Moin moin,
Zitat:
Zitat von coffeemuc
Sag ich doch. Wo will er denn damit hinfahren außer zu einem Platz auf dem Hafengelände? Also muss der verstorbene Besitzer ja eine Möglichkeit gehabt haben, die ziemlich sicher nicht mit ihm zusammen verstorben ist. Außer er hatte eine Art "Wohnrecht" für sein Boot.
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wenn es sich dabei um ein Vereinsgelände handeln sollten kann es gut sein daß die Möglichkeit tatsächlich zusammen mit dem ehemaligen Besitzer verstorben ist... Mitgliedschaften in Vereinen, gerne Grundlage für den Abschluß eines Liegeplatzvertrages, sind nicht vererbbar.
lg, justme