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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#126
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Hab grad mit nem Feuerwehrkameraden telefoniert. Dieser ist Dienststellenleiter bei der Polizei.
Seine Aussage war klar. Wenn ich nen LKW Anhänger Zugelassenbekomme mit Anhängerkupplung und Auflaufbremse darf ich auch diesen ans auto hängen. Solange er nicht mehr als 3,5t hat. Definitiv ist bei den 3,5t Schluss. Da kann in den Papieren stehen was will.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#127
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Gern. Zitat:
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Dass dann Beiträge in denen nichts anderes als Deine gesammelten "Nettigkeiten" stehen, nach bewiesener Engelsgeduld kommentarlos gelöscht werden, machts auch nicht besser. Wehe dem, der sich engagiert. Habe fertig.
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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#128
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Und der Rest ist liesst sich eher wie beleidigte Leberwurst.
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
#129
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Wenn ja, verstehst Du es nicht.
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Beste Grüße John |
#130
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Wo steht da Depp? Wie kann man nur so empfindlich sein? Kindergarten....
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?"
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#131
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Gruß Jörg
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#132
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Ich habe auch die Infos von Sigma und die Einträge von BMW im Forum gefälscht. Und ich schleiche Nachts durch deinen Garten...
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
#133
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An die 3650 Kg-Träumer
Zitat von Hausbootbewohner so, ich habe nun der Vollständigkeit halber beim BMVBS über das Kontaktformular diese Anfrage gestellt. Mal sehen, ob und wann es eine Antwort gibt. Wie angekündigt, auch wenn das Thema ja nun schon durch ist, hier die Antwort auf meine Anfrage: Zitat: Von: "BMVBS Buergerinfo" <buergerinfo@bmvbs.bund.de> Datum: 14. Mai 2013 17:38:30 MESZ An: <andreas.....@web.de> Betreff: Az.: L23 - TH 22534 Anhängelast - Stützlast Sehr geehrter Herr ...., vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08. Mai 2013, mit der Sie sich zur Berechnung der Anhängelast erkundigen. Die Anhängelast ist in § 42 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Eine Definition für das tatsächliche Gesamtgewicht eines Anhängers ist in § 42 Abs. 1 Satz 2 StVZO enthalten: "Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen." Das tatsächliche Gesamtgewicht eines Starrdeichselanhängers ist also die Summe aus Achslast und Stützlast. Die gezogene, tatsächliche Anhängelast ist das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast, sie entspricht also der tatsächlichen Achslast des mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhängers. Eine entsprechende Definition findet sich in der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 vom 12.12.2012 in Artikel 2 Nr. 9: "technisch zulässige Anhängelast bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger, die von einem Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger". Die StVZO ist im Internet unter der Adresse http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html und die EU-Verordnung unter der Adresse http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?u...OM%3ADE%3AHTML zu finden. Mit evt. weiteren ungeklärten Fragen wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes liegt der Vollzug der fahrerlaubnis- und zulassungsrechtlichen Vorschriften im Einzelfall ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Beate Thielecke Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060 Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942 E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de Internet: www.bmvbs.de __________________________________ ... __________________ Grüße, Andreas ----------------- Lebenskunst ist nicht zuletzt die Fähigkeit, auf etwas Notwendiges zu verzichten, um sich etwas Überflüssiges zu leisten. Gruß Uli07 |
#134
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Was ist jetzt mit unsere Superschlauen, das sollte jetzt den letzten ungläubigen bekehren das der Sigma 3650 rechtens ist, obwohl man könnte ja behaupten das Bundesministerium kennt sich nicht aus.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#135
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S. 41-
3.1.1.2. Die technisch zulässige Anhängelast darf jedoch in keinem Fall 3 500 kg überschreiten.
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Gruß vom Oberrhein. |
#136
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Und jetzt les mal den Absatz oben drüber, da sieht's eben anders aus....
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Gruß Jörg
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#137
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Also ich amüsiere mich köstlich
Solange nix besseres im TV kommt kann es gerne weitergehen
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
#138
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Zitat:
Schade eigentlich, dass Du das Geschriebene nicht verstanden hast. Viel deutlicher gehts kaum noch.
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Grüße, Andreas Geändert von Hausbootbewohner (15.05.2013 um 21:12 Uhr) |
#139
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Zitat:
Man darf ja auch einen 3t Anhänger an ein Fahrzeug mit 2 T Anhängelast hängen, solange das tatsächliche Gewicht des Anhängers die eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschreitet. Es gab ja früher auch mal für Range Rover, Mercedes G und Toyota Landcruiser eingetragene Anhängelasten bis 5,5t mit Maulkupplung aber ohne durchgängige Bremsanlage, eine hydraulische Auflaufbremse am Anhänger genügte. Für neuer Fahrzeuge ist dies leider nicht mehr zulässig
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Gruß Jörg
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#140
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Ich möchte jetzt kein Streitgeschreibsel auslösen. Das mit den 5,5 Tonnen soll es angeblich immer noch geben, aber mit einer speziellen Bremse. Ich meine es war eine hydraulische aber keine Auflaufbremse.
Gruß Uli07 |
#141
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´Ja aber nur an irgendeinem Ami Pickup mit einer elektrohydraulischen Bremse
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Gruß Jörg
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#142
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SIGMA-Trailer
Liebe Forum Mitglieder,
mit Interesse wurden wir auf diese lebhafte Diskusion zu einem unserer SIGMA Trailermodelle hingewiesen. Wir möchten uns zwar daran nicht weiter beteiligen, jedoch darauf hinweisen, daß wir jedem Kunden beim Kauf eines SIGMA-Trailers alle - insbesonderen auch die von vielen Diskusionsteilnehmern angezweifelten - technischen Angaben aus Werbung und Produktinfo auch gerne schriftlich garantieren. Wie immer stehen wir unseren Kunden nicht nur vor sondern auch nach dem Kauf mit technisch zuverlässiger Beratung zur Seite. Mit freundlichen Grüßen Sabine Kohler-Fritz Süd-West Marine GmbH ... powered by competence Am Hecklehamm 12 76549 Hügelsheim Tel: +49-(0)7229/18679-0 Fax: +49-(0)7229/18679-9 info@suedwestmarine.de www.suedwestmarine.de |
#143
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Danke für diese Aussage von Sigma.
Ich denke, niemand bezweifelt die Tragfähigkeit von 3650kg. Nun die Frage an Sigma: Garantiert ihr auch die legale Benutzung eines Gespanns - Zugfahrzeug darf 3500kg ziehen, Anhängerkupplung am Auto darf 3500kg, das Schubstück am Trailer darf 3500kg - , wenn der Trailer ein Gesamtgewicht mit Boot von 3650kg hat? Danke an Sigma für eine Antwort.
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#144
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Zitat:
WAS DARF z.B. EIN TOUAREG MIT 3500KG ANHÄNGELAST ZIEHEN ?? WIE SCHWER DARF DER ABGEKUPPELTE TRAILER MIT BOOT AUF DER WAAGE SEIN ?? Auch ich kann mir nicht vorstellen das ich dann tatsächlich mehr als die eingetragene Anhängelast ziehen darf ! Stützlast hin oder her ?? Geändert von Thomas S (17.05.2013 um 16:19 Uhr) |
#145
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Vielleicht muss sich Sigma ersteinmal die Gesetze durchlesen um die Frage zu beantworten, na ja warten wir mal ab........
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen |
#146
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oder man hat bereits gesehen, dass man vielleicht zu weit aus dem Fenster hing und korrigiert das derzeit.....
Zumindest ist die Website dieser Firma momentan in Bearbeitung.... Diese Internetseite wird zur Zeit aktualisiert. Wir bitten um Ihr Verständnis
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Gruß - Georg |
#147
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Nu wartet doch erst mal ab was Sigma dazu sagt.;)
Für mich stellt sich die Frage auch ob mehr als 3500 kg geht meine Achsen sind eh für 3600 und der Trailer war vorher auch für 3700 kg in USA zugelassen. Grüße, Stephan von unterwegs
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#148
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Zitat:
und ich einen offensichtlichen Produktvorteil gegenüber allen anderen Herstellern erfunden hätte..... das Ganze dann auch noch auf meiner Website entsprechend beworben hätte.... dann würde ich nicht eine Sekunde zögern, diese Informationen zu belegen und so breit wie möglich zu streuen, um mir damit die Auftragsbücher zu füllen....
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Gruß - Georg
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#149
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Zitat:
Sollt vielleicht erwähnt werden bevor wieder irgendwelche Spekulationen aufkommen. Übrigens ich bin nicht Sigma und hab auch keinen.
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Gruß Jürgen
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#150
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Zitat:
Zitat Frau Kohler-Fritz: "...wir möchten uns daran nicht weiter beteiligen...") Wenn also nichts mehr kommt, nicht wundern. |
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