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  #1076  
Alt 29.04.2021, 18:34
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Meiner Meinung nach fragt ihr viel zu viele Öffentliche Organe. Macht die doch lieber nicht auf euch aufmerksam. Ich glaube das wäre denen sogar lieber, den die WaPo ist doch so clever zu wissen , das der Ankerlieger am isoliertesten ist.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #1077  
Alt 29.04.2021, 19:10
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen

Genau dieses Schreiben wir von unserem Hafen auch bekommen! Von der Staatskanzlei habe ich ebenfalls mitgeteilt bekommen, dass übernachten nicht gestattet ist.
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Liebe Grüße
Gabi und Rudi

zu finden vom 01.04.2024bis 31.10.2024 an der Mosel - Heimathafen Treis-Karden
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  #1078  
Alt 29.04.2021, 19:33
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Genau das ist das Problem, in dem Schreiben steht es : Aufgrund vermehrter Anfragen....... es hätte wahrscheinlich niemanden gestört wenn der ein oder andere auf dem Boot übernachtet hätte. Jetzt hat man ein offizielles Statement und die Exekutive muss sich danach richten.
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  #1079  
Alt 29.04.2021, 19:46
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Zum Zeitpunkt des Schreibens galt die landesverordnung rlp... diese gilt seit demv22.04 nicht mehr..
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Gruß Volker
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  #1080  
Alt 29.04.2021, 19:47
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Solange der Jogger, oder Spaziergänger, auch bis 00:00 Uhr joggen, oder Spazierengehen, darf.... ach lassen wir das.
Oh, eins noch: Ob die Aussagen der verschiedenen Ordnungsbehörden zu der Thematik immer die richtige Interpretation der Verordnungen wiedergeben wage ich zu bezweifeln.
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Gruß Mirko
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  #1081  
Alt 29.04.2021, 20:15
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Wenn ich es bis zum Einschluss nicht mehr sicher nach Hause schaffe, wegen einer langen Wartezeit an der Schleuse, einer Panne oder ähnlichem und daraufhin auf dem Boot übernachte,dann wird wohl eine Notstandsklausel vor Strafzahlungen schützen.
Es ist nicht alles planbar, Gesetz hin oder her!

Gruß Ralf
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Gruß Ralf

Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf
und nicht mit kalten Füßen!
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  #1082  
Alt 29.04.2021, 21:55
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carandi27 carandi27 ist offline
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Kurz erschreckt habt ihr mich auch, war ich doch am Sonntag in Niedernberg unterwegs... aber der Artikel bezog sich noch auf die ganztägige Ausgangssperre in Bayern.
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  #1083  
Alt 30.04.2021, 06:01
Fillette Pénichette Fillette Pénichette ist offline
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Hallo, in Frankreich beginnt am 3. Mai der stufenweise Ausstieg
aus dem Lockdown und Frankreich lockert die Einschränkungen.

https://meinfrankreich.com/mai-2021-...cqx3L0LC7oo4mY
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu
beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.

(Antoine de Saint-Exupéry)
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  #1084  
Alt 30.04.2021, 11:55
Propeller Propeller ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich hab mehrere Nächte an bord verbracht und kenne kein Verbot in Rheinland Pfalz... in der bundesnotbremse steht davon nichts..

Man darf nur das die eigene Wohnung oder Unterkunft ( dazu zählen ich das boot) zwischen 22 und 5 Uhr nicht verlassen...

Bisher konnte mir auch noch keiner eine verlässliche Quelle für ein Verbot nennen... es sei den eine verordnung eines Landkreisen geht über die bundesnotbremse
Leider falsch interpretiert.
Die Ausgangssperre bezieht sich auf die - wörtlich - "häusliche Unterkunft".
Ausnahmen müssen ausdrücklich erwähnt werden.
Wenn von "Übernachtung auf dem eigenen Boot" nichts in den Verordnungen zu finden ist, gilt dafür auch keine Ausnahme.

Vielerorts wird es jedoch toleriert, da zum einen die Zuständigkeiten unklar sind, und zum anderen kaum Rechtssicherheit besteht.

Beispiel Zuständigkeit:
Für die Kontrollen ist grundsätzlich das Ordnungsamt zuständig.
Das Ordnungsamt kann aber kein Boot vor Anker kontrollieren.
Die WSP kann das kontrollieren, ist aber nicht zuständig.

Beispiel Rechtssicherheit.
Weder die WSP, noch das Ordnungsamt, möchte in diese unklaren Lage, die sich auch noch ständig ändert, Zeit dafür vergeuden Anzeigen zu verfolgen, die nachher eingestellt werden müssen.

Es besteht also kein öffentliches Interesse an diesen wenigen Ausnahmefällen, die kaum einen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben dürften.
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  #1085  
Alt 30.04.2021, 12:16
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Zitat:
Zitat von Propeller Beitrag anzeigen
Leider falsch interpretiert.
Die Ausgangssperre bezieht sich auf die - wörtlich - "häusliche Unterkunft".
Ausnahmen müssen ausdrücklich erwähnt werden.
Wenn von "Übernachtung auf dem eigenen Boot" nichts in den Verordnungen zu finden ist, gilt dafür auch keine Ausnahme.

Vielerorts wird es jedoch toleriert, da zum einen die Zuständigkeiten unklar sind, und zum anderen kaum Rechtssicherheit besteht.

Beispiel Zuständigkeit:
Für die Kontrollen ist grundsätzlich das Ordnungsamt zuständig.
Das Ordnungsamt kann aber kein Boot vor Anker kontrollieren.
Die WSP kann das kontrollieren, ist aber nicht zuständig.

Beispiel Rechtssicherheit.
Weder die WSP, noch das Ordnungsamt, möchte in diese unklaren Lage, die sich auch noch ständig ändert, Zeit dafür vergeuden Anzeigen zu verfolgen, die nachher eingestellt werden müssen.

Es besteht also kein öffentliches Interesse an diesen wenigen Ausnahmefällen, die kaum einen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben dürften.

Falsch, eine "Häusliche Unterkunft" ist auch das eigene Boot oder die eigene Ferienwohnung, ansonsten müsste im Gesetz Meldeadresse stehen.

Alles was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt!
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Alt 30.04.2021, 12:17
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Ach ja in einigen anderen EU Ländern gab es die Ausgangssperren ganztägig an der Meldeadresse und mit Bewegungsradiuseinschränkung!
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  #1087  
Alt 30.04.2021, 12:40
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Übernachtet man in einem Hafen auf seinem Boot z.Zt. als Festlieger oder Gastlieger, greift für den Hafenbetreiber das sogenannte "Beherberbungsverbot für touristische Zwecke". So einfach ist das, also verboten. Ausnahmen sind nur erlaubt bei "nachweislichen Überführungsfahrten". Warum einige das hier nicht verstehen können oder wollen, verstehe ich nicht.
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  #1088  
Alt 30.04.2021, 12:43
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Übernachtet man in einem Hafen auf seinem Boot z.Zt. als Festlieger oder Gastlieger, greift für den Hafenbetreiber das sogenannte "Beherberbungsverbot für touristische Zwecke". So einfach ist das, also verboten. Ausnahmen sind nur erlaubt bei "nachweislichen Überführungsfahrten". Warum einige das hier nicht verstehen können oder wollen, verstehe ich nicht.

In den meisten Bundesländern ich das Übernachten im Heimathafen (Saisonliegevertrag) explizit erlaubt!!!!!!


Also nichts mit nicht verstehen, selbst bitte nicht verallgemeinern!
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  #1089  
Alt 30.04.2021, 12:50
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Da wo es explexit erlaubt ist, ist es erlaubt. Wo es eben nicht explizit erlaubt ist, z.Bp. RLP, ist es eben nicht erlaubt. Ist doch einfach, oder?
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  #1090  
Alt 30.04.2021, 12:50
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Gibt es überhaupt Landesverordnungen, die das explizit erlauben?
Oder interpretieren die dortigen Behörden das nur anders?

Ist wirklich eine Frage...



Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen

In den meisten Bundesländern ich das Übernachten im Heimathafen (Saisonliegevertrag) explizit erlaubt!!!!!!


Also nichts mit nicht verstehen, selbst bitte nicht verallgemeinern!
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #1091  
Alt 30.04.2021, 12:56
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Zitat:
Zitat von Propeller Beitrag anzeigen
Leider falsch interpretiert.
Die Ausgangssperre bezieht sich auf die - wörtlich - "häusliche Unterkunft".
.
Im Bundesanzeiger den ich oben eingestellt habe steht nichts von " häuslicher Unterkunft "

Da steht nur Unterkunft...
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Geändert von billi (30.04.2021 um 13:02 Uhr)
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  #1092  
Alt 30.04.2021, 12:59
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Übernachtet man in einem Hafen auf seinem Boot z.Zt. als Festlieger oder Gastlieger, greift für den Hafenbetreiber das sogenannte "Beherberbungsverbot für touristische Zwecke". So einfach ist das, also verboten. Ausnahmen sind nur erlaubt bei "nachweislichen Überführungsfahrten". Warum einige das hier nicht verstehen können oder wollen, verstehe ich nicht.
In meinem Heimathafen mach ich keine touristische Reise
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  #1093  
Alt 30.04.2021, 13:00
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Ach, wie würdest Du es denn interpretieren?
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  #1094  
Alt 30.04.2021, 13:01
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Ach, wie würdest Du es denn interpretieren?
Touristische ist wenn ich unterwegs in einen fremden Hafen festmachen...
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  #1095  
Alt 30.04.2021, 13:03
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Das tust Du auch in Deinem Heimathafen, sofern Du nicht Eigentümer von selbigem bist.
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  #1096  
Alt 30.04.2021, 13:05
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Das tust Du auch in Deinem Heimathafen, sofern Du nicht Eigentümer von selbigem bist.
Der steiger/box in dem mein Boot liegt 7st mein Eigentum...
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  #1097  
Alt 30.04.2021, 13:20
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Mein Liegeplatz ist nicht mein Eigentum und trotzdem darf ich auf meinem Boot schlafen...aber eben nicht in fremden Häfen.
Es sei denn ich habe einen Defekt und muss einen Hafen anlaufen oder bei einer Überführungsfahrt...worüber diskutieren wir hier?!?!
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Gruß
Martin
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  #1098  
Alt 30.04.2021, 13:22
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Zitat:
Zitat von MarDan Beitrag anzeigen
Mein Liegeplatz ist nicht mein Eigentum und trotzdem darf ich auf meinem Boot schlafen...aber eben nicht in fremden Häfen.
Es sei denn ich habe einen Defekt und muss einen Hafen anlaufen oder bei einer Überführungsfahrt...worüber diskutieren wir hier?!?!
Ich hab wie gesagt in der Marina angerufen ... da wäre ich mit meinem Boot herzlich willkommen... das wäre ja auch ne touristische Fahrt... die haben kein Problem damit
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  #1099  
Alt 30.04.2021, 13:23
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Ok, das kann ich nicht beurteilen wie es sich in diesem Fall verhält. Bei gemieteten Steigern/Stegen ist es auf jeden Fall verboten zu übernachten, es sei denn es ist "ausdrücklich erlaubt". Wobei in Mec.Pom. ja auch Eigentümern von Ferienhäusern das Übernachten untersagt ist/war, sofern ihr Hauptwohnsitz nicht in Mec.Pom. liegt. Damit soll der "Tourismus" über die Landesgrenzen eingeschränkt/verhindert werden.
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  #1100  
Alt 30.04.2021, 13:26
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...und wie gesagt, Landkreise und Bundesländer können die "Notbremse" immer in Eigenregie verstärken, nur nicht auflockern.
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