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  #1126  
Alt 14.07.2016, 16:51
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Danke für die Info.

Gruß Mike
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  #1127  
Alt 14.07.2016, 21:07
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Da kriegt man an sich immer ganz gut einen Platz, sofern man unter den beiden Brücken durchpasst. Bei uns schlägt an der zweiten Brücke die Antenne an. Boote mit Achterkajüte, Außensteuerstand und Verdeckaufbau passen da nicht durch. Beide Brücken knapp über drei Meter Durchfahrtshöhe.

Matthias
Stimmt nicht, ich passe durch !


Gruß Micha
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  #1128  
Alt 14.07.2016, 21:19
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3,27 m ist das Maß der Dinge.
http://www.wsa-b.de/wasserstrassen/b...Bruecken05.pdf
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  #1129  
Alt 15.07.2016, 23:37
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Zitat:
Zitat von RG69 Beitrag anzeigen
Wie ist denn die Brückenhöhen im Spreekanal?
In meinen Karten sind die nicht angegeben.
Vielleicht ist dort heute Abend noch was frei?
Ich war erst an Pfingsten dort, musste den Mast um- und die Antennen flachlegen sowie das Bimini umklappen, dann klappte es gerade mal so.
Geschätzte Durchfahrtshöhe 3,20m, den aktuellen Pegel beachten!

Die Brücken gut mittig befahren.

Grüße
Kaftain
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  #1130  
Alt 17.07.2016, 21:42
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
1Kommt drauf an ob da ein solches Schild
steht, dann muss man Abstand halten.
Ich weiß, als noch fast frisch gebackener SBF-Inhaber dürfte ich folgende Frage nicht stellen, aber lieber einmal zu viel nachgefragt, als zu wenig.
Wieviele Meter davor und dahinter gilt denn das Schild eigentlich, sofern dies nicht auf einem separatem Zusatzschild gekennzeichnet ist?
Ich meine mich zu erinnern, dass ich an oben genannten Beispiel 50 Meter vor und hinter dem Schild den im Schild angezeigten Abstand (also 40 Meter im Beispiel) vom Ufer halten muss.

Es geht um folgendes Beispiel am Langen See (Dahme).
Wenn man von Schmöckwitz in Richtung Zentrum fährt, hat man auf der rechten Seite mehrere dieser Schilder (mit rotem Kreis markiert), die besagen, dass man dort 20 Meter Abstand vom Ufer halten muss. Irgendwann kommt dann kein solches Schild mehr und der Strand am oberen Rand der Grafik ist über 800 Meter vom letzten Schild entfernt. Darf ich an diesem Strand nun auf Land fahren?
(der Strand ist inoffiziell und nicht durch gelbe Bojen gekennzeichnet)

Gruß!
Christian
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  #1131  
Alt 18.07.2016, 01:01
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Ich weiß, als noch fast frisch gebackener SBF-Inhaber dürfte ich folgende Frage nicht stellen, aber lieber einmal zu viel nachgefragt, als zu wenig.
Wieviele Meter davor und dahinter gilt denn das Schild eigentlich, sofern dies nicht auf einem separatem Zusatzschild gekennzeichnet ist?
Ich meine mich zu erinnern, dass ich an oben genannten Beispiel 50 Meter vor und hinter dem Schild den im Schild angezeigten Abstand (also 40 Meter im Beispiel) vom Ufer halten muss.

Es geht um folgendes Beispiel am Langen See (Dahme).
Wenn man von Schmöckwitz in Richtung Zentrum fährt, hat man auf der rechten Seite mehrere dieser Schilder (mit rotem Kreis markiert), die besagen, dass man dort 20 Meter Abstand vom Ufer halten muss. Irgendwann kommt dann kein solches Schild mehr und der Strand am oberen Rand der Grafik ist über 800 Meter vom letzten Schild entfernt. Darf ich an diesem Strand nun auf Land fahren?
(der Strand ist inoffiziell und nicht durch gelbe Bojen gekennzeichnet)

Gruß!
Christian

Hallo Christian,

ich kann mich nicht entsinnen, je von einem festen Geltungsbereich gehört zu haben.
Meiner - unmaßgeblichen - Meinung nach gilt hier, wie so oft das richtige Augenmaß.
Soll heißen mit der Portion vernünftiger Menschenverstand wirst Du als Schiffsführer den Sinn des Abstandgebots erkennen und entsprechend handeln. 50m können da u.U. wenig vorausschauend und für die WaSchPo sogar eine Provokation sein.
Die von Dir erwähnten ca. 800m sind es aber sicherlich nicht.
Hier kannst Du also ruhig Deine "Nase in den Dreck stecken", ohne dass Du Ärger zu erwarten hättest.

Grüße Kaftain
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  #1132  
Alt 18.07.2016, 05:51
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Beschreibung des Zeichens C.5: "Das Fahrwasser ist am rechten (linken) Ufer eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich ein Fahrzeug vom Tafelzeichen entfernt halten muss."

Das heißt, wenn da eine 50 drauf steht, kannst Du genau genommen 50m hinter dem Schild schon wieder ans Ufer. Wenn ein längerer Abschnitt (z.B. Schilfgürtel) geschützt werden soll, stehen die Schilder in regelmäßigem Abstand in Sichtweite. Wenn Du das letzte passiert hast und kein weiteres in Sicht ist, kannst Du wieder ans Ufer. Das sagt mir zumindest der gesunde Menschenverstand.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #1133  
Alt 18.07.2016, 06:59
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Ich meinte jetzt so hier:
Hier steht ein Ankerverbot-Schild (alternativ Festmache- oder Liegeverbot) Das Ankern ist doch aber sicherlich nicht nur direkt unmittelbar vor dem Schild verboten, sondern auch in einer gewisser Entfernung links und rechts vom Schild entlang des Ufers.
Es können links und/oder rechts auch zusätzlich weiße Dreiecke angebracht sein, mit einer Entfernungsangabe in Metern, was hier aber nicht der Fall ist. Und wenn das nicht der Fall ist, heißt das doch nicht, dass ich schon nur fünf Meter neben dem Schild schon wieder am Ufer festmachen darf.
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  #1134  
Alt 18.07.2016, 07:07
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Das ist in der BinSchStrO eindeutig geregelt:
"das Ankerverbot gilt von 50,00 m oberhalb bis 50,00 m unterhalb des Tafelzeichens."
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Viele Grüße
Gerhard

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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #1135  
Alt 18.07.2016, 07:14
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Beschreibung des Zeichens C.5: "Das Fahrwasser ist am rechten (linken) Ufer eingeengt; die Zahl auf dem Zeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich ein Fahrzeug vom Tafelzeichen entfernt halten muss."...
Was heißt hier Fahrwasser? Im Fahrwasser sollte man eh nicht ankern. Ich würde nach dem Buchstaben des Gesetzes hier kein Anker- und Anlegeverbot herauslesen wollen. Leider spricht der gesunde Menschenverstand dagegen, es gilt hier sicherlich dem Schutz des Schilfgürtels o.ä..
Unsere liebe WaschPo generiert Ihre Ordnungsgelder seltenst nach gesundem Menschenverstand und hält sich eher strikt an den Gesetzesbuchstaben, siehe lächerliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Ankerlicht-Abzocke, Kennzeichenverordnungsverstöße lächerlichster Art u.s.w..
Ich würde nur in Nähe von dem Schild den vorgeschriebenen Abstand zum jeweiligen Ufer bei der Vorbeifahrt einhalten, bezüglich des Anlegens, Ankerns sehe ich keine Einschränkungen, sicherheitshalber aber um keine Ordnungsgelder zu provozieren, nicht direkt am Schild ankern.
Gruß
Michael
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  #1136  
Alt 18.07.2016, 07:29
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Ich würde nach dem Buchstaben des Gesetzes hier kein Anker- und Anlegeverbot herauslesen wollen.
Bitte erst alles lesen und dann antworten, Michael.
Es ging erst um das Schild "Abstand halten" und dann um das Ankerverbot.
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Gerhard

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  #1137  
Alt 18.07.2016, 08:04
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Das ist in der BinSchStrO eindeutig geregelt:
"das Ankerverbot gilt von 50,00 m oberhalb bis 50,00 m unterhalb des Tafelzeichens."
... es sei denn, es wird durch zusätzliche Schilder (wo z.B. auch 300 Meter draufstehen kann) anders angezeigt.

Also doch 50 Meter.
Das heißt also, wenn am Ufer ein Schild auftaucht, dass ich vom Ufer 10 Meter Abstand halten muss, dann gilt das für die nächsten 50 Meter hinter dem Schild auch noch entlang des Ufers.
Eigentlich auch schon 50 Meter vor dem Schild, es sei denn unter oder neben dem Schild ist ein einfaches weißes Dreieck, dass anzeigt, dass das Abstand-Gebot erst direkt ab dem Schild beginnt oder endet.
So ist es zum Beispiel auch an der Insel im Werlsee. Fahre ich von Erkner kommen drauf zu und will rechts an der Insel vorbei, also die Insel zu meiner linken lasse, kommt auch das Abstand-halten Schild. Da darunter ist ein nach rechts zeigendes Dreieck. Das heißt meiner Meinung nach, dass ich bis zum Schild noch ranfahren darf, dahinter aber nicht mehr.
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  #1138  
Alt 18.07.2016, 08:13
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Kladower Kladower ist offline
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Blätter doch einfach in der BinSchStrO, Christian. Ich weiß das auch nicht alles auswendig . Die 50-Meter-Regel ist nur beim Ankerverbot aufgeführt, nicht bei dem Schild zum Abstand halten.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #1139  
Alt 18.07.2016, 13:48
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Kaftain Kaftain ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Ich meinte jetzt so hier:
Hier steht ein Ankerverbot-Schild... ...der Fall ist, heißt das doch nicht, dass ich schon nur fünf Meter neben dem Schild schon wieder am Ufer festmachen darf.
Hallo Christian,

Ankerverbotsschild = Zeichen A6!

Festmacheverbot = Zeichen A7!!!

Im Hintergrund ist auf Deinem Foto ein Poller sichtbar, solange durch ein Festmachen an dieser Stelle niemand behindert wird, würde ich das tun.
Außer die örtlichen Umstände, z.B. längere Sperrzeiten durch die Brücke, könnten eine nur vorübergehende Nutzung dieser Poller für andere Fahrzeuge notwendig machen.

Gruß
Kaftain
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  #1140  
Alt 18.07.2016, 20:41
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Hallon Cristian,
ich beziehe mich auf deinen Beitrag 1130.

Zitat aus Elwis:

Anlage 7 - Schifffahrtszeichen

Vorbemerkung:
  1. Die Zeichen in Abschnitt I können, wie in Abschnitt II angegeben, ergänzt oder erläutert werden.
  2. Eine Tafel kann, um besser erkennbar zu sein, mit einem schmalen weißen Streifen eingefasst werden.
  3. Das Ende eines Verbots, eines Gebots oder einer Einschränkung wird mit dem Hinweisschild E.11 angegeben.


Schild C.5 gilt also bis E.11 oder bis zu einem anderen Verbot oder Gebot.
Auf Googlemaps habe ich auch Uferbefestigungen direkt unter und oberhalb des Strandes gesehen. Ein Befahrensverbot des Uferbereichs an der Stelle würde schon Sinn machen.
Wie es dort in Natura aussieht weiß ich leider nicht.

Wenn hier niemand schreibt, daß er schon oft dort gelegen hat und auch die Poizei öfters vorbeigefahren ist, bleibt dir nur eine offizielle Anfrage an die WaschPo oder an das WSA.
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Grüße Axel

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  #1141  
Alt 18.07.2016, 21:04
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@Axel: Das Schild E.11 trifft hier nicht zu:
Zitat:
Ende eines Verbots oder eines Gebots, das nur in einer Verkehrsrichtung gilt, oder Ende einer Einschränkung.
Das Schild C.5 gilt unabhängig zur Fahrtrichtung.

Das C.5 verlangt nur den Mindest-Abstand zum jeweiligen Schild, wie ich oben schon zitierte. Dabei ist die Fahrwasserdefinition eine andere, als das Stilliegen.
Inzwischen stehe ich auf dem Standpunkt, dass beim Sillliegen eben nur der Mindestabstand zum jeweiligen Schild einzuhalten ist. D.h. wenn der Abstand zweier Schilder mit 20m-Hinweis größer als 40 m beträgt, darf man sicherlich dazwischen langfahren, ankern etc..
Gruß
Michael
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  #1142  
Alt 18.07.2016, 21:52
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
... Darf ich an diesem Strand nun auf Land fahren? ...
Wir haben oft bei 1 gelegen, sogar über Nacht und genauso oft lag da ein Boot bei 2.

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Die WSP hat das nie interessiert.

Gruß Lutz
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  #1143  
Alt 18.07.2016, 21:56
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Hallo Michael,
du zitierst mich, aber ich habe das nicht geschrieben.
Wo kommt dein Text her?
Meine Quelle:http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...e-7/index.html
Hier die ersten fünf Zeilen.
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Grüße Axel

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  #1144  
Alt 21.07.2016, 20:39
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Ich bin heute mal den Langen See (Dahme) entlang gefahren und musste feststellen, dass die Karte bei FreieTonne.de nicht ganz aktuell ist.
Es steht am rechten Ufer etwa knapp 100 Meter vor dem (also südlich) besagten Strand noch ein weiteres 20m-Abstand-halten Schild, ziemlich genau bei km 40 der Spree-Oder-Wasserstrasse.
Aber wie gesagt, es ist 100 Meter weit weg und auch heute waren da einige Boote am Strand.
Zu sehen waren heute aber auch viele andere Boote, vor allem Mietboote, am Seddin-, Zeuthener und Langen See, die diese Schilder wohl überhaupt nicht wahrgenommen haben. So haben links und rechts der Kleinen Krampe besagte Boote sogar direkt an den Schildern festgemacht (sind bei FreieTonne nicht eingezeichnet) und im Wald da drin gleich ein Riesen-Lagerfeuer gemacht, na toll.

Und weit und breit kein WSP-Boot. Oder doch?
Sind die auch in zivil unterwegs, zumindest in Brandenburg?
So war heute auf dem Zeuthener See dieses Boot hier zu sehen. Ich fahre da so knapp 30 km/h lang, werde zunächst von einem anderen Sportboot deutlich schneller überholt und dann kam dieses noch schneller Boot im Foto hinterher, auf denen eine in zivil gekleidete Person (Boxershort und T-Shirt, im Foto sieht man nur dessen Hand oben an der Reeling) das erste Boot mit einer Kelle in der Hand zum Anhalten aufforderte und dann aneinander seitlich festmachten. Die drin sitzende Person scheint wohl ein weisses Hemd anzuhaben.
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  #1145  
Alt 21.07.2016, 22:13
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Also in der Gegend um den Dämmeritzsee herum hatten die immer 2 Zivilboote. Die kannte man dann aber irgendwann schon von weitem. Waren immer 2 Mann mit weißen Hemden. Dieses Jahr habe ich die noch nicht gesehen und letztes auch nicht so viel ich weiß, aber klar...die fahren auch in Zivil. Diesen Bootstyp vom Foto kannte ich aber jetzt noch nicht.
Das mit den ganzen führerscheinfreihen Mietbooten wird langsam echt zu viel. Die haben oft keine Ahnung, fahren mit Riesen Welle zwischen anlernen Booten durch, werfen ihre Flaschen ins Wasser und Ankern 5-10m neben einem. Aber man kann es leider nicht ändern, oder man fährt weiter raus, da wird es ruhiger.

Gruß Mike
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  #1146  
Alt 14.08.2016, 18:45
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Hallo!

In dieser Woche bin ich erstmalig den Teltowkanal bis zur Schleuse Kleinmachnow und zurück gefahren.
Den Abschnitt östlich des Britzer Kreuzes kannte ich allerdings schon, hier sieht man ein entgegenkommendes Frachtschiff nahe der Alten Späthbrücke.
Im zweiten Foto die Schleuse in Kleinmachnow und im dritten das Kraftwerk Lichterfelde, an dem der Kanal vorbeiführt.
Meine Meinung zum Teltowkanal? Naja, interessant aber es gibt schönere Strecken mit sauberem Wasser und wo es auch nicht so stinkt, wie es fast im gesamten Kanal der Fall ist. Der Hafen Tempelhof im vierten Foto macht aber erstmal einen guten Eindruck.
Ich werde ganz bestimmt den Teltowkanal nochmal, dann in seiner gesamten Länge abfahren, da ich auch mal die große Runde über Dahme, Spree (oder Landwehrkanal), Havel und via Teltowkanal dann zurück fahren möchte. Das werde ich allerdings nicht mit meinem offenen "Trainer III" machen, sondern werde mir dafür ein kleines Kajütboot mieten (Suche läuft noch). Die Runde sollte doch in drei Tagestouren zu schaffen sein? Übenachtung einmal im Tegeler See und in Potsdam, weil dort jemand zusteigt bzw. wieder ausseigt, also ohne Übernachtung an Bord.
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Alt 14.08.2016, 18:52
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Der Bayliner am Lichterfelder 24h Anleger lag schon vor 4 Wochen dort.
Ich fahr den Teltowkanal gern, meist wenig Verkehr wenn man Kleinmachnow hinter sich hat.
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  #1148  
Alt 14.08.2016, 19:00
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Die Runde sollte doch in drei Tagestouren zu schaffen sein?
Klar geht das!

Bin heute von der Havel (Grunewaldturm) bis zum Tempelhofer Hafen in 3,5 Stunden gemütlich mit Schleusung gefahren.
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  #1149  
Alt 14.08.2016, 19:18
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.......Tempelhofer Hafen ........
......da habe ich schon mal ein Platz reserviert für den Winter 2017/2018

Gruss Nina und Edi
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Alt 14.08.2016, 19:28
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Dann wäre es nett, wenn man mir noch zwei Möglichkeiten nennen könnte, wo ich mal kurz anlegen darf bzw. es von der Bebauung her und Zugänglichkeit von Land her möglich ist, um meine Fahrgäste ein- bzw. aussteigen zu lassen. Der Stopp dauert keine 5 Minuten.
Am Tegeler See sollte es im Tegeler Hafen sein oder zur Not auch an den Tegeler Seeterrassen / Greenwichpromenade nahe der Anleger für die Fahrgastschiffe sein (meine Fahrgäste wohnen dort, aber die möchte ich lieber nicht beurteilen lassen, was erlaubt ist und was nicht ).

In Potsdam sollte es der Nähe des Bahnhof sein (Fahrgäste können dann mit der S-Bahn wieder zurückfahren). Laut meiner Karte von Kartenwerft gibt es einen öffentlichen Anleger in der Alten Fahrt, also vom Tiefen See kommend vor der Freundschaftsinsel rechts halten. Das diese Alte Fahrt nicht durchgehend befahrbar ist, man also wieder in Richtung Tiefen See raus muss, ist mir auch bekannt, aber laut FreieTonne ist die Alte Fahrt komplett für Sportboote gesperrt? Anderer Vorschlag nahe Potsdam Hbf?

Die Strecke zwischen den genannten Orten beträgt etwa 30 km und es ist die Schleuse Spandau dazwischen, das ist mir bekannt.

Danke!
Christian
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