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  #1401  
Alt 17.12.2012, 16:37
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Robert67 Robert67 ist offline
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Holland nicht ganz.
Führerschein nötig:
schneller als 20km/h oder
grösser als 15m
Auf holländischen Binnengewässern Varbewijs 1.

Auf Rhein, Waal und Lek ist der Varbewijs 2 nötig.
Der entspricht bei uns dem Sportboot See.
Zeeland ist nicht Holland Binnen, also VB2 oder SpSee.
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  #1402  
Alt 17.12.2012, 17:42
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Naja da denkst du falsch.

Jedes Land kann selbst darüber entscheiden welche Führerscheiregelung si bevorzugt.

In Frankreich wurde bisher die Deutsche Führerscheiregelung annerkannt. auch im Hinblick auf die Führerscheinfreiheit.

In Holland gilt für deutsche Holländisches Führerscheinrecht.
D.H. bis 20m und bis 15PS bei gleichzeitiger möglicher Höchstgeschwindigkeit von 15km/h. (hoffe ich hab alle Eckpunkte).
In Kroatien besteht ab 1 PS Führerscheinpflicht
usw.

Was in Deutschland gilt hab ich ja oben ausgezogen.
Hallo Volker,

wenn dem so wäre, was ich in deinem Posting oben fett markiert habe, gälte

in Deutschland für Holländer deutsches Führerscheinrecht.

Das dem nicht so ist weisst du selber. Obwohl bei uns alles ab 15 PS FS-pflichtig, darf der Holländer bei uns seinen 14m Verdränger mit 100 PS ohne FS fahren.

Resultieren tut das aus dieser von dir zitierten Vereinbarung:

§ 3 Ausnahmen

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
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Gruss Vestus
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  #1403  
Alt 17.12.2012, 18:34
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

wenn dem so wäre, was ich in deinem Posting oben fett markiert habe, gälte

in Deutschland für Holländer deutsches Führerscheinrecht.
So ist das auch.

Zitat:
Das dem nicht so ist weisst du selber.
Doch das ist so. Auch durch noch so hartnäckige Wiederholung wird das Gegenteil nicht wahr.

Zitat:
Resultieren tut das aus dieser von dir zitierten Vereinbarung:

§ 3 Ausnahmen

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
Diese Regelung ist deutsches Führerscheinrecht. Das erkennt man an dem Umstand, dass der Text einer deutschen Verordnung entnommen wurde.
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  #1404  
Alt 17.12.2012, 18:42
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connor connor ist offline
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
So ist das auch.



Doch das ist so. Auch durch noch so hartnäckige Wiederholung wird das Gegenteil nicht wahr.



Diese Regelung ist deutsches Führerscheinrecht. Das erkennt man an dem Umstand, dass der Text einer deutschen Verordnung entnommen wurde.
..nicht schon wieder...
@Atropos...erkundige dich richtig und du wirst merken...du hast unrecht...
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  #1405  
Alt 17.12.2012, 19:26
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Schwachsinnige Regelung, schwachsinnige Diskussion. Ich weiß nicht, ws es brimgen soll, noch mehr ahnungslose Blindflansche auf die Wassersportwelt loszulassen. Der SBF See stellt keine intellektuelle Hürden auf, und wenn man nur den Mobo-Teil vom Binnen-SBF macht, ach herrje ...
Wer mit mehr als Paddelboot-Speed auf den Teichen rumschaukelt, sollte eine gewisse Sachkunde nachgewiesen haben. Segelschein verpflichtend ab 3 qm ? Meinetwegen!
Bin gespannt, wie das nächstes Jahr so wird bei uns. Wapo wird weniger, Knallchargen auf dem Wasser mehr. Gibt bestimmt paar herzzerreißende Szenen.
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  #1406  
Alt 17.12.2012, 19:51
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
So ist das auch.



Doch das ist so. Auch durch noch so hartnäckige Wiederholung wird das Gegenteil nicht wahr.



Diese Regelung ist deutsches Führerscheinrecht. Das erkennt man an dem Umstand, dass der Text einer deutschen Verordnung entnommen wurde.
Solltest Du mal die Gelegenheit haben einen originalen SBF in deinen Händen zu halten, wirst du feststellen dass eben genau diese Resolution in englischer Sprache in den Lappen mit eingedruckt ist.

Da steht auch was von: Wirtschaftskommision der Vereinten Nationen von Europa,

sowie für nichtdeutschsprachkundige: United Nations Economic Commision for Europe.
Soviel zum Thema: Deutsche Verordnung.
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Gruss Vestus
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  #1407  
Alt 18.12.2012, 07:34
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Schwachsinnige Regelung, schwachsinnige Diskussion. Ich weiß nicht, ws es brimgen soll, noch mehr ahnungslose Blindflansche auf die Wassersportwelt loszulassen. Der SBF See stellt keine intellektuelle Hürden auf, und wenn man nur den Mobo-Teil vom Binnen-SBF macht, ach herrje ...
Wer mit mehr als Paddelboot-Speed auf den Teichen rumschaukelt, sollte eine gewisse Sachkunde nachgewiesen haben. Segelschein verpflichtend ab 3 qm ? Meinetwegen!
Bin gespannt, wie das nächstes Jahr so wird bei uns. Wapo wird weniger, Knallchargen auf dem Wasser mehr. Gibt bestimmt paar herzzerreißende Szenen.
Wenn dies eine schwachsinnige Diskussion ist,warum beteiligst du dich
mit deinen Beleidigungen?
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Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas
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  #1408  
Alt 18.12.2012, 07:50
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also eine UN-Resolution ist erstmal eine unverbindliche "Empfehlung", solang sie nicht vom Sicherheitsrat stammt.
Der zitierte Text weiter oben gibt nur die Situation wieder, dass in Deutschland diese Resolution angewendet wird, was aber noch nicht heißt, dass das ein anderes Land auch tut (oder tun muss).

Könnte also gut passieren, dass ein Land, auch wenn es bisher bei 5PS mitspielt hat, bei 15PS dann doch lieber eigene Vorschriften anwendet (zB in Holland nur, wenn auch <20km/h). Das wäre dann allein deren Sache- alles, was Deutschland in dem Fall "unternehmen" könnte, wäre, den betreffenden Landsleuten im Gegenzug auch die Fahrerlaubniss zu verweigern. Da hilft auch keine Resolution...
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  #1409  
Alt 18.12.2012, 15:25
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Zitat:
Zitat von simon-2 Beitrag anzeigen
also eine UN-Resolution ist erstmal eine unverbindliche "Empfehlung", solang sie nicht vom Sicherheitsrat stammt.
...
Die UN beschäftigt sich garantiert nicht mit Führerscheinfragen...
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gregor

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  #1410  
Alt 18.12.2012, 15:45
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Die UN beschäftigt sich garantiert nicht mit Führerscheinfragen...
Nee, die beschäftigen sich überwiegend mit sich selber.
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  #1411  
Alt 18.12.2012, 19:55
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Die UN beschäftigt sich garantiert nicht mit Führerscheinfragen...
doch. Das sind ja nicht nur Blauhelme und Menschenrechtler...
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  #1412  
Alt 18.12.2012, 20:16
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Bitte um kurze Bestätigung: gilt die neue 15PS-Grenze auch für See? (habe nicht die Muße die 71 Thread-Seiten auf eventuelle Hinweise zu lesen ;) )
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  #1413  
Alt 18.12.2012, 20:27
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ja gilt auch für See. Allerdings muss der Schiffsführer min. 16 Jahre alt sein.
Darunter gilt die 5 PS grenze wie früher.
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  #1414  
Alt 18.12.2012, 22:50
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Solltest Du mal die Gelegenheit haben einen originalen SBF in deinen Händen zu halten,
Das wird echt schwierig! Wo soll ich denn einen echten Sportbootführerschein hernehmen?


Zitat:
.... wirst du feststellen dass eben genau diese Resolution in englischer Sprache in den Lappen mit eingedruckt ist.

Da steht auch was von: Wirtschaftskommision der Vereinten Nationen von Europa,
Du ziehst die falschen Schlüsse daraus.

Zitat:
sowie für nichtdeutschsprachkundige: United Nations Economic Commision for Europe.
Nicht jeder hat so gute Fremdsprachenkenntnisse wie Du. Ich bilde zwar in UK für RYA-Scheine aus, aber mit dir kann ich nicht mithalten.


Zitat:
Soviel zum Thema: Deutsche Verordnung.
Warum ist es so schwer zu erkennen, dass Du aus einer deutschen Verordnung zitiert hast?
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  #1415  
Alt 19.12.2012, 06:24
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von simon-2 Beitrag anzeigen
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  #1416  
Alt 19.12.2012, 06:30
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Mal eine Frage ins Forum, da es mit den 15 PS so eine Möglichkeit gibt:

15 PS AB an Kajütboot und ein Bugstrahlruder mit ca 1,0 PS---

noch Führerscheinfrei oder nicht ??????

Werd das mal auf der Boot mit der Wapo diskutieren und bin auf eure Meinungen gespannt.
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  #1417  
Alt 19.12.2012, 06:39
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Haupantrieb hat 15 PS somit dürfte es Führerscheinfrei sein.

du kannst ja auch an das 15PS Boot nen 5 PS Außenborder hängen.
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  #1418  
Alt 19.12.2012, 06:45
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@Vestus & Atropos:

Moin und bitte nicht hauen aber kann es sein dass Ihr etwas aneinander vorbeischreibt?

Die D Lappen unterliegen der jeweiliegen "deutschen" Sportbootführerscheinverordnung See- und Binnen.

Und sie sind international gültige Zertifikate nach, und im Sinne, dieser Resolution Nr. 40 die widerum ihre eigenen Verordnungen hat.

So kann eine "deutsche Verordnung" durchaus "deutsch" sein aber eben auch in ihrem Geltungsbereich die Belange der Resolution 40 anerkennen.

Kann natürlich ebenso gut sein dass ich Euch nur falsch verstanden habe....
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Kai
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  #1419  
Alt 19.12.2012, 17:24
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen



So kann eine "deutsche Verordnung" durchaus "deutsch" sein aber eben auch in ihrem Geltungsbereich die Belange der Resolution 40 anerkennen.
Hallo Kai,

so sehe ich das auch. Die Res. 40 ist eine internationale Vereinbarung und die muss irgendwie auch in nationales Recht gegossen werden.

Ich wette drei Tage Rudergänger gegen eine Woche Kartoffeln schälen dass die unterzeichnenden Länder ähnlich lautende Verordungen haben.

Klar gilt erst mal das nationale Führerscheinrecht. Im nächsten Atemzug wird aber darauf hingewiesen das für Ausländer deren Führerscheinrecht zur Anwendung kommt, vereinfacht ausgedrückt.

Bis letztes Jahr war das ja auch kein Problem: der Deutsche mit seinen 5 PS wurde im Ausland nur mitleidig belächelt.

Jetzt könnte es so sein dass derjenige am besten lacht, der am letzten lacht.

Die Staaten die unterzeichnet haben, haben sich an die Resolution zu halten, auch wenn es schwer fällt. Rosinenpickerei geht nicht.
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Gruss Vestus
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  #1420  
Alt 19.12.2012, 19:37
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Haupantrieb hat 15 PS somit dürfte es Führerscheinfrei sein.

du kannst ja auch an das 15PS Boot nen 5 PS Außenborder hängen.
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Ich auf den SBF Binnen auf einem Elektroboot gemacht und da hatte jeder Motor knapp 4 PS. Bei der Prüfung wurde darauf geachtet, dass beide Motore in Betrieb waren, damit die 5PS Hürde gebrochen wurde.
Im Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass beide Motore zusammen gerechnet werden ( können ). Und damit bist du dann aber über 15 PS
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  #1421  
Alt 19.12.2012, 19:49
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ok Könnte sein.


Nochmal zum Führerschein und zur Anwendung von:

§ 3 Ausnahmen

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;


ich hab mich nochmal bei der Führerscheinstelle (rechtsabteilung) des DMYV rückversichert und die sagten mir das dies oft flasch verstanden wird wie scheinbar auch hier.

In Deutschland werden Ausländische Führerscheine annerkannt wenn diese über den Zusatz der Un resulution Nr.40 verfügen.
Dies benötigt jeder der in Deutschland feährt wenn er für das führende Boot in seinem Heimatland ein Führerschein vorgeschrieben ist.
Dies sagt im Prinzip der 2.Teil des Abschnittes aus.

Ein Staatsbürger der EU der in seinem Land für sein Boot keinen Führerschein benötigt benötigt auch bei uns keinen dies sagt der erste Satz aus und steht in einer anderen Verordnung.

Ich hab mir auch nochmal bestätigen lassen

Jeder Staat innerhalb der EU kann selbst bestimmen ob und wie weit er Deutsches Führerscheinrecht annerkennt.
d.H. In Holland benötigt jeder einen deutschen Führerschein wenn auch ein Holländer einen Führerschein benötigt obwohl er eventuell in Deutschland mit dem Boot führerscheinfrei fahren dürfte.

(15PS aber shcneller als 20km/h ist in Holland Führerscheinpflichtig in Deutschland nicht).

In Frankreich wurde bisher deutsches Führerscheinrecht annerkannt.
Ob dies nach der umstellung des deutschen Führerscheins immer noch so ist ist noch in der Klärung.
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Alt 20.12.2012, 07:42
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Sämtliche Klar und Unklarheiten werden im Boote Magazin 2/12 geklärt
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Alt 20.12.2012, 07:48
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Zitat:
Zitat von ChezNous Beitrag anzeigen
Sämtliche Klar und Unklarheiten werden im Boote Magazin 2/12 geklärt
ob da schon drinsteht ob da schon drinsteht wie Frankreich zukünftig das Detushe Führerschenrecht behandelt wag ich zu bezweifeln, da selbst der DMYV das noch nicht weiss.

http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=37
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  #1424  
Alt 20.12.2012, 09:41
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Ich auf den SBF Binnen auf einem Elektroboot gemacht und da hatte jeder Motor knapp 4 PS. Bei der Prüfung wurde darauf geachtet, dass beide Motore in Betrieb waren, damit die 5PS Hürde gebrochen wurde.
Im Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass beide Motore zusammen gerechnet werden ( können ). Und damit bist du dann aber über 15 PS
Bei gleichzeitigem Betrieb ja. Aber ein Bugstrahlruder ist kein Antrieb, sondern dient rein der Manövrierfähigkeit.
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  #1425  
Alt 19.02.2013, 17:57
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Zitat:
Zitat von ChezNous Beitrag anzeigen
Sämtliche Klar und Unklarheiten werden im Boote Magazin 2/12 geklärt

Da ist das Ding. Für lau und in Farbe:
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