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  #151  
Alt 27.01.2020, 15:11
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Also als Franzosen hätten wir jetzt längst unsere gelben Schwimmwesten angezogen und den Rhein mit brennenden Tankmotorschiffen blockiert. Als Deutsche sollte man da mal die Verbände drauf ansprechen, im Zuge der neuen Geräte ist das ja alles nicht mehr zeitmässig.
Völlig richtig! Danke! Der deutsche Michel neigt leider immer dazu, alles - egal ob sinnvoll oder nicht - was "von Oben" vorgegeben wurde, als Gott gegeben hinzunehmen.

Ich meine auch, dass Tommi mit seiner Recherche leider Recht hat. Umso mehr müsste das aber ein Ansporn sein, die Verbände und Interessenvertretungen mal in den A.... zu treten und aus ihre Lethargie zu holen. Ich werde jedenfalls den DMYV mal anschreiben...

Gruss


Gerd
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  #152  
Alt 29.01.2020, 20:44
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Ich halte dies für nicht gut kommuniziert; entweder hat sich die Rijkspolitie ter Water schlecht ausgedrückt oder es ist schlecht verstanden worden.

Was dagegen spricht:

Laut Rijkswaterstaat ist das Fahren bei unsichtigem Wetter unter Radar nur mit zertifizierter Anlage und Radarpatent erlaubt (Yachtradar:nein).

Gibt es ein revierbezogenes Gebot für Radarfahrt bei unsichtigem Wetter, ist bei Nichtvorhandensein einer zertifizierten Anlage sofort still zu liegen unter Androhung von Bussgeld.
Quelle:
https://www.rijkswaterstaat.nl/water...ist/index.aspx

Auch im aktuellen Bussgeldkatalog 2020 NL ist wassersportbezogen nichts über "verbotenes" Radar zu finden:
https://www.vaarbewijzen.nl/boetes-op-het-water/

Weiterhin haben die gebräuchlichen Ausrüster in NL Radaranlagen für die "Pleziervaart" im Verkauf ohne Warnhinweise.

Wer weiss mehr?
Hallo in die Runde.

In NL gilt folgende Regelung: Wenn Du unterwegs in unsichtiges Wetter kommst (= unter 1.000m Sicht) darfst Du mit RadarUNTERSTÜTZUNG weiter fahren, verminderte Geschwindigkeit ist aber Pflicht. Was VERBOTEN ist: Auslaufen aus einem sicheren Hafen/Liegeplatz unter Radarnutzung. Anders, wie in D darf man in NL bis "nach Hause" fahren, in D ist ohne Radaranlage+Patent unmittelbar die nächste Liegestelle aufzusuchen.

Grüße aus Sneek,

Patric
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  #153  
Alt 29.01.2020, 21:19
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Hallo Patric,
ohne diese umfassende Diskussionsrunde wieder in Fahrt setzen zu wollen (was der Schwarm weiss, hat er gesagt), möchte ich aus Eigeninteresse (Wohnort NL) doch gerne wissen, ob Du hierzu belastbare Quellen hast.
__________________
Gruss, Dirk


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  #154  
Alt 29.01.2020, 21:58
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Finde Dich auch mal damit ab, dass es Stand der Gesetzseslage ist .
Da sprichst du den falschen an, ich habe das nie bestritten.

Nur aus Erfahrung ist ein Polizist nicht unbedingt immer die beste Quelle für spezielle juristische Fragen. Da hilft nur: Die Meinung mal bei Interessenverbänden vorbringen ob man nicht mal ein Überdenken der Regelung anstoßen kann.

@startpilot: Bei Wohnort NL sprichst du sicher besser niederländisch als ich, einfach mal im BPR lesen. Ich brauche da hier und da schon mal ein Wörterbuch zur Hilfe - google Übersetzer würde ich bei Rechtsthemen nicht vertrauen.
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  #155  
Alt 29.01.2020, 22:01
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Zitat:
Zitat von Meik75 Beitrag anzeigen
@startpilot: Bei Wohnort NL sprichst du sicher besser niederländisch als ich, einfach mal im BPR lesen. Ich brauche da hier und da schon mal ein Wörterbuch zur Hilfe - google Übersetzer würde ich bei Rechtsthemen nicht vertrauen.
Ich habe da -auch in Gesetzestexten- zum Glück keine Sprachbarriere.
Leider kann ich Patric´s Aussage im BPR so nicht finden, daher meine Nachfrage.
__________________
Gruss, Dirk


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  #156  
Alt 30.01.2020, 00:04
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Zitat:
Zitat von Meik75 Beitrag anzeigen

Nur aus Erfahrung ist ein Polizist nicht unbedingt immer die beste Quelle für spezielle juristische Fragen. Da hilft nur: Die Meinung mal bei Interessenverbänden vorbringen ob man nicht mal ein Überdenken der Regelung anstoßen kann. .
Du solltest nochmal lesen wo die Infos herkommen...
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Gruß Volker
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  #157  
Alt 30.01.2020, 07:50
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Oder so
- die Legislative hat da ein sehr komplexes, nicht homogenes "Werk" geschaffen
- die Exekutive (zumindest einige Vertreter, auf einem Messestand) haben ihre Interpretation dieses "Werkes" dargelegt
- die Judikative wird im Zweifelsfall entscheiden müssen ob:
1. die Legislative es in ihrem "Werk" so geschrieben hat, wie sie es auch gemeint hat,
2. die Exekutive es so verstanden hat, wie es geschrieben steht, wie es gemeint ist oder noch anders und
3. der Deliquent nun gegen geltendes Recht verstoßen hat oder nicht.

Passend dazu: 2 Juristen, 3 Meinungen

Gruß Lutz
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  #158  
Alt 30.01.2020, 08:24
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Guten Morgen zusammen .


Hallo Lutz,



Nicht so richtig !

Wie ich ja exakt berichtete,
besprach ich das Thema mit Beamten direkt an erster Stelle .
BMI, WSV .
Näher dran geht nicht mehr .

Dann, alle waren sich unzweifelhaft einig . Zusätzlich sahen wir gemeinsam
die zuständigen VO's durch .

Die Mitarbeiter von der WSP, auch die niederländischen Kollegen,
also Leute denen wir in der freien Wasserwelt begegnen,
kannten und bestätigten das Thema genau so .


Für mich war u. ist das alles schlüssig, wenn auch nicht gefällt .


Radar in den Niederlanden :

Hier weiß ich es nicht genau, kann mir aber gut vorstellen,
dass es hier auch regionale Unterschiede gibt .

Auf der Waal ( Rhein ) dem Teil unter ZKR ist es wie bei uns,
der Rest, ob binnen oder Seeschifffahrtsstrassen entzieht sich meiner Kenntnis .

Da gilt, wie so immer, sich vorher regional kundig zu machen .


Grüße : TOMMI
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  #159  
Alt 30.01.2020, 10:32
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Bei den Toerzeilers gab es vor ein paar Jahren mal eine schöne Zusammenfassung. Leider führt der Link jetzt ins Leere (404).

Da ging es soweit ich mich erinnern kann um eine Yacht, deren Schipper die bei unsichtigem Wetter die Auffassung vertrat, dass es sicherer sei in der Waddenzee (auch die Waddenzee ist Binnengewässer) unter Yachtradar den Hafen anzulaufen als außerhalb des Fahrwassers zu ankern. Das ging bis vor das zuständige Gericht.

Wies ausging? - Finde leider die Quelle nicht - könnt ja sein, dass sich hier jemand erinnert.

Bis denne, Rainer

Geändert von schwinge (30.01.2020 um 11:52 Uhr)
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  #160  
Alt 30.01.2020, 11:23
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Der Artikel bei den Toerzeilers ist im Mitgliederbereich verschwunden und ohne einzuloggen nicht mehr zugängig.

In den einschlägigen NL-Foren herrscht kein eindeutiges Meinungsbild, und diese sind auch keine originären Quellen.

Näher kommt man der Lösung über "Varen doe je samen" ("Fahren tut man gemeinsam" mit Blick auf Sport-/Berufsfahrt), einer kooperativen Plattform von u.A. Rijkswaterstaat, ANWB, Reddingsbrigade, Hafenbehörden, HISWA etc.
Es gibt interessante Broschüren in Deutsch, leider nicht mit Bezug auf Radar.

Jedoch einen guten, zusammenfassenden Artikel, der aber auch nicht alles deutlich ausdrückt. Aber besser als nichts:

https://www.varendoejesamen.nl/kenni...j-slecht-zicht

Der eine oder andere mit etwas NL-Erfahrung kann ihn lesen, sonst vielleicht online übersetzen.
Bitte um Verständnis, dass mir das im Moment etwas viel Text ist
__________________
Gruss, Dirk



Geändert von Startpilot (30.01.2020 um 11:29 Uhr)
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  #161  
Alt 30.01.2020, 12:09
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
In den einschlägigen NL-Foren herrscht kein eindeutiges Meinungsbild, und diese sind auch keine originären Quellen.
Warum soll das dort auch anders sein als hier.

Vermute allerdings, dass auch die Rechtsgrundlage so ist wie hier. Sogar die Ausbildungfahrt ohne Radarpatent findet sich im BPR wieder.

Bis denne, Rainer
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  #162  
Alt 30.01.2020, 13:13
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Guten Morgen zusammen .


Hallo Lutz,



Nicht so richtig !

Wie ich ja exakt berichtete,
besprach ich das Thema mit Beamten direkt an erster Stelle .
BMI, WSV .
Näher dran geht nicht mehr . ...
Hallo Tommi,

das bezweifel ich ja garnicht und ich dachte durch den Link erkennt man, dass es auch nicht ganz bierernst gemeint war.

Welche "Posten" haben denn diese Beamten beim BMI oder der WSV, sind das Juristen .

Und nur mal so:
Die WSV ist Herausgeber der Broschüre Wassersport auf Bundeswasserstraßen zwischen Elbe und Oder, Stand März 2018.
Auf der Seite 112 ist eine Karte mit den "Höchstgeschwindigkeiten für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb …" enthalten.
Danach dürfen alle Gewässer südlich des Müggelsees nur mit höchstens 10 km/h befahren werden.
Ein Blick in die BinSchStrO, Teil 2, §21.04 Punkt 1. m., dass auf einem See oder einer seeartigen Erweiterung mit jeweils einer Gewässerbreite von mehr als 250,00 m 12 km/h als Höchstgeschwindigkeit gelten.
Langer See, Seddinsee, Zeuthener See und Krüpelsee sind aber unstrittig breiter als 250m und bis auf den Krüpelsee dürfen da sogar 25 km/h gefahren werden.

Nun weiß ich allerdings nicht ob die herausgebenden Beamten (?) der WSV hier Stein und Bein schwören würden, dass Ihre Angaben richtig sind


Gruß Lutz
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  #163  
Alt 31.01.2020, 01:32
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Zitat:
Zitat von Captn Cooper Beitrag anzeigen
Hallo in die Runde.

In NL gilt folgende Regelung: Wenn Du unterwegs in unsichtiges Wetter kommst (= unter 1.000m Sicht) darfst Du mit RadarUNTERSTÜTZUNG weiter fahren, verminderte Geschwindigkeit ist aber Pflicht. Was VERBOTEN ist: Auslaufen aus einem sicheren Hafen/Liegeplatz unter Radarnutzung. Anders, wie in D darf man in NL bis "nach Hause" fahren, in D ist ohne Radaranlage+Patent unmittelbar die nächste Liegestelle aufzusuchen.

Grüße aus Sneek,

Patric
Jetzt nur mal so aus Neugierde: wo findet sich diese Regelung?

Groetjes

Matthias.
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  #164  
Alt 31.01.2020, 13:21
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Hallo Patric,
ohne diese umfassende Diskussionsrunde wieder in Fahrt setzen zu wollen (was der Schwarm weiss, hat er gesagt), möchte ich aus Eigeninteresse (Wohnort NL) doch gerne wissen, ob Du hierzu belastbare Quellen hast.
Hallo,

genau diese Frage haben wir letztes Jahr auf der Motorboot Sneek eingehend diskutiert. Mehrere Bootsbauer aus Sneek sowie 2 Beamte von der regionalen Ordnungsamt (Wasser) haben genau diese Aussagen getroffen.

Ein schönes WE wünscht

Patric
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  #165  
Alt 31.01.2020, 14:48
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Hallo Patric,

es kann sein, das es Beamte gibt, die so handeln.
Die Bestimmungen dazu sind aber andere.
Da ist immer die Rede von zugelassenem Radargerät.
Wenn man dies hat und dazu Marifon, sowie Patent für beides, dann darf man bei plötzlich eintretender Sicht unter 1000 Meter vorsichtig mit verringerter Geschwindigkeit weiterfahren, wenn dies ohne Gefahr für die Schifffahrt möglich ist.

Viele Grüße

Harald
Varen op radar

Op een groot deel van de vaarwegen in Nederland is het verplicht om bij slecht zicht op radar te varen. Hier gelden regels voor. Let op: AIS (zie hieronder) is geen vervanger van radar.
  • De radar moet goedgekeurd zijn. In de Regeling radarinstallaties en bochtaanwijzers 1995 staat welke dat zijn. Deze regeling wordt in het voorjaar 2016 bijgewerkt: bekeken wordt welke radars vallen onder de term goedgekeurde radar.
  • De schipper moet beschikken over een radarpatent of over een diploma dat hieraan gelijkgesteld is. Welke diploma’s dat zijn vind je in de Binnenvaartregeling.
  • De schipper moet beschikken over de vereiste vaarbevoegdheid.
  • Er moet een tweede persoon aan boord zijn die voldoende van de vaarregels op de hoogte is.
  • Er moet een marifoon aan boord zijn die uitgeluisterd wordt.
Plotseling slecht zicht

Wanneer je tijdens het varen met goedgekeurde radar en marifoon wordt overvallen door slecht zicht, dan is het afhankelijk van de situatie wat je moet doen. Je moet in ieder geval altijd je snelheid aanpassen aan de beperking van het zicht, aan de aanwezigheid van andere schepen en aan de plaatselijke vaarwegomstandigheden. Als verder varen gezien de omstandigheden niet zonder gevaar is, moet je gaan stilliggen op een dichtstbijzijnde daarvoor geschikte plaats.
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  #166  
Alt 31.01.2020, 19:52
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Hatten wir schon in #132, sogar übersetzt.
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  #167  
Alt 31.01.2020, 22:42
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Zitat:
Zitat von hajobo Beitrag anzeigen
... wenn dies ohne Gefahr für die Schifffahrt möglich ist. ...
und genau da dürften sich ggf. die Meinungen des Skippers ggf. nicht 100% mit denen der Rennleitung decken .

OOch, so schlimm is dat nich vs. Menno, der sieht doch jarnücht mehr!

Oder anders gesagt:
- kein Unfall = war ohne Gefahr möglich
- Unfall = war leider doch nicht ohne Gefahr möglich


Gruß Lutz
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  #168  
Alt 31.01.2020, 22:45
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Wenn die einen gesehen haben beim fahren bei Nebel, kann der Nebel ja nicht so dicht gewesen sein
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Gruß
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  #169  
Alt 18.02.2020, 20:21
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Moin,

auch mir sind die Regeln wie oben so bekannt:
- Die Verwendung von Yacht-Radaranlagen ohne Zulassung dafür auf Binnengewässern (Flüssen) ist nicht erlaubt, weil die Nahbereichsauflösung dafür zu gering ist und größere Anlagen auf Binnenschiffen oder bei Revierzentralen evtl. gestört werden
- Auf großen Binnengewässern (IJsselmeer, Oosterschelde) darf ein Yachtradar unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden (ATIS-Funk, Compass, zweite Person die aktiv an der Navigation teilnimmt), aber eben nicht hauptsächlich zur Navigation bei schlechter Sicht
- Auf See darf das Yachtradar verwendet werden
- Es ist nicht vorgeschrieben, binnen ein Radarpatent zu haben, wenn man ein Radargerät nur an Bord hat (außer Betrieb)
- Das Patent ist allerdings sehr wohl vorgeschrieben, wenn man eine Reise nur auf Radarsicht plant. Dann muss auch die Anlage abgenommen sein
- Eine Person an Bord muss ein passendes Funkzeugnis haben (in NL meist UBI, da fast alles Binnengewässer)
- Ich habe erlebt, dass auf dem IJsselmeer bei Nebel und Sicht unter 300 Metern allen Sportbooten die Weiterfahrt untersagt wurde. Auch denen mit einem Yachtradar an Bord. Ausnahme: Schiffe mit abgenommenen Binnenradar (sehr teuer und sehr breiter Balken um einen kleinen Öffnungswinkel zu erhalten, um ausreichend hoch aufzulösen) und eine Person mit Radarzertifikat und Compass und ATIS-Funk

Unabhängig davon, würde ich mich nicht auf das Yachtradar in engem Fahrwasser verlassen bei schlechter Sicht. Die ganz modernen Breitbandgeräte können das vielleicht, aber die Frage ist immer: Kann der Bediener die Echos interpretieren? Wenn ich unterwegs von Nebel überrascht werde, würde ich auch das Yachradar nutzen, um einen sicheren Weg aus einem Fahrwasser heraus zu fiinden. Logisch. Auch ohen Patent. Da wird einem kein Polizst in NL einen Strick draus drehen (Nood breekt wet), solange ich auch wirklich aus dem Fahrwasser verschwinde und nicht darin herumkurve. Kompliziertes Thema

Gruß
Alex von Stegfunk.de
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  #170  
Alt 19.02.2020, 00:27
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Und ich dachte, hoffte schon,
dass es hier was Neues gibt .

Grüße : TOMMI
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Haben dann die Kümos die den Rhein hoch kommen zwei getrennte Anlagen? Eine für See und eine für Binnen?
Ja, sieht man so häufig. Einfach mal drauf achten...

Grüße

Totti
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