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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Alaska, du widersprichst dir. Aber das hat schon jemand anderes angemerkt. Der Unterschied zwischen StVO und StVZO scheint dir nicht klar zu sein, die StVZO regelt die Zulassung von Fahrzeugen, sie hat aber nicht mit der StVO zu tun.
Verkehrszeichen stehen nicht in der StVZO, sondern in der StVO, solte eigentlich jeder wissen, der mal einen FS gemacht hat. Und das heutzutage viele Fahrzeuge über 2m breit sind, das hat doch nichts mit dem wahrscheinlich schon vor 50 Jahren, zu Zeiten von Goggo und Loyd, entwickelten Schild zu tun. Der langen Rede kurzer Sinn: fahr' wie du willst, aber versuche nicht, andere in Bußgeldbescheide reinzureden. |
#102
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Zitat:
verantwortlich. Ebenso fahr ich i.d.R. entsprechend den Verkehrsregeln und nicht einfach wie ich will. In der Baustelle sogar meist rechts, da es links zu eng ist. Der Unterschied der STVO und STVZO ist mir sehr gut geläufig und ich kenne auch deren Sinn und Zusammenhang, du vielleicht weniger. Denn genauso wie wir streiten sich draussen einige der Verantwortlichen um den Zusammenhang des Zeichen 264 und §32 (war kürzlich auch ein sehr interessanter Bericht dazu auf N24). Um einigermassen eine (Rechts)- sicherheit zu erhalten, bin ich mal auf meine Anfrage bei der Rechtsabteilung des ADAC und Polizei gespannt. Sollte ich da wirklich falsch liegen, werde ich das hier auch entsprechend zugeben.
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Gruß vom Oberrhein.
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#103
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Zitat:
Immerhin bin ich ja gefühlsmässig mit dir konform.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#104
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Also,
am Sonntag auf dem Weg nach Iserlohn habe ich mindestens 50 Polizei Bullis, Transits usw. in mehreren Kolonnen gesehen, alle immer schömn Links, auch in den Baustellen !!!!!!!!!! d.h. doch ganz klar, ALLE dürfen Links fahren oder sollte selbst die Polizei diese Verordnung nicht kennen
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#105
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aws heisst hier "große" PKW und Transporter? Ich fahre einen Toyota IQ und der dürfte auch nicht...
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#106
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Ironie?
Zitat:
Auf die Tatsache würde ich noch weniger geben als auf die im Eingangspost verlinkte Aussage des Polizisten. Ansonsten wäre diese Diskussion schon hinfällig. So viele Gesetze und Verordnungen kann kein Mensch kennen, geschweige denn sich in jeder Situation (bewusst) entsprechend konform zu verhalten. Dabei bilden auch die Polizisten selbst keine Ausnahme. Soviel zur Abweichung von Theorie und Praxis.
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Gruß Hendrik |
#107
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Zitat:
Was ist denn an einer Beschränkung der Breite zu kennen. Genauso wie Achslastbeschränkungen (tatsächliches Gewicht) u.ä., die Schilder sind doch eigentlich wirklich selbstsprechend. Aber davon ab, es gibt auch komplizierte Sachen in der STVO, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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gregor |
#108
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Moin,
wenn ein Fahrzeug breiter als die mit dem Zeichen 264 (Tatsächliche Breite) der Anlage 2 (zu StVO § 41 Absatz 1) ist und trotz des Verbotszeichens die "verbotene" Spur benutzt, könnte durch die "Überbreite" ein Unterschreiten des Mindestabstands zu Fahrzeugen auf der angrenzenden Spur vorliegen . Das waren noch Zeiten, als die rechten Außenspiegel Sonderausstattung waren ... Gruß Ralph
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#109
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Dabei benötige ich den rechten Außenspiegel als Abstandshalter bzw. Meßlatte zum Nebenmann.
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Gruß Stefan |
#110
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Zitat:
Gib es schon eine Antwort auf deine Anfrage Mir wurde heute auch was gezeigt: aus § 41 StVO 2 Z 264 und 265 (Breite,Höhe)die angegebenen Maße beziehen sich nach ihrem Sinn und Zweck auf die tatsächliche Breite bzw. Höhe.nicht auf die im FzBrief angegebenen. LG Münster 9 S 26/03 § 41 II Nr. 6 usw.
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Servus Willi Geändert von Verdrängerwilli (24.01.2011 um 20:18 Uhr) |
#111
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Klar, hab ich während des hektischen Weihnachtsgeschäfts völlig vergessen.
Sowohl ADAC Rechtsabteilung als auch das Bundesverkehrsministerium haben kurz geantwortet: "Zeichen 264 bezieht sich auf die tatsächliche Breite." Der TV-Bericht war somit nicht gut recherchiert.
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Gruß vom Oberrhein.
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#112
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Hä? Dann habe ich da was falsch verstanden? Ich dachte, der Bericht hätte gerade das thematisiert: dass es eben nicht um die Brief-Maße geht, sondern um die tatsächlichen.
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#113
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Zitat:
Ich vermute, dass Ralf einen anderen meinte...
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Gruß Hendrik |
#114
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Der ADAC hat sich nun auch diesem Thema angenommen.
Zitat:
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Gruß vom Oberrhein. |
#115
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Zitat:
Laut STVZO §32 dürfen die Spiegel bei der angebe der Fahrzeugb breite nicht mitgerechnet werden. Mir ist dann schleierhaft warum sie plötzlich bei der Spurbreite in Baustellen mitgerechnet werden. Sollte dies der Fall sein dürfte kein LKW mehr fahren da diese ihre max. Breite von 2,55m voll mit der Ladefläche ausnutzen und die Spiegel ja weiter raussschauen müssen um nach hinten zu blicken. da ist also die Tatsächlihce Breite >2,55m. Diese Fahrzeuge dürften also gar nicht auf deutsche Strassen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#116
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Moin,
m.E. macht die Regelung des Messens ohne Spiegel schon Sinn. Ein Gespannfahrer, der sich zusätzliche Spiegel montiert um an seinem Wohnwagens vorbei zu sehen, würde ansonsten seine Betriebszulassung verlieren, da die Breite nicht meht stimmen würde. NRW soll langsam aber sicher dabei sein auf Autobahnbaustellen die linke Fahrbahn für 2,10 m einzurichten (obwohl es nicht EU-konform sein soll).
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Gruss Vestus |
#117
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Fahr mal mit deinem Auto mit 2,10m über Spiegel mit 80 km/h durch ein 2m breites Tor.
Wenn du einklappst, geht das. Aber mit eingeklappten Spiegeln darfst du nicht mehr auf der Straße fahren. Vielleicht ist das ja die Logik: minimale feste Breite und Fahrzustand
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Gruß Ewald |
#118
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Bei dem Experiment wünsche ich Dir maximale Erfolge. Danach kannst Du Dich als Stuntman bewerben.
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Gruss Vestus |
#119
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Diese Stuntman sieht man doch täglich auf der Autobahn
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Gruß Ewald |
#120
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ich frage mich halt warum ich mit 2,10 m breite nicht auf der linken seite fahren darf (fahrzeugbreite ohne SPiegel < 2m) und ein LKW der mit Spiegel deutlich breiter als 2,55 m ist (ohne Spiegel 2,55) darf ohne Sondergenehmigung für Überbreite auf unsere Strassen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#121
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Moin,
nur das persönliche Unvermögen, anderen Leuten zwei oder drei Minuten Vorsprung zu gönnen, treibt die Menschen in Baustellen mit ihren breiten Kisten auf die linke Spur. Willy |
#122
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Hmmmm
Dann muss ich zukünftig auch im Parkverbot parken, da die öffentlichen Parkplätze für die heutigen Autos auch zu schmall sind!
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Man fährt kein Boot um anzukommen. Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen! |
#123
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Zitat:
Gruß Jan |
#125
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Zitat:
Zitat:
Genau! Und wer kräftig gebaut ist, macht auf Harz 4! Könnte ja jeder kommen und sich in eine enge Kiste zwängen, um zur Arbeit zu kommen.
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Gruß Stefan |
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