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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #201  
Alt 21.10.2009, 13:59
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Also ich hab keinen Fahnenstock am Boot, weil der immer nur 1 Saison hielt - irgendein Depp auf der Badeplattform hielt sich dann immer daran fest...

In HR kommt es meist darauf an, wie man sich verhält und an wen man gerät: ich hab ihm alle Papier, Führerschein (HR ), IBS und Versicherung in kroatisch, gegeben, er hat nach Rettungswesten gefragt - fertig. Flagge war ihm ziemlich wurscht. Handfackeln auch. War aber auch im netten Istrien und nicht im verruchten Rab

Bernd
So werde ich das auch halten. Werde mich lieber unerkannt und rücksichtsvoll benehmen, als erkennbarer Deutscher und so:

http://files.homepagemodules.de/b211...p7602720n1.jpg

Gruß Ecki
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  #202  
Alt 21.10.2009, 14:17
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
als erkennbarer Deutscher und so:
Das ist bei Osor, so lag ich da auch schon
Bernd
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  #203  
Alt 21.10.2009, 14:40
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Bist du schon mal von der Asfinag kontrolliert worden? Oder sind das andere alles nicht-östereichische?

Ich kenne zwei, die wegen mehrerer Ö-Pickerl gleichzeitig gezahlt haben.
Man kann offensichtlich den Kontrolleuren nicht zumuten, dass sie sich das richtige aussuchen.

Gruß

Volker
die ASFINAG hat es sehr gewählt und höflich ausgedrückt.... die kassierenden der Asfinag bei zwei meiner Freunde war weniger höflich ... (siehe unten)

die komplette Verordnung - das Anbringen steht auf seite 16
http://www.asfinag.at/docs/Mautordnu...dnung_2009.pdf
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  #204  
Alt 21.10.2009, 14:45
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Also ich hab keinen Fahnenstock am Boot, weil der immer nur 1 Saison hielt - irgendein Depp auf der Badeplattform hielt sich dann immer daran fest...

In HR kommt es meist darauf an, wie man sich verhält und an wen man gerät: ich hab ihm alle Papier, Führerschein (HR ), IBS und Versicherung in kroatisch, gegeben, er hat nach Rettungswesten gefragt - fertig. Flagge war ihm ziemlich wurscht. Handfackeln auch. War aber auch im netten Istrien und nicht im verruchten Rab

Bernd
interessant... in Istrien sind wir seit 20 Jahren nicht kontrolliert worden ... wie bist du da nur aufgefallen
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  #205  
Alt 21.10.2009, 14:49
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
in Istrien sind wir seit 20 Jahren nicht kontrolliert worden ... wie bist du da nur aufgefallen
Ich hab ein Jahr lang ein Jet-Ski besessen - und schon kamen sie
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  #206  
Alt 21.10.2009, 14:56
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klemmt euch halt einen Niromast an die Reling... 9,90 und es passt...

http://cgi.ebay.de/Flaggenstock-NIRO...item33566067a4 (PaidLink)

oder für 4,90

http://cgi.ebay.de/Flaggenstock-Fahn...item5635c67e97 (PaidLink)
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  #207  
Alt 21.10.2009, 16:12
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Hab keine Reling. Weder vorne noch achtern.

Gruß Ecki
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  #208  
Alt 21.10.2009, 16:21
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Er will keine Flagge setzen!

Aber nach dem Urlaub den Trööt eröffnen:

Ist das richtig? 500 Kun für eine Flagge, die nicht da ist?

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  #209  
Alt 21.10.2009, 16:31
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Er will keine Flagge setzen!

Aber nach dem Urlaub den Trööt eröffnen:

Ist das richtig? 500 Kun für eine Flagge, die nicht da ist?

Jo, so wird es sein!!!!









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Gruß Peter
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  #210  
Alt 21.10.2009, 16:31
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Wie ich vorhin entdeckt habe, hat Fred Rink im Kroatienforum die Frage der Flaggenführung schon mal erklärt:

Zitat:
Für Sportboote bzw. Boote, für die ein internationaler Bootsschein z.B. vom ADAC oder vom DMYV, oder auch eine nationale Zulassung eines Wasserschiffahrtsamtes, die in HR anerkannt wird, ausgestellt wurde, besteht keine Flaggenpflicht. Es fordert aber zumindest der Anstand bzw. gute Seemannschaft, mindestens die Flagge des
Gastlandes zu setzen.

Für Boote, für die ein internationaler Seebrief ausgestellt wurde, besteht Flaggenpflicht !
Dieser Seebrief war bis vor kurzem für alle ausländischen Boote, die in Frankreich fahren wollten,
absolute Pflicht, denn dort wurde der intern. Bootsschein nicht anerkannt !
Mittlerweile hat sich das dort jedoch geändert.

.

Gruß Fred
So kenn ich das eigentlich auch. Jetzt brauch ich das Ganze nur noch auf kroatisch. Wer kennt das Buch, wo man diese Seite rausreißen kann?

Gruß Ecki
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  #211  
Alt 21.10.2009, 16:48
Yam Yam ist offline
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===============================================
"Anstand bzw. gute Seemannschaft, mindestens die Flagge des
Gastlandes zu setzen."
===============================================

Ecki , denke das Du eher in diese Kategorie gehörst , also frickel den Lappen für die Zeit irgendwo an Dein BR .
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  #212  
Alt 21.10.2009, 16:56
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Ja, aber darin ist ein Fehler. Man darf keine andere Flagge setzen, wenn man keine Nationale führt! Richtig wäre die Nationale ans Heck, die Gastflagge mittig auf den Windschutzscheibenrahmen, ersatzweise als Gösch am Bug.

Gastland über Nationale geht gar nicht! Möglicherweise haben deswegen manche schon Strafe bezahlt, obwohl sie es gut gemeint haben!
Dann lieber gänzlich unbeflaggt, als so peinlich und unseemännisch verziert!

Die ganze Diskussion ist aber sinnlos, da es Sportbooten -außer mit den von Fred erwähnten Ausnahmen- vom Gesetz her gar nicht gestattet ist, eine Flagge, egal welcher Art zu führen!

Und damit ist das Thema für mich durch.

Gruß Ecki
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  #213  
Alt 21.10.2009, 17:00
Yam Yam ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Ja, aber darin ist ein Fehler. Man darf keine andere Flagge setzen, wenn man keine Nationale führt! Richtig wäre die Nationale ans Heck, die Gastflagge mittig auf den Windschutzscheibenrahmen, ersatzweise als Gösch am Bug.

Gastland über Nationale geht gar nicht! Möglicherweise haben deswegen manche schon Strafe bezahlt, obwohl sie es gut gemeint haben!
Dann lieber gänzlich unbeflaggt, als so peinlich und unseemännisch verziert!

Die ganze Diskussion ist aber sinnlos, da es Sportbooten -außer mit den von Fred erwähnten Ausnahmen- vom Gesetz her gar nicht gestattet ist, eine Flagge, egal welcher Art zu führen!

Und damit ist das Thema für mich durch.

Gruß Ecki
Echt , wo kann ich das nachlesen (den letzten Abschnitt , vom Gesetz her....) ?
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  #214  
Alt 21.10.2009, 17:16
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Im Gesetz! Und zwar nicht auf Vereinswebseiten, die sich das so hinbasteln, damit auch ja jeder Fetzen irgendwo hingebammelt werden kann, sondern im Gesetzestext zur Flaggenführung:

http://www.gesetze-im-internet.de/bu...grg/gesamt.pdf

Gruß Ecki
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  #215  
Alt 21.10.2009, 17:44
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Perfekt , prima Danke !

Ich hatte nur das hier :http://www.dmyv.de/index.php?id=389
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  #216  
Alt 21.10.2009, 17:49
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Zitat:
Zitat von Yam Beitrag anzeigen

Ich hatte nur das hier :http://www.dmyv.de/index.php?id=389
Ja ich weiß, daher kommt auch der Mist, der immer über das Thema im Internet kursiert. Am besten ausdrucken und zerreißen!

Gruß Ecki
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  #217  
Alt 21.10.2009, 17:51
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  #218  
Alt 21.10.2009, 17:55
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Alt 21.10.2009, 17:55
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Kann man sich ja mal durchlesen! (DMYV)

Flaggenführung

Flaggen gehören wie Nationalhymnen zu den Symbolen einer Gemeinschaft. Nationalflaggen, die einen Staat darstellen, sind i.d.R. rechteckig und stellen das offizielle Symbol eines Staates dar. Die Abmessungen, Farben und evtl. eingefügte Symbole sind in Form und Farbe genau festgelegt. Fehlender Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber Nationalflaggen wird von vielen Staaten empfindlich registriert und kann zu unliebsamen Reaktionen führen. So macht sich derjenige, der die Flaggenregeln nicht beachtet, Feinde und manchmal sogar strafbar. Geld oder Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ungewöhnlich. Nur wer die folgenden Regeln beachtet und sich in fremden Revieren nach den dort geltenden Sitten erkundigt, geht sicher, dass er als Wassersportler keine Nationalgefühle verletzt. Flaggen unterscheiden sich von den dreieckigen Standern und Wimpeln. Den Begriff "Fahne" kennt man im maritimen Bereich nicht. Gesetzliche Grundlage der Flaggenführung ist das sog. Flaggenrechtsgesetz (FLRG). In Drittstaaten können andere, nicht personenbezogene Regelungen zutreffen. Die NationalflaggeSie ist die wichtigste an Bord. Für Deutsche ist sie die Bundesflagge. Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg. Auch auf ausländischen Binnengewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl es nicht überall Vorschrift ist. In manchen Ländern können auch anderslautende Bestimmungen gelten. Beim Chartern im Ausland bleibt die Nationalflagge, die am Boot hängt, unverändert. Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40° geneigter Flaggstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich, wird aber von einigen Herstellern praktiziert. Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen. Nationalflaggen anderer LänderSehr sensibel sollte man bei Auslandstörns die Frage der Gastlandflagge behandeln. Üblich ist es, bei Auslandstörns zusätzlich zur eigenen Nationalen die Nationale des Gastlandes zu zeigen. Diese sollte grundsätzlich höher an einem Mast wehen als die eigene Nationale. Optimal ist der Platz an der Saling (Querstange am Mast) auf der Steuerbordseite. Wenn diese Anbringung nicht möglich ist, gelten als Ausweichmöglichkeiten: a) steuerbordseitig am Geräteträger (es sei denn, dort weht schon die Nationale). b) als Gösch, d.h. als Flagge, die an ihrem eigenen Flaggenstock am Bug gefahren wird. c) über der Nationalen am Flaggstock am Heck. (Dies ist zwar für Traditionalisten ein Fehltritt, aber besser als gar keine). Auf keinen Fall sollte die Bundesflagge über der Gastlandflagge geführt werden. Wenn eine Gastlandflagge an der Steuerbordsaling gesetzt ist, weht sie dort allein. Nur zwei Ausnahmen sind möglich: 1. an dem Tag, wenn man von einer Reise durch mehrere Länder wieder in Heimatgewässer einläuft und 2. am Tag des feierlichen Abfahrens. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alphabet oder der Route der Reise. Eine Ausnahme stellt die Regelung dar, dass gleichzeitig zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt sein dürfen, wenn man einen Grenzfluss zwischen zwei Staaten befährt. Die Flagge des Deutschen MotoryachtverbandesSie darf nur von Wasserfahrzeugen, deren Eigner Mitglied in einem Verbandsverein des Deutschen Motoryachtverbandes sind, gefahren werden. Die Flagge wird bei Yachten mit Mast im Inland unter der Steuerbordsaling gefahren. Im Ausland weicht sie der Gastlandflagge und geht auf die Backbordseite. Bei mastlosen Booten wird sie in der Bootsmitte angebracht. Schleusenwärter erkennen hieran die Mitgliedschaft im Deutschen Motoryachtverband, der pauschal für die Sportbootfahrer die Schleusengebühren im deutschen Binnenland bezahlt. Vereins- / ClubstanderDieser liefert ein wichtiges Indiz für Herkunft von Boot und Eigner. Er weht am höchsten Punkt des Bootes, also im Idealfall am Masttopp. Wer Mitglied in mehreren Vereinen ist, setzt im Heimathafen den heimischen Stander und in fremden Häfen den des ältesten ortsansässigen Clubs, in dem er Mitglied ist. Auch als Gösch oder am Bugstock kann der Clubstander gefahren werden. Hierbei hat allerdings im Ausland die Gastlandflagge Vorrang. Der Club- /Vereinsstander weht Tag und Nacht, auch wenn die Besatzung nicht an Bord ist. Persönliche StanderStander von Persönlichkeiten (Staatsoberhäupter, hohe Offiziere etc.) werden auf bemasteten Yachten gesetzt, solange diese Personen an Bord sind. Signalflaggen Die Signalflaggen des Internationalen Flaggenalphabets dürfen nur nach dessen Vorschriften verwendet werden und sind sofort wieder einzuholen, wenn die Verständigung beendet ist. Einzige Ausnahme ist die Flaggengala. Empfohlen wird das Mitführen einer Notsignalflagge (rot). Sonstige Flaggen Unabhängig von diesen Regeln sind die Vorschriften der Behörden über das Führen besonderer Flaggen und Stander zu beachten. FlaggengrußDer Flaggengruß von Yachten untereinander durch "Dippen" (Die zuerst grüßende Yacht holt die Flagge 1/3 nieder und heißt sie wieder, wenn die andere Yacht den Gruß erwidert hat) der Flagge ist nicht üblich, wird jedoch bei der Begegnung mit Marineeinheiten noch praktiziert. Ein Kriegsschiff wird immer zuerst gegrüßt. Bei der Begegnung einer Flotille wird nur das durch Führungsstander gekennzeichnete Schiff gegrüßt. Yachten grüßen sich heute untereinander durch einfaches Handzeichen. FlaggenparadeNach wie vor ist die Flaggenparade internationaler Brauch. Dabei werden alle Flaggen bis auf den Vereinsstander vom 1.5.d.J bis 30.9.d.J. von 8 Uhr morgens, in den übrigen Monaten von 9 Uhr morgens bis Sonnenuntergang, gesetzt. Die Zeiten des Niederholens geben die im Hafen oder auf Reede liegenden Marineeinheiten an. Bei fehlenden Marineeinheiten richtet man sich nach dem Flaggenmast im Hafen. Eine Crew, die sich zur Zeit der Flaggenparade nicht an Bord befindet, holt die Flaggen vor Verlassen des Schiffes ein. Die Zeit, in der alle Flaggen wehen, nennt man Flaggenzeit. FlaggengalaBei festlichen Anlässen flaggen alle Yachten im Hafen, vor Anker oder in Fahrt über die Toppen. Dafür dürfen nur Signalflaggen (nicht jedoch der rot/weiß/rot/weiß/rote Signal- und Antwortwimpel) verwendet werden, und zwar abwechselnd 2 rechteckige Buchstabenflaggen und ein dreieckiger Zahlenwimpel. Geflaggt wird vom Bug über den Mast zum Heck. Bei der Flaggengala wird die Nationalflagge an der höchsten Stelle des Schiffes vorgeheißt. Soll ein fremder Staat geehrt werden, weht dessen Nationalflagge im Top, und die eigene Nationalflagge bleibt am Heck.


Digger
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  #220  
Alt 21.10.2009, 18:03
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Flaggenführung

Flaggen gehören wie Nationalhymnen zu den Symbolen einer Gemeinschaft. Nationalflaggen, die einen Staat darstellen, sind i.d.R. rechteckig und stellen das offizielle Symbol eines Staates dar. Die Abmessungen, Farben und evtl. eingefügte Symbole sind in Form und Farbe genau festgelegt. Fehlender Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber Nationalflaggen wird von vielen Staaten empfindlich registriert und kann zu unliebsamen Reaktionen führen. So macht sich derjenige, der die Flaggenregeln nicht beachtet, Feinde und manchmal sogar strafbar. Geld oder Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ungewöhnlich. Nur wer die folgenden Regeln beachtet und sich in fremden Revieren nach den dort geltenden Sitten erkundigt, geht sicher, dass er als Wassersportler keine Nationalgefühle verletzt. Flaggen unterscheiden sich von den dreieckigen Standern und Wimpeln. Den Begriff "Fahne" kennt man im maritimen Bereich nicht. Gesetzliche Grundlage der Flaggenführung ist das sog. Flaggenrechtsgesetz (FLRG). In Drittstaaten können andere, nicht personenbezogene Regelungen zutreffen. Die NationalflaggeSie ist die wichtigste an Bord. Für Deutsche ist sie die Bundesflagge. Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg. Auch auf ausländischen Binnengewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl es nicht überall Vorschrift ist. In manchen Ländern können auch anderslautende Bestimmungen gelten. Beim Chartern im Ausland bleibt die Nationalflagge, die am Boot hängt, unverändert. Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40° geneigter Flaggstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich, wird aber von einigen Herstellern praktiziert. Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen. Nationalflaggen anderer LänderSehr sensibel sollte man bei Auslandstörns die Frage der Gastlandflagge behandeln. Üblich ist es, bei Auslandstörns zusätzlich zur eigenen Nationalen die Nationale des Gastlandes zu zeigen. Diese sollte grundsätzlich höher an einem Mast wehen als die eigene Nationale. Optimal ist der Platz an der Saling (Querstange am Mast) auf der Steuerbordseite. Wenn diese Anbringung nicht möglich ist, gelten als Ausweichmöglichkeiten: a) steuerbordseitig am Geräteträger (es sei denn, dort weht schon die Nationale). b) als Gösch, d.h. als Flagge, die an ihrem eigenen Flaggenstock am Bug gefahren wird. c) über der Nationalen am Flaggstock am Heck. (Dies ist zwar für Traditionalisten ein Fehltritt, aber besser als gar keine). Auf keinen Fall sollte die Bundesflagge über der Gastlandflagge geführt werden. Wenn eine Gastlandflagge an der Steuerbordsaling gesetzt ist, weht sie dort allein. Nur zwei Ausnahmen sind möglich: 1. an dem Tag, wenn man von einer Reise durch mehrere Länder wieder in Heimatgewässer einläuft und 2. am Tag des feierlichen Abfahrens. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alphabet oder der Route der Reise. Eine Ausnahme stellt die Regelung dar, dass gleichzeitig zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt sein dürfen, wenn man einen Grenzfluss zwischen zwei Staaten befährt. Die Flagge des Deutschen MotoryachtverbandesSie darf nur von Wasserfahrzeugen, deren Eigner Mitglied in einem Verbandsverein des Deutschen Motoryachtverbandes sind, gefahren werden. Die Flagge wird bei Yachten mit Mast im Inland unter der Steuerbordsaling gefahren. Im Ausland weicht sie der Gastlandflagge und geht auf die Backbordseite. Bei mastlosen Booten wird sie in der Bootsmitte angebracht. Schleusenwärter erkennen hieran die Mitgliedschaft im Deutschen Motoryachtverband, der pauschal für die Sportbootfahrer die Schleusengebühren im deutschen Binnenland bezahlt. Vereins- / ClubstanderDieser liefert ein wichtiges Indiz für Herkunft von Boot und Eigner. Er weht am höchsten Punkt des Bootes, also im Idealfall am Masttopp. Wer Mitglied in mehreren Vereinen ist, setzt im Heimathafen den heimischen Stander und in fremden Häfen den des ältesten ortsansässigen Clubs, in dem er Mitglied ist. Auch als Gösch oder am Bugstock kann der Clubstander gefahren werden. Hierbei hat allerdings im Ausland die Gastlandflagge Vorrang. Der Club- /Vereinsstander weht Tag und Nacht, auch wenn die Besatzung nicht an Bord ist. Persönliche StanderStander von Persönlichkeiten (Staatsoberhäupter, hohe Offiziere etc.) werden auf bemasteten Yachten gesetzt, solange diese Personen an Bord sind. Signalflaggen Die Signalflaggen des Internationalen Flaggenalphabets dürfen nur nach dessen Vorschriften verwendet werden und sind sofort wieder einzuholen, wenn die Verständigung beendet ist. Einzige Ausnahme ist die Flaggengala. Empfohlen wird das Mitführen einer Notsignalflagge (rot). Sonstige Flaggen Unabhängig von diesen Regeln sind die Vorschriften der Behörden über das Führen besonderer Flaggen und Stander zu beachten. FlaggengrußDer Flaggengruß von Yachten untereinander durch "Dippen" (Die zuerst grüßende Yacht holt die Flagge 1/3 nieder und heißt sie wieder, wenn die andere Yacht den Gruß erwidert hat) der Flagge ist nicht üblich, wird jedoch bei der Begegnung mit Marineeinheiten noch praktiziert. Ein Kriegsschiff wird immer zuerst gegrüßt. Bei der Begegnung einer Flotille wird nur das durch Führungsstander gekennzeichnete Schiff gegrüßt. Yachten grüßen sich heute untereinander durch einfaches Handzeichen. FlaggenparadeNach wie vor ist die Flaggenparade internationaler Brauch. Dabei werden alle Flaggen bis auf den Vereinsstander vom 1.5.d.J bis 30.9.d.J. von 8 Uhr morgens, in den übrigen Monaten von 9 Uhr morgens bis Sonnenuntergang, gesetzt. Die Zeiten des Niederholens geben die im Hafen oder auf Reede liegenden Marineeinheiten an. Bei fehlenden Marineeinheiten richtet man sich nach dem Flaggenmast im Hafen. Eine Crew, die sich zur Zeit der Flaggenparade nicht an Bord befindet, holt die Flaggen vor Verlassen des Schiffes ein. Die Zeit, in der alle Flaggen wehen, nennt man Flaggenzeit. FlaggengalaBei festlichen Anlässen flaggen alle Yachten im Hafen, vor Anker oder in Fahrt über die Toppen. Dafür dürfen nur Signalflaggen (nicht jedoch der rot/weiß/rot/weiß/rote Signal- und Antwortwimpel) verwendet werden, und zwar abwechselnd 2 rechteckige Buchstabenflaggen und ein dreieckiger Zahlenwimpel. Geflaggt wird vom Bug über den Mast zum Heck. Bei der Flaggengala wird die Nationalflagge an der höchsten Stelle des Schiffes vorgeheißt. Soll ein fremder Staat geehrt werden, weht dessen Nationalflagge im Top, und die eigene Nationalflagge bleibt am Heck.


Digger
Wie schon gesagt, das ist selbst zusammengeschusterter Mist, der natürlich von den Flaggenfetischisten gerne geglaubt wird. Aber wie im richtigen Leben ist nur das richtig was im Gesetz steht und nicht das, was irgend jemand gerne im Gesetz stehen hätte!

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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Alt 21.10.2009, 18:04
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@ bootsmann
.... so lese ich das nicht.. da laufen ja die Augen aus (absätze erleichtern das leben/lesen)




Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Hab keine Reling. Weder vorne noch achtern.

Gruß Ecki
nicht an dir, an deinem Boot ...



mal im Ernst, ich glaube nicht, dass du Probleme hast, wenn du keine Flagge führst... zumindest habe ich dies noch nie gehört
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Alt 21.10.2009, 18:17
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Merkwürdig, daß bei Seglern das Führen von Flaggen kaum Diskussionen auslöst?

Digger
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  #223  
Alt 21.10.2009, 18:35
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Merkwürdig, daß bei Seglern das Führen von Flaggen kaum Diskussionen auslöst?

Digger

hier doch auch nicht...er will nicht und er braucht nicht...fertig...
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  #224  
Alt 21.10.2009, 19:15
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Merkwürdig, daß bei Seglern das Führen von Flaggen kaum Diskussionen auslöst?

Digger

was sind Seglern ?
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #225  
Alt 21.10.2009, 19:47
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Letztens mal einer auf die Überschrift geschaut?
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