, Stephan
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#987
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Zitat:
In der Regels steht da ja zum Thema Übernachten: "Übernachtung nur im Heimathafen (Dauerliegeplatz)" Das würde doch bedeuten, ich darf mit vielen anderen "Stegnachbarn" im Hafen übernachten. Alleine vor Anker wäre das dann verboten? Das macht doch gar keinen Sinn. Oder verstehe ich das irgendwie falsch? Gruß, Sascha. |
#988
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Die Info des ADAC ist falsch...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#989
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Zitat:
Ausnahme: Rheinland-Pfalz. Richtig. Richtig.
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#990
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Leider nicht.
Ich habe extra nachgefragt. In Rheinland-Pfalz verstößt man, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz die seit mindestens 3 Tagen in Folge über 100 liegt, mit der Übernachtung auf einem Boot (welches nicht der Wohnsitz ist) gegen die Ausgangsbeschränkung. |
#991
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Die ADAC-Info für MVP ist nur für Einheimische gültig,
„Ausländer“ werden ausgewiesen, steht aber dort nicht ... Mal sehen, wann die ersten 2.Wohnungsbesitzer wieder dagegen klagen und Recht bekommen! Grüße Detlef |
#992
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Das ändert dann aber leider nichts daran, dass wir nicht auf den Booten im Heimathafen schlafen dürfen, trotz eigenen Toiletten und Duschen.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#994
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Zitat:
Über Ankern ist nichts gesagt, es ist ja nur Beherbergung verboten. Nicht fragen, machen!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#995
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In einer Bucht ankern darf man wohl schon. Nur in den Häfen kriegt man nur als Dauerlieger einen Platz. So sehe ich das für Schleswig- Holstein.
Nach Meckpomm darf ich ja garnicht erst rein. |
#996
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Weil in der Landesverordnung nichts dazu steht... das machen die Kreise selbst...
Ich weiß von unserem Kreis ,daß wir nicht übernachten dürfen und im nachbarkreis Ist es erlaubt... wir dürfen sogar in die marina der nachbargemeinde fahren und dort übernachten.. nur ab 21 Uhr nicht mehr von den Booten runter und auf der steganlage ist maskenpflicht
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#997
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und wie schaut es aus, wenn der Inzidenz wie im Kreis Cochem unter 100 ist und ich aus einem Kreis komme der auch unter 100 ist, denn dann dürfte es doch keine Ausgangssperre geben oder gilt die Ausgangssperre generell für ganz Rheinland-Pfalz?
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Liebe Grüße Gabi und Rudi zu finden vom 01.04.2024bis 31.10.2024 an der Mosel - Heimathafen Treis-Karden |
#998
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Zitat:
https://www.ultramarin.com/uebernach...ord-untersagt/
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#999
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Och, das mit dem Übernachten kann man auch anders sehen
Lt Corona VO BW v. 19.4 ist erlaubt. Individualsport im Freien und auf Außen-und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als einen Haushalt. Neu: Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander-folgenden Tagen:Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport-anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Auf weitläufigen Anlagen werden Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. Ich würde sagen: Bootsport ist individual Sport.- Also darf ich Wenn ich touristisch Übernachte - darf ich das nicht. ( camping) Appell: Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.Verstärkte Kontrollen und Zugangs-beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Wenn ich übernachte um meine körperliche Verfassung zur Vorbeugung von Überlastung ( zu viel Pivo intus) durchführe, darf ich das. Ich denke Ankern zum Übernachten geht auch Es darf nur nicht touristisch sein. Ich gebe aberzu, dass es schwierig sein kann alles so darzustellen. Es ist leider wie schon die ganze Zeit - nicht eindeutig und mit Hirn, geregelt. Jedes Bundesland macht was anderes und wenn Du jemand fragst (z.B Ordnungsamt) hat keiner eine Ahnung. Alles noch einen schönen Abend - die Hoffnung auf bessere Zeiten stirbt am Schluss
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Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5
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#1000
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Die ab Samstag geltende bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie untersagt einem Bericht zufolge die nächtliche Durchreise durch betroffene Landkreise. Diese Auffassung wird in einem Kurzgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vertreten, wie die »Bild«-Zeitung am Freitag berichtete.
Dabei geht es um die Interpretation der nächtlichen Ausgangssperre, die für Landkreise mit einer Inzidenz über 100 gilt. Gemäß der Gesetzesbegründung sei in diesem Fall »zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt«, |
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