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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1101  
Alt 12.09.2012, 09:46
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Fahr mit 37,6 Km/h mit dem Fahrrad gegen einen Baum, biste ebenso platt.

Gruß, Jörg

Es ist halt alles in natürlicher Relation zu sehen.
Beispiel Fahrradhelmkontroverse:
Es gibt doppelt soviele schwere Kopfverletzungen, durch plumpes herausfallen (während des Schlafes, nicht beim Poppen) aus dem Bett, als gleichzusetzende Verletzungen im Fahrradverkehr. Verlangt jemand einen Helm im Bett?



Übrigens:
Die gefühlte zig'ste Wiederholung dieses Strangs kommt, weil die Mod's immer neuaufgemachte Stränge zum Thema zusammen schieben (Danke). Alleine daran kann man schon das große Interesse am Thema erkennen. Ich verstehe nicht das Leute die schon ein bisschen länger hier dabei sind, solche Zusammenhänge nicht erkennen und sich beschweren.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #1102  
Alt 12.09.2012, 09:47
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Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
Auf dem Wasser zieht auch die Promillegrenze. Der Autoführerschein ist mit weg, da bei uns ja vorausgesetzt werden kann, das man den hat, wird er auch beachtet bei Fahrverboten.
Nein, das stimmt nicht.
Nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes fallen Motorboote nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug, nach einem Urteil des Rostocker OLG darf der Autoführerschein bei Verstössen am Steuer eines Bootes nicht entzogen werden.
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Gruß, Wolf
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  #1103  
Alt 12.09.2012, 09:59
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Es muß sich nicht um ein "Kraftfahrzeug" handeln, ein Fahrrad ist es auch nicht und die Fläppe ist weg.
Und Alc ist "ungeeignet zur Verkehrsteilnahme", egal welches Fahrzeug.
Bei Enzug wegen Punkten ist es was anderes.
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Feddo

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  #1104  
Alt 12.09.2012, 10:14
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Zitat:
Zitat von spoege Beitrag anzeigen
Nein, das stimmt nicht.
Nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes fallen Motorboote nicht unter den Begriff Kraftfahrzeug, nach einem Urteil des Rostocker OLG darf der Autoführerschein bei Verstössen am Steuer eines Bootes nicht entzogen werden.
Tja da haben sie jetzt scheinbar einen Umweg gefunden und schicken z.B. erheblich Alcoholiesierte Motorbootfahrer mitlerweile zur MPU um die Eignung zum führen eines Bootes zu ermitteln.
Bei dieser kann dann festgestellt werden ob man generell zum führen eines KFZ geiegnet ist und darüber wieder der PKW-Führerschein entzogen werden.
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Gruß Volker
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  #1105  
Alt 12.09.2012, 10:18
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Billi, genau das wurde mir gerade auch auf Nachfrage gesagt.
Das OLG Brandenburg ist eine Einzelfallentscheidung und noch nicht einmal höchste Instanz.

Also nicht darauf verlassen.
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Feddo

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  #1106  
Alt 12.09.2012, 10:18
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Zitat:
Zitat von (B)Eule Beitrag anzeigen
Es muß sich nicht um ein "Kraftfahrzeug" handeln, ein Fahrrad ist es auch nicht und die Fläppe ist weg.
Lies dieses zum Gerichtsurteil:
Zitat:
Eine Abnahme des Führerscheins ist nur dann rechtlich möglich, wenn die Straftat beim Führen eines Kraftfahrzeugs ausgeführt wird. Die Definition des Begriffs „Kraftfahrzeug“ in §1 Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes umfasst jedoch keine Motorboote. (…) Sogar für Fahrradfahrer ist Alkohol am Steuer rechtlich gesehen gefährlicher als Trunkenheit am Steuer eines Motorbootes. Denn unter gegebenen Umständen besteht durchaus die Möglichkeit, betrunkenen Radfahrern die Fahrerlaubnis zur Führung von Kraftfahrzeugen zu entziehen.
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Gruß, Wolf
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  #1107  
Alt 12.09.2012, 10:27
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Die "böse" Grenze sind nun mal die 1,1 promill, da beginnt die Straftat.
Bei Weniger nur bei Unfällen.
http://www.polizei.hessen.de/icc/int...1-111111111111
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  #1108  
Alt 12.09.2012, 10:39
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Zitat:
Zitat von Ibis3 Beitrag anzeigen
Natürlich! 15 PS und 70 Sachen. Hört doch mal auf mit "träumen"! Ihr redet Euch alles so schlecht,das geht mal garnicht!Lasst doch das Gesetz erstmal in Kraft treten und Ihr werdet sehen alles bleibt beim alten.Diese "Schwarzmalerei" zieht sich ja durch das ganze Thema und ist langsam zum "KOTZEN" !!!!!! Duck und wechL.G.

..... und das aber zurecht, denn wir erleben doch schon bei der alten Regelung genug auf den Seeen, was soll es erst werden wenn nun jeder ahnungslose Freak mit 30 kmh übers Wasser schießt und nicht die Bohne von Vorfahrtsregeln kennt.

Das Segeln mit nem Taschentuch ist verboten nehme ick aber dat Tusch weg und papp mir nen 15 PS Quirl ran um das Boot schneller zu bewegen dann darf ick dat ohne mich Strafbar zu machern???

In welchem Verhältnis stet dat denn.

Kotz Du mal ruhig weiter
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Gruß Hotte
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  #1109  
Alt 12.09.2012, 10:45
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Zitat:
Zitat von Kaptian Sparrow Beitrag anzeigen
...was soll es erst werden wenn nun jeder ahnungslose Freak mit 30 kmh übers Wasser schießt und nicht die Bohne von Vorfahrtsregeln kennt.
Das ist doch jetzt schon so. Trotz Scheinpflicht.

Angesichts dessen, was auf den beliebten Wasserflächen derzeit schon zugange ist, ist es mir unbegreiflich, warum man unbedingt NOCH mehr Boote auf dem Teich haben will.
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  #1110  
Alt 12.09.2012, 11:00
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Das ist doch jetzt schon so. Trotz Scheinpflicht.

Angesichts dessen, was auf den beliebten Wasserflächen derzeit schon zugange ist, ist es mir unbegreiflich, warum man unbedingt NOCH mehr Boote auf dem Teich haben will.
Muß ja nicht auf deinem Teich sein, auf anderen "Teichen" hat es schon stark nachgelassen. Aber da wird die neue Regelung auch nicht überall eine Änderung bringen.
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Ewald
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  #1111  
Alt 12.09.2012, 11:03
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Zitat:
Zitat von Kaptian Sparrow Beitrag anzeigen
..... und das aber zurecht, denn wir erleben doch schon bei der alten Regelung genug auf den Seeen, was soll es erst werden wenn nun jeder ahnungslose Freak mit 30 kmh übers Wasser schießt und nicht die Bohne von Vorfahrtsregeln kennt.

Das Segeln mit nem Taschentuch ist verboten nehme ick aber dat Tusch weg und papp mir nen 15 PS Quirl ran um das Boot schneller zu bewegen dann darf ick dat ohne mich Strafbar zu machern???

In welchem Verhältnis stet dat denn.

Kotz Du mal ruhig weiter

gilt die Führerscheinpflicht in Berlin noch für Segelboote?
im Übrigen Deutschland gibt es ja keinerlei Führerscheinpflicht für Segelboote (ausgenommen Bodensee und scheinbar noch Berlin). Daher ist deine Aussage relativ Revierbezogen. Die Freigabe gilt aber für ganz Deutschland (ausgenommen Rhein). und da gibt es noch viele Segelgebiete wo sich die Segler darüber freuen nen 15PS quirl hinten dran zu machen.
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  #1112  
Alt 12.09.2012, 11:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
gilt die Führerscheinpflicht in Berlin noch für Segelboote?
im Übrigen Deutschland gibt es ja keinerlei Führerscheinpflicht für Segelboote (ausgenommen Bodensee und scheinbar noch Berlin). Daher ist deine Aussage relativ Revierbezogen. Die Freigabe gilt aber für ganz Deutschland (ausgenommen Rhein). und da gibt es noch viele Segelgebiete wo sich die Segler darüber freuen nen 15PS quirl hinten dran zu machen.

In Berlin gibt es die Segelscheinpflicht noch, an anderen Seen (keine Bundeswasserstraße) auch.
Und jetzt mußt Du mir mal zeigen, welches Boot man gescheiterweise mit 15 PS motorisiert.
15er Jollis fahren meist mit 4 PS, alles, was größer ist, hat meist 5PS oder mehr dranhängen, und ist damit ist man auf den Schein angewiesen.
Segler mit >= 10 PS haben meist eine EBM.
Die Auswirkungen der Neuregelung auf die Segelei dürfte nicht meßbar sein.
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  #1113  
Alt 12.09.2012, 11:22
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Doch, in dem Leute wie ich mit 13,5PS EBD keinen Binnenschein machen, nachdem sie jahrelang an der Ostsee unterwegs waren (mit Seeschein) und nun das Revier Richtung Heimat gewechselt haben, wo der Kahn nun dummerweise 20km vom Seerevier entfernt liegt.
Ich hätte den Lappen ja an sich gemacht, aber als die Ankündigung der 15PS Grenze für MAI kam, hatte ich mir das geklemmt. Und warte nun ab. Zum Glück hatte ich beruflich genug zu tun, um ohnehin nicht zum Bootfshren zu kommen.
Wie auch immer - nach über zehn Jahren intensivsten Ostseesegeln brauche ich für mein Ego keinen Binnenschein, da kam die versprochene, aber leider immer noch nicht inkraft getretene Befreiung genau richtig. Hoffentlich ist es wenigstens zu Beginn nächster Saison soweit!
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  #1114  
Alt 12.09.2012, 11:33
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
Doch, in dem Leute wie ich mit 13,5PS EBD keinen Binnenschein machen, nachdem sie jahrelang an der Ostsee unterwegs waren (mit Seeschein) und nun das Revier Richtung Heimat gewechselt haben, wo der Kahn nun dummerweise 20km vom Seerevier entfernt liegt.
Ich hätte den Lappen ja an sich gemacht, aber als die Ankündigung der 15PS Grenze für MAI kam, hatte ich mir das geklemmt. Und warte nun ab. Zum Glück hatte ich beruflich genug zu tun, um ohnehin nicht zum Bootfshren zu kommen.
Wie auch immer - nach über zehn Jahren intensivsten Ostseesegeln brauche ich für mein Ego keinen Binnenschein, da kam die versprochene, aber leider immer noch nicht inkraft getretene Befreiung genau richtig. Hoffentlich ist es wenigstens zu Beginn nächster Saison soweit!

Tcha Nils,

mir erging es ähnlich, nur um den Binnenschein zum Segel kommste in Berlin nicht drum herum.

Ich wollte auch schon seit 3 Jahren den Motorzusatz für Binnen nachmachen es fehlte mir die Zeit nun aber benötige ich den nicht mehr und bin froh das ich ihn nicht machen muss. Aber es ist noch nich raus ob Berlin sich da einklingt .... Berlin war schon immer was Besonderes

Nur eben blöd finde ich das nun jeder und an allem was schwimmen kann so eine starke Maschiene hängen darf ohne nur das geringste vom Wassersport zu verstehen.
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  #1115  
Alt 12.09.2012, 12:10
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Aber eben der letzte Punkt ist ja nicht richtig. Man darf auch im Führerscheinfreien Raum nicht ahnungslos unterwegs sein.
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  #1116  
Alt 12.09.2012, 12:15
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Segler mit >= 10 PS haben meist eine EBM.
Die Auswirkungen der Neuregelung auf die Segelei dürfte nicht meßbar sein.
Gerade diese Segle mit der einbaumaschiene darf ja dann Führerschei bewegt werden. Da werden vielleicht viele ihre kleine Jolle mit 4PS Quirl gegen was größeres Tauschen. Ich denke da vor allem an Die Nord- und Ostsee
oder auch Teilweise binnen.
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Alt 12.09.2012, 12:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Gerade diese Segle mit der einbaumaschiene darf ja dann Führerschei bewegt werden. Da werden vielleicht viele ihre kleine Jolle mit 4PS Quirl gegen was größeres Tauschen. Ich denke da vor allem an Die Nord- und Ostsee
oder auch Teilweise binnen.
Also, ich kenne ja nu ganz paar Leute. Auch und gerade etliche Segler. Ich habe noch nie, noch NIE jemanden getroffen, der wegen des Scheines den Kauf eines anderen Boots hätte verworfen.
Ich kenne aber etliche, um nicht zu sagen sehr viele, die einen Schein haben, obwohl sie nicht müßten. Im Freundeskreis sind sogar ein paar sehr überzeugte Faltbootpaddler mit SBF B (komplett, nicht nur den Motorteil!)
Die intellektuelle Herausforderung beim SBF B ist ja überschaubar. Besagte Paddler haben die Theorievorbereitung im Selbststudium ohne Probleme hinbekommen, und zur Praxis-"Ausbildung" sind sie mit nem Delphin-Segelfaltboot über die Müritz angereist (Üben und Prüfung dann auf einem Kajütsegelboot). Jedenfalls waren die beiden überrascht, mit wie wenig Wissen und Können man anschließend alle möglichen Geschosse über das Wasser steuern darf.
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  #1118  
Alt 12.09.2012, 12:55
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ich bin ja auch der Meinung man sollte den Führerschein machen.

ich wollte nur eine Möglichkeit aufzeigen
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  #1119  
Alt 14.09.2012, 21:40
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Hälfte vom September ist rum...sollte sich diesen Monat nicht entscheiden, wann die Neuregelung nu in Kraft tritt?
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  #1120  
Alt 14.09.2012, 21:49
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Hallo,

bin auch am "lauern" entweder ich darf meinen 12 er bald fahren, oder ich mach
im Winter (Baupause) `nen SBB.
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"schützt den Wald...esst mehr Spechte"

Grüße vom Elbekilometer 310

Tschau der Christian
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  #1121  
Alt 17.09.2012, 22:09
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Zitat:
Zitat von Nils Beitrag anzeigen
Hälfte vom September ist rum...sollte sich diesen Monat nicht entscheiden, wann die Neuregelung nu in Kraft tritt?
bei ELWIS findest du folgende Info
Zitat:
Angestrebte Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) plant, die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich entsprechend des Bundestagsbeschlusses "Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt" (BT-Drs. 17/7937) von derzeit 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) zu erhöhen. Zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Sportboote, die künftig führerscheinfrei geführt werden können, werden nicht eingeführt. Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW gilt künftig folgendes: Im Binnenbereich dürfen ab Inkrafttreten der Neuregelung Personen ab 16 Jahren Sportboote bis zu einer Länge von 15 Metern führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 Kilowatt (5 PS) ohne Sportbootführerschein geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer auch im Seebereich mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es weiterhin nicht. Die für die Neuregelung erforderlichen Verordnungsänderungen werden voraussichtlich im Laufe des Monats September 2012 abgeschlossen sein, so dass spätestens im Oktober 2012 mit einem Inkrafttreten der Neuregelungen gerechnet werden kann. Faktisch greifen die neuen Regelungen daher erst für die kommende Wassersportsaison 2013. Einsteiger in den Wassersport, die ab der Saison 2013 ohne Sportbootführerschein erste Erfahrungen auf dem Wasser erwerben möchten, haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis praxisorientierte Einsteigerkurse zu belegen, in denen Grundkenntnisse in Theorie und Praxis vermittelt werden sollen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Verband Deutscher Sportbootschulen e. V. unter www.sportbootschulen.de. Es ist davon auszugehen, dass weitere Verbände in Kürze ähnliche Kurse über ihre Mitgliedsvereine und –ausbildungsstätten anbieten werden. Weitere Informationen finden Sie in Freizeitschifffahrt/Führerscheininformationen.
Ralf
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Geht nicht gibt's nicht.
Von der Titanic hieß es auch, sie sei unsinkbar. Und dann ging's doch.
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  #1122  
Alt 18.09.2012, 06:27
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9.922 Danke in 4.823 Beiträgen
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Zitat:
... Die für die Neuregelung erforderlichen Verordnungsänderungen werden voraussichtlich im Laufe des Monats September 2012 abgeschlossen sein, so dass spätestens im Oktober 2012 mit einem Inkrafttreten der Neuregelungen gerechnet werden kann.
"Werden voraussichtlich ... sein"
"gerechnet werden kann"

Vorausgesetzt natürlich, dass in China nicht noch irgendwo ein Sack Reis umfällt

Gruß Lutz
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  #1123  
Alt 19.09.2012, 09:02
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277 Danke in 125 Beiträgen
Standard Oktober 2012

Führerschein frei!!!
Moin moin,
laut DMYV vom 18.09.2012 wird die Neuregelung mit bis zu 15 PS ab Oktober 2012 in Kraft treten.

Glücklicherweise nicht für den Rhein!!!

Die Anforderungen für den Binnenführerschein sind so niedrig das fast
jeder Trottel es schaffen kann, damit er dann wenigstens Grundwissen hat.

Nächster Schritt: Auto`s bis 20 PS "Führerschein frei!!!

Viel Spass, aber fahrt alleine mit den Booten, ohne Kinder!
Dann ist mir das "Egal".

Allzeit "Gute Fahrt"
Atlas / Rolf
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  #1124  
Alt 19.09.2012, 09:26
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hier nochmal der Link dazu

http://www.dmyv.de/index.php?id=325&...he=1&tx_ttnews[tt_news]=886&tx_ttnews[backPid]=163&cHash=ea80e940d5
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Gruß Volker
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  #1125  
Alt 19.09.2012, 09:43
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Zitat:
Zitat von atlas Beitrag anzeigen
Führerschein frei!!!

Nächster Schritt: Auto`s bis 20 PS "Führerschein frei!!!
Nur als Randnotiz:
Wir regen uns über führerscheinfreie Boote auf. Dabei gibt es das im Straßenverkehr bereits seit Jahren. Jeder von uns wurde sicherlich schon
einmal von so einem langsam fahrenden, führerscheifreien Fahrzeug aufgehalten.

HIER der funktionierende Link zum DMYV.
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Gruß vom Oberrhein.
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