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  #1226  
Alt 12.06.2014, 07:37
Lenovo Lenovo ist offline
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...wenn jedoch die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg (7700 Pfund) nicht übersteigt, darf (sinngemäss) eine Auflaufbremse verbaut sein.

Ich lese das so, dass über 3.5 to keine Auflaufbremse verbaut sein darf. Ergo: ein Hänger mit mehr als 3.5 to und Auflaufbremse ist verboten. Also nix mit 3.65 to.
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  #1227  
Alt 12.06.2014, 07:43
Lenovo Lenovo ist offline
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Die Sache mit der Schwerverkehrsabgabe ist interessant. Wenn denn ein Hänger mit 3.65 to und Auflaufbremse zulässig wäre, würde die Schwerverkehrsabgabe fällig. Soviel ich weiss, muss man hierfür im Auto ein Gerät eingebaut haben, welches die gefahrenen Km misst. Hat man das nicht, ist man so richtig illegal.

Aber eben, ich lese die Sache so, dass eh kein Hänger über 3.5 to und Auflaufbremse zulässig ist.
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  #1228  
Alt 12.06.2014, 08:14
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
....., würde die Schwerverkehrsabgabe fällig. Soviel ich weiss, muss man hierfür im Auto ein Gerät eingebaut haben, welches die gefahrenen Km misst. Hat man das nicht, ist man so richtig illegal.
...
Nein. Die Schwerlastabgabe ist nur ein Zettel, auf dem Du 10 Tage eintragen kannst, wo Du dann die Autobahnen benützen darf. Das ist unabhängig von den Kilometern.

Das kilometerabhängige Gerät ist die Go-Box in Österreich.

Gruß Axel
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  #1229  
Alt 12.06.2014, 09:21
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
...wenn jedoch die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg (7700 Pfund) nicht übersteigt, darf (sinngemäss) eine Auflaufbremse verbaut sein.

Ich lese das so, dass über 3.5 to keine Auflaufbremse verbaut sein darf. Ergo: ein Hänger mit mehr als 3.5 to und Auflaufbremse ist verboten. Also nix mit 3.65 to.
Langsam muss man den Eindruck bekommen, du legst es willentlich und wissentlich darauf an dich der Lächerlichkeit preiszugeben. Solltest Du das entgegen diesem Eindruck jedoch tatsächlich ernst meinen, dann lies nochmal genau nach, was in Beitrag 1220 unter dem von dir genannten Zitat aus dem Übereinkommen über den Straßenverkehr steht.
__________________
Schöne Grüße,
Ulli
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  #1230  
Alt 12.06.2014, 09:50
uhx uhx ist offline
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Ok, hab nochmal drüber nachgedacht. Vielleicht liegt hier wirklich einfach nur Missverständnis darüber vor, was das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist.

Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr regelt den internationalen Verkehr von Fahrzeugen. Es gibt Mindestanforderungen vor, die Fahrzeuge im internationalen Verkehr zwischen den Unterzeichnerstaaten erfüllen müssen. Es macht aber keinerlei Vorgaben darüber, was die Vertragsstaaten an nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften für den nationalen Verkehr erlassen dürfen.

Was heißt das?
  1. Erfüllt ein in Land A zugelassenes Fahrzeug die Mindestanforderungen nach Anhang 5 des Übereinkommen über den Straßenverkehr, dann darf das Fahrzeug auch dann in Land B fahren, wenn es die nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften von Land B nicht erfüllt.
  2. Da das Übereinkommen nur für den internationalen Verkehr gilt, steht es Land A aber frei Fahrzeuge zuzulassen, die nicht die Mindestanforderungen nach Anhang 5 erfüllen. Der Halter kann sich dann natürlich in Land B nicht mehr auf das Übereinkommen über den Straßenverkehr berufen. Er darf nur nach Land B einreisen, wenn das Fahrzeug auch den nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften von Land B genügt.
Genau dieser letztgenanntere Fall liegt hier vor mit Land A = EU und Land B = Schweiz. Da die Zentralachshänger, um die es hier geht, sowohl in der EU als auch in der Schweiz zulässig sind, darf ein solcher in der EU zugelassener Hänger auch in der Schweiz benutzt werden (und umgekehrt). Das Übereinkommen über den Straßenverkehr wird dafür weder benötigt, noch verbietet es dieses. Anders ausgedrückt: Es ist in diesem Fall schlicht irrelevant.
__________________
Schöne Grüße,
Ulli
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  #1231  
Alt 12.06.2014, 10:49
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Langsam muss man den Eindruck bekommen, du legst es willentlich und wissentlich darauf an dich der Lächerlichkeit preiszugeben. Solltest Du das entgegen diesem Eindruck jedoch tatsächlich ernst meinen, dann lies nochmal genau nach, was in Beitrag 1220 unter dem von dir genannten Zitat aus dem Übereinkommen über den Straßenverkehr steht.
Lass Dich nicht ärgern Ulli,

für manche ist es einfach nur eine Art Beschäftigungstherapie, andere durch Mutmaßungen und Verallgemeinerungen zu verunsichern.
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Gruß - Georg

Geändert von gbeck (12.06.2014 um 16:18 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #1232  
Alt 12.06.2014, 20:31
Lenovo Lenovo ist offline
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Mag sein, dass Anhänger anders gehandhabt werden als Lastwagen. Die Schweizer Lastwagen haben keinesfalls einen Zettel, sondern ein Gerät, welches insbesondere die km misst. Ob noch weitere Parameter gemessen werden, weiss ich nicht. Basierend auf dem Gemessenen wird dann die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (so der volle Namen) erhoben.
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  #1233  
Alt 12.06.2014, 20:33
Lenovo Lenovo ist offline
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Ja Ulli, der Hänger darf benutzt werden, das ist ausser Frage. Ob ein Zufahrzeug mehr als 3.5 to ziehen darf, ist ein ganz anderes Thema. Auf Grund der in diesem Thread genannten Infos komme ich zum Schluss, dass es in der CH verboten ist.
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  #1234  
Alt 12.06.2014, 22:19
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Ja Ulli, der Hänger darf benutzt werden, das ist ausser Frage. Ob ein Zufahrzeug mehr als 3.5 to ziehen darf, ist ein ganz anderes Thema. Auf Grund der in diesem Thread genannten Infos komme ich zum Schluss, dass es in der CH verboten ist.
Was ich aus dem Threath gelernt habe:

Was in den Papieren steht ist entscheidend.

wen in den Trailerpapieren steht:
Achslast 3500 kg
Aufliegelast 150 KG
gesammtgewicht 3650 KG

ist der Trailer mit 3650 KG legal


wenn in den Fahrzeugpapieren steht.

anhängelast 3500 kg
Aufliegelast 150KG


dann ist der Zug komplett erlaubt.

nachdem die Schweiz as EU-recht akzeptiert hat ist dies auch in der Schweiz erlaubt.
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Gruß Volker
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  #1235  
Alt 12.06.2014, 22:25
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen

Ich glaube, wenn alle dein Angebot annehmen, bekommst du Gewichtsprobleme.
Fang schon mal an, innen AF zu streichen, obwohl aufgrund des Wasser-Angebots mußt du wir keine allzu großen Sorgen machen.
Ach Michael, wir haben bald 1250 erreicht und es kommt trotzdem keiner zum Bodensee. Deswegen Verkauf ich Dir jetzt auch mein Boot. Du holst es hier ab und ich lass das Urla AF draufmachen. Das Übergewichts- und Überbreiteticket teilen wir uns ganz seemännisch, oder??
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Gruss

Matthias

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  #1236  
Alt 12.06.2014, 22:27
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Ob ein Zufahrzeug mehr als 3.5 to ziehen darf, ist ein ganz anderes Thema. Auf Grund der in diesem Thread genannten Infos komme ich zum Schluss, dass es in der CH verboten ist.
Wie Du darauf kommst wird wohl dein ewiges Geheimnis bleiben, da diese Begrenzung in VTS und VRV nicht vorkommt und du nicht gewillt und/oder in der Lage bist eine Quelle dafür anzugeben

Für alle anderen:

Art. 8 Abs. 3 VTS:
Zitat:
Die zulässige Anhängelast bzw. das Gesamtzugsgewicht ist im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs vermerkt.
Art. 41 Abs. 3 VTS:
Zitat:
Der Hersteller oder die Herstellerin hat eine Garantie über das technisch zulässige Höchstgewicht, über die technisch zulässige Anhängelast und bei Motorwagen und ihren Anhängern über die Tragkraft der einzelnen Achsen abzugeben.
Eine prinzipielle Begrenzung auf einen bestimmten Wert gibt es nicht.
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Schöne Grüße,
Ulli
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  #1237  
Alt 13.06.2014, 01:15
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Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
Deswegen Verkauf ich Dir jetzt auch mein Boot.
Hast du schon mal nem armen Rentner ins Portemonnaie geschaut.


Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
Das Übergewichts- und Überbreiteticket teilen wir uns ganz seemännisch, oder??

Gibt keins, bis Triest schaff ich das, dann mit der Fähre nach Çeşme und ab dort hab ich Narrenfreiheit.

Mit unserer Rumblödelei und dem ungläubigen Lenovo schaffen wir wohl doch noch die #1500.
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Alt 13.06.2014, 01:25
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[QUOTE=herrmic;

Mit unserer Rumblödelei und dem ungläubigen Lenovo schaffen wir wohl doch noch die #1500.[/QUOTE]

Da hab ich keinen Zweifel! 1500 sind ja nur das Zwischenziel für höhere Spähren...........
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Gruss

Matthias

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  #1239  
Alt 13.06.2014, 09:56
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Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
Da hab ich keinen Zweifel! 1500 sind ja nur das Zwischenziel für höhere Spähren...........
na immerhin haben wir ja für den deutschen Klärungsbedarf auch schon um die 1000 Beiträge gebraucht.
Da sollte man doch so einem kleinen aufsässigen Bergvolk mindestens 500 Zusatzbeiträge gönnen.....
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Gruß - Georg
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  #1240  
Alt 13.06.2014, 14:35
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Mag sein, dass Anhänger anders gehandhabt werden als Lastwagen. Die Schweizer Lastwagen haben keinesfalls einen Zettel, sondern ein Gerät, welches insbesondere die km misst. Ob noch weitere Parameter gemessen werden, weiss ich nicht. Basierend auf dem Gemessenen wird dann die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (so der volle Namen) erhoben.

Hallo,

Du hast Recht in Bezug auf den Güterverkehr. Bei uns Urlaubern sieht es aber anders aus, da gibt es Pauschalen:

Für uns Transit-Urlauber (schwere Womo oder Wohnwagen) ist die Schwerlastabgabe in der Schweiz meist mit dem Zettel der günstigste Weg. Man zahlt einmal die Gebühr von 32,50 CHF und darf dann 10 Tage in dem Jahr fahren. Diese 10 Tage müssen dann vor Fahrtantritt im Zettel eingetragen sein.

Das gleiche gibt es für die "Sachtransport-Anhänger über 3,5t". Hier richtet sich der Abgabensatz nach der Anhängelast (pro 100kg) des Zugfahrzeuges (Zitat ADAC).

Gruß Axel
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  #1241  
Alt 13.06.2014, 16:35
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Volker, ich lese das ganz und gar nicht so. Deine Interpretation ist in meinen Augen Wunschdenken.

Danke Axel, habe ich nicht gewusst.

Bleibt die Frage:
Darf ein Auto 3.65 to ziehen?
Wenn ja - was ich nicht glaube - wird die Abgabe fällig?
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  #1242  
Alt 17.06.2014, 21:46
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Mein Sigma 3650 ist heute fertig geworden, nächsten Mittwoch hole ich ihn ab
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Alt 17.06.2014, 23:44
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
wird die Abgabe fällig?
Ja...
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Ulli
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  #1244  
Alt 18.06.2014, 07:45
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Langsam muss man den Eindruck bekommen, du legst es willentlich und wissentlich darauf an dich der Lächerlichkeit preiszugeben.
Lass dich nicht ärgern, Lenovo ist bekannt für absolute Beratungsresistenz.

Interessanter Thread
Bernd
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  #1245  
Alt 29.07.2014, 15:30
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also ich hatte mich ja zurückgehalten,

hier sind ja menschen echt mehr als beratungsresistent....

torsten, den sein auto 3650kg ziehen darf, schlag mal die Bedienungsanleitung mit datenblatt auf, wenn dort 3500kg Anhängelast steht darfst du das zzgl. stützlast ziehen.

viele grüße
torsten
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  #1246  
Alt 29.07.2014, 15:45
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23 Nova 23 Nova ist offline
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Nur mal so in die Runde,

macht doch mal Bilder von Euren Gespannen .....
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Schöne Grüße

Oli

Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen
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  #1247  
Alt 29.07.2014, 16:58
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Sebnick Sebnick ist offline
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Terracan mit 26er Drago auf 3500kg Wick Trailer
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Wer Rechtschreibfehl findet darf sie behalten
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  #1248  
Alt 29.07.2014, 17:00
tosa-sec tosa-sec ist offline
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na, hier....

die rumpfumspannenden gurte mal wegdenken, deswegen stehen wir ja auch dort, der weg dorthin war sehr holperig und uneben....
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  #1249  
Alt 29.07.2014, 18:57
Thomas S Thomas S ist offline
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Standard Wir haben doch schon so einen Trööd..

haben wir nicht schon so einen Gepanntrööd ?? Wäre ja Quatsch jetzt hier wieder anzufangen,hier gings doch eigentlich um Trailer mit höchster Zuladung

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=51235 guck doch mal hier...
__________________
Gruß Thomas S

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  #1250  
Alt 30.07.2014, 07:45
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Naja, man könnte die Fotos hier ja auf Gespanne über 3,5t beschränken

Wär schon interessant, und man müsste nicht lange in dem Riesen-Gespann-thread suchen.

Gruss Mike
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