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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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is´ ja eigentlich auch egal herrmic. Der Streit, wer nun recht hat, lohnt nicht. Es geht ja hier nur um die Zulassung eines Lkw-Bootstransporters für den privaten Gebrauch.
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#77
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Im Gesetz steht und stand nicht, dass die gewerbliche Nutzung von H-Kennzeichen-Fahrzeugen verboten ist. Das waren immer Interpretationen. Und du kannst dich darauf verlassen - wenn es verboten wäre, würden die Finanzämter sehr schnell handeln. Denen entgeht ja einiges an Geld.
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#78
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So, habe jetzt Antwort auf meinen Einspruch gegen den Steuerbescheid. Wie mein Anwalt es schon vorausgesagt hatte: "abgelehnt" oder wörtlich: "Ihr Einspruch hat keine Aussicht auf Erfolg, weil ..."
Ein Lkw-Bootstransporter kann weder vom Zulassungsverfahren ausgenommen noch von der Steuer befreit werden. Einen Bestandschutz im Unrecht gibt es nicht. Ganz im Gegenteil sieht sich nach Aussage des für mich zuständigen Finanzamtes die Finanzbehörde meines Vorbesitzers veranlasst, Nachforderungen zu prüfen. Für potentielle Interessenten, die sich ebenfalls mit dem Gedanken tragen, ihr Boot mit einem eigenen Lkw zu transportieren, kann ich deshalb die einzukalkulierenden Kosten so zusammenfassen: Versicherung: 650 Euro (KRAVAG bei 125% über einen Makler vermittelt mit Sonderkonditionen für die kommenden Jahre bei der Rabattierung) Kfz-Steuer: 250 Euro Hauptuntersuchung: 130 Euro (für Lkw jährlich erforderlich) Das sind die Fixkosten für einen Lkw mit einer zGM von 7,5to. und einem Saisonkennzeichen für sechs Monate. Meinen Dank noch mal an alle hier im Forum, die mir behilflich waren, die kostengünstigste Lösung zu finden. |
#79
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Ich zitiere mich mal selbst:
Dem Vorbesitzer wirst du jetzt aber einen Bärendienst erwiesen haben. yello |
#80
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Warum? Er hat mir nichts geschenkt. Ganz im Gegenteil hat er seinen Lkw sogar ausdrücklich mit dem Steuervorteil beworben. So ist das halt im Geschäftsleben, er muss froh sein, wenn ich nicht auf die Idee komme, noch Ansprüche geltend zu machen.
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#81
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Zitat:
Nachdem ich im vergangenen Dezember den Bootstransporter bereits zugelassen hatte, ist jetzt vor Saisonbeginn (Saisonkennz. 05-10) die erste Rechnung von der Versicherung gekommen. Statt der im Dezember schriftlich zugesagten 651,53 Euro (Haftpflicht + TK) will die KRAVAG-Allgemeine nun plötzlich sage und schreibe 771,- Euro. Mein Versicherungsmakler Herr V. konnte mir leider keine Auskunft dazu geben, weil - so ein Pech aber auch - just sein Computer abgestürzt sei! Er wollte sich aber um eine "Kulanzregelung" bemühen und sich spätestens in zwei Tagen wieder bei mir melden. Wieso eigentlich Kulanz ?? Und gemeldet hat er sich auch bis heute nicht mehr!!! Im Servicecenter der KRAVAG erfuhr ich nur, dass irgendetwas mit der Prämie nicht stimmt. Näheres könne man aber leider im "System" nicht sehen. Auch sei die von Herrn V. in Aussicht gestellte Sonderrabattierung (ihr erinnert euch: nach 125% im Jahr 2014 nur noch 85% im Jahr 2015 und 65% im Jahr 2016) bei der KRAVAG nicht bekannt. Mehr könne man mir im Servicecenter allerdings nicht sagen und an einen Sachbearbeiter bei der KRAVAG könne man mich auch nicht verbinden, weil für Vertragsangelegenheiten ausschließlich mein "Ansprechpartner" verantwortlich ist. Hahaha -- wer das wohl ist Natürlich der Herr V., der sich nicht mehr melden mag. Tja ... dann könne man mir leider nicht weiterhelfen, so das Servicecenter der KRAVAG-Allgemeine. Mein Geld nehme man natürlich trotzdem gerne. Jetzt darf ich nach der Steuergeschichte wohl schon wieder zum Anwalt laufen. Ich habe es nun erst mal mit einem bösen Brief an die Geschäftsleitung der KRAVAG versucht. So eine Odyssee wie bei der Zulassung eines Lkw-Bootstransporters habe ich noch nie erlebt. Nach dem Fiasko mit der angeblichen Steuerfreiheit für privat genutzte Lkw-Bootstransporter war das jetzt die dritte Versicherung, der bei der Prämienfestsetzung ein bedauerlicher Fehler unterlaufen ist -- natürlich nie zu meinen Gunsten Mal sehen was noch so alles passiert.
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#82
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Nun hat sich eine sehr freundliche Dame der KRAVAG-Zentrale aus Hamburg bei mir gemeldet und sich vielmals für die Unannehmlichkeiten entschuldigt. Sie versicherte mir glaubwürdig,
dass sich der Makler beim Beitragsangebot grob verrechnet und die in Aussicht gestellte Sondereinstufung für SF1 und SF2 der kommenden Jahre schlicht frei erfunden hat!! Selbstverständlich fühlt sich die KRAVAG an den ursprünglichen, in ihrem Namen angegebenen Beitragsvorschlag gebunden. Das "Versprechen" des Maklers zur Sondereinstufung könne man allerdings nicht einlösen, weil es nicht den AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen) entspricht. Auch werde ich zukünftig nicht mehr von dem Makler sondern von der KRAVAG direkt betreut. Damit möchte ich meinen Erfahrungsbericht zu den Kosten für einen Lkw-Bootstransporter schließen. Unter dem Strich muss man also für einen 7,5-Tonner mit ungefähr 1.150 Euro Unkosten (Versicherung, Steuer, jährlicher TÜV) rechnen, wenn man den Lkw für 6 Monate im Jahr zulässt. In Folge der beschriebenen Umstände fallen bei mir die Kosten für die Versicherung noch etwas günstiger aus. Ein Mindestzulassungszeitraum von 6 Monaten ist empfehlenswert, weil sonst die SF-Regelung der Versicherungen nicht greift und der Beitrag im Laufe folgender, schadensfreier Jahre nicht heruntergestuft wird. Wer einen Altvertrag umschreiben kann, kommt natürlich günstiger davon. Das funktioniert allerdings i.d.R. nur, wenn sich der Altvertrag auf einen Lkw oder ein Motorrad bezogen hatte. Die Frage zu klären, warum ausgerechnet Motorräder und nicht auch Pkw, ist mir leider nicht gelungen, wird aber bei vielen der von mir angefragten Versicherungen so gehandhabt. |
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