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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.10.2008, 19:18
Benutzerbild von Stefan13
Stefan13 Stefan13 ist offline
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Standard Kaskoversicherung will nicht zahlen. Kann doch nicht richtig sein, oder?!

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe zur Zeit ein ziemlich kostspieliges Problem. Aber zuerst kurz die Hintergründe:

Ich wollte mit meinem Boot in Urlaub fahren. Am ersten Tag hatte ich auf dem Rhein eine Kollision mit irgendeiner Art von Treibgut. Gesehen habe ich nichts, aber gescheppert hat es mächtig. Anfänglich funktionierte auch noch alles und ich dachte: "Schwein gehabt" und fuhr weiter.
Nach einigen Kilometern stellte ich dann fest, dass der Steuerbordmotor nach wie vor lief, aber kein Schub mehr an der Welle ankam. Also fuhr ich langsam mit der Backbordmaschine in den nächsten Hafen. Dort versagte auch die zweite Maschine, beziehungsweise auch dort kein Kraftschluss mehr.

Schaden:
  • ein Propeller hinüber
  • beide Dämpferplatten
  • beide Getriebe

Der Schaden wurde auch sofort meiner Versicherung gemeldet und die beauftragten einen Sachverständigen.

Alles kein Problem, hieß es. Das Ende vom Lied ist nun, dass alle Schäden und Folgekosten wie Slippen, Arbeitsstunden und Liegekosten übernommen werden.

Aber:
Die Getriebereparaturen, die mit ungefähr 6500,- € zu Buche schlagen werden nicht übernommen.

Begründung: Die Getriebe waren eh verschlissen und wären früher oder später sowieso kaputt gegangen...

Das kann doch alles nicht sein, oder?! Die Getriebe haben ja schliesslich zum Zeitpunkt der Kollision anstandslos funktioniert!
Ich bin total verzweifelt, besonders weil ich das Boot erst vor ein paar Monaten gekauft habe...

Was meint ihr dazu?
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Stefan
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  #2  
Alt 07.10.2008, 20:35
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Zitat:
Zitat von Stefan13 Beitrag anzeigen
Begründung: Die Getriebe waren eh verschlissen und wären früher oder später sowieso kaputt gegangen...

Das kann doch alles nicht sein, oder?! Die Getriebe haben ja schliesslich zum Zeitpunkt der Kollision anstandslos funktioniert!
Gegengutachten ist eine Chance.

Früher oder später? Wieviel später? 3 Tage, 3 Wochen, 3 Jahre?
Noch vor dem Weiterverkauf?

Fakt ist, die Getriebe haben funktioniert und sind durch den Aufprall ausgefallen. Wenn die Versicherung nicht Neuwert zahlt, OK, je nach Vertrag durchaus möglich, aber zumindest Wiederherstellung des Zustandes vor der Kollision müßte drin sein.

Soweit mein Rechtsempfinden, aber Versicherungsverträge und deren Auslegung, sowie Sachverständigenmeinungen sind ja ohnehin

Zum Vertraglichen kann sicher Norman weiterhelfen, zum Rechtlichen

Viel Glück und ich würde erst mal auf die Getriebe (nicht unbedingt neu, aber Instandsetzung) bestehen.

Michael
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  #3  
Alt 07.10.2008, 21:08
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Moin,
ich bin nun kein Versicherungsfachmann, aber eine gute Bootsversicherung zahlt ohne Abzüge Neu für Alt, zumindest, wenn die Versicherungssumme nicht überschritten wird. Bei der Truppe, bei der ich bin, weiß ich zumindet, daß ein Mastbruch (alter Holzmast) problemlos reguliert wurde. Nix mit "früher oder später wäre er ohnehin gebrochen...."
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  #4  
Alt 07.10.2008, 21:17
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Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
...Wenn die Versicherung nicht Neuwert zahlt, OK, je nach Vertrag durchaus möglich, ...
Laut Police bin ich Neuwert versichert.

Schön, dass zumindest wir das gleiche Rechtsempfinden haben. Mal schauen was die nächsten Wochen bringen. Ich werden auf jeden Fall berichten.
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  #5  
Alt 07.10.2008, 21:18
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Moin,
ich bin nun kein Versicherungsfachmann, aber eine gute Bootsversicherung zahlt ohne Abzüge Neu für Alt, zumindest, wenn die Versicherungssumme nicht überschritten wird. Bei der Truppe, bei der ich bin, weiß ich zumindet, daß ein Mastbruch (alter Holzmast) problemlos reguliert wurde. Nix mit "früher oder später wäre er ohnehin gebrochen...."
Das dachte ich bis jetzt bei der Versicherung auch. Deswegen hab ich sie ja auch vom Voreigner übernommen, da er sagte dass sie bis jetzt immer problemlos gezahlt hätte wenn etwas war...
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  #6  
Alt 07.10.2008, 21:23
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Zitat:
Zitat von Stefan13 Beitrag anzeigen
Das dachte ich bis jetzt bei der Versicherung auch. Deswegen hab ich sie ja auch vom Voreigner übernommen, da er sagte dass sie bis jetzt immer problemlos gezahlt hätte wenn etwas war...
Ich glaube kaum, daß das die Idee der Versicherung war, das hat der Sachverständige ausgekaspert.

Deshalb mag ich auch die von der Versicherung beauftragten Sachverständigen nicht, lieber Unabhängige.

Wenn ich mich recht erinnere, hast Du (zumindest so die Rechtsprechung bei PKW) auch Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen.

BTW: Willich und Rhein-km 747 paßt ja gar nicht
Ich liege schräg gegenüber

Michael
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  #7  
Alt 07.10.2008, 21:29
lisa11 lisa11 ist offline
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Zahlt eigentlich eine Yacht-Vollkasko auch bei Fahrlässigkeit wie z.B. falsches Festmachen, Kollision durch Missachtung von Regeln etc.?
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  #8  
Alt 07.10.2008, 21:30
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Hallo Michael,

Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Wenn ich mich recht erinnere, hast Du (zumindest so die Rechtsprechung bei PKW) auch Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen.
Danke für den Tipp. Das könnte ich ja auch noch mal versuchen.


Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
BTW: Willich und Rhein-km 747 paßt ja gar nicht
Ich liege schräg gegenüber

Michael
Doch, das passt eigentlich sehr gut, da ich in Düsseldorf arbeite und nur knapp 20 Minuten zu Fuß vom Hafen aus zur Arbeit habe.

Dann liegst du im Paradieshafen? Vielleicht haben wir uns dann sogar letztens beim Hafenfest gesehen. Ich war mit nem Kumpel da, da mein Boot zu der Zeit schon in Wesel mit beschriebenem Schaden lag...
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  #9  
Alt 07.10.2008, 21:31
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Zitat:
Zitat von lisa11 Beitrag anzeigen
Zahlt eigentlich eine Yacht-Vollkasko auch bei Fahrlässigkeit wie z.B. falsches Festmachen, Kollision durch Missachtung von Regeln etc.?
In der Regel denke ich schon, es sei denn man kann dir eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
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  #10  
Alt 07.10.2008, 21:37
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Zitat:
Zitat von Stefan13 Beitrag anzeigen
Danke für den Tipp. Das könnte ich ja auch noch mal versuchen.
Ich schau mal nach, ob ich das noch irgendwo schriftlich habe....

Zitat:
Zitat von Stefan13 Beitrag anzeigen
Dann liegst du im Paradieshafen? Vielleicht haben wir uns dann sogar letztens beim Hafenfest gesehen. Ich war mit nem Kumpel da, da mein Boot zu der Zeit schon in Wesel mit beschriebenem Schaden lag...
Ja, Paradieshafen, aber beim Hafenfest war ich nicht, hab' ich glatt verpennt

Dein Kumpel liegt auch bei uns? An welchem Steg?

Du liegst dann drüben kurz oberhalb der Schellenburg, an der Theodor-Heuss-Brücke? Da, wo ganz vorne Felix mit seiner U.S. Coast Guard liegt?

Michael
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  #11  
Alt 07.10.2008, 21:41
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Zitat:
Zitat von Stefan13 Beitrag anzeigen
... da er sagte dass sie bis jetzt immer problemlos gezahlt hätte wenn etwas war...

Hallo,
wie oft nehmt Ihr denn Eure Versicherung in Anspruch? Offentsichtlich gehöre ich zu den Doofen, die nur einzahlen. Vielleicht macht die Versicherung deswegen Zicken, weil sie alle Neese lang in Anspruch genommen wird?
Übrigens kannst Du jederzeit einen "unabhängigen Sachverständigen" beauftragen, nur bezahlen mußt Du ihn eben erstmal.

Gruß
Jan
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Alt 07.10.2008, 21:44
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Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Ich schau mal nach, ob ich das noch irgendwo schriftlich habe....
Das wäre echt klasse!

Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Dein Kumpel liegt auch bei uns? An welchem Steg?
Nein, er liegt im WSVD, direkt neben mir.

Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Du liegst dann drüben kurz oberhalb der Schellenburg, an der Theodor-Heuss-Brücke? Da, wo ganz vorne Felix mit seiner U.S. Coast Guard liegt?
Ja, genau. Vorne ist der DKC, dann kommt die Rheinwacht. Darauf folgt der WSVD und dahinter kommt noch der DYC.

Da wir ja quasi Nachbarn sind, lade ich dich sobald mein Boot wieder fährt und in Düsseldorf liegt mal auf ein Bier ein, denn das muss dann gefeiert werden. Und wie könnte man das besser als mit einem Mitglied.
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  #13  
Alt 07.10.2008, 21:47
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen

Hallo,
wie oft nehmt Ihr denn Eure Versicherung in Anspruch? Offentsichtlich gehöre ich zu den Doofen, die nur einzahlen. Vielleicht macht die Versicherung deswegen Zicken, weil sie alle Neese lang in Anspruch genommen wird?
...
Nun, ich kann über das Regulierungsverhalten meines Versicherers auch nicht aus erster Hand berichten - und hoffe, daß das noch viele schöne Segelsaisons so bleibt.
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  #14  
Alt 07.10.2008, 21:49
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen

Hallo,
wie oft nehmt Ihr denn Eure Versicherung in Anspruch? Offentsichtlich gehöre ich zu den Doofen, die nur einzahlen. Vielleicht macht die Versicherung deswegen Zicken, weil sie alle Neese lang in Anspruch genommen wird?
Übrigens kannst Du jederzeit einen "unabhängigen Sachverständigen" beauftragen, nur bezahlen mußt Du ihn eben erstmal.

Gruß
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Also ich nehme sie das erste mal in Anspruch. Liegt aber vielleicht auch daran, dass ich das Boot erst seit Juni habe...
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  #15  
Alt 07.10.2008, 21:51
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Nun, ich kann über das Regulierungsverhalten meines Versicherers auch nicht aus erster Hand berichten - und hoffe, daß das noch viele schöne Segelsaisons so bleibt.
Ich hoffe auch, dass das für sehr sehr lange Zeit der letzte und einzige Bericht über meine Versicherung bleibt.
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  #16  
Alt 07.10.2008, 22:10
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Ist zwar nicht ganz das, was ich gesucht hatte, aber da steht's explizit drin. Quelle: ADAJUR-Newsletter

Zitat:
LG HAMBURG vom 18.07.2007, 331 S 51/07
Ersatz der Reparaturkosten einer Markenwerkstatt

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls darf seinen Wagen in einer
Markenwerkstatt reparieren lassen und kann diese Kosten ersetzt
verlangen. (Aus den Gründen: ...Der Geschädigte darf für die Frage
der Gleichwertigkeit auch auf die Frage abstellen, welche Erfahrung
die Vergleichswerkstätte mit der entsprechenden Fahrzeugmarke hat.
Solche Erfahrung darf bei einer Markenwerkstatt unterstellt werden
und ist bei einer Nicht-Markenwerkstatt nicht selbstverständlich.
Der Geschädigte darf auch grundsätzlich misstrauisch sein, wenn der
Schädiger behauptet, die Nicht-Markenwerkstatt sei gleichwertig.
Tritt auf Seiten des Schädigers dessen Haftpflichtversicherung auf
und behauptet diese, die Werkstatt sei gleichwertig, so darf der
Geschädigte befürchten, dass die Haftpflichtversicherung das im ei-
genen Interesse behauptet. Aus demselben Grund braucht er sich auch
nicht damit einverstanden erklären, dass die Haftpflichtversiche-
rung des Gegners den Sachverständigen stellt...
).
HTH

Michael
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  #17  
Alt 08.10.2008, 08:13
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Das ist doch schon mal was. Danke!
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  #18  
Alt 08.10.2008, 11:45
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Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Ist zwar nicht ganz das, was ich gesucht hatte, aber da steht's explizit drin. Quelle: ADAJUR-Newsletter
Hallo Michael,

da geht es um einen Haftpflichtschaden (fremdverschuldet, Anspruch gegen gegnerische Haftpflichtversicherung bzw. Verursacher), das ist eine völlig andere Grundlage und auf diesen Fall (Kaskoschaden, selbstverschuldet, Anspruch gegebnn die eigene Kaskoversicherung) leider nicht anzuwenden.
Im Übrigen gibt es bei PKW-Schäden ohnehin zu viele Besonderheiten in Versicherungsbedingungen und Rechtssprechung, als dass man Fälle aus dem Verkehrsberecih ohne Weiters übertragen könnte.

@ Stefan
Ich beantworte Dir die Fragen gleich mit Deiner PN.

Gruß
Norman
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  #19  
Alt 08.10.2008, 13:03
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Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
....


Wenn ich mich recht erinnere, hast Du (zumindest so die Rechtsprechung bei PKW) auch Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen.

....

Michael

...das ist so nicht ganz richtig. Im Haftpflichtschadenfall hast du freie Auswahl. Bei einem Kaskoschaden ist deine Versicherung dir gegenüber Weisungsberechtigt.
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #20  
Alt 08.10.2008, 13:04
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Im Übrigen gibt es bei PKW-Schäden ohnehin zu viele Besonderheiten in Versicherungsbedingungen und Rechtssprechung, als dass man Fälle aus dem Verkehrsberecih ohne Weiters übertragen könnte.
Moin Norman, das ist schon richtig, aber wenn verschiedene Gerichte feststellen, daß der von der Versicherung beauftragte Sachverständige nicht zwingend unabhängig ist, bzw. der VN berechtigt annehmen darf, er sei es nicht, kann sich das nicht nur auf PKW beziehen, auch wenn natürlich die meisten Urteile in diesem Zusammenhang gesprochen werden.

Ich bin mir sicher, daß im Zweifelsfall in allen Rechtsstreits die Möglichkeit auf einen unabhängigen Sachverständigen besteht, egal, ob PKW, Boot, Haus (da hatte ich den Fall), Krankenhaus oder sonst was.

Die Kernaussage, daß ein von einer Partei wirtschaftlich abhängiger Gutachter nicht wirklich unabhängig ist, bleibt ja bestehen.

Du hast da sicher mehr Erfahrung, ich würde jedenfalls, zur Not auch per Rechtsweg, in jedem Fall von Unklarheiten auf einem unabhängigen Sachverständigen bestehen.

Danke, daß Du Stefan hilfst (aber anders kenne ich das von Dir auch gar nicht ,

Michael
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  #21  
Alt 08.10.2008, 13:08
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Bei einem Kaskoschaden ist deine Versicherung dir gegenüber Weisungsberechtigt.
Mag sein, kann auch vertragsabhängig sein.
Dennoch kann ich auch da das Gutachten des abhängigen Sachverständigen anzweifeln, ein Gegengutachten erstellen lassen und den Richter entscheiden lassen, welcher von beiden wohl näher an den Fakten ist und welcher mehr an seine wirtschaftlichen Abhängigkeit denkt

Und bei über 6000€ lohnt ein Gegengutachten meines Erachtens durchaus.

Michael
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  #22  
Alt 08.10.2008, 13:27
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Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
...Und bei über 6000€ lohnt ein Gegengutachten meines Erachtens durchaus.
Das ist auch meine Meinung.

Ich habe auch eben mit Norman telefoniert und ein paar Tipps bekommen. Jetzt mal schauen wie das endgültige Schreiben der Versicherung aussieht.
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  #23  
Alt 08.10.2008, 13:40
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Hallo du armer,
naja, es ist einfach so, ich bin seit 17 jahren als freier Versichungsmakler tätig! Fakt ist, das die allgemeinen Vertragsbedingungen in der Bootskaskoversicherung nicht identisch sind!

Ich biete Dir an, mir die Bedingungen mal zu gebeb, bzw. mir die Vertrags Nr und den Versicherer direkt zu geben. Evtl. hast Du da ne Möglichekit!!


Gruß


Marijan
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  #24  
Alt 08.10.2008, 13:59
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Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Mag sein, kann auch vertragsabhängig sein.
Dennoch kann ich auch da das Gutachten des abhängigen Sachverständigen anzweifeln, ein Gegengutachten erstellen lassen und den Richter entscheiden lassen, welcher von beiden wohl näher an den Fakten ist und welcher mehr an seine wirtschaftlichen Abhängigkeit denkt

Und bei über 6000€ lohnt ein Gegengutachten meines Erachtens durchaus.

Michael
Hallo Michael,

in Deinem KFZ-Fall ist es schon in den AKB § 13 so festgelegt, dass der Gutachter mit der Gesellschaft vorher abgestimmt werden muss.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AKB13.htm
Einen selbst beauftragten Gutachter zahlst Du sonst aus eigener Tasche. Wobei man sich aber im Vorwege mit der Gesellschaft auf einen Sachverständigen einigen kann.

In der Bootskasko gibt es meines Wissens aber gar keine "nicht unabhängigen" Sachverständigen, jedenfalls nicht bei den deutschen Gesellschaften, bei den niederländischen kann das aber der Fall sein.
Insofern wird man es schwer haben vor Gericht die Unabhängigkeit des Gutachters anzuzweifeln, auch wenn die Realität sicher manchmal diesen Schluss zuließe...

Gruß
Norman
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Alt 08.10.2008, 14:08
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
...
Insofern wird man es schwer haben vor Gericht die Unabhängigkeit des Gutachters anzuzweifeln, auch wenn die Realität sicher manchmal diesen Schluss zuließe...
Ich hoffe ja, dass es so weit gar nicht erst kommt und es zu einer friedlichen Einigung beziehungsweise Übernahme der Kosten seitens der Versicherung kommt...
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