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  #176  
Alt 15.06.2011, 02:41
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BoHai BoHai ist offline
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Boot: Motorboot, Verdränger, noch kein eigenes
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Oh wei, oh wei,

seid gegrüßt!

Wenn ich das hier alles so lese, kauf ich mir doch nen dickes Binnenschiff frei nach dem Motto "Platz da, ich komme!"

Nun, ich denke auch, dass der Segler den Verdrängerfahrer nicht außerhalb der Betonnung drängen darf. Meine Meinung, aber ob das jetzt stimmt, weiß ich nicht....

Ich würde immer versuchen keinen zu bedrängen und fein Abstand halten....von daher finde ich das beschriebene Verhalten des Seglers ziemlich leichtsinnig....

LG

BoHai / Danny
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Ganz liebe Grüße aus dem Ruhrpott bei Rhein-Herne-Kanal KM 10

BoHai

OMNIA TEMPUS HABET
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  #177  
Alt 15.06.2011, 06:30
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mimo mimo ist offline
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Zitat:
Wann muss ausgewichen werden?

Die Antwort ist natürlich sehr einfach: Dann wann es notwendig ist. Dazu muss natürlich ersteinmal gewusst werden, woran man ableiten kann, dass man mit einem anderen Schiff auf Kollisionskurs liegt. Dies erfolt durch mehrfache Kompasspeilung und Einschätzung der Entfernung. Man peilt das andere Boot an und merkt sich die festgestellte Gradzahl und die geschätzte Entfernung zum anderen Boot. Einige Zeit später peilt man das Selbe Boot nocheinmal an. Ist die Entfernung geringer geworden ohne das sich die Gradzahl bei den Kompasspeilungen geändert hat, liegt man mit dem anderen Boot auf Kollisionskurs. Ist es nicht eindeutig zu entscheiden, ob man Gefahr läuft mit dem Gegner zusammenzustoßen, muss immer von der schlimmstmöglichen Option ausgegangen werden. Man muss annehmen, dass die Gefahr besteht und Gegenmaßnahmen einleiten! Besteht die Gefahr eines Zusammenstoßes, muss immer ausgewichen werden, egal wer die Ausweichpflicht innehat!! In der Theorie können alle Fragen, in der diese Gefahr des Zusammenstoßes vorkommt so beantwortet werden. Man muss ausweichen sobald auch nur die Gefahr der Kollision besteht!! Egal ob man ein Maschinenfahrzeug oder ein Segelfahrzeug fährt! Die Durchführung eines Ausweichmanövers muss klar zu erkennen sein und frühzeitig erfolgen, so dass es auf dem anderen Schiff nicht zu Unklarheiten kommt, ob die Vorfahrtsregeln eingehalten werden.


Ausweichregeln beim Überholen

Beim Überholen ist der Fall ganz klar und Sie werden sich sicher schon aus dem Straßenverkehr denken können, wer beim Überholen der Ausweichpflichtige ist: Sehr richtig, die einzig gerechte und logische Antwort ist, dass das Fahrzeug, das überholt, ausweichen muss.



Quelle:http://www.segeln-wissen.de/segelwis...ichregeln.html

Ist zwar kein gesetzes Text, aber da es von einer Segler-Seite stammt...

Ich finde deren Aussage auf den Punkt gebracht und gehe 100% mit denen dakor...

Und alle die meinen wir sollten noch mal in die Prüfungsunterlagen schauen, weil wir ja so bl.. sind. Das habe ich natürlich auch schon getan und finde da leider auch keine eindeutige Lösung.

Wahrscheinlich sind es auch genau die, die hier so einen Ton anschlagen, die die meisten gefährlichen Situationen hervorrufen, weil sie mit vollspeed draufhalten. Sie haben halt kurshaltepflicht...
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Gruß
MIMO
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  #178  
Alt 15.06.2011, 09:04
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Lest einmal:
http://www.esys.org/esys/vorfahrt.html

Wie schon gesagt, es ist keine Hobbyseglererfindung.
Auch nicht meine.

PS: das die "Segelwissenseite" einmal die Gestzestexte verfremdet und mit "Weltweit sind die Deutschen blablabla bekannt dafür etc" spricht nichtz unbedingt für die Seriösität des geschriebenen, noch dazu, dass sie dort "Vorfahrtsregeln" kommentieren, die es nicht gibt.

Auch "Elwis" schreibt einleitend davon, dass es keine "Vorfahrt" gibt, schreibt aber auch hier ebenso weiter.
Es wundert michj also nicht, dass sich hartnäckig irgendwelche "Vorfahrtsbegriffe" in den Köpfen festsetzen und nicht nur hartnäckig halte.
Ich jedenfalls habe definitiv nie Vorfahrt, sondern bin Kurshaltepflichtig, was auch sinn macht, denn der Ausweichpflichtige muss sich ja auch darauf einstellen können, wie die Situation zu beurteilen und zu reagieren ist. Hier soll "rechtzeitig, deutlich und entschlossen" gehandelt werden, also für den anderen sichtbar. Selbst die Richtung des Ausweichens entgegenkommender ist geregelt: Beide nach Steuerbord. Jeder kennt die Situation im Fußgängeralltag: Zwei Fußgänger kommen sich ebtgegen und jeder weicht dem anderen solange aus, bis sie zusammenstossen.
eben diese Situation soll durch Kurshalte bzw. Ausweichpflicht nicht entstehen.

Dafür, dass sich Leute hier durch diese einfachen Regeln auf den Schlips getreten fühlen, möchte ich mich ausdrücklich entschuldigen.

Geändert von else (15.06.2011 um 09:17 Uhr)
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  #179  
Alt 15.06.2011, 09:36
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Zitat:
Zitat von mimo Beitrag anzeigen
So wie ich das sehe ist die Begrenzung der Fahrrinne äquivalent zum Ufer (wo fängt denn der Uferbereich an???) und damit ist ein Abdrängen durch den Segler nicht erlaubt. ..............
Das werden wir wohl nie erfahren: Fahrrinne oder sichtbares Ufer? Und dann haben wir ja noch die Buhnen und in meinem Gebiet insbesondere die weit ins Wasser reichenden Pfähle mit Stellnetzen und Reusen. Wie oft wurde ich dahinter schon eingemauert. Betrachte ich aber den äußersten Pfahl als Ufer, dann fühlt sich sehr bald ein kreuzender Segler in seinem Recht behindert. Gott sei Dank brauche ich nie unter Zeitdruck fahren.
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Gruß Wilfried
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  #180  
Alt 15.06.2011, 09:45
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Ich noch 1x, der das am Anfang auch nicht verstanden hat...


Ihr müßt euch davon verabschieden, dass die Betonnung eine Binnenschifffahrtsstrasse ausweist. So wie der Pusti das erklärt hat, ist dem nicht so! Sondern, das ganze Gebiet (innerhalb und ausserhalb der Tonnen) ist eine Binnenschifffahrtsstrasse und die Tonnen sind einfach nur da!

In einem Beitrag sagt auch Pusti, dass er nicht weiss warum.

Was heisst das: bin ich innerhalb der "nutzlosen" Tonnen (die werden sicherlich einen Sinn haben), oder ausserhalb dieser, ändert sich nichts. Ich bin immer in der Binnenschifffahrtsstrasse und da gilt die Ausweichpflicht für Kleinfahrzeuge.

Und wenn man sich nun stur auf sein Wegerecht beruft, weil man ja innerhalb der Tonnen fährt, dann kann das fatale Folgen haben, da man sich "vor Fahrtantritt nicht mit den Gegebenheiten vertraut gemacht hat".

LG Peter
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  #181  
Alt 15.06.2011, 10:26
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Also, ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht und die Aussagen von Pusteblume gelesen, mit dem Ergebnis, dass die Asusagen genau so schwammig ausgelegt werden können wie die BinSchStrO. Auch die Aussagen der WSP sind nicht wirklich zufriedenstellend (man weiß ja auch, dass die auch nicht alles wisses).

Für mich verhält es sich im Moment wie eine Grauzone.

Und die Aussage mir den Revierkenntnissen, da streuben sich mir die Nackenhaare. Wie ich bereits sagte, sind in vielen Gebieten einfach keine Angaben zu den Tiefen (leider) bei Sportbootkarten gamacht und ich kann ja schlecht jedesmal vorher einen Tauchgang unternehmen.

Vielleicht macht sich ja mal jemand die Mühe und sucht ein paar Gerichtsurteile zu diesem Thema
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Gruß
MIMO
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  #182  
Alt 15.06.2011, 10:42
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Es stimmt, die BinSchStrO ist etwas schwammig.
Das hat aber was damit zu tun, daß die uns gar nicht ernst nimmt. Im Sinne der Binnenschiffahrtsstraßenordnung sind wir "Kleinfahrzeuge", man kann fast meinen, die Autoren hätten am liebsten "kleines Kroppzeug" geschrieben.

Deswegen muß man sich eben im Sinne der Verordnung arrangieren.
Also: Vorsicht und Rücksichtnahme.
Es ist völlig unstrittig, daß nie einer in die Steinstacks oder Buhnen eines Flusses "gezwungen" werden kann. Es ist ebenso unstrittig, daß man sehr wohl davon ausgeht, daß auf der Fahrt vom Havelgemünde zur Malge ausreichend tiefes Wasser ist auch jenseits der Tonnen ist, und ein Segler daher darauf vertraut, daß das Motorboot ausweicht.
Es ist ja nun nicht so, daß nur Motorboote ausweichen - auch wir Segler haben sehr wohl Ausweichpflichten. Gegenüber der Berufsschiffahrt und untereinander. Die Ausweicheregeln der Segler untereinander sollten dem Motorskipper auch vertraut sein. Ich kann mir (Binnen...) nicht vorstellen, daß ein Segler mit Steuerbordschoten Kurs hält, weil er meint, dem Tonnenstrich zu folgen und dem mit Bb-Schot fahrenden keinen Raum gewährt.
Und was das "Abdrängen der Motorboote durch Segler" angeht: Bitte die Kirche im Dorf lassen: im Allgemeinen fahren die MoBos höhere Geschwindigkeiten.
Und, btw: jeder ist verpflichtet, dem Anderen für sein Ausweichmanöver Raum zu lassen.

@PeterR: Im Bereich der Güterschiffahrt kann man auf unseren Binnenteichen davon ausgehen, daß die Berufsschiffahrt zwischen den Tonnen bleibt. Ist hilfreich das zu wissen, insbesondere, wenn man im Windloch festhängt.
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  #183  
Alt 15.06.2011, 11:23
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Es stimmt, die BinSchStrO ist etwas schwammig.
Das hat aber was damit zu tun, daß die uns gar nicht ernst nimmt. Im Sinne der Binnenschiffahrtsstraßenordnung sind wir "Kleinfahrzeuge", man kann fast meinen, die Autoren hätten am liebsten "kleines Kroppzeug" geschrieben.

Deswegen muß man sich eben im Sinne der Verordnung arrangieren.
Also: Vorsicht und Rücksichtnahme.

Es ist völlig unstrittig, daß nie einer in die Steinstacks oder Buhnen eines Flusses "gezwungen" werden kann. Es ist ebenso unstrittig, daß man sehr wohl davon ausgeht, daß auf der Fahrt vom Havelgemünde zur Malge ausreichend tiefes Wasser ist auch jenseits der Tonnen ist, und ein Segler daher darauf vertraut, daß das Motorboot ausweicht.
Es ist ja nun nicht so, daß nur Motorboote ausweichen - auch wir Segler haben sehr wohl Ausweichpflichten. Gegenüber der Berufsschiffahrt und untereinander. Die Ausweicheregeln der Segler untereinander sollten dem Motorskipper auch vertraut sein. Ich kann mir (Binnen...) nicht vorstellen, daß ein Segler mit Steuerbordschoten Kurs hält, weil er meint, dem Tonnenstrich zu folgen und dem mit Bb-Schot fahrenden keinen Raum gewährt.
Und was das "Abdrängen der Motorboote durch Segler" angeht: Bitte die Kirche im Dorf lassen: im Allgemeinen fahren die MoBos höhere Geschwindigkeiten.
Und, btw: jeder ist verpflichtet, dem Anderen für sein Ausweichmanöver Raum zu lassen.

@PeterR: Im Bereich der Güterschiffahrt kann man auf unseren Binnenteichen davon ausgehen, daß die Berufsschiffahrt zwischen den Tonnen bleibt. Ist hilfreich das zu wissen, insbesondere, wenn man im Windloch festhängt.
Dem kann ich mich nur zu 100 % anschliessen.

Und wenn das Alle beherzigen, ist doch alles in Butter und wir können alle, auf eine sichere Art und Weise, unsere gemeinsame Freude am Wassersport geniessen.
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Gruß
Christoph
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  #184  
Alt 15.06.2011, 15:04
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Zitat:
Zitat von Peter R Beitrag anzeigen

Was heisst das: bin ich innerhalb der "nutzlosen" Tonnen (die werden sicherlich einen Sinn haben),

Kann mir denn hier mal jemand denn Sinn der Betonnung erläutern, wenn ich die bei Ausweichmanövern nicht beachten muß - und wie weit darf ich hinter die Tonnen fahren?

Der Spruch, daß man sich über die Gegebenheiten informieren muß, kann ja nicht so gemeint sein, daß man den gesamten Verlauf einer Binnenwasserstraße im Kopf haben muß und Meter für Meter weiß, wie tief es hinter den Tonnen ist. Dafür, so dachte ich mal, seien die Tonnen da....

Den möchte ich sehen, der das in einem zum ersten Mal befahrenen Revier weiß!
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Gruß
Ewald
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  #185  
Alt 15.06.2011, 15:31
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Ewald-- reg Dich nicht auf.
Die Mobo- Fahrer sind sowieso frei von jeder Regelkenntnis, da wissen sie schon gearnicht wo man wie fahren darf......

Da die Barrikaden aus nichtigem Anlass wieder schön aufgebaut wurden klinke ich mich hier einfach aus.

Habe fertig....

Gruß Lutz
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  #186  
Alt 15.06.2011, 18:07
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Zitat:
Zitat von grünauer Beitrag anzeigen
...Die Mobo- Fahrer sind sowieso frei von jeder Regelkenntnis, da wissen sie schon gearnicht wo man wie fahren darf....
So schafft man sich Freunde für´s Leben.
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Gruss Vestus
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  #187  
Alt 15.06.2011, 18:10
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
So schafft man sich Freunde für´s Leben.
Er ist doch auch MOBO-Fahrer
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Gruß
MIMO
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  #188  
Alt 15.06.2011, 18:22
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Ich habe schon immer gesagt: hier fehlt der Ironie-Ein-Ironie-Aus-Button.
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Gruss Vestus
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  #189  
Alt 15.06.2011, 19:15
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Peter R Beitrag anzeigen
I... ist eine Binnenschifffahrtsstrasse und die Tonnen sind einfach nur da!

In einem Beitrag sagt auch Pusti, dass er nicht weiss warum.

Was heisst das: bin ich innerhalb der "nutzlosen" Tonnen (die werden sicherlich einen Sinn haben), oder ausserhalb dieser, ändert sich nichts.

Wozu dienen die Tonnen? Sie zeigen den Binnenschiffen das Fahrwasser (und nicht das Ufer) an. Innerhalb dieser Tonnen sind normalerweise Binnen gewisse Mindesttiefen bei Pegelstand xy garantiert, die der Binnenschifffahrt ermöglichen, anhand dieser Mindesttiefe und dem tatsächlichen Pegelstand die max. mögliche / zulässige Abladetiefe herauszufinden und so ein Auflaufen zu verhindern.

Dann gibt es Reviere bzw. sogar nur einige Stellen in einem Revier da ist es 1m außerhalb der Betonnung so flach, dass da quasi Möwen stehen können und andere Stellen, da ist selbst 20m außerhalb der Betonnung noch eine resttiefe von über 1m, aber eben weniger wie die garantierte Mindesttiefe.... Das hängt von der Formation des Flussbettes ab.

Zitat:
...
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Deutschlands garantieren eine hindernisfreie Fahrrinne. Die Fahrrinne ist begrenzt durch schwimmende Fahrrinnenbegrenzungstonnen. Die grüne Tonne begrenzt an den Flüssen die Fahrrinne in Fließrichtung gesehen auf der linken Seite, die rote Tonne markiert den rechten Fahrrinnenrand. Innerhalb dieser Rinne werden in der Regel durch Baggerarbeiten Geschiebe und Eintreibungen (Sand, Kies, Geröll) nach jedem Hochwasser entfernt. Willkürlich und sporadisch würden sonst Sandbänke (Untiefen) die Fahrrinnentiefe einschränken.
...
So ist die Kenntnis über den aktuellen Wasserstand für die Schifffahrt sehr wichtig, natürlich auch für die Wasser- und Schifffahrtsämter. Diese müssen dafür Sorge tragen, dass die garantierte Mindestwassertiefe innerhalb der Fahrrinne gewährleistet ist. (An der Mosel zum Beispiel ist die Fahrrinnenbreite 40 Meter und es wird eine Tiefe von 3,00 Metern garantiert.
Wen das interessiert, der kann sich diese Seite ja mal gaaaanz langsam durchlesen...

Ist aber ein geiler Trööt, in dem sich alle gegenseitig überbieten....
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gregor

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  #190  
Alt 15.06.2011, 19:18
Ludowica Ludowica ist offline
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Es sit doch so einfach.

Binnen:
Alles unter 20 Meter ohne Bugspriet und Ruder gilt als Kleinfahrzeug

Kleinfahrzeug weichen anderen Fahrzeugen aus
Kleinfahrzeuge untereinander unter Motor ausweichen nach Stb
Kleinfahrzeuge untereinander eines unter Motor eines unter Segeln, Motor weicht aus
Kleinfahrzeuge untereinander einer unter Segeln einer mit Muskelkraft, der Ruderer weicht aus.
Segler darf Motor nich an das Ufer (ist so geschrieben, da steht nix von
Fahrrinne oder Fahrwasser) drängen. Das Ausweichen kann auch zur Fahrwassermitte hin erfolgen (wenn es Sinn macht).

See:

Es gibt die Seeschifffahrtstraßenordnung und die KVR

KVR gilt in internationalen Gewässern
Seeschiffahrsstraßenordung gilt auf Bundeswasserstraßen
Hier gibt es Kleinfahrzeuge unter 12 Meter, das wirkt sich aber nur auf Kennzeichnungen aus.

Aber es ist zu lang das alles aufzuschreiben. Führerschienunterlagen rauskramern oder unter ELWIS.de nachsehen dort einfach nach Ausweichpflicht suchen und SBF Binnen und See Fragenkatalog aufrufen.
Und wer war es mit dem trennungsgebiet und nicht im rechten Winkel? Genau so steht es in den Fragenkatalogen. Sogar Abdrift durch Wind oder Strom ist dabei zu berücksichtigen!

Im englischen Kanal kräht kein Schwein danach, aber fahr mal in der deutschen Bucht!
__________________
Gruß Ludwig
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  #191  
Alt 15.06.2011, 19:25
Ludowica Ludowica ist offline
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Ein Beispiel für Abdrängen wäre die Frage 216 der Prüfungsbögen SBF Binnen

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...log-Binnen.pdf

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...atalog-See.pdf
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Gruß Ludwig
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  #192  
Alt 15.06.2011, 19:30
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Wie auch immer, tatsache ist aber auch, dass sich wirklich viele Segler an ihre Vorfahrt halten, sogar rigeros darauf bestehen.

Beispiel Schiersteiner Hafen, ein Pulk von Seglern (ich will hier echt keinen Segler beleidigen) tummeln sich im Hafen, jeder fährt kreuz und quer....

Und jetzt kommt einer mit Sportboot und will da durch...na viel Spaß

Aber das gibts doch überall, es gibt solche und solche, ob beim Auto, Boot oder Bike...
__________________
Gruß

Markus

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  #193  
Alt 15.06.2011, 20:03
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Zitat:
Zitat von Ludowica Beitrag anzeigen
Es sit doch so einfach.

Binnen:
Alles unter 20 Meter ohne Bugspriet und Ruder gilt als Kleinfahrzeug

Kleinfahrzeug weichen anderen Fahrzeugen aus
Kleinfahrzeuge untereinander unter Motor ausweichen nach Stb
Kleinfahrzeuge untereinander eines unter Motor eines unter Segeln, Motor weicht aus
Kleinfahrzeuge untereinander einer unter Segeln einer mit Muskelkraft, der Ruderer weicht aus.
Segler darf Motor nich an das Ufer (ist so geschrieben, da steht nix von
Fahrrinne oder Fahrwasser) drängen. Das Ausweichen kann auch zur Fahrwassermitte hin erfolgen (wenn es Sinn macht).

See:

Es gibt die Seeschifffahrtstraßenordnung und die KVR

KVR gilt in internationalen Gewässern
Seeschiffahrsstraßenordung gilt auf Bundeswasserstraßen
Hier gibt es Kleinfahrzeuge unter 12 Meter, das wirkt sich aber nur auf Kennzeichnungen aus.

Aber es ist zu lang das alles aufzuschreiben. Führerschienunterlagen rauskramern oder unter ELWIS.de nachsehen dort einfach nach Ausweichpflicht suchen und SBF Binnen und See Fragenkatalog aufrufen.
Und wer war es mit dem trennungsgebiet und nicht im rechten Winkel? Genau so steht es in den Fragenkatalogen. Sogar Abdrift durch Wind oder Strom ist dabei zu berücksichtigen!

Im englischen Kanal kräht kein Schwein danach, aber fahr mal in der deutschen Bucht!
Schön dass uns Unwissenden das endlich mal alles so ausführlich erklärt wird.

Eine Frage habe ich aber noch: Wie quert ein Segler ohne Motor ein Verkehrstrennungsgebiet, wenn der Wind im rechten Winkel zur Fahrtrichtung des VTG steht? Bei achterlichem Wind kann er gerade durchfahren, aber die andere Richtung?
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Gruss Vestus
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  #194  
Alt 15.06.2011, 20:15
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Schön dass uns Unwissenden das endlich mal alles so ausführlich erklärt wird.

Eine Frage habe ich aber noch: Wie quert ein Segler ohne Motor ein Verkehrstrennungsgebiet, wenn der Wind im rechten Winkel zur Fahrtrichtung des VTG steht? Bei achterlichem Wind kann er gerade durchfahren, aber die andere Richtung?
Dann geht´s nicht. Punkt.
Nur - was hat das mit der Binennschiffahrtsordnung zu tun?
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  #195  
Alt 15.06.2011, 20:37
Benutzerbild von RalphB
RalphB RalphB ist offline
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Zitat:
Zitat von Ludowica Beitrag anzeigen
...
Und wer war es mit dem trennungsgebiet und nicht im rechten Winkel? Genau so steht es in den Fragenkatalogen. Sogar Abdrift durch Wind oder Strom ist dabei zu berücksichtigen!

Im englischen Kanal kräht kein Schwein danach, aber fahr mal in der deutschen Bucht!
Moin,
auf Versatz durch Strom und Wind achten die Kontrollbehörden. Wir
achten auf die Kiellinie (Kompasskurs - genaugenommen: rwK). Und das ist gut so.

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
...
Eine Frage habe ich aber noch: Wie quert ein Segler ohne Motor ein Verkehrstrennungsgebiet, wenn der Wind im rechten Winkel zur Fahrtrichtung des VTG steht? Bei achterlichem Wind kann er gerade durchfahren, aber die andere Richtung?
Der "Eiserne Gustav" richtet es dann schon. Ohne: Viel Glück (= Never Ever).

Gruß Ralph

Geändert von RalphB (15.06.2011 um 20:58 Uhr) Grund: "genaugenommen: rwK" eingefügt :-)
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  #196  
Alt 16.06.2011, 01:31
Ludowica Ludowica ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Schön dass uns Unwissenden das endlich mal alles so ausführlich erklärt wird.

Eine Frage habe ich aber noch: Wie quert ein Segler ohne Motor ein Verkehrstrennungsgebiet, wenn der Wind im rechten Winkel zur Fahrtrichtung des VTG steht? Bei achterlichem Wind kann er gerade durchfahren, aber die andere Richtung?
Warum gibts Du vor, dass Dich das interessiert?

Es tut es nicht, da bin ich sicher.

Man Kann auf einem Bug in einem Bereich von etwa 120 bis 140 Grad Segeln, also von Platt vor dem Wind bis hart am Wind. Beim Aufkreuzen in engen Fahrwassern ist man auf jeden Meter den man gegen den Wind macht angewiesen - sonst wird es zur Endlosveranstaltung. Deshalb gibt es die Vorrechte (eingeschränkte) für Segler - nicht um Motorboote zu ärgern.

Lies die Unterlagen und hoffe, dass Du auf verständnisvolle Wassersportler triffst. Es ist ein Katastrophe das hier zu lesen.

Nichts ist schwammig und nichts ist interpretierbar. Alle drei Verordnungen haben klare Richtlinien an die man sich zu halten hat. Schwammig wird es nur dann wenn man unsicher ist/wird was zu tun ist.

Im Fall des Threadstarters wurde von einem aufkreuzenden, also entgegenkommenden Segler gesprochen. Dieser ist de facto nicht in der Lage einen Abzudrängen. Ausweichen war nach Bb möglich, so habe ich die Situation verstanden. Fahrt reduzieren ist eigentlich immer möglich.

Ein Segler hat sich an die Wettergegebenheiten zu halten und kann eben dies nicht immer ohne weiteres.
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Gruß Ludwig
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  #197  
Alt 16.06.2011, 01:35
Ludowica Ludowica ist offline
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Zitat von Bad Boy Beitrag anzeigen
Wie auch immer, tatsache ist aber auch, dass sich wirklich viele Segler an ihre Vorfahrt halten, sogar rigeros darauf bestehen.

Beispiel Schiersteiner Hafen, ein Pulk von Seglern (ich will hier echt keinen Segler beleidigen) tummeln sich im Hafen, jeder fährt kreuz und quer....

Und jetzt kommt einer mit Sportboot und will da durch...na viel Spaß

Aber das gibts doch überall, es gibt solche und solche, ob beim Auto, Boot oder Bike...
Ich glaube Du solltest den Strang einfach mal lesen. NIX VORFAHRT

Kreuz und quer fahrende Segler, könnte das am Wind liegen? Fahren die Regatta?

Fahr mal durch ein Regattafeld - völlig egal ob Du Segler oder Motorboot bist am Ende bist Du schweißnass. Das hat aber nichts mit bornierten Seglern zu tun sondern hängt damit zusammen, dass die jeden Centimeter ausnutzen.
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Gruß Ludwig
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  #198  
Alt 16.06.2011, 01:41
Ludowica Ludowica ist offline
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Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Moin,
auf Versatz durch Strom und Wind achten die Kontrollbehörden. Wir
achten auf die Kiellinie (Kompasskurs - genaugenommen: rwK). Und das ist gut so.
Die haben Dich gerade in der deutschen Bucht auf dem Radar und funken auch fleißig wenn Du unter 80° oder über 100° querst. Wenn sie Dich beobachten und Du einmal Dein Funkgerät bedienst hast ein Knöllchen.

Im englischen Kanal ist es den Aufsehern ziemlich egal (vielleicht hat sich das geändert) hauptsache Du hältst Dich von den dicken Pötten frei.

Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Der "Eiserne Gustav" richtet es dann schon. Ohne: Viel Glück (= Never Ever).

Gruß Ralph
Ohne Stahlgroß gehts nicht rüber - fertig. Dann musst Du eben außerhalb kreuzen bis sich eine Gelegenheit zum 90° Queren gibt.
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Gruß Ludwig
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  #199  
Alt 16.06.2011, 21:08
axon axon ist offline
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Hallo zusammen
Es gibt's Regel: Motorboot muß ausweichen dem Segel. Das ist Nr1.Zweitens-genau wie bei Motorradfahren Bootfahren muß defensiv sein.Mit anderen Worten Die Augen immer offen halten und rechtzeitig ausweichen.Solche Fahrt macht Spass.Jede Konfrontation, oder Versuch für dich Vorteile zu schaffen können irgendwanneine dramatische Ende haben,die keiner braucht. Also der klügste versucht immer für andere wenig Probleme bringen.
Schöne Grüße
Vm
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Schöne Grüße aus Dortmund
VIktor
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  #200  
Alt 19.06.2011, 23:08
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coronet coronet ist offline
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Zitat von Ludowica Beitrag anzeigen
Bist Du schon mal gesegelt - ich meine richtig gesegelt.
Vielleicht sollte sich manch einer mal Gedanken machen wie ein Segler mit voller Garderobe bei 5 bis 6 Bft. Eine Böe parrieren kann, was ein Sonnenschuß ist und dass ein Segler nicht viel dagegen tun kann wenn er erst mal losschießt, dann ist der halbe Meter weg!
Lange habe ich nur mitgelesen, aber jetzt reicht es - ich muss einfach tippen!

Meine Wurzeln liegen im segeln und nur aus Reviergründen habe ich mich zum Mobo entschlossen (eine 470er habe ich aber immer noch). Aber was manche Segler hier borniert ablassen, lässt sich mir die Nackenhaare sträuben!
Hier sollen Betonnungen ignoriert werden, Windstärken werden berufen, bei denen Mobos eigentlich nur mehr froh sind im Hafen zu sein und sicher nicht zu massen unterwegs sein werden (und hier auch nicht mehr manövrieren könnten wie sie gerne wollten) und was weiß ich noch alles.

Auch Segler stehen nicht über dem Gesetz und über den Regeln (auch wenn sie das manchmal gerne hätten und so wie ich das hier entnehme auch wirklich zu glauben scheinen,oder nur zu ihrem Vorteil auslegen) und müssen hin und wieder auch ausweichen oder Fahrt rausnehmen (auch wenn ihnen das nicht passt und zugegebenmaßen nicht immer einfach ist). Und ein mehrtonniges Verdränger-Stahlschiff wie das des TE kann auch nicht mal schnell einen Ausweichhaken schlagen. Und außerhalb der Tonnen würde ich auch niiiie fahren, egal womit ich unterwegs bin!


Aber wie auch immer, denke ich, wir sind zur Freude und zum Spaß auf dem Wasser. Also gegenseitige Rücksichtnahme und gesunder Menschenverstand (soll heißen: HIRN EINSCHALTEN! - gilt icht nur für Mobos) sollte wohl an erster Stelle stehen, egal ob uns ein Segler, Ruderer, Berufler oder Mobo entgegenkommt.
__________________
Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
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