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#101
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Um hier eine sachliche Diskussion führen zu können empfehle ich allen Mitdiskutanten zunächst den Eilantrag vom 30.01.18 und die Entscheidung des VG Potsdam vom 1.3.18 wirklich zu lesen.
Eilantrag VG .pdf Beschluss VG.PDF Es wurde eine baurechtliche Ordnungsverfügung erlassen und dagegen wurde ein Eilantrag gestellt, dieser wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Das ist ein ganz übliches, weit verbreitetes Verfahren. Damit wurde auch noch in keinster Weise in der Sache entschieden! Das bedarf einem weiteren Verfahren. Das dies ein "Standardvorgang" ist erkennt man auch daran, daß die Entscheidung einem Einzelrichter überlassen wurde und nicht in einer Verhandlung geklärt wurde. Meine Meinung zum Eilantrag: der ist einfach schlecht begründet und musste abgelehnt werden. Dies schreibt auch der Richter in der Urteilsbegründung. Nur ein Beispiel: es ist völlig unerheblich ob das Hausboot ein WC hat oder nicht und wieviel Stunden es im Jahr unterwegs war. Wenn das Baurecht anzuwenden ist und es der "gewohnte" übliche Liegeplatz des Hausbootes ist, kann es vom Bauamt untersagt werden, weil es sich im sogen. Außenbereich befindet und das Landschaftsbild negativ beeinflusst. Klaus, der in der Sache noch nicht alle Infos hat Geändert von Fronmobil (02.04.2018 um 07:31 Uhr) |
#102
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Das Problem diese Begründung trifft auf 99 Prozent aller boote zu der Richter sagt länger als 3 Stunden an einem Platz liegen kann ortsfest sein dann ist das parken eines Autos ortsfest. Das boot würde nur abseits vom Steg genutzt und das mehr als 3 mal so viel wie der Durchschnitt was auch vorgetragen wurde
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#103
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@ djrg:
Du kannst meiner Meinung nach hier aus dem Forum sehr viel kraftvolle Unterstützung bekommen. Das hat unter anderem der Thread zur Berliner Behördenwillkür gezeigt. Auch hat kapitaenwalli hier im Tröt schon sehr gute sachdienliche Hinweise gegeben. Aber dazu bitte ich dich mal folgendes zu erklären:
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#104
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Auch ein ein Antrag kann von den bauämter als Begründung und rechtsställen genutzt werden. Wird der rechtskräftig dann passiert die nächsten 8 Jahre nichts und der steht in der Welt die Ämter nutzen den Beschluss für ihre Begründungen in anderen Fällen. Obwohl ein Amt sich eingemischt hat welches nicht zuständig ist.
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#105
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Ich verstehe nicht was du meinst.
Klaus, der durchaus eine Zuständigkeit des Bauamtes sieht |
#106
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Moin
Ich kann Klaus nur recht geben und darum bitten, Antrag und Beschluss zu lesen. Man sollte auch noch den vorangegangen Schriftverkehr mit den Behörden kennen. Ich hatte im Thread #98 schon auf mögliche örtliche Besonderheiten bei der wasserbehördlichen Genehmigung hingewiesen. Ob eine "Unzuständigkeit" der unteren Baubehörde vorliegt, darf auch bezweifelt werden. Im Beschluss werden Auswirkungen auf das Landschaftsbild der Ruppiner Lanke genannt. Dann ist ganz sicher auch die baugenehmigende Behörde gefragt. Wie auch in Berlin scheint es den Brandenburger Behörden rein um die Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Hausbooten und hausähnlichen Gebilden gehen. Die Krux an der Sache ist, dass diese als Kleinfahrzeug im Sinne der Binnenschifffahrtstraßenordnung gelten und ein entsprechendes Kennzeichen wie ein Sportfahrzeug erhalten. Wie soll der Unterschied zwischen dem Hausboot und einer komfortablen Yacht definiert werden? Ganz ehrlich, wünschen wir uns eine weitere Verbreitung von Hausbooten, Bunboats und ähnlichen Gebilden auf unseren Gewässern? Ganz sicher gibt es auch bei diesen Fahrzeugen Schiffsführer, die sich verantwortungsvoll verhalten. Aber leider und in zunehmenden Maße auch genau das Gegenteil. Das damit die Behörden auf den Plan gerufen werden, ist doch nachvollziehbar. Ich sehe schon die Problematik, dass durch dieses Thema eine gewisse Gefahr für die Genehmigung von Bootsstegen für Wassersportfahrzeuge ausgeht. Das beweist auch der Leidensweg des SPYC. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist eigentlich Folgerichtig und kaum zu beanstanden. Kapitaenwalli
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#107
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Natürlich ist das keine Grundsatzentscheidung für ganz Deutschland, aber ein Hausboot ist auch kein typisches Wasserfahrzeug. Wenn es bauartbedingt nicht zum fahren dient wird wohl der Bereich Wohnen im Mittelpunkt stehen. Wer wohnt hat eine Adresse und für die Adresse gibt es Genehmigungsvorschriften.... Die meisten Boote sind Fahrzeuge zum reisen
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Andreas
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#108
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Wie viele Boote laufen 120 BS im Jahr?
Wie oft sitzen die Eigner nur auf Ihren Booten? Es tut mir leid, und ich wiederhole mich: Dieses Urteil öffnet der Willkür Tür und Tor. Ich bin sicherlich kein Hausbootfan, ab das nächste mal "verschandelt" eine ältere holländische Stahlbratze das Landschaftsbild und kann dann mit dieser Argumentation des Liegeplatzes verwiesen werden.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#109
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Zitat:
Aber: das spielt keine Rolle! (bitte Urteilsbegründung lesen!) Zitat:
"nicht in der Sache entschieden" wurde. Erst wenn auf dem "normalen" Klageweg ein ablehnendes Urteil ergangen ist und auch das Bundesverwaltungsgericht dazu entschieden hat, ist es so. Klaus, der noch auf Antworten des TO wartet ... |
#110
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Eine linsenyacht ist jetzt auch ein Hausboot das gleiche liegt jetzt für einee linsenyacht mit gleicher Begründung des bauamtes vor. Das ist der Anfang eines irrsinnes!
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#111
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ZDF: Zahlen, Daten, Fakten. Also wann und wo? Oder wie die Südschweden sagen: Butter bei die Fisch.
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#112
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Vergleich: Schwimmcaravan vs. Carport im Vorgarten
Zitat:
In diesem grünen Randbezirk wurden in den letzten 15-20 Jahren in den Vorgärten von Einfamilienhäusern (aber auch MFH'S) immer mehr Carports gebaut. Nach dem Motto: "Carports sind doch genehmigungsfrei!", also "verfahrensfrei", was aber kein Freibrief bedeutet. Der Bezirksbaustadtrat wies dann aber in einer Pressemitteilung darauf hin, dass für diesen Bezirk (es war übrigens nicht Spandau)"verfahrenfreie Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen". Quelle: https://www.berlin.de/ba-reinickendo...ung.131320.php D.h. hier steht das Planungsrecht(bzgl. der landschaftlich geprägten offenen Bauweise) über der Verfahrensfreiheit bei der Errichtung von Carports (Überdachung von Fahrzeugen). In Folge dessen dürfen dort keine Carports in den grün geprägten Vorgärten errichtet werden. Ansonsten Rückbauanordnung, falls schon geschehen! Auf Nachfrage des betroffenen Grundstückbesitzers beim bezirklichen Bauberatungszentrum wurde ihm (im Vorfeld seiner Planungen) auch mitgeteilt, dass er sein Wohnmobil (für dass er im Vorgarten den Carport errichten lassen wollte) zwar alternativ zeitweise auf seiner vorderen Grundstückszufahrt parken darf, aber eben auch nicht monatelang, weil es sonst zu einer "gesonderten Nutzung im Wohngebiet" käme, die nicht genehmigungsfrei wäre....! Und mal ehrlich: Im o.g. "Ruppiner Fall" vom TE (djrg) handelt es sich doch um einen überdachten Wohnwagen (Caravan), der auf einem schwimmfähigen motorisierten Ponton steht..... dass soll ein "Sportboot" sein ??? Für mich ist das eher ein schwimmender Carport, also nachvollziehbar eine stationäre "schwimmende Anlage" (siehe VG-Beschluss), auf die -der "EU-Sportboot-Richtlinie" übergeordneten- Vorschrift (hier: Brandenburger Baurecht bzgl. Ruppiner See) anzuwenden ist. Meint Fun_Sailor, der auch auf die OVG-Entscheidung gespannt ist
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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#113
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Genau so ist das. Tausche Baurecht gegen BauGB, dann passt es ganz genau.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#114
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Na dann sollte ich doch schon mal einen Bauantrag stellen damit ich meine Feldküche mit Klo und Übernachtungsmöglichkeit übers Wochenende auf dem heimatlichen See abparken kann.
Wo soll das noch hinführen? Es muss doch möglich sein zu definieren was ein Floss oder ein Boot ist. Genutzt werden aber beide Typen recht ähnlich oder? Nur das ein Boot viel viel schöner aussieht. |
#115
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Antworten von djrg
Hallo Klaus,
hast Du inzwischen vielleicht per PN eine Antwort vom hiesigen TO (djrg)erhalten ? (Hinweis für alle Mitleser: Frank MV hatte einen anderen (inhaltsähnlichen) thread eröffnet, der dann teilweise vom Mod hier vorne auf den ersten 2 Seiten (#1 bis #40) angefügt wurde.) Auch mich würden die genannten weiteren Details ("Butter bei den Fischen") bzgl. der von djrg oben genannten Aussagen interessieren, Danke! Gruß Fun_Sailor (am WE ist Ansegeln bei 21°C angesagt, yeah!)
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#116
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Zitat:
Klaus, der am Wochenende ohne Segel anfahren wird |
#117
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Aha! ....schaunmer mal.....(wir wahrscheinlich Sa.mittag oder So., je nach Windlage....und was noch am anderen (Mo)Boot gemacht/poliert werden muss, das erst 1 Woche später reinkomt).
Gruß vom Lakenpenner Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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#118
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Ist doch hier langsam normal. Wenn ein TO nicht die gewünschten Antworten bekommt, geht er auf Tauchstation.
Geht Boot fahren und laßt euch nicht vor einen fremden Karren spannen.
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#119
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Der dunkle Verdacht kommt mir auch langsam auf....
Ätsch, bin schon Boot gefahren. Habe dann am Sonntag bei waagerechten Schneefall was repariert und heute (3 Tage später) bei 20° nischt mehr gemacht. kapitaenwalli |
#120
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Vielleicht hilft es:
Unsere Gemeinde am Bodensee wollte für die Boote eine "Zweitwohnungssteuer" einführen (und Kurtaxe und Gedöhns übrigends auch). Das tun die auch auf dem angrenzenden Campingplatz. Gescheitert sind die bei den Booten nur daran, dass die Wasserfläche ab Uferlinie nicht mehr der Gemeinde gehört https://openjur.de/u/381662.html
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#121
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Das dürfte eher wenig hilfreich zur Bewertung des Sachverhalts sein.
Baurecht ist schließlich nicht Sache der Kommune, sondern im vorliegenden Fall Landesrecht. Hilfreich dürfte in der Angelegenheit wohl eher das sein, was Klaus oben vornehm zurückhaltend angedeutet hat: sich im Hauptverfahren einen Anwalt zu suchen, der sich in dem Bereich wirklich auskennt. Im bemAekelten Eilverfahren stuetzte sich der Bootseigner im wesentlichen auf drei Argumente. Erstens schloss er aus einem anderen Verfahren, dass ein Hausboot auch ein Sportboot sein koennte. Das ist zwar zutreffend, aber unerheblich. Denn es schließt nicht aus, dass ein Sportboot je nach Situation auch eine bauliche Anlage sein kann. Hätte sich der Anwalt mal schlau machen sollen. Es gibt lang und schlapp veroeffentlichte Gerichtsentscheidungen, in denen Wohnwagen oder ausgebaute Busse längerfristig, wiederkehrend oder gar dauernd in irgendeinem Hintergarten aufgestellt und/oder zu Wohnzwecken genutzt wurden. Die gelten als Bauwerke, unabhängig davon, ob sie ergaenzend dazu noch als Kfz angemeldet sind. Ist eins zu eins auf Haus- bzw. Sportboote uebertragbar. Sinnvoll waere gewesen, sich zu ueberlegen, warum diese Situation im vorliegenden Fall nicht gelten sollte. Statt dessen noch ein Gutachten mit den 40 oder 50 Nutzungstagen vorzulegen war wohl eher kontraproduktiv, wie sich aus der Richterentscheidung ergibt. Zweitens kam das Argument, das Boot enthalte weder Küche noch Bad, Das ist absolut unerheblich. Es mag allenfalls zur Bewertung als Wohngebäude, aber sicher nicht zur allgemeinen Bewertung als Bauwerk hilfreich sein. Und völlig unklug scheint mir die Sinngemäße Aussage zu sein, die zuständigen Beamten seien doof unD koennten nicht mal den Namen des Landschaftsgebi3tes richtig schreiben. So weckt man sicherlich keine Sympathien bei Gericht. Denn auch die dort Taetigen sind nicht nur Menschen, sondern ebenfalls Beamte. Es ist schon merkwuerdig. Da wird zu Beginn des Threads ganz schnell und reflexartig von Willkuer und darueber schwadroniert, was der Richter wohl fUer einen Stoff konsumiert haette. Und erst ganz langsam kommt ein wenig Besinnung und Ueberlegung, um was es denn wirklich gehen koennte. Ein typisches, aber trotzdem bedauerliches Kommunikationsverhalten in Netzforen. Gruß Udo Geändert von inselfan54 (10.04.2018 um 19:29 Uhr)
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#122
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Zitat:
Wäre schön, wenn der TO djrg mal eine Info, Presse-link o.ä. dazu hier posten würde...? Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#123
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Zitat:
Schließlich haben wir es ja noch gecheckt. Klaus, der ca 2 Tage dafür gebraucht hat |
#124
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Hallo geschätzte u. teils hier geplagte BF-ler .
Zitat:
Das Beispiel mit der Feldküche ist gar nicht abwegig und wer sich nicht mit dieser Amts- u. Rechtsmaterie auskennt, lehnt sich schnell zu weit aus dem Fenster wenn dies einfach abgetan wird . Unser Unternehmen baut z.B. laufend Konstruktionen und Bühnen meist für öffentliche Veranstaltungen . Und selbst mal nur für einen Tag braucht es meistens eine Baugenehmigung . Für uns übliches Tagesgeschäft . Deshalb kann dies auch vollkommen richtig sein, mal auch nur für eine kleine Feldküche . Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#125
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Ausgehend davon, daß hier nicht wissentliche Falschaussagen hinsichtlich der Linsen getroffen wurden, kann es doch jeden "Wohnbootfahrer" treffen.
Ich liege im Winterhalbjahr meist auch in einem Club. Als "Rechtslaie" lese ich aus diesem Urteil, daß ich dafür jetzt jedesmal einen Bauantrag stellen müßte. Welcher Verein macht sowas mit? Wenn es unerheblich ist, ob ein Boot als Wohnraum überhaupt nutzbar ist und auch die Betriebsstunden unerheblich sind, kann es doch passieren, dass selbst an einer genehmigten und seit Jahren bestenden Hafenanlage das Liegen mit der hier vorliegenden Argumentationslinie verboten werden kann, wenn es einem Bauamt nicht gefällt.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
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