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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Hallo ! Im großen und ganzen stimme ich Dir zu ! Zitat:
schnell anders aus, wenn (aus welchen Gründen auch immer) nach 3 Monaten der Antrieb sich verabschiedet und der Kunde wieder auf der Matte steht ! Dann ruft er das Wort, welches bei jedem Geschäft am meisten auftaucht GARANTIE !!! MfG Michael
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#102
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Moin,
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mfg Martin
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#103
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Hallo Michael, die hat er aber nicht! Vergleiche meine Berichte. Er hat nur eiinen Gewährleistungsanspruch. Das bedeutet, er muss dir nachweisen, dass der Fehler, der zu dem Motorabschied geführt hat, vor der Eigentumsübergabe schon vorhanden war. Gruß Geändert von WhiteShark2010 (12.02.2010 um 09:38 Uhr) |
#104
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Hallo auch, ich habe das bisher nur verfolgt und bin auch kein Bootshändler, jedoch auch selbständig mit Ladengeschäft und jeder Menge Technik. Ich möchte Dir zwar nicht zu nahe treten, aber diejenigen, die sich öffentlich über eine Händlerschaft aufregen, welche nicht so reagiert wie sie sich das vorstellen, sind dann meist auch diejenigen die sich öffentlich über den Händler der Gebrauchtware aufregen wenn diese dann nach - sagen wir mal kurzer Zeit - einen Defekt aufweist und prangern dann den/die Händler auch öffentlich an. Egal ob der Händler ín Bezug auf Garantie oder Gewährleistung im Recht ist oder nicht. Peter
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#105
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Zitat:
Ich glaube, du machst einen gewaltigen Denkfehler! Die Gewährleistung in den ersten 6 Monaten ist für den Verkäufer (auch bei Gebrauchtwaren) eine denkbar ungünstige Position. Denn von Gesetzes wegen wird einfach angenommen, daß der Mangel der Ware schon beim Übergang vorhanden war. Nach Ablauf der 6 Monate liegt die Beweislast beim Käufer. Deswegen kommt der Händler in den ersten 6 Monaten fast nie aus seiner Gewährleistungsposition raus, danach wird es für den Käufer sehr schwierig (wenn der Händler es darauf anlegt).
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Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote
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#106
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Gruß Christian |
#107
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Bisher habe ich mich gefragt, wenn du so genau weisst wie man ein Bootegeschäft mit Erfolg führen muss, warum machst du das nicht selbst?
Jetzt weiss ich es.... Zitat:
Sorry aber in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler. Der Kunde erwartet eine Hilfestellung und einen fairen Partner der hilft und keinen "Oberlehrer". Schlaue Händler versuchen übrigens genau solche Risiken mit einer dazu gekauften Garantie abzudecken um nicht in Diskussionsnot mit dem Kunden zu geraten.
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Gruß vom Oberrhein. |
#108
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Ich kanns nur fürn Gebrauchtautomarkt schreiben:
Ich hab damit aufgehört,viele Bekannte die das neben dem Beruf gemacht haben auch, und viele kleine Händler verkaufen nur noch an Händler oder ins Ausland... Weil es ein Witz ist für ein Fahrzeug mit 15 Jahren 200tkm und weniger als 200€ Gewinnspanne irgendwas gewährleisten zu sollen.. Als Händler habe ich das Ding nicht gebaut,Habe ich das Ding nicht 15Jahre gefahren und weiß daher leider nicht unbedingt wie weit der Verschleiß vorangeschritten ist.(Klar manche Sachen hört man oder sieht man von Aussen, andere würden nur nach Zerlegung ganzer Komponennten zu Tage treten). Vor der Regelung hat man für 1000DM ein Fahrzeug mit NEU TÜV bekommen, das locker nochmal 2mal übern TÜV ging, heute bekommt man für 1000€ ein Fahrzeug mit 1 1/2 jahre Rest TÜV das dananch in die Presse kann... Ich hätte die Regelung auf ein bestimmtes Alter /Nutzungsdauer/km beschränkt, wäre weitaus sinnvoller gewesen...
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. |
#109
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Zitat:
für Verschleiß muss der Händler doch nicht gewährleisten?! Das muss er doch nicht mal bei neuwertigen Gütern! Seine Pflicht ist es nur dafür gerade zu stehen, dass sich das Gut in einem dem Alter entsprechendem Zustand befindet.
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Gruß Christian |
#110
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Gutes Beispiel:
Vor ein paar Jahren hatte ein Bekannter einen Hyundai Pony verkauft für ich glaube es waren 1200€ , war auch mal da mit dem Auto schnurrte wie ein Kätzchen war auch kein geschundenes Auto. 3 Monate später: Kunde ruft an Motorschaden.Ein Pleuel abgerissen. Kunde könnte ja auf einen NEUmotor bestehen.. Was also machen..Auto zurücknehmen und nen gebrauchten einbauen und wieder verkaufen, natürlich sauber draufbezahlt bei der Aktion... Pleuelabriss als Verschleiß durchzubringen würde Gutachten erfordern die mehrere t€ kosten...(Und wer weiß ob der nette Kunde den Motor nicht überdreht hatte-was natürlich auch nur mit teuren Gutachten feststellbar wäre...). Und eben diese Kosten schlagen die Händler eben jetzt auf jedes Fahrzeug auf, darum kann man kaum noch gute, günstige Fahrzeug finden. Daher verkaufen die Händler lieber ins Ausland-- die fragen nicht nach Gewährleistung
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#111
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Hallo ...
... ich will mich doch nicht wiederholen. Aber ich habe doch den Gesetzestext einige Seiten vorher schon gepostet und auch erläutert.
Natürlich ist die Beweisfrage und die Beweislast - und davon reden doch hier einige - eine ganz andere. Natürlich stellt sich da der Gesetztgeber auf die Seite des Käufers. Aber das ist doch auch richtig so!!! Der Händler trägst vorrangig das Riskiko des Verkaufes und nicht der Käufer das Risiko des Gekauften. Ganz ehrlich, die Einstellung einiger, die anscheinend in diesem Handel tätig sind, sind für mich total daneben. Der, der handelt trägt das Risiko für sein eigenes Geschäft, egal ob gebraucht oder neu! Übrigens ist das Risiko für den Händler bei Verkauf einer Neuware von der gesetztlichen Seite viel höher. Hier muss er Garantie leisten. Er kann sich auch nicht, wie das einige Händler ja so gerne tun, auf den Hersteller berufen. Das Risiko der Garantie ist viel höher!! Zur Erläuterung: Liebe Händler (ich mag euch doch!) stellt euch vor, ihr verkauft jemanden eins von euren Speedbooten für 80 tsd. Euro. Kurz nach dem Verkauf genht der Hersteller Konkurs, noch etwas später, leckt der V8 Innenborder weil der Block gerissen ist, Öl luft in den Lago Magiore, das Speedboot ist Schrott, der See verseucht, Schaden 50.000 € inkl. Garantieleisteung 80 tsd. Nu ratet mal wer das bezahlt!!?? Im Fall des Gebrauchten, müßte der Käufer erst nachweisen, dass der Grund für den Motorblockriss bereits vor seinem Kauf vorhanden war, bei der Garantie ist das aber unerehlich, da kann der Grund auch erst in der Garantiezeit entstanden sein und trotzdem besteht der Anspruch! So isses nu mal! Garantie und Gewähleistung sind nicht dasselbe, nicht einmal dasgleiche!!!! Aber der Gesetzgeber stellt sich zu Recht, auf die Seite des Schwächeren und das ist juristisch immer die Privatperson!! Zur Frage des Verschliesses: Natürlicher und normaler Verschleiß sind sowohl von der Garantie als auch der Gewährleistung ausgenommen. |
#112
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Wie alt war das Auto? Welche Laufleistung hatte es? Was stand im Vertrag? Der Händler hat in dem von dir beschriebenen Fall nachgegeben. Ob dies an den Gutachterkosten lag, oder an der Befürchtung seinerseits vor Gericht mit seinen Argumenten keinen Bestand zu haben kann und will ich nicht beurteilen.
Wenn es für einen Händler lukrativer ist Dinge ins Ausland zu verkaufen, so ist dies sein gutes Recht. Dasd ändert aber nichts an der Tatsache, dass es auch sinnvoll sein kann ein gebrauchtes Boot in Zahlung zu nehmen.
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Gruß Christian |
#113
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Also mir ist es als Käufer oftmals lieber ich krieg keine Garantie dafür aber einen richtig guten Preis.
(mit Garantie hätte ich weder unseren Chinque noch unseren Sharan für diese Preise bekommen). Und ich weiß von Leuten die kommen mit einem Steinschlag im Scheinwerfer und wollen das (von einem Privatverkäufer) auf Gewährleistung ersetzt haben, nur dadurch das da mal so ne dumme Regelung für Gewerbliche in die Welt gesetzt wurde. Es gibt Kunden die schauen sich ein Fahrzeug gar nicht mehr an, (obwohl man ihnen alle Mängel erklärt) und wollen nachher bei Privatleuten das Fahrzeug zurückgeben wegen vorhandener Mängel (die aber auch im Kaufvertrag stehen), und ja die können einen Prozess anstrengen und ihn auf über ein Jahr hinauszögern Schöne Rechtslage.... Ähnlich wie in der Bucht wo zwar der Käufer dir einen reinwürgen kann, du aber nix dagegen unternehmen kannst.. Der Hyundai war damals hmmm, 7 oder 8 Jahre alt.. um 150tkm.Es geht nur drum bei 200€ Gewinn hätte ich nicht Bock den Rechtsweg zu gehen Telefonate Verhandlungen und und und und und und...ist dann auf einmal ein Stundenlohn von 10cent.. So hat keiner mehr Nerv sich sowas anzutun...und eben auch keine Gebrauchtboote anzunehmen (ausser zu Spottpreisen), weil es da ja wenig händler gibt und wenn dich da ein Kunde schlecht macht, nur weil er vor Gericht nicht Recht bekommt, spricht sich das rum, und kaum einer fragt dannach was wirklich war, es heisst nur der Händler verkauft Schund .. Da helfen oft nicht 20 zufriedene Kunden um ein schlechtes Gerücht zu widerlegen. (Gibt genug Literatur darüber, Schlechte Nachrichten und Gerüchte verbreiten sich bei weitem schneller und Besser, als gute oder Dementis...)
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus. Geändert von Nichtschwimmer78 (12.02.2010 um 12:20 Uhr)
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#114
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Damit hast Du recht. Aber das liegt vorrangig daran, dass der Privatmann heute für kleines Geld eine Rechtsschutzversicherung abschließt. Der gewerbliche Händler aber, um gegenzuhalten können, eine Versicherung für teures Geld abschliessen muss. Zusätzlich erwartet man vom gewerblichen in einem Rechtstreit teilweise sehr viele und aufwendig zu erstellende Unterlagen. Schon alleine um einem Juristen zu erklären, warum ein Boot schwimmt, kostet viel Mühe, ihm dann auch noch zu erklären, warum der Käufer den Schaden selber verursacht hat, ist schone eine Wochenendsaufgabe! All das kostet Geld. deshalb wägen viele ab und sagen, dann ersetze ich lieber, obwohl ich rechtlich nicht müßte und hab dann meine Ruhe. Dafür habe ich übrigens sehr viel Verständnis. Zusatz: Leider ist es in Deutschland unmöglich die Garantie auf gewerblicher Ebene auszuschliessen. Ich würde beim Schiffskauf auch eher darauf verzichten, wenn ich dafür einen entsprechenden Nachlass bekäme! Geändert von WhiteShark2010 (12.02.2010 um 12:29 Uhr) |
#115
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PS: Bin kein Bootshändler, betrachte nur mit schmunzelnem Auge.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#116
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Aber das ersetzen kostet eben Geld....
Und wenn der Händler das Boot zu teuer stehen, kauft es keiner... Wenn er zuwenig zahlt, geht auch keiner drauf ein... Also... da muss ich schreiben, lieber rate ich dem Kunden sein Boot selbst zu verkaufen, da A er mehr kriegt und ich B keine schwer kalkulierbare Ware an der Backe hab.So hat jeder was von (und der Kunde bekommt halt 5% mehr Rabatt beim Neuboot oder so..) Ich bin ja schon froh das selten einer eine Spoilerstoßstange oder ein Fahrwerk oder einen Sportauspuff in Zahlung geben will Mir hat mein Ra fürs Geschäft übrigens klar und deutlich erklärt das es dafür für händler keinen Rechtsschutz (für Verkäufe) gibt, bzw. aufgrund der Aufwendungen in diesen Bereich nur Sch... teuer.(Nur Aussage meines RA weil ich vom Versicherungsfuzzi besch... worden bin-obs stimmt weiß ned..)
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus.
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#117
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Polemik hilft selten! ich habe in einigen Postings auf den vorherigen Seite, die beiden relevanten §§ des BGB gelistet, inkl. Erläuterung. Einfach BGB in die Hand nehmen und selber lesen! |
#118
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Zitat:
Und wir kennen immer noch nicht Deinen Namen und Dein (fastverkauftes) "Schiff".
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#119
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???
... liess doch das BGB, da steht es doch schwarz auf weiß!! Ich erwarte doch nicht, dass Du mir glaubst!
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#120
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Ok , am Ende dieses Trööts fasse ich für mich zusammen :
Ich behalte mein Boot Ein größeres Boot ist teurer, braucht mehr Sprit usw Stellt euch vor, ich finde wirklich einen Händler, der mir noch paar Euronen für mein Böötchen gibt, dann sicher nur soooooo wenig, nö, nö ! Da stelle ich es, sollte ich mich mal durchringen, lieber hier ins Die können den Preis dann genau so zerlabern Also wenn de nix einbüßen willst - Boot behalten ! Wenns doch nicht so viel todschicke Neue gäbe So isses eben, man kann einfach nie genug klagen! In diesem Sinne - ein schönes WE Grüße ...Roland |
#121
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Zitat:
Schön aber, dass Du in Deiner letzten Aussage zur Beweislastumkehr selbst die Vorteile beim Kunden siehst. PS: Nun sach schon, was haste für'n "Schiff".
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#122
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Genau!
Auch ich werde mich jetzt aus diesem Thema verabschieden!
Es würde sich jetzt wirklich nur noch wiederholen. Ich wünsche allen, die mit Schiffen und Booten handeln 'Gute Geschäfte',- und das meine ich ernst, denn ich reden ja gerne mit Euch, es ist doch mein Hobby! P.S.: PYT mit einer Bavaria |
#123
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Checki, das ist das Problem bei allen Rechtsstreitigkeiten. Es gibt ein Gesetz, ob es greift, dass ist oft Sache der Beweise. Und Beweise sind der Tummelplatz für Lug und Trug. Auch Dir alles Gute!!! |
#124
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Es gibt auf dem Kfz Markt eine interessante Option für Gebrauchtwagenhändler, diese können eine Versicherung für die verkauften Fahrzeuge abschließen. Diese kommt für eventuelle Garantie/Gewährleistungsfälle auf. Das wäre für den Bootsmarkt ja auch eine denkbare Möglichkeit...
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Gruß Tobias |
#125
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@ tobias,sicher aber die kostet, heisst wieder ein Betrag wo zwischen Inzahlungnahmepreis und Marktpreis liegt.
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