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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1276
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Zitat:
Die Abgaben gehen doch dann an die Eu ! Ich glaube die haben momentan anderes zu tun als sich um uns Bootfahrer zu kümmern. Natürlich wird es kontrollen geben, aber denke das der Zoll mit der Sicherung der EU Aussengrenze gerade zukünftig erstmal genug zu tun haben wird.
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Gruß Tobias Bijou |
#1277
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warum ??
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Gruß Olli |
#1278
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Achtung MwST Kroatien
Ich habe noch 2 fragen:
1) Es wird hier immer geschrieben, dass die Boote nicht länger als 18 Monate im Zollverschluss sein durften ohne Anwesenheit des Benutzers. Aber es gibt doch in sämtlichen Kroatischen Häfen massenhaft Boote unter deutscher Flagge für die ganz normal in Deutschland MwSt gezahlt wurde und die dort ewig im Zollverschluss liegen. Sind denn alle deutschen Boote, die in einer kroatischen Marina länger als 18 Monate unter Zollverschluss liegen wieder in die Eu zu bringen oder nach HR Recht zu verzollen ?? Wenn ich das Boot nicht mal 2 Jahre dort liegen lassen kann, hat das doch alles keinen Sinn. Also muss doch das Lagern unter Zollverschluss länger möglich sein ?? 2) Ich habe meinen Techniker heute angerufen ( siehe meine Beiträge der letzten Tage). Er hat mir versichert, dass er einen Zollverschluss hat. Und ausserdem könnte er genau belegen, was er repariert hat. Er hat eine offizielle Lizenz für seine Werkstatt und da habe es nie Probleme mit dem Zoll gegeben. Ich kann zwar belegen, dass ich im Herbst noch in der Solarismarina war und der Hafenmeister dort kann auch belegen, dass wir einen Vertrag machen wollten und dann Bootsmotorprobleme auftraten und wir vereinbarten, dass das Boot von Oktober 2012 bis Mai 2013 repariert wird und im Mai 2013 wieder in die Marina kommt, aber ich habe für den Winter nicht für die Solarismarina zahlen müssen und dafür dem Mechaniker etwas Unterstellgebühr bezahlt. Was soll ich denn machen, wenn ich einen Motorschaden habe ?? Mein Problem ist nur: ich glaube dem Mechaniker nicht, dass er einen offiziellem Zollverschluss hat !!! Ich glaube ihm wohl, dass der Zoll noch nicht wegen meinem Boot Ärger gemacht hat. Aber wenn die das nun zufällig in den nächsten 4 Wochen finden und er mich angelogen hat, was die Sache mit dem Zollverschluss angeht, stehe ich da! Wie soll man das denn als gutgläubiger Neuling auch alles wissen! Ich dachte, ich hätte mich gut vorbereitet und jetzt habe ich doch Sorge, dass das bis Mai alles gut geht ! Es handelt sich um einen 22 Jahre alten bayliner 2655 für den ich 12.000 Euro inkl Trailer bezahlt habe. Ich habe nun doch noch nach ewigem Suchen die Originalrechnungen des Erstbesitzers mit deutscher MwSt aus 1991 gefunden und ich habe das Inf3 Formular vom Juni 2012. Ich werde am 3.Mai eine Woche nach Kroatien fahren und plane das Boot dann in die Solarismarina unter sicheren Zollverschluss zu bringen. Dann bin ich bis Juli in Deutschland. In den Sommerferien fahren wir wieder nach HR. Wenn ihr das nun alles in Zusammenhang seht: was würdet ihr an meiner Stelle in den nächsten 4 Wochen, im Mai in Kroatien und ggfs im Sommer machen ? |
#1279
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Servus!
Zitat:
Die einfachste Möglichkeit bei größeren Booten: Ausklarieren, internationale Gewässer befahren und wieder zurück. Das genügt wohl den kroatischen Vorschriften. Mit einem Trailerboot wohl nicht so einfach 12 Meilen sicher rauszufahren, aber gut. Zu deinem Fall: Bleib mal ruhig. Du hast ein INF3, die Originalrechnung und bist vor Beitritt noch unten - das solltest du noch hinbekommen. Prüf, ob es wirklich ein Zollager ist (der Kerl sollte ja Dokumente haben - es wurde ja schon gepostet was er dafür von dir verlangen müsste. wäre ein Indiz) und wenn nicht legst du es in ein offizielles Zollager. Das klappt schon noch. Schöne Grüße, Jan PS.: Unter Zollverschluß sinds 24 Monate, ohne sinds 18. Dann muss aber streng genommen der Eigner auch im Land sein. |
#1280
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Nein, natürlich nicht. Zölle und Einfuhrumsatzsteuer verbleiben im jeweiligen Land
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#1281
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Achtung MwST Kroatien
Mal zum Verständnis: wenn ich nach dem 1.7. in Kroatien angehalten werde, sehe ich das so, dass ich dann eine Originalrechnung mit ausgewiesener deutscher MwSt brauche und sonst nichts. Dann ist Kroatien Eu und nichts Anderes wie Holland oder Frankreich. Auch hier konnte es theoretisch immer schon passieren, dass man angehalten wird und diese Rechnung zeigen muss. Habe von einem Österreicher gehört, der das in Holland mal musste. Aber warum schreibt ihr, dass man dann auch ein Inf 3 Formular der letzten 18 Monate braucht nach dem 1.7. Ich bin doch dann in der Eu und das inf3 bedeutet gar nichts mehr. Das ist nur wichtig, wenn ich Waren in die eu zurückbringe. Aber nach dem 1.7. bin ich ja in der Eu. Es dürfte doch nach dem Beitritt keinen Unterschied machen, ob ich in Holland oder Kroatien angehalten werde. Und in Holland werde ich wohl kaum ein Inf3 brauchen.
Ich glaube ich brauche nach dem 1.7 nur noch eine Originalrechnung mit MwSt Beleg oder einen anderen Beleg, dass MwSt bezahlt wurde (was wirklich nichts mit Inf. 3 zu tun hat!). Nur mal ein Beispiel, wie ich das sehe: Wenn ich ein deutsches Boot z.B. 1991 gekauft habe und in Deutschland MwSt bezahlt habe und dann 1995 nach Hr bringe und dort einfach ohne Zollverschluss irgendwo abstelle und dort 18 Jahre bis jetzt herumstehen lasse ohne selbst anwesend zu sein, ist das natürlich illegal. Wenn der Zoll mich erwischt, muss ich alles zum kroatischen Satz versteuern, verzollen und dicke Strafen bezahlen. Wenn der Zoll mich aber bis zum 1.7.2013 nicht erwischt hat, hat der kroatische Staat eben Pech gehabt und seine Chance vertan. (Hätte er ja auch vertan, wenn ich das Boot nach 18 Jahren wieder nach Deutschland zurück bekommen hätte, mit Glück ohne Kontrolle). Nach dem 1.7 hätte ich ja immer noch meine Rechnung mit MwSt der EU und es ginge niemanden mehr was an, wo das Boot die ganzen Jahre vorher war, da ich mich ja nach dem 1.7 in der Eu befinde, wenn ich in Kroatien bin. Wenn ein deutsches Boot in Holland steht, fragt ja auch niemand, wo es die letzten Jahre war. Also glaube ich, wenn jemand ein deutsches Boot mit vorhandener Originalrechnung des Erstkäufers hat jahrelang schwarz in Hr irgendwo beim Freund im Garten stehen lassen und einfach nur Glück gehabt, ist er nach dem 1.7 aus dem Schneider. Ist das ein Denkfehler? (meine Situation ist ja die, das das Boot nur einige Monate außerhalb des Zollverschlusses war, wenn der Techniker mit der Angabe er habe Zollverschluss gelogen hat, aber das konstruierte Beispiel oben verdeutlicht meine Denkweise besser). |
#1282
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Zitat:
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Besser im Schiff zu schlafen als im Schlaf zu schiffen (Konfuzius) Geändert von Emotion1 (27.03.2013 um 13:06 Uhr) |
#1283
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#1284
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Wurde zwar sicher schon gefragt, aber wo bekomme ich das INF3 Formular in AUT?
Hier bei mir beim zuständigen Zollamt, oder direkt beim "runterfahren" beim kroatischen Zoll? Danke, Gruß harri
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!Grüße Harri! |
#1285
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Bei dem für dich zuständigen Zollamt in Ö. Ruf bei deinem Finanzamt an, ob die das auch ausstellen. Bei der Ausreise aus der EU musst du das vom Ausreisezollamt (slowenische Grenze) abstempeln lassen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#1286
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Das INF 3 wird ausgestellt unabhängig von Zoll-/Steuerfragen. Der eigentliche Wert des INF 3 ist jener: Wenn zB ein Messeaussteller Messeware nach zB der Ukraine ausführt, dann muss er bei der Wiedereinreise mit der Ware beweisen, dass er diese Ware mithatte. Dazu dient das INF 3. Das INF 3 wurde eigentlich nicht für den hier in diesem Trööt besprochenen "Bootsfall" geschaffen, schon gar nicht als Nachweis über irgendwelche entrichteten Abgaben. Es ist in bestimmten Fällen vergleichbar mit dem Carnet ATA, wobei sich das Carnet ATA v.a an das Zielland richtet (vorübergehende Einfuhr in ein Drittland), das INF 3 hingegen an den "EU-Zoll" (Wiedereinfuhr in die EU). Bei der Ausstellung des INF 3 geht es den Behörden um die physische Gegenwart der Ware, nicht um Steuer-/Zollfragen (es sind Umstände möglich, dass Zoll und Steuer bei der Ausfuhr zB zu Messezwecken noch gar nicht entrichtet wurden). Die einzige steuerrelevante Frage, die damit beantwortet wird, ist, dass bei der Ausfuhr keine Steuerrückvergütung gewährt wurde (zB MwSt-Refundierung bei der Ausfuhr aus der EU). Das muss niemand glauben, man kann das sehr leicht mit einem Anruf bei einer Spedition klären, die täglich mit INF 3-Formulare zu tun haben. Der hier behauptete Rückschluss, dass INF 3 irgendwas über Zoll/Steuerstatus innerhalb der EU sagen würde, ist ein Trugschluss. Siehe hierzu http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...0010701:DE:PDF
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#1287
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Und währst Du dann bitte so nett, unserem Hafenkapitän zu erklären, wir brauchen keinen Anbieter... der besteht da nämlich drauf... und ein anderer HK ist nicht zuständig... Danke schonmal !! Nachdem ich ja eine Originalsteuerbestätigung habe, interessiert mich das auch mit deutscher Fahne nicht, na sollen sie halt kontrollieren, ist doch eine nette Abwechslung wenn Besuch kommt und man trinkt ein Pivo zusammen... Jeder wie er meint, und ich meine mir sind die 3-4000 EUR für Steuern, Gebühren, zusätzliche Ausrüstung und was weiss ich noch für 3 Monate einfach zuviel - sind eben keine 350 EUR wie bei Dir - Grüße Christian
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#1288
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Für uns Trailer-Bootsfahrer dient die INF3 doch nur als Nachweis das das Boot vor dem 1.7. in der EU war und damit doch wohl in aller Regel auch versteuert ist.
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen
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#1289
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Sehe das aber auch so, umgeflaggt wird nur wenn es definitiv vom krotischen Gesetz vorgeschrieben wird. Zur Zeit gibt es nur Gerüchte darüber. Das Schreiben von Beständig ist auch sehr aufschlussreich und lt. dem Mail welches darin enthalten ist, gibt es keinen Zwang zum Umflaggen.
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Gruß, Lothar
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#1290
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Bevor da immer wieder und noch öfter und noch mehr über das INF 3 und die Mehrwertsteuer behauptet wird, könnte es äußerst hilf-und aufschlussreich sein, sich das INF 3 mal anzusehen und dann zu erklären, warum dieses Formular auch nur das Geringste über die eventuell bezahlte Mehrwertsteuer sagen sollte.
Die ausstellende Behörde würde über den MwSt-Status nur dann was sagen (und zwar ohne INF 3), wenn man der ausstellenden Behörde nachweisen würde, dass die MwSt bezahlt ist. Könnte man das allerdings nachweisen, dann bräuchte man für unsere Fälle das INF 3 wiederum nicht. Ihr könnt doch nicht im Ernst annehmen, dass (siehe Artikel in der Boote) die Finanzbehörden wegen ev. nicht bezahlter MwSt einen solchen Zirkus aufführen und dann ein einfacher Zöllner am Ende der (EU-) Welt in einem INF3 "formlos" und nur auf Behauptung des Eigners BESTÄTIGT, dass irgendwann mal die MwSt "wahrscheinlich eh" bezahlt wurde. Das geht imho über naiv ein Stück hinaus ... Wie gesagt: ein Blick auf das Formular macht das klar. Ein Blick in die oben zitierte Richtlinie sowieso.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#1291
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Zum Hafenkapitän: Vielleicht sollte man ihn mal nach der Rechtsgrundlage für seine Handlungsweise fragen? Er soll Dir zeigen, in welchem kroatischen Gesetz festgehalten ist, dass die Anmeldung nur durch einen "Anbieter" erfolgen kann. Wenn alle erforderlichen Papierln vorliegen, der Eigner persönlich anwesend ist und auch eine Vollmacht für den kroatischen Bürgen, an den das Finanzamt die Steuerrechnung schicken kann, dabei ist, hat er keinen Grund die Registrierung zu verweigern. Registriert er denn das Boot eines Kroaten auch nur über einen Anbieter? Bei der Länge Deines Bootes dürfte allerdings der Umstand eintreten, dass nicht der örtliche Kapitano, sondern das Hafenamt in Rijeka zuständig ist, glaube ich zumindest. Also nochmals - Pardon, nichts für ungut und frohe Osterfeiertage.
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Besser im Schiff zu schlafen als im Schlaf zu schiffen (Konfuzius) |
#1292
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#1293
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Moin,
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Ist das nun tatsächlich so, oder nicht? D.h. wenn ich vor Juli ein (9m-) Boot (Bj 2000) aus den Staaten rüberholen will, lasse ich das sinniger Weise direkt nach Kroatien ins Zollager liefern, versteuere und verzolle es mit 5% + 1.7% und hab es damit legal und auf dem billigsten Weg in die EU eingeführt? mfg Martin |
#1294
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Zitat:
lass mal .. ghaffy hast sich ins INF3 verbissen .... und lässt nicht mehr los. Naiv wäre es, ganz ohne irgendeinen Nachweis und nur mit dem Mundwerk bei einer Kontrolle dazustehen. Wäre noch zu klären ob man dann mit der PLUS-Card den ADAC rufen kann, denn es wäre ja ein Notfall. Trailerboote sind da sowieso nicht derart betroffen, wie die großen Boote, auch Yachten genannt. Aber es könnte ja sein, und da zeig ich ihm mein INF3, immerhin sind da 4 offizielle STempel vom Zoll drauf
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#1295
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Manchmal habe ich für den Schimmer einer Sekunde das Gefühl, ich habe es verstanden, dann stellen sich wieder andere Fragen. Ich fange noch mal mit einer Grundlage an, die für mich für das weitere Verständnis wichtig ist: Wie kann es überhaupt sein, dass in Kroatien so viele unversteuerte Boote liegen, die jetzt nachversteuert werden müssen ? Hier wird doch geschrieben, dass ein Boot nur 24 Monate im Zollager liegen darf, oder 18 Monate außerhalb dieses Lagers, wenn der Eigentümer vor Ort ist. Wenn ich jetzt ein unversteuertes Boot von den USA nach Kroatien liefern lasse, muss ich doch kroatische Steuer und Zoll zahlen, oder nicht ??
Oder zumindest nach 24 Monaten ?? Und wenn ich es dann alle 2 Jahre nach Deutschland bringe nützt mir das auch nichts, denn dort habe ich ja auch keine Steuern oder Zoll bezahlt ? Also wie kann es sein, dass jetzt so viele Boote nachversteuert werden müssen ?? Wie hat man es denn hinbekommen, daß das Boot jahrelang dort unversteuert lag ? |
#1296
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... die haben doch alle in 2 Jahren mindestens einmal ausklariert... und wieder einklariert... somit hatten sie das Land verlassen und sind neu zurückgekommen... und die 24 Monatsfrist läuft wieder neu an ... - verstanden?
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#1297
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Yup!
Es reicht auszuklarieren und internationale Gewässer anzulaufen. Danach wieder einklarieren und die Fristen fangen von vorne an wenn alle Papiere stimmen. Schöne Grüße, Jan |
#1298
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Moin,
Zitat:
mfg Martin |
#1299
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Zitat:
Ins INF 3 haben sich ganz andere hier verbissen, als Zaubermittel gegen alles. Weil man selbst ein Formular nicht versteht, hofft man, dass es gegen Krätze, Fußpilz und MwSt hilft ... Zitat:
[Man geht zum Zöllner, überwindet dessen natürliche Abneigung gegen überflüssige Arbeit ("nee, brauchen Sie nich' "), wartet die angemessene Zeit mit freundlich-dämlich-grinsendem Gesicht, bis der Zöllner schließlich seufzend mit einem zum Schreibtisch schlurft und gegen irgendeine unglaubliche Gebühr ein Papierchen mit kroatischen Wasserzeichen und Stempeln fabriziert und das man genauso wenig versteht wie das INF 3. Aber man hat ein Papier, das beruhigt. (sowas heißt dann "Placebo-Formular" Es geht einem sofort besser.) ]
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#1300
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Und um einem kroatischen Beamten zu beweisen, dass das Boot aus EU-Land gekommen ist, wäre es der übliche Weg, ein INF3 ausstellen zulassen.
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Beste Grüße John |
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