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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#126
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Und dieser hilft mir, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren!! Oh, ich vergas, Du hast ja die Diskussion abgebrochen. Dein 360° Horizont beschäftig Dich wohl zu sehr ? Gute Nacht
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer |
#127
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Hi !
Ich halte nichts davon mit Leuten zu diskutieren welche die Meinung anderer als Stammtischgeschwafel und Unsinn abtun und auch sogar noch Gesetzesuntreue unterstellen.. weil das zu nichts führt. Sachlicher Argumentation gegenüber bin ich nach wie vor aufgeschlossen. Erklärt mir doch bitte aus welchem Grund bei dem von mir genannten Beispiel eine Rückdatierung Sinn macht ... Gruss, Jörg Geändert von L0B0 (29.03.2012 um 22:07 Uhr)
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#128
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@Lobo
Ist dir bekannt, ist dir auch bewusst dass es vorgeschriebene Fristen für die HU gibt? Die Rückdatierung ist eine Großzügigkeit des gesetzgebers gegenüber denen, die diese Vorschriften nicht einhalten. Korrekt wäre es nämlich, wenn der Gesetzgeber die Prüfer verpflichten würde, Überziehungen zu melden. Dann eine merkliche Strafe - vielleicht 35€ im 1. Monat, für jeden weiteren Monat 1 Punkt + ordentliches Bussgeld - dann hört das ganz schnell auf. Und auf einmal werden alle betteln, dass einfach nur rückdatiert wird ... |
#129
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Hi !
Warum antwortest Du nicht auf meine Frage ? Das Fahrzeug/Anhänger steht unbenutzt auf privatem Gelände, da keine Saison. Am Anfang der Saison gehts zum TÜV. Ab genau diesem Zeitpunkt sollte das Fahrzeug 24 Monate TÜV bekommen - oder gibt es irgendeinen technischen oder logischen Grund welcher dagegen spricht ? Jetzt kommt bitte nicht wieder mit: weil es halt Fristen und Gesetze gibt... denn genau diese sollen und werden geändert - eben weil selbst unsere Legislative offfenbar gemerkt hat, dass da was hinkt. Gruß, Jörg |
#130
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na ja, mein boot steht auf dem trailer, der tüv ist im Februar abgelaufen- muss neuen machen, wie dasWeter es zu lässt - auf den einen Monat weniger kommt es mir doch nicht an....und dem einen oder anderen Wowa oder Womo fahrer , der sein gutes Stück über Winter eingemottet hat, den stört das auch nicht....
sollen sie tun was sie wollen... |
#131
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Nochn Beispiel: Mein Motorrad hat TÜV-Ablauf im Februar, da ich aber ein Saisonkennzeichen 04-10 habe, ist es mir gesetzlich verboten, die Maschine im Februar vorzuführen. Mache ich also folgerichtig im April. Obwohl es völlig sinnbefreit ist, wird konsequent zurückgeklebt ,
Siggi
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#132
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Mein Reden.
Bezüglich der Fahrten ausserhalb des Saison-Zeitraums würde ich aber mal in die Versicherungsbedingungen schauen.. oftmals findet man da soetwas wie: "Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden." Kann gut sein, dass das bei Dir auch der Fall ist Gruß, Jörg |
#133
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Möglich, ich habe aber das Saisonkennzeichen, weil ich keine Lust habe, mich im Winter auf den Bock zu setzen und ich habe erstrecht keine Lust, mir für die TÜV-Vorführung Winterreifen anzuschaffen,
Siggi |
#134
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Doch, Lobo, genau darum geht es: es gibt Vorschriften. Unser Zusammenleben funktioniert nur, wenn wir Regeln haben und wenn diese Regeln beachtet werden.
Was du machst - nicht nur du, viel machen das - ist Ausreden zu suchen. Für alles suchst du eine Ausrede. Du konstruierst Fälle,. in denen du absichtlich die Vorschriften ignorierst und dann tust du so, als seist du die verfolgte Unschuld. Fakt ist, dass zugelassene Fahrzeuge regelmäßig zur HU müssen. Für die HU-Fristen gibt es klare Regeln. Diese Regeln gelten für alle. Ist so einfach, dass selbst ein Schulkind es versteht. Du verstehst es nicht? |
#135
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Zitat:
Und allzusehr scheint es dich ja nicht zu stören, sonst würdest du einfach schon im Oktober hinfahren ... |
#136
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Zitat:
dann frage ich dich mal ganz höflich, warum in einigen Bundesländern zurückdatiert wird und in anderen gibt es volle 24 Monate??? mit welcher Rechtsgrundlage??? gruß swen
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#137
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Wer hier was nicht versteht ist recht eindeutig.
Ich komme mit der gegenwärtigen Regelung klar.. finde sie aber nach wie vor unlogisch und technisch unbegründet. Hier in diesem Thread geht es darum, dass genau dieser Umstand, diese Regel, Vorschrift … nenn es so wie Du willst .. geändert werden soll. Was meiner Meinung nach gut ist - jeder darf das aber anders sehen. Wenn Du Argumentativ nichts weiter vorzubringen hast, als ständig auf das bestehende Regelwerk hinzuweisen - welches halt geändert werden soll - dann macht eine weitere Diskussion wirklich keinen Sinn Ich freue mich, dass ich endlich den Wohnwagen NACH der Saison zum TÜV fahren kann, ohne das ich mich im Sommer um die HU kümmern muss.. das Motorrad nicht im Winter dorthin zittern muss.. und auch der Trailer wird dann getüvt, wenn es Sinn macht. Ich nehme die Freiheit, den TÜV-Monat in Zukunft selbst zu bestimmen ohne Monate zu "verschenken", gern an . Weil es Sinn macht, weil es logisch ist, weil es bequem ist. .. und bald geltendes Recht. Prima. Wo ich da jetzt genau eine Ausrede suche, Unsinn rede, gesetzesuntreu bin, Fälle konstruiere, vorsätzlich Vorschriften ignoriere und mich als verfolgte Unschuld hinstelle weiss ich nicht .. aber ich habs ja auch eh nicht verstanden Gruß, Jörg Geändert von L0B0 (30.03.2012 um 00:25 Uhr)
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#138
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Zitat:
In diesem Thread geht es eben nicht nur um die Änderung der Bestimmungen. Mit der Abschaffung der Rückdatierung sind ja alle hier einverstanden. Aber dass dann zugleich eine Überziehung auf andere Art sanktioniert werden soll, nämlich durch eine zusätzliche Gebühr, das wird kritisiert. Und genau darum geht es mir. Wenn auf jede Sanktionierung verzichtet wird, wird die Vorschrift zur HU zu Makulatur, weil sie nicht mehr beachtet werden muss. Und wenn sie nicht beachtet weden muss, wird sie auch nicht beachtet. Dann kann man sie auch abschaffen. |
#139
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Zitat:
Das stimmt schon. Es ändert aber nichts daran, daß das menschliche Leben eben komplexer ist, als es jedes Regelwerk sein kann. Jeder vernunftbegabte Mensch weiß das. Und wenn sich Regeln als unzulänglich erweisen müssen sie geändert werden. Die meisten Menschen sind klug genug dazu. Lediglich die öffentliche Verwaltung und die politische Führung nicht immer.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#140
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@ wohnbusfahrer: Würdest Du mir jetzt bitte noch erklären was an meinen bisherigen Beiträgen Unsinn war ? In wie fern ich mich als verfolgte Unschuld hinstelle ? Ausreden suche .. Vorsätzlich Vorschriften missachte usw..
Soetwas sollte man nicht einfach so in den Raum stellen. Gruß, Jörg |
#141
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Gestern in Leverkusen beim TÜV.... abgelaufen im Februar, neue Plakette bis Februar 2014...also noch nix abgeschafft
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Gruss Gerd Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL] |
#142
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Zitat:
Gruß, Jörg
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#143
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Ja alles.... sollte euch nur als Info dienen
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Gruss Gerd Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
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#144
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Wenn das tatsächlich so sein sollte ist das schlicht Gesetzwidrig und die durchführenden TÜV setzen sich eindeutig zwischen zwei Stühle !
Merke : Die StVZO, in welcher die HU Untersuchungen festgelegt wurden ist Bundessache, nicht Ländersache !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#145
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Zitat:
Schöne Grüße Jan
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#146
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Zitat:
was ich mit "Unsinn" meinte, habe ich weiter oben direkt geschrieben: nämlich dein folghender Beitrag: Zitat:
Dass du absichtlich Vorschriften missachtest, habe ich meiner Meinung nach nicht geschrieben. ich schrieb Zitat:
Erst einen Fall konstruiert, dann geschrieben, dass der Anhänger verspätet, nämlich erst zum Saisonstart, vorgestellt werden soll. Und anschließend auf verfolgte Unschuld gemacht, indem du - vermutlich wider besseres Wissen - schreibst, das habe nicht mit Gesetzesuntreue, mutwilligem Verzögern oder Tüv-Zeit ansparen zu tun. Ja womit denn sonst?? In deinem Beispiel wird doch absichtlich das Gesetz ignoriert, was ist das anderes als das, was du als "Gesetzesuntreue" nennst? Und die HU wird mutwillig verzögert. Und selbstverständlich schindest du in deinem Beispiel damit Zeit. Du hast ein Recht auf deine Meinung, diese Meinung teile ich nicht, aber ich akzeptiere sie. Ich erwarte aber, dass du Tatsachen nicht leugnest oder verdrehst. |
#147
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Eigentlich ist das mit der TÜV Rückdatierung eigenartig, es bestätigt doch letztendlich dem Fahrzeughalter dass sein Fahrzeug zu dem Vorführtermin der auf der Plakette steht, verkehrstüchtig ist, auch wenn er zum Beispiel bei 3 Monatigem Überzug mit abgefahrenen Reifen oder def. Bremsen spazieren fährt -
Ist mir unverständlich , dass da noch Keiner dagegen klagte... Stellt euch vor , ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug fährt jemanden um...z. B. weil die Bremsen defekt sind , TÜV abgelaufen... Der verschwindet,repariert sein Fahrzeug,bekommt neuem TÜV, der ihm bestätigt , dass sein Fahrzeug auch zum Zeitpunkt des Unfalls verkehrssicher war.,... Wer muss dann zahlen ? Die Versicherung - -letztendlich Wir , die wir unsere beiträge bezahlen... Ich mein, zum TÜV muss ich und die TÜV Station ist auch nur 3 km entfernt - aber meine Fahrzeuge sind verkehrssicher, da will und werde ich nicht an irgendwas sparen,schon weil ich keine Lust habe ,irgendwo auf Strecke stehen zu bleiben... Ich werde nur nicht in der Winterzeit meine konservierten Fahrzeuge wegen 2 Monaten abplanen und entfetten... Aber - es ist doch erstaunlich dass einem rückwirkend sein Fahrzeug als verkehrssicher und intakt bescheinigt wird.... Das sollte zu denken geben... |
#148
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Niemals und nirgends wird legal rückwirkend bescheinigt, das ein Fahrzeug mängelfrei war. Die bescheinigte (relative) Mängelfreiheit wird immer am und für den Tag der Untersuchung bescheinigt. Nur die Frist für die nächste Vorführung wird rückdatiert.
Das ist ganz üble Polemik, was du da gerade versuchst, das hat weder mit dem Gesetz noch mit der geübten Praktik der Prüforganisationen und schon gar nicht mit Logik zu tun. |
#149
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Zitat:
Na ja - dann hab ich das falsch interpretiert, war nicht übel oder fies gemeint ... stellte dies nur in den raum... aber wenn das gesetz besagt , dass das fahrzeug ab vorführung erst als verkehrstauglich angesehen wird - dann soll es so sein... ich dachte immer , dass ser gestempelte vorführtermin - z.b. märz "irgendwann" die mängelfreiheit bescheinigt... so sehr interessiert mich das nun auch nicht ob monat mehr oder weniger, ist ein leidiges muss... |
#150
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Zitat:
Und wieder so eine Unwarheit! Schaust Du: Zitat Anlage VIII Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung. Du wirst Aprill bekommen (müssen)! Aber Hauptsache erst einmal meckern Gruß Willi
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