#1301
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Ich werde es morgen sehen.
Will morgen zum Boot weil ich da einen Termin für die Gasprüfung habe ernn der nicht abgesagt wird.
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#1302
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Zitat:
Die Ausnahme für einen Kurzaufenthalt bis zu 24 h gilt teilweise dennoch. Die genauen Regeln der einzelnen Bundesländer muss man da jedoch noch etwas abwarten.
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#1303
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Die Gas Keuring habe ich auch noch vor mir. Der Prüfer von Van Lier kam Stunden zu spät und hat dann bemängelt dass die letzten Zentimeter der Zuleitung für das Kochfeld als Schlauch verlegt sind (muss jetzt wohl ausschließlich Rohr sein). Das konnte dann an dem Tag nicht mehr gemacht werden und nun warte ich auf einen neuen Termin.
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Gruß Ralf |
#1304
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Zitat:
Die Staatskanzlei teilt mit: Die Bundesregierung hat die Niederlande heute, 4. April 2021, mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab Dienstag bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Das entspricht ähnlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft. Der niederländische Ministerpräsident Rutte und Ministerpräsident Laschet hatten bereits am Freitag gemeinsam dazu aufgerufen, nicht notwendige Reisen in das Nachbarland zu vermeiden. Ministerpräsident Armin Laschet: „Gerade nach der heutigen Einstufung der Niederlande als Hochinzidenzgebiet müssen wir den Grenzverkehr auf das Notwendige reduzieren. Für diejenigen, die trotzdem reisen müssen, haben wir klare Regeln geschaffen. Die Testpflicht für Einreisende ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Tests helfen, Infektionen zu entdecken und die Virusverbreitung zu verhindern. Für den grenzüberschreitenden Lebensalltag von Pendlern haben wir eine Lösung gefunden, die sowohl der pandemischen Lage als auch der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht wird.“ Nordrhein-Westfalen arbeitet gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn in der von Ministerpräsident Laschet ins Leben gerufenen „Cross Border Taskforce Corona“, um die Fragen zu klären, die die Entscheidung der Bundesregierung nach sich zieht. Ministerpräsident Armin Laschet weiter: „Wieder bewährt sich die Task Force, die wir vor einem Jahr gegründet haben. Wir stehen im engen Austausch mit unseren niederländischen Freunden, um alle aufkommenden Fragen und Probleme schnell zu lösen.“ Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen. Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind. In allen übrigen Fällen ist ein negativer Test nur 48 Stunden ab Testvornahme gültig. Ausgenommen von der Testpflicht sind kraft Bundesrechts Durchreisende sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen. Die Niederlande sind bereits seit dem 17. Oktober 2020 als Risikogebiet eingestuft. Die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet tritt am 6. April 2021 um 0 Uhr in Kraft. Die Einstufung als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht die Gesamtliste tagesaktuell online. Eine Liste der Testzentren in Nordrhein-Westfalen ist abrufbar unter: https://www.land.nrw/corona#testzentren Die Regelungen des Bundes zur Testpflicht bei Hochinzidenzgebieten sind abrufbar unter https://www.bundesgesundheitsministe...einreisev.html.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#1305
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Hallo *all
ich habe soeben mit der Hotline in Düsseldorf 0211 9119 1001 telefoniert; fragt nicht, wie lange es gedauert hat bis die Verbindung zu Stande kam, und bekam folgende Auskunft: ab Mittternacht ist für private Reisen in die NL die Rückreise nur noch mit einem negativen Testergebnis (nicht älter als 48 Std.) erlaubt. Die 24 Std, Regel gilt nur und ausschließlich für "berufliche Tätigkeiten". auch nachzulesen in: www.land.nrw und dann auf Pressemitteilungen klicken. Gruß Heinz
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Gruß Heinz --------------------------------------------------------------- der Herrgott gab mir 2 Ohren doch leider nichts dazwischen, was gesprochene Worte aufhalten könnte.
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#1306
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Zur Info:
Wer einen PCR Test mit Bestätigung braucht, sollte sich für die Einreise nach D aus NL eine Teststelle in seiner Umgebung aussuchen. Wenn man den Test vor 11.00 mittags macht, kann man am Abend die digitale, oder schriftliche Auswertung bekommen. Kosten liegen pro Test bei 139,00 Euro. Ich werde am 8.4. in Düsseldorf geimpft und habe deshalb alles auf dem Schirm, damit ich von Wassenaar(NL) zu meiner Impfstelle in D`dorf komme. Es ist auch nicht anzuraten (wegen Kontrolle) sich irgendwelche Schleichwege, oder -begründungen auszudenken
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#1307
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Moin.Wenn ich mich vor der einreise nach Holland in Deutschland testen lasse, darf ich noch Holland einreisen und wieder ausreisen innerhalb von 48 Std.
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Hier könnte mein Name stehen!!! Geändert von Panna (05.04.2021 um 14:54 Uhr)
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#1308
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Schwierig Dir darauf eine Antwort zu geben.
In der Regel steht, wer nach NL einreist, hat sich für 10 Tage in Quarantäne zu begeben...... Wer aus NL einreist, nach D hat einen Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.(Deiner wäre 72 h alt) Tja, nun interpretiere und agiere selbst
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#1309
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Zitat:
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#1310
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Falls jemand in NL einen Test machen muss:
In NL macht man die Tests beim GGD, online anmelden, ca. 0,5 Tage später hat man einen Termin und ca. 1,5 Stunden nach dem Test, bekommt man eine eMail mit einem Link, wo man das Ergebnis abfragen kann. Online-Anmeldung für DE fordert die Bestätigung, dass man ein negatives Ergebnis hat.
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Viele Grüße, Carola |
#1311
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Sehr interessant!
Kannst du diese Info mit Belegen untermauern? Ich lebe hier schon etwas länger und auf Grund meines Verständnisses und Info, welche ich gerade selbst gebraucht habe, total unrealistisch
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#1312
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Ich habe das am Freitag durchprobieren müssen, um meine Familie in DE mit allen Auflagen besuchen zu dürfen.
Beim GGD habe ich vergessen, dass man da eine DigiD haben muss, für die online Anmeldung. https://coronatest.nl/ik-wil-me-late...afspraak-maken Aber man kann auch die angegebene Hotline anrufen. Anmeldung in DE für die Einreise: https://einreiseanmeldung.de/#/ In wieweit sich das Prozedere mit der neuen Einstufung verschärft, weiss ich nicht. Für Besuche bei Verwandten ersten Grades gab es dieses Wochenende noch die Ausnahme, dass man ohne Quarantäne hin darf. Das wird ab morgen wohl anders sein.
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Viele Grüße, Carola |
#1313
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Zitat:
Hast Du gelesen, was sich verschärft hat (einige threats vor diesem!) Es ist simpel anders! Als erst lesen, informieren und dann weiter geben!
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#1314
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Ich würde mich als Nicht-Niederländer sehr freuen, wenn mir jemand DigiD und GGD mal erklären oder wenigstens übersetzen könnte. Was ist das und was macht man damit? Vielen Dank schon mal im Voraus.
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Gruß Karsten |
#1315
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Zitat:
GGD = Gemeentelijke Gezondheidsdienst -entspricht in etwa dem deutschen Gesundheitsamt DigiD = Digitale Identität - wird einmal beantragt, verifiziert und per Brief bestätigt. Danach kann man hier in NL ca. 80% der Dinge online regeln, für die man sich in D den Arxxx in der Schlange absteht.. Dann gibt es noch die SOFI-Nummer (Social-Finanznummer) bzw Bürgerservicenummer (identisch). Diese ist ausserhalb der online Dienstregelung real die Möglichkeit zu dokumentieren, dass man Teil der NL-Gemeinschaft ist. Selbstverständlich haben alle Deutschen die Möglichkeit, DigiD und Burgerservicenummer zu erhalten, wenn sie hier einen festen Wohnsitz haben.
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Gruss, Dirk
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#1316
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Zitat:
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Gruß Karsten |
#1317
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Wenn man in NL wohnt, ja.
Wenn man in die Niederlande eingereist ist, kann man sich nach 5 Tagen von der Quarantäne freitesten. Ich vermute, die Telefonnummer in dem folgenden Link kann man auch wählen, wenn man einen Test braucht, um wieder nach DE einreisen zu können. https://www.government.nl/topics/cor...elf-quarantine Ist auf Englisch. Mein Brot-Shoppen in Aachen wird vermutlich bis auf weiteres wegen zu hohem administrativem Aufwand flachfallen.
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Viele Grüße, Carola |
#1318
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Gasprüfung
Moin Ralf
Das ist nicht Neu. Mindestens seit 2 Jahren schon so , ich musste damals alle schlauch Verbindungen entfernen , und habe mir über ein 100 mm Durchmesser Rohr Spiralen gewickelt mit jeweils einem gerade Ende , und Herd und Truma , dann angeschlossen . Gr Rudolf
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#1319
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Nee ist schon etwas länger so glaube seit 2016/2017
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#1320
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@Carla
Du hättest dazu schreiben sollen, daß es nur funktioniert, wenn man in NL eingeschrieben ist im Einwohnermelderegister d.h. Whohn-arbeitsplatz hat. So hatte es den Anschein als ob es für jeden Deutschen gilt.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#1321
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Zitat:
Ich muss jetzt aber Fragen vom zuständigen Gesundheitsamt in DE beantworten, von wegen der Online-Anmeldung, obwohl ich nicht mehr in DE bin.
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Viele Grüße, Carola
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#1322
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Zitat:
und was macht man bei einem kardanisch aufgehängten, pendelnden Gasherd? Gruß Rolf
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#1323
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Weiss jemand, wo man in Limburg Feuerlöscher kontrollieren lassen kann?
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Viele Grüße, Carola |
#1324
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Bis jetzt wurden in den Häfen um Roermond im Sommer die Löscher durch die Rettungsbrigade gegen eine kleine Gebühr geprüft, ob das 2021 Corona bedingt auch wieder ist? Frag mal beinder Rettungsbrigade Roermond nach.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#1325
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Darfst du weiter mit Schlauch anschließen.
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
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