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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#101
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Da unterscheiden sich ja Radar und Funkgerät auch in der Anwendung.
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#102
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Hallo Klausi,
kenne ich beim Funk auch so . Radar eben nicht, ausschalten genügt . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#103
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Args - ihr sprecht von Radar, nicht von Funk...dann war ich bisschen „offtopic“. Sorry.
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Grüße Klausi |
#104
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Kein Thema .
So, gute Nacht, morgen wird wieder ein langer Messetag . Grüße : TOMMI
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#105
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TOMMI,
vielen lieben Dank für Deine Mühe und Recherche! Ganz offensichtlich ist alles beim alten geblieben. Man hat am Messestand wohl nur aneinander vorbei geredet. Wie im echten Leben halt vorkommend.
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Alex |
#106
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Moin moin,
Zitat:
Aber: Du darfst generell nur ein zugelassenes Radargerät binnen betreiben - und das sind nach heutigem Stand der Technik ausschließlich Balkenradargeräte, typischerweise mit >2m Radarbalken. Wendezeiger, entsprechendes Anzeigesystem usw. kommen da natürlich noch hinzu, plus ein professioneller Einbau, wenn ich die ES-TRIN richtig gelesen habe. Bei dem typischen Sportbootradar ist es völlig egal ob Du ein Patent hast oder nicht - Du darfst es grundsätzlich nicht betreiben. lg, justme |
#107
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Macht ja auch auf den meisten Binnengewässern keinen Sinn, weil die Auflösung zu gering ist.
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#109
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Hallo justme, so in etwa hatte ich das auch verstanden. Danke für die perfekte Klarstellung. Wie gesagt ich brauch auf den Binnengewässern ohnehin kein Radar, aber jetzt weiß ich auch das meines gar nicht zulassungsfähig ist.
Drauf bleiben tuts trotzdem, wer weiß wo ich noch hinfahren werde.
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#110
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So ganz konsistent sind die ganzen Verordnungen aber nicht wenn man wirklich mal reinguckt.
Die ES-Trin fußt auf der 2006/87/EG. Da sie selbst keine Rechtsgültigkeit hat wird sie über die BinSchUO in deutsches Recht umgesetzt. Sowohl die 2006/87/EG wie auch die BinSchUO haben im Anwendungsbereich die Einschränkung Schiffe >20m. Einzig an der Stelle wo es ums Radar geht wird das offen gelassen und bedeutet in ihrer Pauschalaussage dass wie schon festgestellt ein Sportbootradar generell binnen nicht zu nutzen wäre. Alle Vorschriften selber beziehen sich dann ja auf die offizielle Radarfahrt bei schlechter Sicht. Alles weitere ist unklare Auslegungssache auf die ich mich nicht verlassen würde. Scheint doch eher als wenn da was vergessen wurde, denn Sinn macht die Sache so nicht. Warum sollte ein Sportbootfahrer - außerhalb der offziellen Radarfahrt - sein Radar nicht nutzen - und wenn es nur zu Übungszwecken ist? Kann man nicht über's Boote-Forum eine Petition starten dass der Passus mal überarbeitet wird? Ist doch seit Ewigkeiten wenn man sucht ein Grund ständiger Diskussion.
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#111
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Zitat:
Kann man exakt so auch auf die Sektsteuer übertragen. 1,02 € auf jede Flasche Sekt , um seit 1902 Geld für die Kriegsflotte des Kaisers in die klamme Staatskasse zu bekommen . Nur von 1933 bis 39 wurde diese Steuer ausgesetzt. Z.Zt. wird diese Steuer in der Staatskasse verbraten, daher geht auch die Kriegsflotte " vor die Hunde" .
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#112
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Hätte man die Steuer der letzten 80 Jahre dem Zweck zugeführt, könnte die Gorch Fock Echtgoldpoller haben
Zitat:
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#113
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Ist Nutzung im Sinne der Verordnung, nur die Fahrt unter verminderter Sicht mit Hilfe des Radar oder gilt auch der Betrieb eines Radar Gerätes bei bester Sicht und Sonnenschein als Nutzung.
(binnen) Da bin ich noch nicht klar mit. |
#114
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Durch den „Spaß Betrieb“ des Jachtradars durch einen nicht Patentinhaber entsteht ja keine Gefahr für andere. Bei Funk ist das ja anders da könnte ein unwissender ja den sicherheitsrelevanten Funkverkehr lahmlegen. Also besteht ja eigentlich kein Grund für das Verbot
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Gruß Jörg |
#115
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Ist das so? Was ist denn mit der Strahlung? Mir wird immer ganz anders, wenn ich einen Berufer mit laufendem Radar in die Schleuse fahren sehe.
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#116
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Die modernen Domgeräte sind extrem schwach von der Sendeleistung. Weniger als ein Handy was man sich ja sogar an den Kopf hält. Die Berufsgeräte haben deutlich mehr Leistung
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Gruß Jörg |
#117
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Moin moin,
Zitat:
Von daher kann die Interpretation mMn nur heißen, 'Nutzung' ist jeglicher Betrieb eines Radargerätes, egal bei welchen Sichtverhältnissen. Wenn es Ausnahmen für nicht-ausrüstungspflichtige Schiffe geben würde, die andere Anlagen zulässig machten müßten diese ähnlich wie es in §4.07 für AIS-Geräte gemacht ist definiert sein - dort steht halt explizit, daß Kleinfahrzeuge neben den binnen vorgeschriebenen Inland-AIS-Geräten auch Class A oder Class B-Geräte nach IMO-Standard nutzen dürfen. Das Problem, wenn ich das richtig überblicke besteht u.A. darin, daß es keine verbindliche Standardisierung für Radargeräte abseits der ausrüstungspflichtigen Schiffahrt gibt - die ES-TRIN-Vorschriften sind ein rein europäisches Ding, die sogar so weit gehen, daß es eine spezielle EMV-Norm im Rang einer EN gibt, die sich ausschließlich mit der elektromagnetischen Verträglichkeit von Binnenradaranlagen beschäftigt. Auf See gibt es für ausrüstungspflichtige Schiffe dann die SOLAS-Vorschriften, aber für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe gibt es da nicht so richtig was Verbindliches, auf das man eine Vorschrift berufen lassen könnte. Und wenn man beliebige Geräte zuläßt kommt irgendwann ein Scherzkeks, der auf einer alten Barkasse <20m ein 70er-Jahre-Hochleistungsradar mit 15kW Impulsleistung installiert und damit den Rhein hochfährt... lg, justme
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#118
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Wäre es nicht evtl. möglich, dazu eine verbindliche Auskunft des BMVI einzuholen? Die müssten doch ihr eigenes Zeugs verbindlich auslegen können, oder?
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Viele Grüße Joachim |
#119
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auch bei Tag und scchönem Wetter... ist es eine Radarfahrt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#120
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So, um hier jetzt mal den Zünder reinzuschrauben, weil Ihr ja keine Ruhe gebt ...
Ist ein Radargerät, das nicht als Radargerät im Sinne der Verordnung anerkannt wird, überhaupt ein Radargerät? Oder handelt es sich dann nicht vielmehr um einen STÖRSTRAHLER? Nun die Repliken bitte, mit allen Konsequenzen in der Betrachtung.
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Alex |
#121
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Zitat:
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#122
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Ich bin der Meinung, das man mit einem Sportbootradar binnen gar keine Radarfahrt machen kann. Im Sinne der Verordnung. Das ist quasi nicht existent.
Das man einfach so zum Spass, ohne in Bedingungen zu fahren wo ein Radar Pflicht wäre, ist einfach nicht vorgesehen. Der ganze Gesetzeskram entfällt quasi, bis auf den Fakt dass man Patent und Binnenradar braucht. Sportbootradare sind aber nicht illegal, was den Betrieb und die Frequenznutzung angeht. Auch die Geräte selbst sind CE Konform. Für die benutzen Frequenzbereiche gibt es eine Allgemeinzuteilung. Ähnlich CB, Freenet usw. Die müssen nicht gesondert angemeldet werden, können aber in die Frequenzzuteilungsurkunde der Schiffsfunkstelle auf freiwilliger Basis eingetragen werden. Die Verfügung findet man hier: https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=6 Während das auf Seeschifffahrtsstraßen im Rahmen von SOLAS (1.2) eindeutig geregelt ist, ist das für Binnen wieder nicht eindeutig geklärt, weil nicht vorgesehen. Es steht aber auch nirgendwo geschrieben, dass die Frequenzzuteilung nur im Geltungsgebiet der SOLAS gilt. Da aber die generelle Nutzung nur zum Zweck der Navigationshilfe und Schiffsortung zulässig ist, wozu Sportbootgeräte binnen nicht zulässig sind, ergibt sich meiner bescheidenen Meinung daraus, dass der Betrieb binnen nicht erlaubt ist, weil die Frequenzzuteilung nicht gilt, wegen Wegfall des Zwecks. Das Mitführen eines solchen Gerätes ist aber nicht verboten. Ob man das Binnen die Betriebsbereitschaft verhindern muss, konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Ich fasse noch mal zusammen: Die Nutzung Binnen ist nicht erlaubt, weil die Allgemeine Frequenzzuteilung an den Verwendungszweck gekoppelt ist. Da Sportbootgeräte diesen Zweck binnen (im Sinne der Schifffahrtsverordnungen) nicht erfüllen können, ist die Frequenzzuteilung hinfällig. Schiffsortung zum Spass ist nicht vorgesehen. Somit haben die zitierten Polizeibeamten wohl Recht, allerdings wussten sie wahrscheinlich wohl nicht warum.
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#123
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Ich kann es nicht fassen !
Sagt mal, lesen einige überhaupt hier richtig mit ? Ich habe doch das Thema auch für euch auf der Messe extra mit BMI, WSV, WSP direkt besprochen . Eine bessere Quelle wüsste ich nicht . Und alle anwesenden Beamten waren sich hier ganz klar einig . Es gab keinerlei Kontroversen untereinander ! Und ich gab mir hier wirklich Mühe, es unverfälscht zu notieren . Bitte nur einfach lesen . Und ja, in den fast 2 Stunden haben auch in den VO's zusätzlich noch sogar gemeinsam hin u. her gelesen . So, macht was daraus . Bin nun hier weg , Grüße : TOMMI
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#124
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Tommi, Du sagst es!
Mein Beitrag ist jetzt #124. Trotz Deiner Darlegungen in #53 ist hier noch immer weiter schwadroniert worden, ob es nicht vielleicht doch anders sein könnte. Selbst mein vor Ironie triefender Beitrag #120 wird scheinbar noch ernsthaft aufgegriffen statt als solche verstanden zu werden. Ich liebe dieses Forum für seine Unkompliziertheit.
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Alex |
#125
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Des könnte keine Ironie erkennen...
Für mich ist es sei #53 eindeutig und klar... Es ist zu jeder Zeit und bei jedem Wetter nicht erlaubt binnen ein nicht zugelassenes Radargerät zu benutzen... Da dies klar dargelegt wurde kann dan hier auch zu... jede weitere Diskussion darüber erübrigt sich
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