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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Zitat:
Irgendwelche Steuerzahlungen an Kroatien VOR dem EU-Beitritt entfalten für die EU keinerlei Anerkennungspflicht. Sie sind im konkreten Fall sogar wider die EU-Richtlinien für die Umsatzsteuerharmonisierung zustande gekommen, und sie dienen ausschließlich dem Zweck, EU-Bürgern die Umgehung der Zahlung einer den EU-Richtlinien entsprechenden Umsatzsteuer zu ermöglichen und dem kroatischen Staat vor seinem EU-Beitritt ein nettes Sümmchen einzubringen. |
#102
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Zitat:
30.6.2013 gekauft wurde, verzollt werden muss (inkl. E-USt), wenn es am 2.7.2013 nach Deutschland gebracht wird.? Nichts anderes wäre die Konsequenz Deiner Aussage. Du solltest Dich vor weiteren Posting nochmals intensiv mit den Beitrittsregelungen befassen.
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Beste Grüße John |
#103
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Zitat:
Ein Kroate kauft sich im Mai 2013 in Kroatien ein spanisches Auto. Er erwirbt es mit kroatischer Umsatzsteuer, und der Händler, der das Auto von Spanien importiert hat, hat auch kroatischen Zoll gezahlt. Im August zieht der Kroate dauerhaft von Zagreb nach München. Das Auto wird also dauerhaft nach Deutschland verbracht. Noch nie hat jedoch irgendjemand für dieses Auto eine Umsatzsteuer irgendeines EU Staates gezahlt, da ja das Auto in Kroatien versteuert wurde, als Kroatien noch nicht in der EU war. Frage: Muss für dieses im August in Deutschland angemeldete Fahrzeug Einfuhrumsatzsteuer, oder Zoll, gezahlt werden. Gruß Volker |
#104
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Leider reichen meine Fähigkeiten grade mal fürs Lesen aber nicht, um der Parlamentsdiskussion vollständig sinnerfassend zu folgen.
Aber offenbar werden auch Brot, Medikamente, medizinische Implantate usw. von 0% auf 5% angehoben.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#105
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Zitat:
Ja, weil sie den von der Eu geforderten Mindeststeuersatz von 5% einhalten müssen.
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#106
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Selbstverständlich muss jede Ware, die von irgendwo außerhalb der EU (also beispielsweise auch aus dem Kroatien des 30.6.) in die EU eingeführt wird und den Zollfreiwert überschreitet, verzollt werden. Wird dieselbe Ware am 1.7. in Kroatien gekauft, so ist das ein innergemeinschaftlicher Kauf. Bis auf ein paar Ausnahmen (Neufahrzeuge beispielsweise) brauchst Du dann beim Export der Ware nach DE nichts zu verzollen/versteuern. Ja, das ist die Konsequenz meiner Aussage, und die Konsequenz des Zollrechts. |
#107
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Zitat:
Hätte das aber ein Wohnsitzdeutscher gemacht, dann hätte der beim Kauf in Spanien auch keine MwSt bezahlen müssen, weil er das Auto ja nach außerhalb der EU exportiert. Hätte er das Auto gleich nach Deutschland gebracht, dann hätte er dort die 19% Steuern bezahlen müssen. Was er in Kroatien im Mai bezahlen muss, spielt für die EU keine Rolle. Bringt er das Fahrzeug dann im August von Kroatien nach München, dann wird die Umsatzsteuer fällig. Wäre das anders, dann würde jeder Autohändler der EU nächsten Mai jede Menge Autos für eine Tageszulassung nach Kroatien bringen, um sie dann im Juli 20% billiger als alle anderen Autos in der EU anbieten zu können. |
#108
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wo anderst werden die Boote eh nicht betrieben, ob das dann den EU Steuerforderungen entsprciht wird sich ja noch zeigen, aber in erster Linie egal. |
#109
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Gewerblich ist immer etwas anderes. Andere Leistungsorte z.B. Gruß Volker
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#110
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Lieber cha_cha (gerne hätte ich Deinen Namen geschrieben),
lies mein Posting nochmals in Ruhe. Da wurde etwas VOR dem Beitritt in HR gekauft und NACH dem Beitritt von HR nach DE gebracht. Durch den Beitritt wird jede Ware, die vorher im Beitrittsgebiet (HR) ordnungsgemäß versteuert und verzollte Inlandsware war, automatisch Gemeinschaftsware. Andernfalls wäre der gesamte Bestand an Waren und Gütern in HR mit dem Beitritt nochmals zu versteuern und zu verzollen. Wir reden hier durchgehend von den Modalitäten, wie eine Ware (Boot), die bislang nicht in HR nicht versteuert und verzollt war, das vor dem EU-Beitritt werden könnte, damit sie mit dem Beitritt automatisch Gemeinschaftsware wird.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (08.12.2012 um 23:43 Uhr) |
#111
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Irrtum, es gibt hier für Händler und Privatleute keine Unterschiede. Bei Neufahrzeugen gilt immer das Heimatlandprinzip. Wenn Du als wohnsitzdeutscher Privatmensch heute ein neues Auto, Boot oder Flugzeug in Spanien kaufst, dann kriegst Du das in Spanien tatsächlich mehrwertsteuerfrei. Du musst das dann entweder in Deutschland zum deutschen Steuersatz versteuern, oder musst nachweisen, dass Du es nach außerhalb der EU exportiert hast. |
#112
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Muss auch gar nicht Kroatien sein, die werden schließlich in diesen Dingen nicht unterschiedlich sein. Gruß Volker |
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Volker, die habe ich oben zitiert, in Nr. 33.
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Beste Grüße John
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#114
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Zitat:
Die 5% Umsatzsteuer, um die es hier geht, sind ja auch nicht der Steuersatz, zu dem kroatische Bürger jetzt Boote oder Autos einführen können. Die müssen nämlich die vollen 23% bezahlen. Die 5% sind ein Betrag, den die kroatische Regierung den Ausländern anbietet, die bislang unversteuerte Boote in Kroatien liegen haben. Sie will damit die Leute im Glauben wiegen, ihre Boote würden damit zum Beitrittstermin zur Gemeinschaftsware. Das ist aber - anders als bei den kroatischen Bürgern, die jetzt 23% bezahlen müssen - nicht der Fall. |
#115
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Zitat:
hatte ich schon nach einer Quelle gefragt. Es kam bislang nur eine unpassende Webseite aus 2004.
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Beste Grüße John |
#116
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Hier geht es i.d.R. nicht um neue Fahrzeuge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.
Aber trotzdem gerne die Unterschiede erläutert. Eine Privatperson hat nach § 1b UStG neue Fahrzeuge zu versteuern. Eine Vorschrift die ausdrücklich nicht für Unternehmer gilt Aber mach gerne aus meinem Beispiel ein im Januar erworbenes Fahrzeug, das im August nach München verbracht wird. Beide Fälle fallen bei einer Privatperson nicht unter § 1b UStG weil es sich nicht um den Erwerb eines neuen Fahrzeuges handelt Im übrigen fallen auch Boote bis 7,50m nicht unter § 1b UStG Gruß Volker |
#117
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Nr 33 in diesem Thread?
Der Beitrag ist doch von Mar-Thar Gruß Volker |
#118
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Zitat:
Oder lies das hier: http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html Zitat daraus: "Derzeit sind uns die kroatischen Ausführungsbestimmungen zur Erhebung der fälligen Umsatzsteuer noch nicht bekannt. Aufgrund der Erfahrungen mit anderen Beitrittsländern und der Basisrichtlinien der EU zur Umsatzbesteuerung kann aber von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden:
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#119
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Tippfehler.
22
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Beste Grüße John
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#120
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Na endlich:
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Beste Grüße John |
#121
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Die gelten nie als neu
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#123
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Zitat:
Aber leider nichts zu Einfuhrumsatzsteuer. Hab aber auch in der Kürze nicht alles lesen können. Weißt du, wo das stehen könnte? Gruß Volker |
#124
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Ein rabulistisch erworbendes und durch nachhaltige Namensverweigerung mit einer gewissen
Haltbarkeitsdauer versehenes PLONK!
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Beste Grüße John |
#125
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Zitat:
Eines steht aber auf alle Fälle fest: diese Entscheidung liegt keinesfalls in der Hand der kroatischen Regierung, sondern in Brüssel. Insoferne ist für mich als Quellenangabe ausschliesslich eine Verordnung der EU relevant und keine halbseidenen Mitteilungen aus Kroatien... P.S.: Da das aber eh so billig ist, wird es auch verkraftbar sein nachher noch die Nachversteuerung nach Willen der EU zu leisten...
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Servus felix |
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