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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#151
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#152
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Hi,
mal zwischendurch gefragt, taugt das was? http://www.compass24.de/product/2089...handfunkgeraet Alternativ würde ich ein funktionierendes Gebrauchtgerät suchen, ist eigentlich nur zum Testen, weil meine Funke keinen vernünftigen Ton von sich gibt. Gruß Willy Geändert von Giligan (15.09.2013 um 21:12 Uhr) |
#153
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Wenn du es See benutzen willst kann es ok sein.
Wenn du es Binnen nutzen willst trotz verbot, Dann solltest du zumindest eines mit Atis nehmen, damit du die selbe nummer wie dein Festgerät einspeichern kannst.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#154
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Hi wir fahren nur binnen und Ijsselmeer.
Nutzen nur daheim zum Testen der eingebauten Funke und unterwegs möglicherweise zum mithören. Gruß Willy |
#155
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Zitat:
Ich würde aber einen Zehner mehr ausgeben und ein Gerät mit 5 W Leistung nehmen statt 3 Watt. Binnen wäre es sowieso verboten , und buten machen die 2 W mehr den Unterschied nach meiner bescheidenen Erfahrung. Echt fein raus ist man natürlich mit einem LiIon-Akku im Gegensatz zu den NiMH-Akkus. Da ist dann aber nix unter 100.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#156
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Zitat:
Fahr raus und hör der Berufschiffahrt zu. Oder funk mal einen von denen an. Dann weist du ob dein Teil funktioniert. Mithören kann man ja it dem fest eingebauten. Eventuell einen externen Lautsprecher anbringen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#157
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Seit es die Eneloops von Sanyo gibt, sind Li-Ionen-Akkus eigentlich kein Argument mehr.
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#158
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Willy |
#159
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Zitat:
Aber vielleicht täuscht das auch.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#160
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Es stimmt, Li-Ionen-Akkus sind etwas schneller geladen, aber mit den Eneloops ist man trotzdem schneller wieder am Start. Man kann nämlich immer einen Satz geladene herumliegen haben, die man nur noch auswechseln muss. Danach hat man sofort genug Zeit zum Laden (am besten mit dem MQR06). Mit Li-Ion geht das nicht, da sie gerätespezifisch sind und man sich nicht für jedes Gerät einen Ersatzakku hinlegen kann.
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#161
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Moin,
habe mich jetzt durch den ganzen Thread durchgekämpft, und nur eine Antwort entsprach dem, was ich in einem Kanu-Forum vor ein paar Jahren gelsen hatte: Bei Kleinfahrzeugen ohne 12V Versorgung können (!) Ausnahmen von der Bundesnetzagentur gemacht werden und ATIS Geräte zugelassen werden. Eben nach Quellen gesucht, und nur http://busseyachtshop.wordpress.com/2009/page/17/ gefunden. Wenn Busse das schreibt halte ich es aber erst mal für glaubwürdig. Warum es aber nicht in solchen Fällen generell möglich sein soll, bleibt nach wie vor im Dunklen. Gruß Bauruine |
#162
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Zitat:
Zugelassen bekommst du vieles. Laut Gesetz ist aber die Benutzung auf Sportbooten ohne Ausnahme verboten. also was bringt die Zulassung wenn du es nicht nutzen darfst ? ich z.B. hab auch eine MMSI für mein Funkgerät und könnte somit auch auf See-Funken. Allerdings besitze ich dafür keine Funklizenz, was die Bunddesnetzagentur bei der Zulassung auch nicht interresiert. sie dürfen auch auf einem Berufschiff nur für den Funkkreis "Funkverkehr an Bord" eingesetzt werden. d.H. Funken mit der Handgurke auf Kanal 10 ist auch auf einem Berufschiff mit der Handfunke verboten.
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#163
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Wenn du es für Binnen z.B. für ein Kanu oder Jolle zugelassen bekommst, darfst du es auch benutzen (wenn du den Funkschein hast).
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#164
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Das ist kein Gesetz. Sondern nur eine Vereinbarung aus der VO Funk:
http://www.google.de/search?q=vo+funk Gesetze erlauben keine Ausnahmen, Verordnungen aber schon. Geändert von 123 (19.09.2013 um 20:02 Uhr) |
#165
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Kannst du das Gesetz mal benennen?
Grundlage für den Binnenschifffahrtsfunk ist eigentlich das Baselabkommen: http://www.wsd-sued.wsv.de/schifffah...n_bin_funk.pdf für D angereichert um die BinSchSprFunkV . Dass D sich die Regeln aufgrund eifriger Lobbyistenarbeit "seltsam" zurechtgelegt hat, ist auch anderen Unterzeichner aufgefallen. Jüngstes Beispiel ist der Wegfall der Referenznummern. "Seit dem 1. Juni 2013 sind die Frequenzen für mobile Funkanwendungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks allgemein zugeteilt. Die tatsächliche Nutzungserlaubnis ist jedoch von der vorherigen individuellen Zuteilung von Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk wie Rufzeichen, Maritime Mobile Service Identity (MMSI) und/oder Automatic Transmitter Identification System-Nummer (ATIS-Nummer) abhängig. Die erforderlichen individuellen Nummernzuteilungen für See- bzw. Schiffsfunkstellen erfolgen nach § 66 Telekommunikationsgesetz in der Form der nach der VO Funk international anerkannten Urkunde (Ship Station Licence)" http://www.bundesnetzagentur.de/DE/S...isch-node.html Man passt sich also doch so langsam den gemeinschaftlichen Gepflogenheiten an.
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Gruss Vestus |
#166
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aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk:
2.6 Verkehrskreis Funkverkehr an Bord Aufgabe: Herstellung von Funkverbindungen an Bord von Fahrzeugen und Verbänden. Besonderheit: Einsatz von tragbaren Funkgeräten ist erlaubt. Betriebsart: Simplex; automatische Leistungsreduzierung auf maximal 1 Watt. Inhalt der Nachrichten: Es dürfen nur solche Nachrichten übermittelt werden, die sich auf den Schutz von Personen oder auf die Fahrt oder auf die Sicherheit von Schiffen beziehen. Das Handbuch Binneschiffahrtsfunk hat Gesetzkarrakter. d.H. das man direkt gegen einen Verstos daraus belangt werden kann. Die Besonderheit der Benutzung der Tragbaren geräte steht nur in diesem Verkehrskreis. Sie sind ja auch nur in diesem verkehrskreis erlaubt. Daher ist die Bundesnetzargentur auch verpflichtet, einen Antrag auf erteilung der ATIS-nummer zu entsprechne, da sie nicht kontrollieren kann wo das gerät eingesetzt wird.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (19.09.2013 um 22:40 Uhr) |
#167
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Garantiert nicht. Gesetze können in Deutschland nur von Parlamenten beschlossen werden. Eines der dort beschlossenen Gesetze besagt u.a., dass Verordnungen keinen Gesetzescharakter haben dürfen. Behörden, die Verordnungen erlassen dürfen, müssen dazu allerdings durch ein Gesetz ermächtigt sein.
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#168
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Zitat:
Ich hab geschrieben Gesetzeskarakter, dass ist nicht gleich zu setzen mit einem Gesetz. Es ist eine Verordnung das ist klar. In der Binneschiffahrtstrassenordnung und auch in den restlichen verordnungnen Binnen (Rheinschiff.... usw) steht, das die Funkanlage nach dem Handbuch binnenfunk zu sein hat. Diese Verordnungen können auch mit Strafen belegt werden bei Zuwiederhandlung. genau wie bei einem Gesetz es Strafen gibt wenn man dagegen verstößt. Daher mein Ausdruck Gesetzeskarakter. wenn dieser etwas falsch gewählt war magm an dies mir verzeihen. der sinn ist aber der selbe. Die Benutzung für Hanfunkgeräte ist nur im Verkehrskreis "Funkferkehr an Bord" erlaubt, und wer es für einen anderen Verkehrskreis benutzt handelt gegen die bestehende Verordnung.
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#169
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Der Sinn ist gerade nicht derselbe: Bei Verordnungen kann die ordnungsgebende Behörde in eigenem Ermessen Ausnahmen genehmigen. Bei Gesetzen geht das nur mit einem parlamentarischen Beschluss, der dann seibst wieder ein Gesetz sein muss. Aber da die VO Funk und das Binnenfunkhandbuch keine Gesetz sind, ist eine Ausnahmegenehmigung für ein einzelnes Handfunkgerät binnen rein rechtlich gesehen durchaus vorstellbar.
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