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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #101  
Alt 08.12.2012, 22:29
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ein MwSt-Nachweis, der von HR ausgestellt ist, muss zwangsläufig von den anderen EU-Staaten ab 1.7. anerkannt werden.
... das gilt logischerweise nur für MwSt-Nachweise, die AB 1.7.2013 ausgestellt werden. Erst dann ist Kroatien EU-Mitglied.

Irgendwelche Steuerzahlungen an Kroatien VOR dem EU-Beitritt entfalten für die EU keinerlei Anerkennungspflicht. Sie sind im konkreten Fall sogar wider die EU-Richtlinien für die Umsatzsteuerharmonisierung zustande gekommen, und sie dienen ausschließlich dem Zweck, EU-Bürgern die Umgehung der Zahlung einer den EU-Richtlinien entsprechenden Umsatzsteuer zu ermöglichen und dem kroatischen Staat vor seinem EU-Beitritt ein nettes Sümmchen einzubringen.
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  #102  
Alt 08.12.2012, 22:35
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
[..] Irgendwelche Steuerzahlungen an Kroatien VOR dem EU-Beitritt entfalten für
die EU keinerlei Anerkennungspflicht. [..]
Du vertrittst also den Standpunkt, dass jedes Taschenbuch, das in HR am
30.6.2013 gekauft wurde, verzollt werden muss (inkl. E-USt), wenn es am
2.7.2013 nach Deutschland gebracht wird.?

Nichts anderes wäre die Konsequenz Deiner Aussage.

Du solltest Dich vor weiteren Posting nochmals intensiv mit den Beitrittsregelungen
befassen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #103  
Alt 08.12.2012, 22:42
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
... das gilt logischerweise nur für MwSt-Nachweise, die AB 1.7.2013 ausgestellt werden. Erst dann ist Kroatien EU-Mitglied.
OK, machen wir ein einfaches Beispiel.
Ein Kroate kauft sich im Mai 2013 in Kroatien ein spanisches Auto.
Er erwirbt es mit kroatischer Umsatzsteuer, und der Händler, der das Auto von Spanien importiert hat, hat auch kroatischen Zoll gezahlt.

Im August zieht der Kroate dauerhaft von Zagreb nach München.
Das Auto wird also dauerhaft nach Deutschland verbracht.
Noch nie hat jedoch irgendjemand für dieses Auto eine Umsatzsteuer irgendeines EU Staates gezahlt, da ja das Auto in Kroatien versteuert wurde, als Kroatien noch nicht in der EU war.
Frage:

Muss für dieses im August in Deutschland angemeldete Fahrzeug Einfuhrumsatzsteuer, oder Zoll, gezahlt werden.

Gruß

Volker
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  #104  
Alt 08.12.2012, 22:42
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
...

In dem Video ...
Leider reichen meine Fähigkeiten grade mal fürs Lesen aber nicht, um der Parlamentsdiskussion vollständig sinnerfassend zu folgen.

Aber offenbar werden auch Brot, Medikamente, medizinische Implantate usw. von 0% auf 5% angehoben.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #105  
Alt 08.12.2012, 22:44
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Leider reichen meine Fähigkeiten grade mal fürs Lesen aber nicht, um der Parlamentsdiskussion vollständig sinnerfassend zu folgen.

Aber offenbar werden auch Brot, Medikamente, medizinische Implantate usw. von 0% auf 5% angehoben.

Ja, weil sie den von der Eu geforderten Mindeststeuersatz von 5% einhalten müssen.
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  #106  
Alt 08.12.2012, 23:13
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Du vertrittst also den Standpunkt, dass jedes Taschenbuch, das in HR am
30.6.2013 gekauft wurde, verzollt werden muss (inkl. E-USt), wenn es am
2.7.2013 nach Deutschland gebracht wird.?

Nichts anderes wäre die Konsequenz Deiner Aussage.
Tja, Du wirst Dich wundern: am 30.6.2013 wird Kroatien kein EU-Mitglied sein. Demnach ist eine an diesem Tag in Kroatien gekaufte Ware keine Gemeinschaftsware, der Kauf ist kein innergemeinschaftlicher Kauf.

Selbstverständlich muss jede Ware, die von irgendwo außerhalb der EU (also beispielsweise auch aus dem Kroatien des 30.6.) in die EU eingeführt wird und den Zollfreiwert überschreitet, verzollt werden. Wird dieselbe Ware am 1.7. in Kroatien gekauft, so ist das ein innergemeinschaftlicher Kauf. Bis auf ein paar Ausnahmen (Neufahrzeuge beispielsweise) brauchst Du dann beim Export der Ware nach DE nichts zu verzollen/versteuern.

Ja, das ist die Konsequenz meiner Aussage, und die Konsequenz des Zollrechts.
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  #107  
Alt 08.12.2012, 23:18
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
OK, machen wir ein einfaches Beispiel.
Ein Kroate kauft sich im Mai 2013 in Kroatien ein spanisches Auto.
Er erwirbt es mit kroatischer Umsatzsteuer, und der Händler, der das Auto von Spanien importiert hat, hat auch kroatischen Zoll gezahlt.

Im August zieht der Kroate dauerhaft von Zagreb nach München.
Das Auto wird also dauerhaft nach Deutschland verbracht.
Noch nie hat jedoch irgendjemand für dieses Auto eine Umsatzsteuer irgendeines EU Staates gezahlt, da ja das Auto in Kroatien versteuert wurde, als Kroatien noch nicht in der EU war.
Frage:

Muss für dieses im August in Deutschland angemeldete Fahrzeug Einfuhrumsatzsteuer, oder Zoll, gezahlt werden.
Nein, natürlich nicht. Das Fahrzeug eines kroatischen Bürgers wird mit Beitritt Kroatiens zur Gemeinschaftsware. Aber er hätte ja sowieso schon in Kroatien den bereits harmonisierten Steuersatz von 23% bezahlt. Die genannten 5% sind ja nur als Lockmittel für die EU-Ausländer gedacht, die unversteuerte Boote in Kroatien liegen haben. Einem Kroaten steht diese Möglichkeit ja gar nicht offen.

Hätte das aber ein Wohnsitzdeutscher gemacht, dann hätte der beim Kauf in Spanien auch keine MwSt bezahlen müssen, weil er das Auto ja nach außerhalb der EU exportiert. Hätte er das Auto gleich nach Deutschland gebracht, dann hätte er dort die 19% Steuern bezahlen müssen. Was er in Kroatien im Mai bezahlen muss, spielt für die EU keine Rolle. Bringt er das Fahrzeug dann im August von Kroatien nach München, dann wird die Umsatzsteuer fällig.

Wäre das anders, dann würde jeder Autohändler der EU nächsten Mai jede Menge Autos für eine Tageszulassung nach Kroatien bringen, um sie dann im Juli 20% billiger als alle anderen Autos in der EU anbieten zu können.
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  #108  
Alt 08.12.2012, 23:26
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Das sowieso. Die können ja auch schlecht gegen ihre eigenen Gesetze verstoßen. Die werden ja durch den EU-Beitritt nicht nachträglich für ungültig erklärt.

Nur sollte halt niemand glauben, dass er damit dann in der ganzen EU vor Steuerforderungen gefeit ist.
Dann passt es ja schon für den Großteil der Bootsbesitzer
wo anderst werden die Boote eh nicht betrieben, ob das dann den EU Steuerforderungen entsprciht wird sich ja noch zeigen, aber in erster Linie egal.
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  #109  
Alt 08.12.2012, 23:35
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen

Selbstverständlich muss jede Ware, die von irgendwo außerhalb der EU (also beispielsweise auch aus dem Kroatien des 30.6.) in die EU eingeführt wird und den Zollfreiwert überschreitet, verzollt werden.
Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Nein, natürlich nicht. Das Fahrzeug eines kroatischen Bürgers wird mit Beitritt Kroatiens zur Gemeinschaftsware.
Das sind aber jetzt zwei verschiedene Lösungen für ähnliche Sachverhalte

Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Wäre das anders, dann würde jeder Autohändler der EU nächsten Mai jede Menge Autos für eine Tageszulassung nach Kroatien bringen, um sie dann im Juli 20% billiger als alle anderen Autos in der EU anbieten zu können.

Gewerblich ist immer etwas anderes. Andere Leistungsorte z.B.

Gruß

Volker
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  #110  
Alt 08.12.2012, 23:37
JohnB JohnB ist offline
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Lieber cha_cha (gerne hätte ich Deinen Namen geschrieben),

lies mein Posting nochmals in Ruhe. Da wurde etwas VOR dem Beitritt
in HR gekauft und NACH dem Beitritt von HR nach DE gebracht.

Durch den Beitritt wird jede Ware, die vorher im Beitrittsgebiet (HR) ordnungsgemäß
versteuert und verzollte Inlandsware war, automatisch Gemeinschaftsware.

Andernfalls wäre der gesamte Bestand an Waren und Gütern in HR mit dem Beitritt
nochmals zu versteuern und zu verzollen.

Wir reden hier durchgehend von den Modalitäten, wie eine Ware (Boot), die bislang
nicht in HR nicht versteuert und verzollt war, das vor dem EU-Beitritt werden könnte,
damit sie mit dem Beitritt automatisch Gemeinschaftsware wird.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (08.12.2012 um 23:43 Uhr)
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  #111  
Alt 08.12.2012, 23:41
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Das sind aber jetzt zwei verschiedene Lösungen für ähnliche Sachverhalte
Nein.

Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Gewerblich ist immer etwas anderes. Andere Leistungsorte z.B.
Irrtum, es gibt hier für Händler und Privatleute keine Unterschiede. Bei Neufahrzeugen gilt immer das Heimatlandprinzip. Wenn Du als wohnsitzdeutscher Privatmensch heute ein neues Auto, Boot oder Flugzeug in Spanien kaufst, dann kriegst Du das in Spanien tatsächlich mehrwertsteuerfrei. Du musst das dann entweder in Deutschland zum deutschen Steuersatz versteuern, oder musst nachweisen, dass Du es nach außerhalb der EU exportiert hast.
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  #112  
Alt 08.12.2012, 23:41
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Durch den Beitritt wird jede Ware, die vorher in Kroatien ordnungsgemäß
versteuert und verzollte Inlandsware war, automatisch Gemeinschaftsware.
Ich kann es mir zwar auch gar nicht anders vorstellen, aber hast du einen Link zu EU Beitritts Verordnungen, nach Möglichkeit in deutsch?

Muss auch gar nicht Kroatien sein, die werden schließlich in diesen Dingen nicht unterschiedlich sein.

Gruß

Volker
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  #113  
Alt 08.12.2012, 23:44
JohnB JohnB ist offline
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Volker, die habe ich oben zitiert, in Nr. 33.
__________________
Beste Grüße

John
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  #114  
Alt 08.12.2012, 23:49
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Lies mein Posting nochmals in Ruhe. Da wurde etwas VOR dem Beitritt
in HR gekauft und NACH dem Beitritt von HR nach DE gebracht.
Jaja, ich hab' Dich schon verstanden.

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Durch den Beitritt wird jede Ware, die vorher in Kroatien ordnungsgemäß
versteuert und verzollte Inlandsware war, automatisch Gemeinschaftsware.
Nein, das ist gerade nicht der Fall. Das gilt nur für Waren, die sich zu dem Zeitpunkt des Beitritts in Kroatien befinden, in Kroatien verzollt und versteuert worden sind, und die Eigentum von Menschen mit Wohnsitz Kroatien sind.

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Andernfalls wäre der gesamte Bestand an Waren und Gütern in HR mit dem Beitritt
nochmals zu versteuern und zu verzollen.
Eben nicht. Lies' meinen Beitrag nochmals: für Kroaten ist alles klar. Die haben nämlich für ihre Waren auch den schon lange vor dem EU-Beitritt harmonisierten Umsatzsteuersatz von derzeit 23% bezahlt. Ohne diese Harmonisierung wäre der Beitrittstermin nämlich gar nicht festgelegt worden.

Die 5% Umsatzsteuer, um die es hier geht, sind ja auch nicht der Steuersatz, zu dem kroatische Bürger jetzt Boote oder Autos einführen können. Die müssen nämlich die vollen 23% bezahlen. Die 5% sind ein Betrag, den die kroatische Regierung den Ausländern anbietet, die bislang unversteuerte Boote in Kroatien liegen haben. Sie will damit die Leute im Glauben wiegen, ihre Boote würden damit zum Beitrittstermin zur Gemeinschaftsware. Das ist aber - anders als bei den kroatischen Bürgern, die jetzt 23% bezahlen müssen - nicht der Fall.
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  #115  
Alt 08.12.2012, 23:52
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
[..] Das gilt nur für Waren, die [..] Eigentum von Menschen mit Wohnsitz Kroatien sind. [..]
Bis zum Beweis dieser Behauptung, glaube ich sie nicht. Vor viiiielen Postings
hatte ich schon nach einer Quelle gefragt. Es kam bislang nur eine unpassende
Webseite aus 2004.
__________________
Beste Grüße

John
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  #116  
Alt 08.12.2012, 23:54
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Irrtum, es gibt hier für Händler und Privatleute keine Unterschiede.
Hier geht es i.d.R. nicht um neue Fahrzeuge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Aber trotzdem gerne die Unterschiede erläutert.

Eine Privatperson hat nach § 1b UStG neue Fahrzeuge zu versteuern.
Eine Vorschrift die ausdrücklich nicht für Unternehmer gilt

Aber mach gerne aus meinem Beispiel ein im Januar erworbenes Fahrzeug, das im August nach München verbracht wird.
Beide Fälle fallen bei einer Privatperson nicht unter § 1b UStG weil es sich nicht um den Erwerb eines neuen Fahrzeuges handelt

Im übrigen fallen auch Boote bis 7,50m nicht unter § 1b UStG

Gruß

Volker
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  #117  
Alt 08.12.2012, 23:58
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Volker, die habe ich oben zitiert, in Nr. 33.
Nr 33 in diesem Thread?

Der Beitrag ist doch von Mar-Thar

Gruß

Volker
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  #118  
Alt 09.12.2012, 00:06
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Ich kann es mir zwar auch gar nicht anders vorstellen, aber hast du einen Link zu EU Beitritts Verordnungen, nach Möglichkeit in deutsch?
Weil Kroatien ja nicht der erste Staat ist, der der EU beitritt, gab es genau dieselben zollrechtlichen Fragen ja auch schon früher. Google mal nach "Besenrichtlinie".

Oder lies das hier:
http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html

Zitat daraus:
"Derzeit sind uns die kroatischen Ausführungsbestimmungen zur Erhebung der fälligen Umsatzsteuer noch nicht bekannt. Aufgrund der Erfahrungen mit anderen Beitrittsländern und der Basisrichtlinien der EU zur Umsatzbesteuerung kann aber von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden:


  • Der fällige Umsatzsteuersatz wird dem kroatischen Mehrwertsteuersatz entsprechen, der zurzeit bei 23 % liegt.
  • Der fällige Umsatzsteuerbetrag wird demnach 23 % vom Zollwert des Bootes betragen. Der Zollwert entspricht üblicherweise in etwa dem Zeitwert (Marktwert) des Bootes zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld.
  • Steuerpflichtig werden analog zum Verfahren in anderen Beitrittsländern alle bis dahin in der EU nicht versteuerten Boote, die nach dem 1. Juli 2005 in Betrieb genommen wurden.
  • Steuerfrei bleiben demnach alle Boote, die vor dem 1. Juli 2005 in Betrieb genommen worden sind. Entsprechende Nachweise müssen den Fest-setzungsbehörden vorgelegt werden.
  • Steuerfrei bleiben auch alle Boote, für die innerhalb von drei Jahren vor dem Beitrittsdatum in einem EU-Land die Umsatzsteuer nachweislich bezahlt wurde. Liegt die EU-Umsatzsteuerzahlung vor dem 1. Juli 2010 (Dreijahresfrist), ist das Boot nur dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Boot innerhalb des zurückliegenden Dreijahreszeitraums Kroatien verlassen und in einem EU-Land (beispielsweise Slowenien oder Italien) einklariert hat. Anderenfalls hat das Boot seine „Gemeinschaftscharakter“ verloren und muss erneut in die Gemeinschaft eingeführt, heißt versteuert, werden.
  • Steuerfrei bleiben auch jene Boote von EU-Eignern, die bereits vor dem EU-Beitritt durch Zahlung der kroatischen Einfuhrumsatzsteuer nach Kroatien eingeführt wurden"
Bevor jemand auf falsche Ideen kommt: die für EU-Ausländer angebotenen 5% Einfuhrumsatzsteuer sind eben gerade NICHT die kroatische Umsatzsteuer. Diese beträgt für Kroaten nämlich 23%. Die EU hat angeblich (siehe Thread http://www.boote-forum.de/showthread...=167229&page=3) sogar schon angekündigt, diese 5% Ablasssteuer nicht zu akzeptieren.
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  #119  
Alt 09.12.2012, 00:06
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Tippfehler.

22
__________________
Beste Grüße

John
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  #120  
Alt 09.12.2012, 00:08
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Na endlich:
Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
[..]
  • Steuerfrei bleiben auch jene Boote von EU-Eignern, die bereits vor dem EU-Beitritt durch Zahlung der kroatischen Einfuhrumsatzsteuer nach Kroatien eingeführt wurden"[..]
__________________
Beste Grüße

John
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  #121  
Alt 09.12.2012, 00:11
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Im übrigen fallen auch Boote bis 7,50m nicht unter § 1b UStG
Die gelten nie als neu
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  #122  
Alt 09.12.2012, 00:12
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Na endlich:
Tja, selektives Lesen führt manches Mal in die Irre ...
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  #123  
Alt 09.12.2012, 00:36
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Du kannst Dich dessen selbst versichern: Beitrittsvertrag, Anhang IV 5. 13.
Zoll hab ich unter Anhang IV Nr. 13 gefunden.

Aber leider nichts zu Einfuhrumsatzsteuer.
Hab aber auch in der Kürze nicht alles lesen können.

Weißt du, wo das stehen könnte?

Gruß

Volker
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  #124  
Alt 09.12.2012, 09:11
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Tja, selektives Lesen führt manches Mal in die Irre ...
Ein rabulistisch erworbendes und durch nachhaltige Namensverweigerung mit einer gewissen
Haltbarkeitsdauer versehenes PLONK!
__________________
Beste Grüße

John
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  #125  
Alt 09.12.2012, 12:34
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi, ich weiß nicht welchen Beruf Cha Cha ausübt,ob dies nur Kaffesatzlesen ist. Ich denke die österreichisch Handelsdelegierte wird schon wissen was sie schreibt. Aber ihr Besserwisser habt das schon gecheckt, dass dahinter ein übler Trick Kroatiens dahintersteckt. Bravo....
Dann bist Du doch eh fein raus und gut ist es - ich für meinen Teil bezweifle den Optimismus hier zutiefst, aber ich wünsche allen, dass die Hoffnung aufgeht. Rein rechtlich ist die ganze Sache nicht möglich - ausser die EU erlaubt es Kroatien bei all jenen noch ein bisschen Geld einzunehmen, die bisher der EU die MwSt vorenthalten haben.
Eines steht aber auf alle Fälle fest: diese Entscheidung liegt keinesfalls in der Hand der kroatischen Regierung, sondern in Brüssel.
Insoferne ist für mich als Quellenangabe ausschliesslich eine Verordnung der EU relevant und keine halbseidenen Mitteilungen aus Kroatien...

P.S.: Da das aber eh so billig ist, wird es auch verkraftbar sein nachher noch die Nachversteuerung nach Willen der EU zu leisten...
__________________
Servus felix
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