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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #201  
Alt 26.01.2018, 09:48
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Mich wundert ja, dass die Prüforganisationen das noch nicht an die Zulassungsstelle elektonisch melden (wäre auch viel sicherer als so ein Wisch) und diese dann auch mahnen und/oder abkassieren.

Zu viel Aufwand? Die Scheu allein kann es ja nicht sein.

Gruß
Tycho
Würde das denn funktionieren? Die jeweilige Prüfstelle kann ja nur Daten senden
von Fahrzeugen die bei ihnen auf dem Hof waren. Wenn der Halter des Fahrzeugs aber
eine andere Prüfstelle aufsucht, was macht dann die erste Prüfstelle? Nichts! Und wenn der
Halter gar keine Prüfstelle mehr aufsucht, also das Fahrzeug in den Garten stellt, hat keine
Prüfstelle mehr was zu "senden".
Es sei denn Du meinst das so, dass die Zulassungsstelle auf die Daten von den Prüforganistionen
wartet und sollten die nicht nach Ablauf der HU Fälligkeit gesendet werden, wird der Mahn-und
Inkassovorgang eingeleitet.
Sind wir mit diesem Thread hier im "offenen" Bereich? Lass das bloß keinen lesen ...
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Gruß Jörg
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„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


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  #202  
Alt 26.01.2018, 10:00
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Mich wundert ja, dass die Prüforganisationen das noch nicht an die Zulassungsstelle elektonisch melden (wäre auch viel sicherer als so ein Wisch) und diese dann auch mahnen und/oder abkassieren.

Zu viel Aufwand? Die Scheu allein kann es ja nicht sein.

Gruß
Tycho
Weil ein PI keine Ordnungsverfügung aussprechen darf, dafür gibt es das Ordnungsamt und Polizei. Die Prüforganisationen sind privatwirtschaftlich aufgestellt und haben dadurch keine Handhabe.
Solange die Kiste versichert und versteuert ist, muss ein Sheriff um die Ecke kommen um sie aus Öffentlichen Raum zu entfernen.
Guckt keiner, kommt keiner.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #203  
Alt 26.01.2018, 10:06
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Weil ein PI keine Ordnungsverfügung aussprechen darf, dafür gibt es das Ordnungsamt und Polizei. Die Prüforganisationen sind privatwirtschaftlich aufgestellt und haben dadurch keine Handhabe.
Solange die Kiste versichert und versteuert ist, muss ein Sheriff um die Ecke kommen um sie aus Öffentlichen Raum zu entfernen.
Guckt keiner, kommt keiner.
Ich gehe davon aus, dass sich das "diese" auf die Zulassungsstelle bezog und nicht auf die PI.

Zitat:
... das noch nicht an die Zulassungsstelle elektonisch melden und diese dann ...
Wie es da mit der rechtlichen Handhabe aussieht, weiß ich aber nicht.
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  #204  
Alt 26.01.2018, 11:11
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Bei einer Meldung zur Zulassungsstelle würde ich meine Fahrzeuge nicht mehr in D zulassen.
In D gibt es ein TÜV Kartell. Der Tüv hat schon lange nichts mehr mit seiner eigentlichen Aufgabe zu tun . Prüfung der Verkehrssicherheit.
Eine AU ist nicht ein Teil der Verkehrssicherheit ( da gibt es gegen die Dekra sogar ein Gutachten, die das gerene festgeschrieben haben wollte)
Schaue mal nach CZ oder, da ich beruflich nun 8 Monate in Linz / Kufstein war, Östereich.
Dort kostet übrigens so eine Untersuchung um die 30 Euro.
Und die lachen uns für den TÜV schon aus.
Die Macht der TÜV Organisatoren muss beschnitten werden,
ist nicht nur meine Meinung. Schon bei einem Preis von um die 110 Euro pro Untersuchung.
Der Tüv darf nicht weiter der verlängerte Behördenarm sein und muss wieder auf seine Hauptaufgabe beschränkt werden.
Nur die TÜV Lobby ist stark , auch wegen Partiespenden, mit der Politik verwoben.

Grüße Frank

Geändert von corvette-gold (26.01.2018 um 11:16 Uhr)
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  #205  
Alt 26.01.2018, 11:12
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Hallo Jörgs/Jörge (?),

also ich meine natürlich ein zentrales Register - das gibt es ja für allerhand anderes auch. Es ist auch kein Problem, das Register dezentral zu machen, für jede Zulassungsstelle eines. Die Prüforganisationen melden die HU diesen zentralen Stellen, es gibt kein Papier mehr, keinen gefälschten Zettel, aber auch die Möglichkeit für die Zulassungsstelle, falls keine Meldung über eine erfolgreiche HU kommt, diese anzumahnen.
Die Prüfstellen müssen hingegen eigentlich keinen Zugriff auf die Daten haben, also ist unerheblich, wo jemand war. Falls der Stempel im Fahrzeugschein nicht lesbar ist, wäre einzig für die Überziehungsgebühren möglich, abzufragen, wie lange das Auto denn schon seit der letzten HU unterwegs ist. Alles Theorie... wundern tuts mich trotzdem (nicht dass ich es gut fände aber es liegt eben auf der Hand).

Habe neulich im Fernsehen gesehen, was in Estland alles mit dem Ausweis geht/gehen soll und wie blind da das Vertrauen in Technik und Datenschutz ist. Da ist meine Frage nach zentraler HU-Erfassung ein Witz dagegen .

Gruß
Tycho
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  #206  
Alt 26.01.2018, 11:40
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Sind wir mit diesem Thread hier im "offenen" Bereich? Lass das bloß keinen lesen ...
Keine Sorge, sollte so etwas Realität werden, müßten sich Tüv, Zulassungsstellen und Finanzbehörden auf einen einheitlichen Standard der Datenübermittlung einigen, anschließend müßte per eu-weiter Ausschreibung ein Dienstleister gefunden werden, der dann die passende Software dazu entwickelt. Anschließend folgt der Probebetrieb und bis das ganze einsatzreif ist, darf ich schon sehr lange gar nicht mehr Auto fahren.
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Gruß, Jörg!
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  #207  
Alt 26.01.2018, 11:43
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Wenn ich mit meinem Camper eine mehrjährige Reise nach und durch Südamerika mache, soll ich diese unterbrechen um deutsche HU zu erlangen? Nö nö nö, so weit sind wir noch nicht.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #208  
Alt 26.01.2018, 11:44
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Bei einer Meldung zur Zulassungsstelle würde ich meine Fahrzeuge nicht mehr in D zulassen.
Wenn Du dann Konflikte mit dem Zoll (Steuervergehen nach §§ 3(13), 7(2) KraftStG i.V.m. § 370 Abgabenordnung) vermeiden willst, müßtest Du komplett auswandern....
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Gruß, Jörg!
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  #209  
Alt 26.01.2018, 11:50
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Keine Sorge, sollte so etwas Realität werden, müßten sich Tüv, Zulassungsstellen und Finanzbehörden auf einen einheitlichen Standard der Datenübermittlung einigen, anschließend müßte per eu-weiter Ausschreibung ein Dienstleister gefunden werden, der dann die passende Software dazu entwickelt. Anschließend folgt der Probebetrieb und bis das ganze einsatzreif ist, darf ich schon sehr lange gar nicht mehr Auto fahren.
Stimmt, großer Schritt. Zudem liegt die Zuständigkeit jetzt noch auf Landesebene und jeder kocht sein eigenes Süppchen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #210  
Alt 26.01.2018, 13:42
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wenn ich mit meinem Camper eine mehrjährige Reise nach und durch Südamerika mache, soll ich diese unterbrechen um deutsche HU zu erlangen? Nö nö nö, so weit sind wir noch nicht.
Oh doch, wenn du so lange weg bleibst, bis das Auto keine Gemeinschaftsware mehr ist, dann sollten wir schon so weit sein, dass wir irgendwann ohnehin wieder auf EU-Boden müssen. Dann sollte eine HU aber EU-weit möglich sein.
Die Gemeinschaftswarenregelung ist ohnehin in genau so einem Punkt fraglich.

Grüße
Tycho
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  #211  
Alt 26.01.2018, 14:14
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Die Gemeinschaftswarenregelung ist ohnehin in genau so einem Punkt fraglich.

Grüße
Tycho
Dafür gibt's doch Carnet ATA oder INF3.
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Gruß, Jörg!
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  #212  
Alt 26.01.2018, 14:49
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Hallo Jörg,

eben nicht. Wenn du 4 Jahre das Boot oder die Karre außerhalb der EU hast, bringt dir prinzipiell das INF3 auch nichts, weil die Ware dann offiziell den Charakter der Gemeinschaftsware verliert. Deswegen sollte man darauf achten, wenn man dazu neigt, den Teufel an die Wand zu malen, dass das Dokument bei der Rückreise jünger als 4 Jahre ist, damit man nachweisen kann, dass der Status noch besteht.

Was bei einer Weltreise problematisch ist, wenn man die mit dem Boot macht. Es ist in der EU versteuert und ich führe es nie dauerhaft aus, sondern bin auf Reisen.

Aber das ist Offtopic...

Grüße
Tycho
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  #213  
Alt 26.01.2018, 15:23
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Zitat:
Zitat von daGamser Beitrag anzeigen
Das heisst jetzt, ich darf auf meinem priv. Grundstück mein Auto nicht mit Kennzeichen abstellen, obwohl es mein eigenes Grundstück ist?

Ich verstehe immer noch nicht was das Kennzeichen damit zu tun hat?

Das heisst also, wenn ich das Auto ohne HU Kleber abstelle, wird mir unterstellt, dass ich damit fahre, und daher ist es verboten?

Echt merkwürdig.

Gruß
nein, nein und noch mals nein...
Du darfst dein Fahrzeug ohne HU und ohne Kennzeichen auf dein Grundstück stellen... es muß nicht mal ein Zaun drum herum sein, es reicht wenn du irgendwie bekundest (zB durch Schilder) daß dein Grundstück nicht öffentlich genutzt werden darf (ich bin jetzt aber zu Faul die entsprechenden Urteile dazu herauszusuchen) Du darfst auch damit auf deinem Grundstück herumfahren wie Du möchtest... Du darfst sogar deine Kinder ohne Führerschein auf deinem privaten (nichtöffentlichem) Grundstück herumfahren lassen... aber das ist ein anderes Thema
ansonsten dürte ja niemand mit seinem Rasentraktor herumfahren... hier posten so viel Leute irgendwelchen Schwachsinn, das geht auf keine Kuhhaut mehr. Ich habe die Stellungnahmen von Zulassungsstelle, Umweltamt und Polizeit zu dem Thema gepostet. Die Polizei hat für meine Anfrage ihre Rechtsverdreher in die Spur geschickt um meine Anfrage zu beantworten.
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MfG, Frank.
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  #214  
Alt 26.01.2018, 23:18
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Wenn Du dann Konflikte mit dem Zoll (Steuervergehen nach §§ 3(13), 7(2) KraftStG i.V.m. § 370 Abgabenordnung) vermeiden willst, müßtest Du komplett auswandern....
Ja , der 1 Wohnsitz würde weg aus Deutschland gehen.
Habe ein Angebot vorzuliegen. Ich habe die DDR überlebt und bin weiter gezogen. Mache ich vielleicht noch mal. Durch 14 Monate Reisen quer durch
Europa lernst Du schon so einiges kennen, was sehr viel besser ist , als D .
Ihr könnt Stolz auf den Zoll , den Tüv, die Steuer und Merkel sein...
Schluss mit dem Thema.
Grüße Frank
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  #215  
Alt 27.01.2018, 02:35
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Bei einer Meldung zur Zulassungsstelle würde ich meine Fahrzeuge nicht mehr in D zulassen.
In D gibt es ein TÜV Kartell. Der Tüv hat schon lange nichts mehr mit seiner eigentlichen Aufgabe zu tun . Prüfung der Verkehrssicherheit.
Eine AU ist nicht ein Teil der Verkehrssicherheit ( da gibt es gegen die Dekra sogar ein Gutachten, die das gerene festgeschrieben haben wollte)
Schaue mal nach CZ oder, da ich beruflich nun 8 Monate in Linz / Kufstein war, Östereich.
Dort kostet übrigens so eine Untersuchung um die 30 Euro.
Und die lachen uns für den TÜV schon aus.
Die Macht der TÜV Organisatoren muss beschnitten werden,
ist nicht nur meine Meinung. Schon bei einem Preis von um die 110 Euro pro Untersuchung.
Der Tüv darf nicht weiter der verlängerte Behördenarm sein und muss wieder auf seine Hauptaufgabe beschränkt werden.
Nur die TÜV Lobby ist stark , auch wegen Partiespenden, mit der Politik verwoben.

Grüße Frank

Der TUEV SUED hat letztes Jahr oder vorletztes (weis grad nicht genau, aber in einem von den beiden) einen Umsatz von 2 Mrd. gemacht.

Der Tüv ist mittlerweile total auf Umsatz (war er vorher wohl auch schon ) aus, was meint Ihr wie die Tüv Prüfer für die Fahrerlaubnisprüfungen drauf sind? Die müssen mehr und mehr mache, 11 Prüfungen am Tag. Das ist echt heftig.

Aber Hauptsache der Umsatz rollt.

Gruß
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  #216  
Alt 27.01.2018, 10:29
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Zitat:
Zitat von daGamser Beitrag anzeigen
Das heisst jetzt, ich darf auf meinem priv. Grundstück mein Auto nicht mit Kennzeichen abstellen, obwohl es mein eigenes Grundstück ist?

Ich verstehe immer noch nicht was das Kennzeichen damit zu tun hat?

Das heisst also, wenn ich das Auto ohne HU Kleber abstelle, wird mir unterstellt, dass ich damit fahre, und daher ist es verboten?

Echt merkwürdig.

Gruß
In den vorangegangenen Beiträgen wird leider einiges durcheinander geworfen bzw. unbeabsichtigt miteinander vermengt. Zur Klarstellung:
  1. Soll ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden, muss es zugelassen sein § 3 FZV. Das heißt im Umkehrschluss, dass es auf Privatgelände nicht zugelassen sein muss.
  2. Ein zugelassenes Fahrzeug muss immer über eine gültige HU verfügen, egal ob es im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Privatgelände steht § 29 Abs.1 StVZO (Rechtsprechung siehe #185)

Das hat zur Folge:
  • Mit einem Fahrzeug kannst Du auf Deinem Privatgrundstück (den Sonderfall Privatgrundstück als tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum wie z.B. ein Großmarktparkplatz lassen wir jetzt mal unbeachtet) machen, was Du willst. Es muss nicht zugelassen sein, Du kannst jeden damit fahren lassen, ob er einen Führerschein hat oder nicht usw. Es dürfen nur keine Umweltvorschriften dabei verletzt werden. Ein Kfz darf z.B. nicht als Abfall gelagert werden, es dürfen keine Betriebsstoffe unkontrolliert austreten usw.
  • Ist Dein Fahrzeug aber zugelassen und steht auf Deinem Privatgrundstück, muss es zwingend über eine gültige HU verfügen. Ob Dir ein Bußgeld droht, wenn die HU abgelaufen ist, hängt natürlich sehr von der Erkennbarkeit ab. Es sind Betretungsrechte zu beachten, so dass die Polizei i.d.R. solche Dinge nur ahndet, wenn sie vom öffentlichen Verkehrsraum aus erkennen kann, dass die Plakette nicht mehr gültig ist, z.B. auf Deiner privaten Stellfläche vor dem Haus. Dafür muss natürlich auch das Kennzeichen vorhanden sein, sonst kann man die Plakette ja nicht sehen. Ist es nicht angebracht, wird sich kaum jemand die Mühe machen zu überprüfen, ob Dein Fahrzeug zugelassen ist oder nicht, weil es ja auf Deinem Privatgelände steht und nicht zugelassen sein muss.

So, und nun noch last but not least, weil hier schon angesprochen: obwohl im § 8 FZV vorgeschrieben, ist das Kennzeichen ausschließlich privates Eigentum. Deswegen werden die Kennzeichen i.d.R. von der Polizei auch nicht entfernt, wenn die Zulassung erloschen ist, weil beispielsweise der Versicherungsschutz abgelaufen ist, sondern sie werden nur entsiegelt. Die Kennzeichen schraubt die Polizei nur dann ab, wenn sie sie sicherstellen will, um es z.B. einem bekannten, potentiellen Ignoranten schwerer zu machen, auch ohne Siegel herumzufahren. Ein Fahrzeug ohne Kennzeichen fällt eher auf, als ein Fahrzeug, an dem nur die Siegel fehlen. Sie bleiben aber trotzdem Eigentum des Halters und muss ihm auch wieder ausgehändigt werden, wenn er das Fahrzeug beispielsweise neu zulassen will.

Ich hoffe mit meinen Ausführungen ein wenig dazu beigetragen zu haben, dass nun alle Klarheiten beseitigt sind
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  #217  
Alt 27.01.2018, 15:18
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Warte mal ab. Bestimmt kommt gleich wieder , ja aber , weil es wieder welche gibt die es nicht verstehen oder verstehen wollen. Das Ganze hatten wir doch vor 7 Seiten schonmal
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #218  
Alt 27.01.2018, 16:01
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Das Ganze hatten wir doch vor 7 Seiten schonmal
...und das jedes Jahr erneut
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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