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  #101  
Alt 01.11.2014, 05:07
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Hmm, hab mir das schon oft bei anderen Verhandlungen gedacht. So ein Verteidiger braucht ein bestimmtes Gemüt, wenn man bei den meisten Fällen alle Register (auch unanständige) ziehen muss, um für seinen Mandanten das bestmögliche raus zu holen...
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Gruss

Matthias

Sommer, Sonne, Boot
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  #102  
Alt 01.11.2014, 10:57
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Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
Hmm, hab mir das schon oft bei anderen Verhandlungen gedacht. So ein Verteidiger braucht ein bestimmtes Gemüt, wenn man bei den meisten Fällen alle Register (auch unanständige) ziehen muss, um für seinen Mandanten das bestmögliche raus zu holen...
Das ist nun mal das Spiel. Wenn das bestimmte Gemüt nicht vorhanden ist,
dann eben eine Laufbahn als Staatsanwalt oder Richter einschlagen.
Jeder hat seine eigene "Hemmschwelle". Mit Euro´s bekommt man eine
natürliche Hemmschwelle (welche bei den meisten Menschen vorhanden ist)
oft überwunden, oder heraufgesetzt.
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Das muss das Boot abkönnen!
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  #103  
Alt 01.11.2014, 22:31
sabberlatz sabberlatz ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Vielen Dank für den Hinweis.
Interessant daran ist, daß sich die Gutachter (die meiner Meinung nach aus dem Bericht sehr kompetent rüberkommen) dieselben Gedanken wie wir hier gemacht haben.
Bisschen stutzig macht mich nur die Tatsache, daß das Güterschiff scheinbar die gesamte Fahrrinne zumachte. Was passiert denn, wenn dort zwei Güterschiffe passieren wollen - geht das ohne Ausweichen oder Warten in der geraden Fahrrinne bis das entgegenkommende Schiff die Kurve genommen hat? Kennt jemand die Stelle?

Ich hatte es mir auch bei der letzten Fahrt vor dem Einwintern mal auf der Donau bei einer Begegnung mit einem Güterschiff vorgestellt: Unter 50m Distanz zum entgegenkommenden Güterschiff kann ich mir nicht vorstellen, daß ein vernünftiges Ausweichen überhaupt noch möglich ist. Wenn im Gerichtsverfahren eine Nachtfahrt als "sehr anspruchsvoll" beschrieben wird, Alkohol und kurvenreiche Strecke die Situation noch viel schwieriger machen, ist diese Fahrt wohl von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen.

Es zeigt sich aber auch, daß eine ohnmachtssichere Schwimmweste _eventuell_ einen Tod durch Ertrinken hätte verhindern können, denn die Geschwindigkeit war wohl nicht so hoch, daß der Aufprall die Todesursache war.

Ich las gestern einen Bericht aus Canada, wo ein Beifahrer bei ca. 45km/h aus dem Boot gefallen war. Der Aufprall auf die Wasseroberfläche reichte für eine Ohnmacht und er hatte nur Glück, daß es Tag war und er rechtzeitig wiederbelebt werden konnte.

Also muss jeder, der keine Schwimmweste trägt damit rechnen, daß es seine letzte Fahrt sein könnte.
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  #104  
Alt 01.11.2014, 22:38
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Zitat:
Zitat von sabberlatz Beitrag anzeigen
Bisschen stutzig macht mich nur die Tatsache, daß das Güterschiff scheinbar die gesamte Fahrrinne zumachte. Was passiert denn, wenn dort zwei Güterschiffe passieren wollen - geht das ohne Ausweichen oder Warten in der geraden Fahrrinne bis das entgegenkommende Schiff die Kurve genommen hat? Kennt jemand die Stelle?
Der obere Main ist auf großen Teilen so daß ein Schwarzer in den Biegungen alles zu macht.
Die sprechen sich über Funk ab und begegnen sich deswegen eben nicht dort.
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  #105  
Alt 06.11.2014, 17:16
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Urteil ist da

http://www.main-netz.de/nachrichten/...rt4005,3287976
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Alt 06.11.2014, 17:35
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Urteil ist da
Zitat:
Zitat von Main Netz
Zudem weigere sich der Angeklagte bis heute, Schadensersatzansprüche der Angehörigen - wie die Kosten für die Beerdigung - zu regulieren.
Bis heute war er ja auch nicht verurteilt. Wenn er das während des laufenden Strafverfahrens getan und somit ein Schuldeingeständnis abgelegt hätte, wär er bzw. das Mandat, vermutlich von seinen Anwälten auch niedergelegt worden. Mag moralisch fraglich sein, wird aber sicher von der Versicherung (so denn vorhanden) so angeordnet worden sein.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #107  
Alt 06.11.2014, 18:23
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Jetzt haben wir wieder einen Knastplatz für 27 Monate zu finanzieren!

Warum haben die Richter nicht die Möglichkeit diesen jungen Mann zu einer gehörigen Anzahl Freizeitstunden oder -Tage zum gemeinnützigen Zweck zu verurteilen? Die Gefahr, daß er Wiederholungstäter wird, dürfte doch sehr gering sein!

Rache ist doch in unserem Justizsystem ausdrücklich nicht vorgesehen!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #108  
Alt 06.11.2014, 18:49
sabberlatz sabberlatz ist offline
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Ich finde das Urteil gerecht. Leider ist keine Info vorhanden, was mit dem Führerschein (sowohl KFZ als auch Boot) geschieht.

=> ausgepornt nehm ich mal an. Hoffentlich für alle Zeiten.
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I<it
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  #109  
Alt 06.11.2014, 18:53
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=> ausgepornt nehm ich mal an. Hoffentlich für alle Zeiten.[/QUOTE]


was für eine Einstellung, sauber.
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Gruß Albert
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Alt 06.11.2014, 18:55
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Zitat:
Zitat von sabberlatz Beitrag anzeigen
Ich finde das Urteil gerecht. Leider ist keine Info vorhanden, was mit dem Führerschein (sowohl KFZ als auch Boot) geschieht.

=> ausgepornt nehm ich mal an. Hoffentlich für alle Zeiten.
Der KFZ-Führerschein hat nichts mit einem Vergehen mit dem Boot zu tun. Kann auch nicht wegen Trunkenheitsfahrt im Boot entzogen werden. Nur bei ganz schweren Fällen kann die Führerscheinstelle die grundsätzliche Frage nach der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges stellen.

ich finde das Urteil auch OK wobei ich mich auch frage, warum Gefängnissinsassen nicht der allgemeinheit dienen können. z.B. Den Müll in Wald und Flur sammeln. Dann würde ich gern dafür Steuern zahlen.
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Gruß Volker
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Alt 06.11.2014, 19:02
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist gerade online
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der KFZ-Führerschein hat nichts mit einem Vergehen mit dem Boot zu tun. Kann auch nicht wegen Trunkenheitsfahrt im Boot entzogen werden. Nur bei ganz schweren Fällen kann die Führerscheinstelle die grundsätzliche Frage nach der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges stellen.

ich finde das Urteil auch OK wobei ich mich auch frage, warum Gefängnissinsassen nicht der allgemeinheit dienen können. z.B. Den Müll in Wald und Flur sammeln. Dann würde ich gern dafür Steuern zahlen.
Vor allen Dingen sollte so jungen Menschen, auch wenn sie einen großen Fehler gemacht haben, nicht die gesammte Zukunft verbaut werden.
Sonst liegen sie der Allgemeinheit nach Verbüßung der Strafe für den Rest des Lebens auf der Tasche.
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Gruß Albert
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  #112  
Alt 06.11.2014, 19:53
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Hallo,
ich wusste gar nicht, dass Versicherungen über Schuldeingeständnisse in Strafverfahren Anordnungen treffen dürfen und Anwälte nicht mehr die Interessen ihrer Mandanten vertreten müssen.
Meines Erachtens wäre er mit Schuldeingeständnis und glaubhaftem Versuch der Wiedergutmachung (was bei Todesfällen natürlich menschlich schwierig ist) besser beraten gewesen. Damit wäre ihm nicht die Verurteilung, aber evtl. die Gefängnisstrafe ohne Bewährung erspart geblieben.
Natürlich kann man als Beschuldigter schweigen und sogar straflos lügen. Man sollte sich dann aber nicht wundern, wenn dieser Poker nach hinten losgeht.

Man kann auch nicht wegdiskutieren, dass er betrunken, bei erschwerten Bedingungen zu schnell gefahren ist und damit den Tod von zwei Menschen, für die er als Fahrzeugführer verantwortlich war mittelbar verschuldet hat. Bei einem 27-Jährigen kann ich da auch nicht mehr von jugendlichem Leichtsinn sprechen.
Der Tatbestand gibt immerhin auch eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren her.

Bis dann

Dominic
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  #113  
Alt 06.11.2014, 21:06
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Vor allen Dingen sollte so jungen Menschen, auch wenn sie einen großen Fehler gemacht haben, nicht die gesammte Zukunft verbaut werden.
Sonst liegen sie der Allgemeinheit nach Verbüßung der Strafe für den Rest des Lebens auf der Tasche.
Kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt auch junge Leute, bei denen absehbar ist, dass sie ihr ganzes Leben lang der Allgemeinheit auf der Tasche liegen werden.
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  #114  
Alt 06.11.2014, 21:21
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der ganz sicher nicht...
papa wird schon seinen zukünftigen Lebenswandel finazieren
und nach Halbstrafe ist er eh wieder in Freiheit

was für eine Farce für die betroffenen
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gruß peter
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  #115  
Alt 06.11.2014, 22:15
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der KFZ-Führerschein hat nichts mit einem Vergehen mit dem Boot zu tun. Kann auch nicht wegen Trunkenheitsfahrt im Boot entzogen werden.
Seltsam! Aber besoffene Radfahrer kriegen Punkte in Flensburg.
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  #116  
Alt 06.11.2014, 22:19
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Vor allen Dingen sollte so jungen Menschen, auch wenn sie einen großen Fehler gemacht haben, nicht die gesammte Zukunft verbaut werden.
Sonst liegen sie der Allgemeinheit nach Verbüßung der Strafe für den Rest des Lebens auf der Tasche.
So jung war er mit 27 Jahren ja nicht mehr

Und wer sich solch ein Boot in diesem Alter leisten kann, wird die maximal 18 Monate Gefängnis auch finanziell verkraften.

Dies zeigt ja auch die Tatsache, dass er sich 2 Verteidiger leistet. Da hat er bzw. die Familie Geld genug.
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Viele Grüße
Thomas
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  #117  
Alt 06.11.2014, 22:23
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Seltsam! Aber besoffene Radfahrer kriegen Punkte in Flensburg.
der besoffene Radfahrer nimmt auch am Strassenverkehr teil. hier ist ein direkter zusammenhang vorhanden.

Boot und Auto sind nicht zusammenhängend.
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Gruß Volker
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  #118  
Alt 06.11.2014, 22:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der KFZ-Führerschein hat nichts mit einem Vergehen mit dem Boot zu tun. Kann auch nicht wegen Trunkenheitsfahrt im Boot entzogen werden. Nur bei ganz schweren Fällen kann die Führerscheinstelle die grundsätzliche Frage nach der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges stellen.

ich finde das Urteil auch OK wobei ich mich auch frage, warum Gefängnissinsassen nicht der allgemeinheit dienen können. z.B. Den Müll in Wald und Flur sammeln. Dann würde ich gern dafür Steuern zahlen.
Das stimmt nicht so ganz. Die Führerscheinstelle kann immer bei begründetem Anfangsverdacht ein Fahrereignungsverfahren einleiten. Das endet in den meisten Fällen dann mit der MPU.

Und mit 1,07 Promille ein motorisiertes Fahrzeug zu führen ist mehr als ein Anfangsverdacht. Wenn Gericht, Staatsanwaltschaft oder Polizei dies an die Führerscheinstelle meldet (geschieht derzeit noch nicht automatisch),
wird sofort ein Verfahren eingeleitet und die MPU angeordnet. Und wenn er sich bei der MPU so verhält, wie hier bei dem Prozess und ggü. den Angehörigen, wird er die MPU mit einem negativen Ergebnis abschließen, d. h. der Führerschein ist weg bis er irgendwann eine MPU positiv absolviert hat.


P. S. ich weiß, das Gericht in Rostock hat in einem Fall mal anders entschieden, aber trotzdem leitet die Fahrerlaubnisbehörde i. d. R. über 1,3 Promille (ohne Schäden) oder 0,8 Promille (mit Schäden) erst mal eine Überprüfung ein.
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Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (06.11.2014 um 22:33 Uhr)
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  #119  
Alt 06.11.2014, 22:31
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der KFZ-Führerschein hat nichts mit einem Vergehen mit dem Boot zu tun. Kann auch nicht wegen Trunkenheitsfahrt im Boot entzogen werden. Nur bei ganz schweren Fällen kann die Führerscheinstelle die grundsätzliche Frage nach der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges stellen.

ich finde das Urteil auch OK wobei ich mich auch frage, warum Gefängnissinsassen nicht der allgemeinheit dienen können. z.B. Den Müll in Wald und Flur sammeln. Dann würde ich gern dafür Steuern zahlen.
Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht so ganz. Die Führerscheinstelle kann immer bei begründetem Anfangsverdacht ein Fahrereignungsverfahren einleiten. Das endet in den meisten Fällen dann mit der MPU.

Und mit 1,07 Promille ein motorisiertes Fahrzeug zu führen ist mehr als ein Anfangsverdacht. Wenn Gericht, Staatsanwaltschaft oder Polizei dies an die Führerscheinstelle meldet (geschieht derzeit noch nicht automatisch),
wird sofort ein Verfahren eingeleitet und die MPU angeordnet. Und wenn er sich bei der MPU so verhält, wie hier bei dem Prozess und ggü. den Angehörigen, wird er die MPU mit einem negativen Ergebnis abschließen, d. h. der Führerschein ist weg bis er irgendwann eine MPU positiv absolviert hat.
was meinst du wohl was mit diesem Satz den ich markiert habe gemeint ist?

Bei dem Verurteilten wird wohl auch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in frage gestellt werden. Das ist schon daher gegeben, da er unter erheblichem Alcoholeinfluss ein Fahrzeug geführt hat.

Wenn dieses Verfahren eingeleitet wird, geht es immer zur MPU.
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  #120  
Alt 06.11.2014, 22:43
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Du hattest geschrieben "nur in ganz schweren Fällen". Das hatte sich für mich so angehört als ob du hier einen minderschweren Fall siehst
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Thomas
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  #121  
Alt 06.11.2014, 22:51
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Angeordnet wird die mpu im dem Fall - die kann zu einem Führerscheinentzug führen, bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Kfz wird der Führerschein entzogen und der Täter kann nach positiver mpu den Führerschein wieder Erlangen. In dem einen Fall darf er bis zur mpu weiter Auto fahren!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #122  
Alt 06.11.2014, 22:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
der besoffene Radfahrer nimmt auch am Strassenverkehr teil. hier ist ein direkter zusammenhang vorhanden.

Boot und Auto sind nicht zusammenhängend.
Das ist die landläufige Vermutung. Stimmt aber so auch nicht (mehr?) und es haben auch bereits 2 OLGs dagegen entschieden (leider?):

Der Autoführerschein wird aufgrund des § 69 Strafgesetzbuch entzogen. Dies gilt aber nur für "Kraftfahrzeuge".

Weder Boot noch Fahrrad fallen nach StGB unter den Begriff der "Kraftfahrzeuge". Deswegen haben die Kläger jeweils ihre KFZ-Führerscheine wieder bekommen.
Dies ist nun 2 Mal von OLGs im Osten entschieden worden (2008 und 2009).
__________________
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Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (06.11.2014 um 22:56 Uhr)
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  #123  
Alt 06.11.2014, 23:09
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Habe das Urteil als Word angehangen, da der LINK zum MN vermutlich bald nicht mehr funktionieren wird.

Die Namen der Richterin, der/des Staatsanwältin/es, der Rechtsanwältin/te im Artikel habe ich alle gelöscht.
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Viele Grüße
Thomas
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  #124  
Alt 07.11.2014, 01:08
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Boot: JOFA Winth 435
779 Danke in 530 Beiträgen
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Ich bin über das Urteil positiv überrascht, was Jutta Schneider-Gerlach über das Verhalten des Angeklagten äußerte trug wohl erheblich zum Beschluss des/der Richter bei. Genau das zu berücksichtigen, vermisse ich an deutschen Gerichten sehr!

"Alkohol hin oder her - man darf doch nur von Sonnen-Aufgang bis Sonnen-untergang ohne Radar unterwegs sein!" -"!?"

Auch mit "nur" 1,07 Promille muss man das wissen!

Kalli
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"Der schwarze Schwamm!"
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Alt 07.11.2014, 02:16
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Wenn ich Eure Meinungen uber das Urteil lese, bin ich froh, dass Berufsrichter, Staatsanwaelte und Strafverteidiger dieses Unglueck verhandelt haben und nicht....

Gruss Norbert, der nach ein paar Jahren USA die deutsche Justiz mit dem Resozialisierungswillen (im weiten Sinne!) fuer erheblich wirksamer haelt als die Gerichtsbarkeit in den USA, die mehr auf Rache und Vergeltung ausgerichtet ist.
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