Da ich meinen Bootsurlaub wegen dem schlechten Wetter unterbrochen habe, kann ich heute von einer neuen Erfahrung mit der Polizei berichten:
Nach der Anmeldung des Bootes (Vignette) in Silo habe ich mein Boot in einer privaten Werft kranen lassen.
Die polizeiliche Anmeldung der Personen erfolgte wie immer im besagten Touristbüro, wobei als Wohnung der Bootsname und als Wohnort ein kleiner Hafen in die Bestätigung über die Anmeldung ( Potvrda..Boravista) eingetragen wurde.
Wir verbrachten eine Nacht an der Mole der kleinen Werft, in der am Morgen des nächsten Tages eine polizeiliche Kontrolle stattfand.
Es wurden alle am Gelände befindlichen Boote und Fahrzeuge notiert und Auskünfte über deren Besitzer eingeholt. Auch alle an der Mole liegenden Boote, so auch únseres, wurden überprüft und auch unsere polizeilichen Anmeldungen verlangt. Gottseidank hatten wir diese am Vortag besorgt.
Eine nette und korrekte Beamtin brachte mir nach der Kontrolle allerdings eine bestehende Gesetzesvorschrift zur Kenntnis, die nur Köpfschütteln verursachen kann.
Die Nächtigung im Boot
an einer privaten Mole sei dann nicht erlaubt, wenn das Boot mit Leinen o.ä. mit der Mole verbunden ist. In diesem Fall käme die Vorschrift über das wilde Campen zu tragen und man müßte sich ein Zimmer für die Übernachtung nehmen.
Die Übernachtung am Anker neben der Mole oder in einem öffentlichen Hafen sei hingegen erlaubt.
Weiters sagte sie auf Befragen, dass in jeder neuen Gemeinde eine neuerliche polizeiliche Anmeldung zu erfolgen hat.
Jetzt kann sich jeder von euch sein Teil denken. Bei genauer Einhaltung dieser Bürokratie würde wohl der Urlaubstörn zu einem Behördentörn werden.