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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#101
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Ich halte den Wähler für den Täter, nicht das Opfer. (aber das wäre nun eine andere Diskussion)
Im Übrigen stimme ich dir zu.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#102
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Zitat:
Solche Razzien hat's übrigens schon gegeben, und zwar wurden in den 1990er Jahren in den Niederlanden gezielt die Sportboote unter deutscher Flagge geprüft. Sehr viele Deutsche hatten damals nämlich Sportboote in den Niederlanden liegen, die explizit mehrwertsteuerfrei gekauft wurden und vorher problemlos mehrwertsteuerfrei in den Niederlanden liegen konnten. Und sehr, sehr viele dieser Leute haben dann halt auch vergessen, ihre Boote nachzuversteuern, als der europäische Binnenmarkt kam. |
#103
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Hallo
habe den Tröt aufmerksam mitverfolgt. Da ich selber jedes Jahr mit 3 Kindern + Hund + Frau und Boot nach Kroatien fahre und keine lust auf irgendwelche Scherereien an der Grenze habe, bin ich heute zu meinem zuständigen Zollamt gefahren. Denen habe ich dann die ganze Geschichte so gut es geht erklärt . Sowas hätten sie noch nie gehört . Die Beamten haben sich sehr viel mühe gegeben mir zu helfen . Zum schluss haben sie mir ein INF 3 (Rückwarenregelung) ausgestellt . Das Teil ist unbegrenzt Gültig und die slowenischen Zöllner müssen das Teil anerkennen . Hat ca. 30min gedauert und war umsonst. Wer also auf der sicheren Seite sein will sollte das auch tun (tat auch garnicht weh). Gruß Andreas
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#104
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Zitat:
Mich wundert allerdings, dass Deine Zöllner noch nie was davon gehört haben. Ein Freund von mir macht Filme für's Fernsehen und muss sich alle Nase lang diese Dokumente besorgen, damit er seine teuren Ausrüstungen bei der Rückkehr nicht nochmals versteuern muss. Und er ist da ja nicht der einzige ... Hier ein Link: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...0_abfertigung/ |
#105
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Zitat:
dort waren Waffen eingetragen !!! Sie hatten schon Ahnung von der Sache, nur ist bei ihnen noch keiner mit einem Boot in der Angelegenheit vorbeigekommen. Gruß Andreas |
#106
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Jeder mit teurer DSLR Ausrüstung läuft alle naselang zum Zoll und macht das.
Aber halt meist am Flughafen weswegen die dort mehr Kompetenz in diesem Fall haben als normale Hauptzollämter, die eher für Einfuhr von Ware zuständig sind.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#107
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Andreas,
Ich hatte mir auch schon überlegt sowas beim Zoll zu holen, auch wenn es mir sehr ungewöhnlich erscheint. Was musstest Du alles vorlegen? Hast Du einen echten Nachweis über entrichtete Mehrwertsteuer erbracht (Kaufrechnung des Erstbesitzers) oder hat es genügt dass dass Boot seit Jahren in Deutschland liegt? Gruß Rolf |
#108
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Zitat:
Habe mein internationalen Bootsschein vorgelegt, mehr wollten die nicht sehen. Hatte natürlich noch meinen Kaufvertrag ect. dabei aber da mein Boot 3.Hand ist steht da natürlich auch nichts von entrichteter Mehrwertsteuer drin. Einfach alles mitnehmen den ganzen Sachverhalt erklären und gut ist. Gruß Andreas
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#109
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Ich habe vor cir einer woche beim Zoll eine Anfrage bezügl.der Mwst. bei Booten gestartet,heute kam die Antwort.
Rechtsgrundlage um als Zollbehörde den Nachweis zu verlangen dass das Motorboot ordnungsgemäß umsatzsteuerrechtlich behandelt wurde war der Art. 28n der Richtlinie 77/388/EWG (Sechste Umsatzsteuerrichtlinie).Diese Regelung findet keine Anwendung mehr,da die Richtlinie mit Anwendbarkeit der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer Systemrichtlinie) zm 1.1.2007 aufgehoben wurde.Diese Regelung galt auch nur für Boote mit einer länge größer 7,5 m da andere Boote nicht als Fahrzeuge im Sinne des Umsatzsteuerrechts gelten. Aufgrund v.g. Änderung ist es nunmehr aus zollrechtlicher Sicht ausreichend,wenn beim verbringen des Sportbootes in das Zollgebiet der Gemeinschaft der Gemeinschaftswarenstatus nachgewiesen werden kann.Dieser Nachweis kann nach den zollrechtlichen vorschriften zum Beispiel mit dem Kaufvertrag oder einem Auskunftsblatt INF 3 i v. m. dem Bordbuch erbracht werden. Die Umsatzsteuer wird nicht vom Zoll sondern von den Finanzämtern erhoben. Wird im Rahmen einer Zollkontrolle festgestellt das bei einer Gemeinschaftsware Anhaltspunkte dafür vorliegen das eine erforderliche Besteuerung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde,ist dieser Vorgang zur Klärung an die zuständige Steuerbehörde Weiterzuleiten.Diese entscheidet welche Nachweise für eine ordnungsgemäße Versteuerrung anerkannt werden können. Mfg Schmidt Informations und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5 01099 Dresden Grüsse Nobi Geändert von Galaxy 1860 (17.12.2010 um 16:41 Uhr)
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#110
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Hallo Nobi
das was die dir da geschrieben haben ist schön zu lesen, aber in Prinzip genau das was ich schon weiter oben geschrieben habe oder hab ich da jetzt was falsch verstanden ??? Toller Hund, den du hast Gruß Andreas |
#111
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Bedeutet das jetzt, bei Booten unter 7,5m benötige ich zumindest in D keinen Nachweis?
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#112
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Für D. sehe ich das genauso,bleibt also das Problem bei der Einreise in die EU.
Gruss Nobi |
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